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   BFH, 08.09.2011 - V R 5/10   

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https://dejure.org/2011,15269
BFH, 08.09.2011 - V R 5/10 (https://dejure.org/2011,15269)
BFH, Entscheidung vom 08.09.2011 - V R 5/10 (https://dejure.org/2011,15269)
BFH, Entscheidung vom 08. September 2011 - V R 5/10 (https://dejure.org/2011,15269)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice - Entstehung der Steuerschuld aufgrund Steuerausweises - umsatzsteuerrechtliche Qualifizierung einer einheitlichen Leistung

  • openjur.de

    Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice; Entstehung der Steuerschuld aufgrund Steuerausweises; umsatzsteuerrechtliche Qualifizierung einer einheitlichen Leistung

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 3a Abs 1, UStG § 3b Abs 1, UStG § 13 Abs 1 Nr 3, EWGRL 388/77 Art 9 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 9 Abs 2
    Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice - Entstehung der Steuerschuld aufgrund Steuerausweises - umsatzsteuerrechtliche Qualifizierung einer einheitlichen Leistung

  • Bundesfinanzhof

    Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice - Entstehung der Steuerschuld aufgrund Steuerausweises - umsatzsteuerrechtliche Qualifizierung einer einheitlichen Leistung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3a Abs 1 UStG 2005, § 3b Abs 1 UStG 2005, § 13 Abs 1 Nr 3 UStG 2005, Art 9 Abs 1 EWGRL 388/77, Art 9 Abs 2 EWGRL 388/77
    Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice - Entstehung der Steuerschuld aufgrund Steuerausweises - umsatzsteuerrechtliche Qualifizierung einer einheitlichen Leistung

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Beförderungsleistungen durch Chauffeurservice

  • rewis.io

    Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice - Entstehung der Steuerschuld aufgrund Steuerausweises - umsatzsteuerrechtliche Qualifizierung einer einheitlichen Leistung

  • ra.de
  • rewis.io

    Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice - Entstehung der Steuerschuld aufgrund Steuerausweises - umsatzsteuerrechtliche Qualifizierung einer einheitlichen Leistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überlassung eines Fahrzeugs mit Chauffeur zu im Voraus vereinbarten und für zusätzliche fakultative Fahrtstrecken als Beförderungsleistung i.S.d. Umsatzsteuergesetzes

  • datenbank.nwb.de

    Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entstehung der Umsatzsteuerschuld aufgrund Steuerausweises

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überlassung eines Fahrzeugs mit Chauffeur zu im Voraus vereinbarten und für zusätzliche fakultative Fahrtstrecken als Beförderungsleistung i.S.d. Umsatzsteuergesetzes

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beförderungsleistungen durch Chauffeurservice

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Chauffeurservice als Beförderungsleistung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 235, 481
  • BB 2012, 414
  • DB 2012, 327
  • BStBl II 2012, 620
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09

    Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung

    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - V R 5/10
    Befördern ist die räumliche Fortbewegung von Personen oder Gegenständen, wobei die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. März 2011 XI R 25/09, BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737; vom 1. August 1996 V R 58/94, BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, m.w.N.).

    Deshalb ist das Wesen bzw. sind die charakteristischen Merkmale des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um festzustellen, ob der Steuerpflichtige gegenüber dem Leistungsempfänger mehrere selbständige Leistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt, wobei auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (z.B. BFH-Urteile vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, und in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, jeweils m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung).

    c) Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (BFH-Urteile in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, und in BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, m.w.N.) und dass Taxifahrten Beförderungsleistungen sind (BFH-Urteile vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BFHE 217, 88, BStBl II 2008, 206; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BFHE 219, 224, BStBl II 2008, 208).

    Die Beurteilung als Beförderungsleistung ist nach der Rechtsprechung weiter nicht deswegen ausgeschlossen, weil dem Kunden während der Beförderung zusätzliche Annehmlichkeiten geboten werden (BFH-Urteile in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737; in BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160).

    So beeinflusst nach dem BFH-Urteil in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737 z.B. die Qualität der Verpflegung und Unterbringung auf einem Schiff grundsätzlich nicht die Art der Personenbeförderung, sondern nur die Umstände, unter denen sie durchgeführt wird.

  • BFH, 10.02.2010 - XI R 49/07

    Garantiezusage eines Autoverkäufers als steuerpflichtige sonstige Leistung

    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - V R 5/10
    Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck erfüllt, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 25. Februar 1999 C-349/96, Card Protection Plan Ltd. (CPP), Slg. 1999, I-973, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1999, 254; BFH-Urteile vom 11. November 2004 V R 30/04, BFHE 207, 560, BStBl II 2005, 802, und vom 10. Februar 2010 XI R 49/07, BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109).

    Dem Umstand, dass ein Gesamtpreis in Rechnung gestellt wird, kommt indizielle, aber keine allein entscheidende Bedeutung zu (BFH-Urteil in BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109); dasselbe gilt für den Umstand, dass Leistungen aufgrund einer einzigen Vertragsgrundlage erbracht werden (BFH-Beschluss vom 26. April 2010 V B 3/10, BFH/NV 2010, 1664, m.w.N.).

    Die umsatzsteuerrechtliche Qualifizierung einer einheitlichen Leistung verlangt eine Bestimmung ihrer dominierenden Bestandteile (BFH-Urteil in BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109, m.w.N. zur Rechtsprechung des EuGH).

  • BFH, 01.08.1996 - V R 58/94

    Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische

    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - V R 5/10
    Befördern ist die räumliche Fortbewegung von Personen oder Gegenständen, wobei die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. März 2011 XI R 25/09, BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737; vom 1. August 1996 V R 58/94, BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, m.w.N.).

    c) Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (BFH-Urteile in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, und in BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, m.w.N.) und dass Taxifahrten Beförderungsleistungen sind (BFH-Urteile vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BFHE 217, 88, BStBl II 2008, 206; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BFHE 219, 224, BStBl II 2008, 208).

    Die Beurteilung als Beförderungsleistung ist nach der Rechtsprechung weiter nicht deswegen ausgeschlossen, weil dem Kunden während der Beförderung zusätzliche Annehmlichkeiten geboten werden (BFH-Urteile in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737; in BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160).

  • BFH, 31.05.2007 - V R 18/05

    Umsatzsteuerbegünstigung für Krankenfahrten (Hin- und Rückfahrt) mit Taxi im

    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - V R 5/10
    c) Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (BFH-Urteile in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, und in BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, m.w.N.) und dass Taxifahrten Beförderungsleistungen sind (BFH-Urteile vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BFHE 217, 88, BStBl II 2008, 206; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BFHE 219, 224, BStBl II 2008, 208).

    Auch steht der Beurteilung als Beförderungsleistung nicht entgegen, dass das Taxi vereinbarungsgemäß zwischen mehreren Beförderungen auf den Kunden wartet (vgl. BFH-Urteile in BFHE 217, 88, BStBl II 2008, 206, und in BFHE 219, 224, BStBl II 2008, 208).

  • BFH, 19.07.2007 - V R 68/05

    Verfassungsgemäße Typisierung bei der ermäßigten Umsatzbesteuerung bestimmter

    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - V R 5/10
    c) Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (BFH-Urteile in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, und in BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, m.w.N.) und dass Taxifahrten Beförderungsleistungen sind (BFH-Urteile vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BFHE 217, 88, BStBl II 2008, 206; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BFHE 219, 224, BStBl II 2008, 208).

    Auch steht der Beurteilung als Beförderungsleistung nicht entgegen, dass das Taxi vereinbarungsgemäß zwischen mehreren Beförderungen auf den Kunden wartet (vgl. BFH-Urteile in BFHE 217, 88, BStBl II 2008, 206, und in BFHE 219, 224, BStBl II 2008, 208).

  • BFH, 10.02.2010 - V S 24/09

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - V R 5/10
    Offenbleiben kann, ob die Klägerin --wie sie in dem vor dem erkennenden Senat geführten Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Februar 2010 V S 24/09, BFH/NV 2010, 930) vorgetragen hat-- zwar nicht im Streitjahr (2006), aber nach Verkündung des FG-Urteils vom 17. März 2009 über die streitigen Leistungen Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis ausgestellt hat.
  • BFH, 24.01.2008 - V R 39/06

    Anwendung des § 10 Abs. 5 Nr. 1 i.V.m. Abs. 4 Nr. 2 UStG 1993 -

    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - V R 5/10
    Soweit der Senat im Urteil vom 24. Januar 2008 V R 39/06 (BFHE 221, 388, BStBl II 2009, 786) entschieden hat, dass die Steuerschuld aufgrund einer Rechnungserteilung auf das Jahr der Leistungserbringung zurückwirke, betrifft dies nicht die im Streitfall geltende, sondern lediglich die vor Inkrafttreten des Steueränderungsgesetzes 2003 geltende Fassung des § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG, die ausschließlich auf die Steuerentstehung für die Leistung abstellte.
  • BFH, 11.11.2004 - V R 30/04

    Entschädigung für Flurschäden und Aufwuchsschäden als echter Schadensersatz -

    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - V R 5/10
    Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck erfüllt, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 25. Februar 1999 C-349/96, Card Protection Plan Ltd. (CPP), Slg. 1999, I-973, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1999, 254; BFH-Urteile vom 11. November 2004 V R 30/04, BFHE 207, 560, BStBl II 2005, 802, und vom 10. Februar 2010 XI R 49/07, BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109).
  • BFH, 26.04.2010 - V B 3/10

    Aussetzung der Vollziehung - Einheitliche Leistung - Hauptleistung und

    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - V R 5/10
    Dem Umstand, dass ein Gesamtpreis in Rechnung gestellt wird, kommt indizielle, aber keine allein entscheidende Bedeutung zu (BFH-Urteil in BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109); dasselbe gilt für den Umstand, dass Leistungen aufgrund einer einzigen Vertragsgrundlage erbracht werden (BFH-Beschluss vom 26. April 2010 V B 3/10, BFH/NV 2010, 1664, m.w.N.).
  • BFH, 17.04.2008 - V R 39/05

    Aushändigung von Broschüren als Nebenleistung einer Seminarleistung - Behandlung

    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - V R 5/10
    Deshalb ist das Wesen bzw. sind die charakteristischen Merkmale des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um festzustellen, ob der Steuerpflichtige gegenüber dem Leistungsempfänger mehrere selbständige Leistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt, wobei auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (z.B. BFH-Urteile vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, und in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, jeweils m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung).
  • BFH, 24.01.2008 - V R 12/05

    Überlassung von Standplätzen auf Wochenmärkten als umsatzsteuerfreie

  • BFH, 19.09.1996 - V R 129/93

    Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische

  • BFH, 19.07.1961 - II 202/57 U

    Vorliegen eines Beförderungsvertrags bei Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs mit

  • BFH, 12.06.2008 - XI B 201/07

    Behauptete Divergenz als Zulassungsgrund bei Nichtzulassungsbeschwerde:

  • BFH, 13.01.2011 - V R 63/09

    Ort der sonstigen Leistung bei Übernahme von radioaktiven Strahlenquellen -

  • BFH, 06.11.2002 - V R 57/01

    "unterhaltende" Leistungen und "ähnliche" Leistungen

  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

  • EuGH, 23.05.1996 - C-331/94

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 06.11.1997 - C-116/96

    Reisebüro Binder

  • EuGH, 13.03.1990 - C-30/89

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzungsverfahren - Sechste

  • EuGH, 27.10.2005 - C-41/04

    Levob Verzekeringen und OV Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2,

  • EuGH, 12.06.2003 - C-275/01

    Sinclair Collis

  • BFH, 05.06.2014 - XI R 44/12

    Zur Frage der Anwendung der sog. Mindestbemessungsgrundlage bei steuerpflichtiger

    Nach dem BFH-Urteil vom 8. September 2011 V R 5/10 (BFHE 235, 481, BStBl II 2012, 620) entstehe die Steuer in den Fällen des unrichtigen Steuerausweises in dem Zeitpunkt, in dem die Steuer --vorliegend in den Streitjahren-- entstanden sei.

    Die Mitgliedstaaten können --da der Steuertatbestand bei einer zu hoch ausgewiesenen Steuer die Ausgabe der Rechnung ist-- gemäß Art. 10 Abs. 2 Unterabs. 3 Spiegelstrich 1 der Richtlinie 77/388/EWG --nunmehr Art. 66 Satz 1 Buchst. a der MwStSystRL-- als Entstehungszeitpunkt spätestens die Ausstellung der Rechnung vorsehen (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 235, 481, BStBl II 2012, 620, Rz 25).

    b) Wird über eine bisher steuerfreie oder nicht steuerbare Leistung erstmals mit Umsatzsteuer abgerechnet, entsteht die Steuer bei richtlinienkonformer Auslegung des § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG erst im Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 235, 481, BStBl II 2012, 620, Rz 25, m.w.N.).

    d) Soweit der V. Senat des BFH mit Urteil in BFHE 221, 388, BStBl II 2009, 786 entschieden hat, dass die Steuerschuld aufgrund einer Rechnungserteilung auf das Jahr der Leistungserbringung zurückwirkt (s.a. BFH-Urteil vom 13. November 2003 V R 79/01, BFHE 204, 332, BStBl II 2004, 375), hat er inzwischen klargestellt, dass dies --was das FA verkennt-- lediglich die vor Inkrafttreten des StÄndG 2003 geltende Fassung des § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG betrifft, die ausschließlich auf die Steuerentstehung für die Leistung abstellte (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 235, 481, BStBl II 2012, 620, Rz 26).

  • BFH, 13.12.2018 - V R 4/18

    Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG und Feststellungsklage

    Der Kläger hätte Rechnungen mit Steuerausweis auch erst nach Ablauf des jeweiligen Besteuerungszeitraums erteilen können, da eine sich hieraus ergebende Steuerschuld nach § 14c UStG erst mit der Rechnungserteilung, nicht aber für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung entsteht (BFH-Urteil vom 8. September 2011 V R 5/10, BFHE 235, 481, BStBl II 2012, 620, unter II.3.).
  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14

    Strafrechtliches Analogieverbot (Reichweite bei Blanketttatbeständen; Grenze des

    Die Steuer nach § 14c UStG entstand jeweils mit der Ausgabe der Gutschriften anstelle von Rechnungen, da die Beteiligten diesen Abrechnungsweg vereinbart hatten (vgl. zu § 13 Abs. 1 Nr. 3 und 4 UStG a.F.: BFH, Urteile vom 8. September 2011 - V R 5/10, BFHE 235, 481 und vom 5. Juni 2014 - XI R 44/12, DStR 2014, 1673).
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