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   BFH, 15.03.2012 - III R 29/09   

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https://dejure.org/2012,5523
BFH, 15.03.2012 - III R 29/09 (https://dejure.org/2012,5523)
BFH, Entscheidung vom 15.03.2012 - III R 29/09 (https://dejure.org/2012,5523)
BFH, Entscheidung vom 15. März 2012 - III R 29/09 (https://dejure.org/2012,5523)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei einem erwerbstätigen, behinderten Kind

  • openjur.de

    Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei einem erwerbstätigen, behinderten Kind

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, EStG § 63 Abs 1 S 2, EStG § 63 Abs 1 S 2
    Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei einem erwerbstätigen, behinderten Kind

  • Bundesfinanzhof

    Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei einem erwerbstätigen, behinderten Kind

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG 1997, § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG 2002, § 63 Abs 1 S 2 EStG 1997, § 63 Abs 1 S 2 EStG 2002
    Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei einem erwerbstätigen, behinderten Kind

  • IWW
  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei einem erwerbstätigen, behinderten Kind

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3; EStG § 62 Abs. 1
    Anspruch auf Kindergeld bei Erwerbstätigkeit eines behinderten Kindes; Ursächlichkeit der Behinderung für die mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt in erheblichem Maße

  • datenbank.nwb.de

    Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei einem erwerbstätigen, behinderten Kind

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei einem erwerbstätigen, behinderten Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kindergeldanspruch für ein nur im Niedriglohnsektor beschäftigtes Kind

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kindergeldanspruch eines behinderten, im Niedriglohnsektor beschäftigten Kindes

  • zeit.de (Pressemeldung, 06.06.2012)

    Behinderte haben Kindergeldanspruch bei geringem Einkommen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeldanspruch für ein im Niedriglohnsektor beschäftigtes Kind

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Kindergeld bei Erwerbstätigkeit eines behinderten Kindes; Ursächlichkeit der Behinderung für die mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt in erheblichem Maße

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch für ein nur im Niedriglohnsektor beschäftigtes Kind

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kindergeldanspruch für ein nur im Niedriglohnsektor beschäftigtes Kind

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Kindergeldanspruch für ein nur im Niedriglohnsektor beschäftigtes Kind

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kindergeldanspruch für ein nur im Niedriglohnsektor beschäftigtes Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 237, 68
  • NJW 2012, 2303
  • FamRZ 2012, 1137
  • DB 2012, 1424
  • BStBl II 2012, 892
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.11.2008 - III R 105/07

    Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 29/09
    Dem Kind muss es daher objektiv unmöglich sein, seinen (gesamten) Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten (vgl. Senatsurteil vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, m.w.N.).

    Im Zusammenhang mit einem arbeitslosen behinderten Kind hat der Senat entschieden, dass nicht jede einfache Mitursächlichkeit ausreicht, sondern dass die Mitursächlichkeit der Behinderung vielmehr erheblich sein muss (vgl. Senatsurteil in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057).

    Die Frage, ob eine Behinderung für die mangelnde Fähigkeit des behinderten Kindes zum Selbstunterhalt in erheblichem Umfang mitursächlich ist, hat das FG unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (Senatsurteil in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057).

    An Hand welcher Indizien dies durch das FG zu beurteilen ist, hat der Senat bereits entschieden (vgl. Senatsurteil in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057).

    Insbesondere liegt hierin --entgegen der Auffassung der Familienkasse-- kein Widerspruch zu den Ausführungen im Senatsurteil in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, nach denen zwar einerseits eine Mitursächlichkeit der Behinderung des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt genügt, diese andererseits aber doch erheblich sein muss.

    b) Für die Monate März bis Juli 2002, in denen T vorübergehend arbeitslos war, hat das FG nach den Kriterien des Senatsurteils in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057 zu prüfen, ob nicht die Behinderung in erheblichem Maße für die Beschäftigungslosigkeit ursächlich war.

  • FG Sachsen-Anhalt, 06.05.2008 - 4 K 397/04

    Kindergeld für behindertes Kind bei Erwerbstätigkeit des Kinds

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 29/09
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 1898 veröffentlichten Gründen ab.
  • BFH, 04.11.2003 - VIII R 43/02

    Selbstunterhalt eines behinderten Kindes

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 29/09
    b) Die für die Beantwortung der Frage, ob das behinderte Kind überhaupt außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, erforderliche Berechnung hat nach dem Monatsprinzip zu erfolgen (ausführlich hierzu BFH-Urteile vom 4. November 2003 VIII R 43/02, BFHE 204, 120, BStBl II 2010, 1046; vom 24. August 2004 VIII R 83/02, BFHE 207, 244, BStBl II 2007, 248).
  • BFH, 22.10.2009 - III R 50/07

    Anspruch auf Kindergeld für ein arbeitsloses, behindertes Kind nur, wenn die

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 29/09
    d) Der Senat hat zudem entschieden, dass ein Anspruch auf Kindergeld für ein behindertes Kind auch dann besteht, wenn das FG bei seiner Würdigung zwar zu dem Ergebnis gelangt, die Behinderung sei nicht in erheblichem Umfang mitursächlich für die Arbeitslosigkeit des Kindes, die Feststellungen jedoch ergeben, dass die Einkünfte, die das Kind aus einer ihm trotz seiner Behinderung möglichen Erwerbstätigkeit erzielen könnte, gleichwohl nicht ausreichen würden, seinen gesamten Lebensbedarf (existentiellen Grundbedarf und behinderungsbedingten Mehrbedarf) zu decken (vgl. Senatsurteil vom 22. Oktober 2009 III R 50/07, BFHE 228, 17, BStBl II 2011, 38, unter II.2.).
  • BFH, 10.06.2008 - VIII R 76/05

    Keine Kürzung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages - Verhältnis von

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 29/09
    Das Fehlen ausreichender Feststellungen stellt einen materiell-rechtlichen Mangel des Urteils dar, der zur Aufhebung der Vorentscheidung führt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. April 1999 III R 21/96, BFHE 189, 255, BStBl II 1999, 670; vom 10. Juni 2008 VIII R 76/05, BFHE 222, 313, BStBl II 2008, 937).
  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 83/02

    Kindergeld: Berücksichtigung eines volljährigen behinderten Kindes - Aufteilung

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 29/09
    b) Die für die Beantwortung der Frage, ob das behinderte Kind überhaupt außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, erforderliche Berechnung hat nach dem Monatsprinzip zu erfolgen (ausführlich hierzu BFH-Urteile vom 4. November 2003 VIII R 43/02, BFHE 204, 120, BStBl II 2010, 1046; vom 24. August 2004 VIII R 83/02, BFHE 207, 244, BStBl II 2007, 248).
  • BFH, 27.04.1999 - III R 21/96

    Haftung bei Subventionsbetrug

    Auszug aus BFH, 15.03.2012 - III R 29/09
    Das Fehlen ausreichender Feststellungen stellt einen materiell-rechtlichen Mangel des Urteils dar, der zur Aufhebung der Vorentscheidung führt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. April 1999 III R 21/96, BFHE 189, 255, BStBl II 1999, 670; vom 10. Juni 2008 VIII R 76/05, BFHE 222, 313, BStBl II 2008, 937).
  • BFH, 19.01.2017 - III R 44/14

    Kindergeld: Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges, psychisch erkranktes

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im Übrigen auf die Entscheidungsgründe in den BFH-Urteilen in BFH/NV 2012, 730, Rz 13 ff.; vom 15. März 2012 III R 29/09, BFHE 237, 68, BStBl II 2012, 892, Rz 27, und in BFH/NV 2016, 190, Rz 29 ff., m.w.N. Bezug genommen.
  • BFH, 30.04.2014 - XI R 24/13

    Kein Kindergeld für behindertes Kind in Haft

    (2) Die Inhaftierung begründet ebenso wie eine allgemeine Situation auf dem Arbeitsmarkt oder andere Umstände, wie z.B. mangelnde Mitwirkung bei der Arbeitsvermittlung oder Ablehnung von Stellenangeboten, die zur Arbeitslosigkeit des behinderten Kindes und damit zu dessen Unfähigkeit zum Selbstunterhalt führen (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, unter II.1.a; vom 15. März 2012 III R 29/09, BFHE 237, 68, BStBl II 2012, 892, Rz 13; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. November 2010 IV C 4-S 2282/07/0006-01, 2010/0912635, BStBl I 2010, 1346), keine Berücksichtigung als Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG.
  • BFH, 21.10.2015 - XI R 17/14

    Kein Kindergeld für behindertes Kind bei Fehlen hinreichender Nachweise

    Dem Kind muss es daher objektiv unmöglich sein, seinen (gesamten) Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten (BFH-Urteil vom 15. März 2012 III R 29/09, BFHE 237, 68, BStBl II 2012, 892, Rz 11, m.w.N.).

    Im Zusammenhang mit einem arbeitslosen behinderten Kind hat der BFH entschieden, dass die Behinderung nicht die alleinige Ursache dafür sein muss, dass das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; die erhebliche Mitursächlichkeit der Behinderung ist insoweit ausreichend (BFH-Urteile in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, unter II.1.c, Rz 21; in BFHE 237, 68, BStBl II 2012, 892, Rz 11).

  • FG Düsseldorf, 23.05.2013 - 14 K 2164/11

    Kindergeld: Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum

    Die erforderliche Berechnung hat nach dem Monatsprinzip zu erfolgen (BFH-Urteil vom 15.03.2012 III R 29/09, Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 237, 68, BFH/NV 2012, 1225).

    b) Ist die Behinderung nicht in erheblichem Umfang mitursächlich für die fehlende Möglichkeit zum Selbstunterhalt, besteht nach den BFH-Urteilen vom 22.10.2009 III R 50/07, BFHE 228, 17, BStBl II 2011, 38, und vom 15.03.2012 III R 29/09, BFHE 237, 68, BFH/NV 2012, 1225, ein Kindergeldanspruch jedoch auch dann, wenn die Einkünfte, die das Kind aus einer ihm trotz seiner Behinderung möglichen Erwerbstätigkeit erzielen könnte, gleichwohl nicht ausreichen würden, seinen gesamten Lebensbedarf zu decken.

    Nach dem BFH Urteil vom 15.03.2012 III R 29/09 (BFHE 237, 68, BFH/NV 2012, 1225) sind unter anderem folgende - vereinfachte - Situationen vorstellbar:.

    Zwar könnte die Klägerin auf Grund ihrer Blindheit nur eine behinderungsspezifische Ausbildung absolvieren und nachfolgend nur eine Berufstätigkeit auf einem besonders eingerichteten Arbeitsplatz ausüben, so dass nach den dargestellten Grundsätzen des BFH-Urteils vom 15.03.2012 III R 29/09 (BFHE 237, 68, BFH/NV 2012, 1225) eine Ursächlichkeit zu bejahen wäre, wenn nur die Möglichkeit zur Ausübung einer vergleichsweise gering entlohnten Beschäftigung offen stünde, mittels derer nicht der gesamte Lebensbedarf abgedeckt werden könnte.

  • BFH, 11.04.2013 - III R 35/11

    Kindergeldrechtliche Erfassung monatlich wiederkehrender Einkünfte und Bezüge im

    Das FG hat in der Vorentscheidung angenommen, dass die Behinderung des S nach den Gesamtumständen des Einzelfalls in erheblichem Umfang mitursächlich für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt ist (s. dazu ausführlich Senatsurteil vom 15. März 2012 III R 29/09, BFHE 237, 68, BStBl II 2012, 892).
  • FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2013 - 4 K 409/09

    Kindergeld für strafrechtlich verurteiltes und untergebrachtes Kind

    Es darf auch nicht allein aus dem Umstand, dass ein behindertes Kind einer Erwerbstätigkeit nachgeht, gefolgert werden, es könne sich nun auch selbst unterhalten (BFH-Urteil vom 15. März 2012 III R 29/09, BFHE, BFH/NV 2012, 279).

    Dem Kind muss es objektiv unmöglich sein, seinen (gesamten) Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten (BFH-Urteile vom 15. März 2012 III R 29/09; vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, m.w.N.).

    Ebenso wurden beispielhaft Kriterien im Falle eines erwerbstätigen behinderten Kindes gefunden (BFH-Urteil vom 15. März 2012 III R 29/09, BFHE 237, 68, BFH/NV 2012, 1125).

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2020 - 2 K 1851/18

    Kindergeld für ein erwachsenes behindertes Kind

    Dem Kind muss es daher objektiv unmöglich sein, seinen (gesamten) Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten (BFH-Urteil vom 15. März 2012 III R 29/09, Bundessteuerblatt II 2012, 892).
  • FG München, 20.03.2014 - 5 K 3011/12

    Kindergeld, Außerstande Sein eines über 18-jährigen Kind sich selbst zu

    Insbesondere erschwert ein ungünstiger Arbeitsmarkt die Vermittelbarkeit des behinderten Kindes, da Einsparungsmaßnahmen der Arbeitgeber am ehesten bei "einfachen" Tätigkeiten vorgenommen werden und durch automatisierte Handlungsabläufe ersetzt werden (vgl. zu Vorgängigem, BFH-Urteil vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057 m.w.N.; BFH-Urteile vom 22. Oktober 2009 III R 50/07, BFHE 228, 17, BStBl II 2011, 38 und vom 15. März 2012 III R 29/09, BFHE 237, 68, BStBl II 2012, 892).

    Kommt die Beklagte nach weiterer Sachaufklärung zu dem Ergebnis, dass Personen wie L. im Streitzeitraum einen Arbeitsplatz finden konnten, ist ferner zu ermitteln, wie hoch der tatsächliche Lebensbedarf (Grundbedarf und behinderungsbedingter Mehrbedarf) von L. gewesen ist und ob, abgestellt auf für Personen wie L. tatsächlich zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze, der in der Regel für eine Tätigkeit von 15 Wochenstunden gezahlte Arbeitslohn ausgereicht hätte, um den gesamten Lebensbedarf von L. zu finanzieren (vgl. z.B. BFH in BFH/NV 2010, 716, und in BFHE 237, 68, BStBl II 2012, 892, m.w.N.) zu beachten.

  • VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 48-IV-14

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von

    Für ein arbeitsloses behindertes Kind besteht ein Anspruch auf Kindergeld nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dann, wenn die Behinderung nach den Gesamtumständen des Einzelfalles in erheblichem Umfang mitursächlich dafür ist, dass das Kind keine Arbeit findet und sich deshalb nicht selbst unterhalten kann (BFH, Urteil vom 22. Oktober 2009, BFHE 228, 17 [19]; Urteil vom 15. März 2012, BFHE 237, 68 [70 f.]).
  • FG Hamburg, 12.11.2020 - 6 K 314/19

    Kindergeld für ein volljähriges Kind mit Asperger-Syndrom

    Dem Kind muss es behinderungsbedingt objektiv unmöglich sein, seinen (gesamten) Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten (BFH, Urteil vom 15. März 2012, III R 29/09, BStBl II 2012, 892).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.09.2017 - L 5 KR 2533/16
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