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   BFH, 29.08.2012 - XI R 1/11   

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https://dejure.org/2012,44949
BFH, 29.08.2012 - XI R 1/11 (https://dejure.org/2012,44949)
BFH, Entscheidung vom 29.08.2012 - XI R 1/11 (https://dejure.org/2012,44949)
BFH, Entscheidung vom 29. August 2012 - XI R 1/11 (https://dejure.org/2012,44949)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Im Unternehmenskaufvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot als Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung - Fehlende Weiterführung des Namens des übernommenen Unternehmens unschädlich

  • openjur.de

    Im Unternehmenskaufvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot als Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung; Fehlende Weiterführung des Namens des übernommenen Unternehmens unschädlich

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1a, UStG § 2 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 5 Abs 8, EGRL 112/2006 Art 19, UStG § 3 Abs 9, UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1
    Im Unternehmenskaufvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot als Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung - Fehlende Weiterführung des Namens des übernommenen Unternehmens unschädlich

  • Bundesfinanzhof

    Im Unternehmenskaufvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot als Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung - Fehlende Weiterführung des Namens des übernommenen Unternehmens unschädlich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1a UStG 1999, § 2 Abs 1 UStG 1999, Art 5 Abs 8 EWGRL 388/77, Art 19 EGRL 112/2006, § 3 Abs 9 UStG 1999
    Im Unternehmenskaufvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot als Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung - Fehlende Weiterführung des Namens des übernommenen Unternehmens unschädlich

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Im Unternehmenskaufvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot als Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung – Fehlende Weiterführung des Namens des übernommenen Unternehmens unschädlich

  • Betriebs-Berater

    Wettbewerbsverbot als Umsatz bei Geschäftsveräußerung

  • rewis.io

    Im Unternehmenskaufvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot als Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung - Fehlende Weiterführung des Namens des übernommenen Unternehmens unschädlich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung" i.S. von § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG

  • datenbank.nwb.de

    Im Unternehmenskaufvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot als Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Im Unternehmenskaufvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot als Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Wettbewerbsverbot im Unternehmenskaufvertrag

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begriff der Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung" i.S. von § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Im Unternehmenskaufvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot als Umsatz bei Geschäftsveräußerung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Im Unternehmenskaufvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot als Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot als Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 239, 175
  • BB 2013, 405
  • BB 2013, 740
  • DB 2013, 326
  • BStBl II 2013, 301
  • NZG 2013, 480
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 10.11.2011 - C-444/10

    Schriever - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 5 Abs. 8 - Begriff der

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - XI R 1/11
    Nach den Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in --Zita Modes-- (Urteil vom 27. November 2002 C-497/01, Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128, Rz 40) und --Schriever-- (Urteil vom 10. November 2011 C-444/10, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2011, 937, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2011, 2196, Rz 25) muss, damit eine Übertragung eines Geschäftsbetriebs oder eines selbständigen Unternehmensteils i.S. von Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG festgestellt werden kann, die Gesamtheit der übertragenen Bestandteile hinreichen, um die Fortführung einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit zu ermöglichen.

    Denn nach der Rechtsprechung des EuGH ist lediglich erforderlich, dass der durch die Übertragung Begünstigte beabsichtigt, den übertragenen Geschäftsbetrieb zu betreiben und nicht nur die betreffende Geschäftstätigkeit sofort abzuwickeln (vgl. EuGH-Urteile in Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128, Rz 44, 46; in UR 2011, 937, DStR 2011, 2196, Rz 37; Senatsurteil vom 18. Januar 2012 XI R 27/08, BFHE 235, 571, BFH/NV 2012, 677, unter II.3.).

    Dabei ist für die Feststellung, ob ein Geschäft unter den Begriff der Übertragung eines Gesamtvermögens im Sinne der Richtlinie 77/388/EWG fällt, eine Gesamtwürdigung der für das betreffende Geschäft kennzeichnenden tatsächlichen Umstände vorzunehmen und der Art der wirtschaftlichen Tätigkeit, deren Fortführung geplant ist, besondere Bedeutung zuzumessen (vgl. EuGH-Urteil in UR 2011, 937, DStR 2011, 2196, Rz 32).

    Er bezweckt nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH (Urteile in Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128, Rz 39; in UR 2011, 937, DStR 2011, 2196, Rz 23) und BFH (vgl. z.B. Urteile vom 30. April 2009 V R 4/07, BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863; in BFH/NV 2010, 1873, unter II.3.), die Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensteilen zu erleichtern und zu vereinfachen.

  • BFH, 13.11.2003 - V R 59/02

    Unterlassung von Wettbewerb

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - XI R 1/11
    Eine abweichende Beurteilung folge nicht aus dem Urteil des BFH vom 13. November 2003 V R 59/02 (BFHE 203, 540, BStBl II 2004, 472).

    Das FG habe die vom BFH im Urteil in BFHE 203, 540, BStBl II 2004, 472 aufgestellten Rechtsgrundsätze nicht beachtet.

    e) Eine abweichende rechtliche Beurteilung ergibt sich --wie das FG zutreffend erkannt hat-- nicht aus dem Urteil des BFH in BFHE 203, 540, BStBl II 2004, 472.

  • EuGH, 27.11.2003 - C-497/01

    Zita Modes

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - XI R 1/11
    Nach den Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in --Zita Modes-- (Urteil vom 27. November 2002 C-497/01, Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128, Rz 40) und --Schriever-- (Urteil vom 10. November 2011 C-444/10, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2011, 937, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2011, 2196, Rz 25) muss, damit eine Übertragung eines Geschäftsbetriebs oder eines selbständigen Unternehmensteils i.S. von Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG festgestellt werden kann, die Gesamtheit der übertragenen Bestandteile hinreichen, um die Fortführung einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit zu ermöglichen.

    Denn nach der Rechtsprechung des EuGH ist lediglich erforderlich, dass der durch die Übertragung Begünstigte beabsichtigt, den übertragenen Geschäftsbetrieb zu betreiben und nicht nur die betreffende Geschäftstätigkeit sofort abzuwickeln (vgl. EuGH-Urteile in Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128, Rz 44, 46; in UR 2011, 937, DStR 2011, 2196, Rz 37; Senatsurteil vom 18. Januar 2012 XI R 27/08, BFHE 235, 571, BFH/NV 2012, 677, unter II.3.).

    Er bezweckt nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH (Urteile in Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128, Rz 39; in UR 2011, 937, DStR 2011, 2196, Rz 23) und BFH (vgl. z.B. Urteile vom 30. April 2009 V R 4/07, BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863; in BFH/NV 2010, 1873, unter II.3.), die Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensteilen zu erleichtern und zu vereinfachen.

  • BFH, 06.05.2010 - V R 25/09

    Geschäftsveräußerung durch Grundstücksübertragung ohne Übergang eines

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - XI R 1/11
    Die erforderliche Gesamtwürdigung obliegt im Wesentlichen dem FG (vgl. BFH-Urteil vom 6. Mai 2010 V R 25/09, BFH/NV 2010, 1873, unter II.4.).

    Er bezweckt nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH (Urteile in Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128, Rz 39; in UR 2011, 937, DStR 2011, 2196, Rz 23) und BFH (vgl. z.B. Urteile vom 30. April 2009 V R 4/07, BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863; in BFH/NV 2010, 1873, unter II.3.), die Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensteilen zu erleichtern und zu vereinfachen.

  • FG Münster, 07.12.2010 - 15 K 2529/07

    Konkurrenzverbot im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - XI R 1/11
    Das Urteil ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 677.

    c) Das FG hat in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise angenommen, dass das im Streitfall im Unternehmenskaufvertrag vereinbarte Wettbewerbsverbot dazu dient, der übernehmenden B die Fortführung des übertragenen ambulanten Pflegedienstes zu ermöglichen und deshalb in unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Veräußerung steht (vgl. auch Meyer, EFG 2011, 677, 681).

  • BFH, 30.04.2009 - V R 4/07

    Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG bei nur teilweiser Übernahme der

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - XI R 1/11
    Er bezweckt nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH (Urteile in Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128, Rz 39; in UR 2011, 937, DStR 2011, 2196, Rz 23) und BFH (vgl. z.B. Urteile vom 30. April 2009 V R 4/07, BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863; in BFH/NV 2010, 1873, unter II.3.), die Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensteilen zu erleichtern und zu vereinfachen.
  • BFH, 23.02.1999 - IX R 86/95

    Entschädigung für Einhaltung eines Wettbewerbsverbots

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - XI R 1/11
    Das FG-Urteil stehe im Widerspruch zum Urteil des BFH vom 23. Februar 1999 IX R 86/95 (BFHE 188, 552, BStBl II 1999, 590).
  • BFH, 24.01.2008 - V R 12/05

    Überlassung von Standplätzen auf Wochenmärkten als umsatzsteuerfreie

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - XI R 1/11
    Revisionsrechtlich beachtliche Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze hat das FA nicht vorgebracht (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 2008 V R 12/05, BFHE 221, 310, BStBl II 2009, 60, unter II.2.c bb; vom 25. Juni 2009 V R 25/07, BFHE 226, 407, BStBl II 2010, 239, unter II.3.c; vom 4. Mai 2011 XI R 35/10, BFHE 233, 379, BStBl II 2011, 836, unter II.B.II.2.e).
  • BFH, 25.06.2009 - V R 25/07

    Steuersatz bei Lieferung von Pflanzen und Einpflanzen

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - XI R 1/11
    Revisionsrechtlich beachtliche Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze hat das FA nicht vorgebracht (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 2008 V R 12/05, BFHE 221, 310, BStBl II 2009, 60, unter II.2.c bb; vom 25. Juni 2009 V R 25/07, BFHE 226, 407, BStBl II 2010, 239, unter II.3.c; vom 4. Mai 2011 XI R 35/10, BFHE 233, 379, BStBl II 2011, 836, unter II.B.II.2.e).
  • BFH, 04.05.2011 - XI R 35/10

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Leistungen an Mitglieder einer

    Auszug aus BFH, 29.08.2012 - XI R 1/11
    Revisionsrechtlich beachtliche Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze hat das FA nicht vorgebracht (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 24. Januar 2008 V R 12/05, BFHE 221, 310, BStBl II 2009, 60, unter II.2.c bb; vom 25. Juni 2009 V R 25/07, BFHE 226, 407, BStBl II 2010, 239, unter II.3.c; vom 4. Mai 2011 XI R 35/10, BFHE 233, 379, BStBl II 2011, 836, unter II.B.II.2.e).
  • BFH, 18.01.2012 - XI R 27/08

    Geschäftsveräußerung - Übereignung des Warenbestands und der Geschäftsausstattung

  • BFH, 26.06.2019 - XI R 3/17

    Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen

    Auch der Name des Unternehmens darf, wie im Streitfall durch eine Umbenennung möglicherweise geschehen, geändert werden (vgl. BFH-Urteil vom 29.08.2012 - XI R 1/11, BFHE 239, 175, BStBl II 2013, 301, Rz 24).
  • FG Hessen, 09.03.2020 - 1 K 1575/18

    Steuerbarkeit eines Umsatzes durch Geschäftsveräußerung

    Zu den Umsätzen im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 UStG zählten nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. August 2012 (XI R 1/11) alle in unmittelbarem, wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsvorgang bewirkte Einzelleistungen.

    Zu den "Umsätzen im Rahmen einer Geschäftsveräußerung" i.S. von § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG zählen alle in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsvorgang bewirkten Einzelleistungen (BFH-Urteil vom 29.08.2012 XI R 1/11, BStBl II 2013, 301, BFHE 239, 175 m.w.N.).

    Die erforderliche Gesamtwürdigung obliegt im Wesentlichen dem FG (vgl. BFH-Urteile vom 06.05.2010 V R 25/09, BFH/NV 2010, 1873 und vom 29.08.2012 XI R 1/11, BStBl II 2013, 301, BFHE 239, 175).

    Insofern kommt den Zahlungen in Höhe von ... EUR für den Weiterbetrieb des Schwimmbades auch gerade keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zu (vgl. zu diesem Abgrenzkriterium auch BFH-Urteil vom 29.08.2012 XI R 1/10, BStBl II 2013, 301, BFHE 239, 175).

  • FG München, 11.07.2018 - 7 V 510/18

    Überprüfung der vom Finanzamt gewählten Schätzungsmethode

    Im Streitfall führt das Finanzamt zwar aus, dass anhand der sogenannten Ausbeutekalkulation (vgl. auch FG Nürnberg, Urteil vom 8. Mai 2012 2 K 1122/2009, DStR 2013, 304; FG Düsseldorf, Urteil vom 26. März 2012 6 K 2749/11 K,G,U,F; Niedersächsisches FG, Urteil vom 10. Mai 2016 8 K 175/15, juris zur grundsätzlichen Anwendbarkeit dieser Methode) zunächst eine Teilkalkulation des Getränkeumsatzes für das Jahr 2012 aufgrund des Wareneinsatzes, der Getränkeverkaufspreise sowie des Personalverbrauchs erfolgt sei.
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