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   BFH, 18.09.2012 - VII R 53/11   

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https://dejure.org/2012,45389
BFH, 18.09.2012 - VII R 53/11 (https://dejure.org/2012,45389)
BFH, Entscheidung vom 18.09.2012 - VII R 53/11 (https://dejure.org/2012,45389)
BFH, Entscheidung vom 18. September 2012 - VII R 53/11 (https://dejure.org/2012,45389)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    FA kann eine Überweisung nicht von einem Kreditinstitut zurückfordern, welches der Steuerpflichtige als seine Bankverbindung angegeben hat - Rückabwicklung einer Zahlung bei Wegfall des Rechtsgrundes - Zulässigkeit eines Rückforderungsbescheids nach Aufhebung eines ...

  • openjur.de

    FA kann eine Überweisung nicht von einem Kreditinstitut zurückfordern, welches der Steuerpflichtige als seine Bankverbindung angegeben hat; Rückabwicklung einer Zahlung bei Wegfall des Rechtsgrundes; Zulässigkeit eines Rückforderungsbescheids nach Aufhebung eines ...

  • Bundesfinanzhof

    AO § 37 Abs 2, BGB § 667, BGB § 676f, AO § 130 Abs 2 Nr 3
    FA kann eine Überweisung nicht von einem Kreditinstitut zurückfordern, welches der Steuerpflichtige als seine Bankverbindung angegeben hat - Rückabwicklung einer Zahlung bei Wegfall des Rechtsgrundes - Zulässigkeit eines Rückforderungsbescheids nach Aufhebung eines ...

  • Bundesfinanzhof

    FA kann eine Überweisung nicht von einem Kreditinstitut zurückfordern, welches der Steuerpflichtige als seine Bankverbindung angegeben hat - Rückabwicklung einer Zahlung bei Wegfall des Rechtsgrundes - Zulässigkeit eines Rückforderungsbescheids nach Aufhebung eines ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 2 AO, § 667 BGB, § 676f BGB, § 130 Abs 2 Nr 3 AO
    FA kann eine Überweisung nicht von einem Kreditinstitut zurückfordern, welches der Steuerpflichtige als seine Bankverbindung angegeben hat - Rückabwicklung einer Zahlung bei Wegfall des Rechtsgrundes - Zulässigkeit eines Rückforderungsbescheids nach Aufhebung eines ...

  • IWW
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Rückforderung einer Überweisung auf ein aufgelöstes Konto

  • cpm-steuerberater.de

    FA kann eine Überweisung nicht von einem Kreditinstitut zurückfordern, welches der Steuerpflichtige als seine Bankverbindung angegeben hat – Rückabwicklung einer Zahlung bei Wegfall des Rechtsgrundes – Zulässigkeit eines Rückforderungsbescheids nach Aufhebung ...

  • rewis.io

    FA kann eine Überweisung nicht von einem Kreditinstitut zurückfordern, welches der Steuerpflichtige als seine Bankverbindung angegeben hat - Rückabwicklung einer Zahlung bei Wegfall des Rechtsgrundes - Zulässigkeit eines Rückforderungsbescheids nach Aufhebung eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 667; BGB § 676f a.F.; AO § 37 Abs. 2
    Rückforderung einer auf ein nicht mehr existierendes Bankkonto des Steuerpflichtigen geleisteten Zahlung

  • datenbank.nwb.de

    FA kann eine Überweisung nicht von einem Kreditinstitut zurückfordern, welches der Steuerpflichtige als seine Bankverbindung angegeben hat

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Rückforderung einer Überweisung des FA von einem vom Stpfl. als Bankverbindung angegebenen Kreditinstitut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückforderung einer Steuererstattung von der Bank

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückforderung einer auf ein nicht mehr existierendes Bankkonto des Steuerpflichtigen geleisteten Zahlung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 667, § 676f a. F.; AO § 37 Abs. 2
    Zur Rückforderung einer Überweisung auf ein aufgelöstes Konto

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Finanzamt kann Überweisung nicht vom Kreditinstitut zurückfordern

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Rückabwicklung einer Zahlung bei Wegfall des Rechtsgrundes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 239, 292
  • ZIP 2013, 1516
  • DB 2013, 739
  • BStBl II 2013, 270
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.11.2009 - VII R 6/09

    Rückforderung eines Erstattungsbetrags vom Kreditinstitut des

    Auszug aus BFH, 18.09.2012 - VII R 53/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 10. November 2009 VII R 6/09, BFHE 227, 360, BStBl II 2010, 255) komme es entscheidend darauf an, zu wessen Gunsten erkennbar geleistet worden sei; bei Zahlungen des FA sei das in der Regel derjenige, demgegenüber das FA seine abgabenrechtliche Verpflichtung erfüllen wolle.

    Denn es erfüllt eine eigene nachvertragliche Pflicht aus dem Girovertrag, während sich die Leistung zwischen dem Überweisenden, der die fehlgehende Zahlung veranlasst hat, und dem Überweisungsempfänger vollzieht (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 5. Dezember 2006 XI ZR 21/06, BGHZ 170, 121; vom 15. November 2005 XI ZR 265/04, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2006, 17, II.1.; Senatsurteile in BFHE 227, 360, BStBl II 2010, 255; vom 22. November 2011 VII R 27/11, BFHE 235, 133, BStBl II 2012, 167).

  • BGH, 05.12.2006 - XI ZR 21/06

    Pflichten der Bank nach Beendigung eines Giroverhältnisses; Rückruf von

    Auszug aus BFH, 18.09.2012 - VII R 53/11
    Denn es erfüllt eine eigene nachvertragliche Pflicht aus dem Girovertrag, während sich die Leistung zwischen dem Überweisenden, der die fehlgehende Zahlung veranlasst hat, und dem Überweisungsempfänger vollzieht (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 5. Dezember 2006 XI ZR 21/06, BGHZ 170, 121; vom 15. November 2005 XI ZR 265/04, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2006, 17, II.1.; Senatsurteile in BFHE 227, 360, BStBl II 2010, 255; vom 22. November 2011 VII R 27/11, BFHE 235, 133, BStBl II 2012, 167).

    Sollte die Klägerin verpflichtet gewesen sein, die eingegangene Zahlung auf den bisherigen Konten des X entsprechend § 676f Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu verbuchen bzw. nach § 667 BGB an ihn oder auf seine Anweisung an das FA herauszugeben (vgl. BGH-Urteil in BGHZ 170, 121 II.1.b), wäre ein entsprechender Anspruch zivilrechtlich von X gegen die Klägerin geltend zu machen.

  • BFH, 13.06.1997 - VII R 62/96
    Auszug aus BFH, 18.09.2012 - VII R 53/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO derjenige, demgegenüber die Finanzbehörde ihre --vermeintliche oder tatsächlich bestehende-- abgabenrechtliche Verpflichtung erfüllen will (vgl. z.B. Senatsurteil vom 13. Juni 1997 VII R 62/96, BFH/NV 1998, 143, 144).
  • BFH, 22.11.2011 - VII R 27/11

    Rückruf einer Überweisung auf gekündigtes Konto

    Auszug aus BFH, 18.09.2012 - VII R 53/11
    Denn es erfüllt eine eigene nachvertragliche Pflicht aus dem Girovertrag, während sich die Leistung zwischen dem Überweisenden, der die fehlgehende Zahlung veranlasst hat, und dem Überweisungsempfänger vollzieht (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 5. Dezember 2006 XI ZR 21/06, BGHZ 170, 121; vom 15. November 2005 XI ZR 265/04, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2006, 17, II.1.; Senatsurteile in BFHE 227, 360, BStBl II 2010, 255; vom 22. November 2011 VII R 27/11, BFHE 235, 133, BStBl II 2012, 167).
  • BGH, 15.11.2005 - XI ZR 265/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Abwicklung von Zahlungsverkehraufträgen in der

    Auszug aus BFH, 18.09.2012 - VII R 53/11
    Denn es erfüllt eine eigene nachvertragliche Pflicht aus dem Girovertrag, während sich die Leistung zwischen dem Überweisenden, der die fehlgehende Zahlung veranlasst hat, und dem Überweisungsempfänger vollzieht (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 5. Dezember 2006 XI ZR 21/06, BGHZ 170, 121; vom 15. November 2005 XI ZR 265/04, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2006, 17, II.1.; Senatsurteile in BFHE 227, 360, BStBl II 2010, 255; vom 22. November 2011 VII R 27/11, BFHE 235, 133, BStBl II 2012, 167).
  • FG Niedersachsen, 23.06.2011 - 5 K 327/10

    Rückforderung einer Steuererstattung auf ein gelöschtes Bankkonto

    Auszug aus BFH, 18.09.2012 - VII R 53/11
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 190 veröffentlicht.
  • BFH, 10.03.2016 - III R 29/15

    Rückforderung des an das Kind ausgezahlten Kindergeldes vom

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO derjenige, dem gegenüber die Finanzbehörde oder Familienkasse ihre --vermeintlich oder tatsächlich bestehende-- abgabenrechtliche Verpflichtung erfüllen will (BFH-Urteile vom 23. Oktober 2012 VII R 63/11, BFH/NV 2013, 689; vom 18. September 2012 VII R 53/11, BFHE 239, 292, BStBl II 2013, 710, Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 07.07.2015 - VII R 49/13

    Ausschluss der Anrechnung von Steuerabzügen - Annahme einer Beschränkung der

    Schließlich widerspreche die wirtschaftliche Betrachtungsweise des I. Senats des BFH in BFH/NV 2011, 641 den Urteilen des erkennenden Senats zur Bestimmung des Leistungsempfängers einer rechtsgrundlosen Steuererstattung gemäß § 37 Abs. 2 AO (Urteile vom 22. November 2011 VII R 27/11, BFHE 235, 133, BStBl II 2012, 167; vom 1. Dezember 2011 VII R 23/11, BFH/NV 2012, 689; vom 18. September 2012 VII R 53/11, BFHE 239, 292, BStBl II 2013, 270).

    Denn das FG hat zwar ausschließlich auf eine etwaige Divergenz zwischen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Urteil des I. Senats des BFH in BFH/NV 2011, 641 und der für die Klägerin (angeblich) günstigeren formalen Betrachtungsweise des erkennenden Senats im Rahmen des § 37 Abs. 2 AO in BFHE 235, 133, BStBl II 2012, 167, in BFHE 239, 292, BStBl II 2013, 270 und in BFH/NV 2012, 689 abgestellt.

    In den Senatsentscheidungen in BFHE 235, 133, BStBl II 2012, 167, in BFH/NV 2012, 689 und in BFHE 239, 292, BStBl II 2013, 270 ging es darum, wer bei einer Steuererstattung des Finanzamts durch Überweisung auf ein (früheres) Konto des Steuerpflichtigen als Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO anzusehen ist, gegen den sich im Fall des fehlenden Rechtsgrunds für diese Zahlung der Rückzahlungsanspruch des Finanzamts richtet.

  • BFH, 14.04.2021 - III R 1/20

    Rückforderung von Kindergeld bei Auszahlung an das Kind

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO derjenige, demgegenüber die Finanzbehörde oder Familienkasse ihre --vermeintlich oder tatsächlich bestehende-- abgabenrechtliche Verpflichtung erfüllen will (BFH-Urteile vom 23.10.2012 - VII R 63/11, BFH/NV 2013, 689; vom 18.09.2012 - VII R 53/11, BFHE 239, 292, BStBl II 2013, 270, Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 29.11.2022 - XI R 2/22

    Bankenhaftung nach § 13c UStG bei debitorischem Kontokorrentkonto

    Sie muss dann auf dem Girokonto eingehende Beträge verbuchen oder herausgeben (vgl. BFH-Urteil vom 18.09.2012 - VII R 53/11, BFHE 239, 292, BStBl II 2013, 270, Rz 16).
  • BFH, 14.04.2021 - III R 36/20

    Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld bei grenzüberschreitenden

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO derjenige, demgegenüber die Finanzbehörde oder Familienkasse ihre --vermeintlich oder tatsächlich bestehende-- abgabenrechtliche Verpflichtung erfüllen will (BFH-Urteile vom 23.10.2012 - VII R 63/11, BFH/NV 2013, 689, und vom 18.09.2012 - VII R 53/11, BFHE 239, 292, BStBl II 2013, 710, Rz 13, m.w.N.).
  • BFH, 07.05.2013 - VIII R 17/09

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Klage gegen Nullbescheid bei Ausschluss der

    Leistungsempfänger einer Erstattung ist derjenige, demgegenüber die Finanzbehörde ihre --vermeintliche oder tatsächliche-- abgabenrechtliche Verpflichtung erfüllen will (vgl. BFH-Urteil vom 18. September 2012 VII R 53/11, BFHE 239, 292, BStBl II 2013, 270).
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