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   BFH, 22.01.2013 - IX R 19/11   

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https://dejure.org/2013,5180
BFH, 22.01.2013 - IX R 19/11 (https://dejure.org/2013,5180)
BFH, Entscheidung vom 22.01.2013 - IX R 19/11 (https://dejure.org/2013,5180)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - IX R 19/11 (https://dejure.org/2013,5180)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Vorübergehender Leerstand von zur Untervermietung bereit gehaltener Räume in der Wohnung des Steuerpflichtigen

  • openjur.de

    Vorübergehender Leerstand von zur Untervermietung bereit gehaltener Räume in der Wohnung des Steuerpflichtigen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § ... 9 Abs 1 S 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 12 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 12 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 6, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 6
    Vorübergehender Leerstand von zur Untervermietung bereit gehaltener Räume in der Wohnung des Steuerpflichtigen

  • Bundesfinanzhof

    Vorübergehender Leerstand von zur Untervermietung bereit gehaltener Räume in der Wohnung des Steuerpflichtigen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 1997, § 9 Abs 1 S 2 EStG 1997, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1997, § 12 Nr 1 EStG 1997, § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002
    Vorübergehender Leerstand von zur Untervermietung bereit gehaltener Räume in der Wohnung des Steuerpflichtigen

  • IWW
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Leerstandzeit von Mietraum ist auch bei Untervermietung in der eigenen Wohnung steuerlich absetzbar; § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG

  • cpm-steuerberater.de

    Vorübergehender Leerstand von zur Untervermietung bereit gehaltener Räume in der Wohnung des Steuerpflichtigen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Einkünfteerzielungsabsicht auch bei vorübergehendem Leerstand von zur Untervermietung bereit gehaltenenen Räumen in der Wohnung des Steuerpflichtigen/Eigentümers

  • rewis.io

    Vorübergehender Leerstand von zur Untervermietung bereit gehaltener Räume in der Wohnung des Steuerpflichtigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Berücksichtigung von Zeiten des Leerstandes untervermieteter Räume bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • datenbank.nwb.de

    Vorübergehender Leerstand von zur Untervermietung bereit gehaltener Räume in der Wohnung des Steuerpflichtigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Untervermietung: Einkünfteerzielungsabsicht trotz Leerstands?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorübergehender Leerstand von zur Untervermietung bereit gehaltener Räume in der Wohnung des Stpfl.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigungfähigkeit von Zeiten des Leerstandes untervermieteter Räume bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum vorübergehenden Leerstand von zur Untervermietung bereit gehaltener Räume in der Wohnung des Steuerpflichtigen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorübergehender Leerstand von zur Untervermietung bereit gehaltener Räume in der Wohnung des Steuerpflichtigen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorübergehender Leerstand bei Untervermietung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Werbungskostenabzug auch bei vorübergehendem Leerstand untervermieteter Räume

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Private Wohnraumüberlassung via Airbnb & Co. - steuerpflichtige Vermietungseinkünfte?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 240, 136
  • NZM 2013, 365
  • DB 2013, 734
  • BStBl II 2013, 376
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.03.2008 - IX R 11/07

    Zur Vermietung von Messezimmern oder Messewohnungen

    Auszug aus BFH, 22.01.2013 - IX R 19/11
    Die zur Vermietung von Ferienwohnungen entwickelten Maßstäbe hat der Senat grundsätzlich auch auf die Vermietung von Messezimmern oder Messewohnungen angewendet, bei denen regelmäßig und typischerweise von einem häufigen Wechsel an Gästen in Verbindung mit Leerstandszeiten auszugehen ist (BFH-Urteil vom 4. März 2008 IX R 11/07, BFH/NV 2008, 1462).

    Weder die fehlende räumliche Trennung zum Wohnbereich des Steuerpflichtigen noch die fehlende Abgeschlossenheit der zur Vermietung vorgesehenen Räume noch die --theoretische-- jederzeitige Selbstnutzungsmöglichkeit steht in diesen Fällen der Annahme einer Einkünfteerzielungsabsicht entgegen; denn Objekt der Vermietung i.S. von § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist nicht zwingend eine (abgeschlossene) Wohnung; es kann sich auch um einen bestimmten Teil eines Grundstücks oder Gebäudes, einzelne (auch möblierte) Zimmer oder Räumlichkeiten handeln (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1462, m.w.N.).

  • BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98

    Ferienwohnung im selbstgenutzten Zweifamilienhaus

    Auszug aus BFH, 22.01.2013 - IX R 19/11
    In vergleichbarer Weise ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bei (in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten) ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen ohne weitere Prüfung von der Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen auszugehen; Leerstandszeiten sind auch insoweit nicht der Eigennutzung, sondern der Vermietungstätigkeit zuzurechnen (BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.).
  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 22.01.2013 - IX R 19/11
    Demgegenüber ist bei zumindest teilweise selbstgenutzten Ferienwohnungen die Frage, ob der Steuerpflichtige mit oder ohne Einkünfteerzielungsabsicht vermietet hat, anhand einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Prognose zu entscheiden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726).
  • BFH, 25.06.2009 - IX R 49/08

    Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft - Aufteilung nach

    Auszug aus BFH, 22.01.2013 - IX R 19/11
    Die Aufwendungen für Gemeinschaftsräume, die sowohl der eigenen Wohnnutzung des Steuerpflichtigen wie auch der (entgeltlichen) Nutzung durch die Mieter dienten, hat das FG zutreffend nach der Zahl der der Haushaltsgemeinschaft zugehörigen Personen aufgeteilt (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 49/08, BFHE 226, 213, BStBl II 2010, 122).
  • BFH, 11.12.2012 - IX R 14/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

    Auszug aus BFH, 22.01.2013 - IX R 19/11
    Danach sind Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung leer steht, auch während der Zeit des Leerstands als Werbungskosten als abziehbar angesehen, solange der Steuerpflichtige den ursprünglichen Entschluss zur Einkünfteerzielung im Zusammenhang mit dem Leerstand der Wohnung nicht endgültig aufgegeben hat (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12, BFHE 239, 453, BFH/NV 2013, 467).
  • FG Berlin-Brandenburg, 07.12.2010 - 5 K 5235/07

    Zurechnung der Leerstandszeiten bei Untervermietung einzelner Zimmer

    Auszug aus BFH, 22.01.2013 - IX R 19/11
    Der Kläger beantragt, das Urteil des FG vom 7. Dezember 2010  5 K 5235/07 aufzuheben und die Einkommensteuerbescheide für die Streitjahre, zuletzt geändert am 8. Februar 2011, mit der Maßgabe zu ändern, dass bei den Einkünften des Klägers aus Vermietung und Verpachtung ein Werbungskostenanteil für 2001 in Höhe von 63, 45 % der Gesamtkosten und für 2002 in Höhe von 64, 6 % der Gesamtkosten steuermindernd berücksichtigt werden.
  • BFH, 12.06.2013 - IX R 38/12

    Teilweise" Aufgabe der Vermietungsabsicht bei langjährigem Leerstand einer

    Weder die fehlende räumliche Trennung zum anderweitigen Nutzungsbereich des Steuerpflichtigen noch die fehlende Abgeschlossenheit der zur Vermietung vorgesehenen Räume noch die --theoretische-- Selbstnutzungsmöglichkeit steht in diesen Fällen der Annahme einer Einkünfteerzielungsabsicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 2013 IX R 19/11, BFHE 240, 136, BStBl II 2013, 376).
  • BFH, 08.01.2019 - IX R 37/17

    Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen;

    Denn der Senat hat die in der Rechtsprechung zur Vermietung von Ferienwohnungen entwickelten Maßstäbe auf die Vermietung derartiger Immobilienobjekte übertragen, weil auch insoweit regelmäßig und typischerweise von einem häufigen Wechsel an Gästen in Verbindung mit Leerstandszeiten auszugehen ist (s. etwa BFH-Urteile vom 4. März 2008 IX R 11/07, BFH/NV 2008, 1462; vom 22. Januar 2013 IX R 19/11, BFHE 240, 136, BStBl II 2013, 376).
  • FG Sachsen, 06.03.2017 - 6 K 1304/14

    Vermietungseinkünfte: Überschusserzielungsabsicht bei Nutzung einer Immobilie als

    Demgegenüber ist bei zumindest teilweise selbstgenutzten Ferienwohnungen die Frage, ob der Steuerpflichtige mit oder ohne Einkünfteerzielungsabsicht vermietet hat, anhand einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Prognose zu entscheiden (Urteil des BFH vom 22. Januar 2013, IX R 19/11, BStBl. II 2013, 376 m. w. N.).

    Aufgrund der für jede der Wohnungen wiederholt abgeschlossenen Zeitmietverträge ist die Überlassung andererseits aber nicht mehr maßgeblich geprägt durch einen häufigen Wechsel an Gästen in Verbindung mit Leerstandszeiten, wie er für eine Vermietung an Feriengäste typisch ist (vgl. Urteil des BFH vom 22. Januar 2013, IVX R 19/11, BStBl. II 2013, 376 m. w. N.).

  • BFH, 06.09.2023 - IX B 84/22

    Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts,

    b) Soweit die Klägerin eine Divergenz zum Senatsurteil vom 22.01.2013 - IX R 19/11 (BFHE 240, 136, BStBl II 2013, 376) geltend macht, fehlt es bereits an der Darlegung der das angefochtene Urteil tragenden abstrakten Rechtssätze.
  • FG Hamburg, 26.09.2013 - 3 K 181/11

    Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei kurzfristiger Vermietung nicht

    Entsprechend ist Objekt der Vermietung i. S. von § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht zwingend ein Grundstück oder eine Wohnung, es kann auch ein bestimmter Teil eines Grundstücks oder Gebäudes sein, z. B. einzelne (auch möblierte) Zimmer oder Räumlichkeiten (BFH-Urteil vom 22.01.2013 IX R 19/11, BFHE 240, 136, BStBl II 2013, 376; BFH-Beschluss vom 12.12.2011 IX B 132/11, BFH/NV 2012, 727).
  • FG Köln, 15.04.2015 - 2 K 510/11

    Häusliche Einbindung des Arbeitszimmer eines selbständigen Steuerberaters

    Hinsichtlich des leer stehenden Raumes gelte, dass Leerstandszeiten im Rahmen der Untervermietung einzelner Räume der Vermietungstätigkeit zuzurechnen sei, wenn feststehe, dass das leer stehende Objekt weiterhin für eine Neuvermietung bereitgehalten werde (BFH vom 22.1.2013 IX R 19/11).
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