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   BFH, 17.04.2013 - II R 1/12   

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https://dejure.org/2013,10989
BFH, 17.04.2013 - II R 1/12 (https://dejure.org/2013,10989)
BFH, Entscheidung vom 17.04.2013 - II R 1/12 (https://dejure.org/2013,10989)
BFH, Entscheidung vom 17. April 2013 - II R 1/12 (https://dejure.org/2013,10989)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Minderung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Übernahme der Erwerbsnebenkosten durch Veräußerer

  • openjur.de

    Minderung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Übernahme der Erwerbsnebenkosten durch Veräußerer

  • Bundesfinanzhof

    GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 9 Abs 3, GrEStG § 16 Abs 3 Nr 1, AO § 173 Abs 1 Nr 2
    Minderung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Übernahme der Erwerbsnebenkosten durch Veräußerer

  • Bundesfinanzhof

    Minderung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Übernahme der Erwerbsnebenkosten durch Veräußerer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 1 GrEStG 1997, § 9 Abs 3 GrEStG 1997, § 16 Abs 3 Nr 1 GrEStG 1997, § 173 Abs 1 Nr 2 AO
    Minderung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Übernahme der Erwerbsnebenkosten durch Veräußerer

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GrEStG §§ 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, 16 Abs. 3 Nr. 1; AO § 173 Abs. 1 Nr. 2
    Grunderwerbsteuer; Minderung der Bemessungsgrundlage mit Übernahme der Erwerbsnebenkosten durch Veräußerer

  • cpm-steuerberater.de

    Minderung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Übernahme der Erwerbsnebenkosten durch Veräußerer

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, § 16 Abs. 3 Nr. 1; AO § 173 Abs. 1 Nr. 2
    Reduzierung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei vereinbarter nachträglicher Erstattung der Nebenkosten durch den Verkäufer

  • Betriebs-Berater

    Grunderwerbsteuer -Übernahme der Erwerbsnebenkosten durch Veräußerer

  • rewis.io

    Minderung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Übernahme der Erwerbsnebenkosten durch Veräußerer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Minderung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Übernahme der Erwerbsnebenkosten durch Veräußerer

  • datenbank.nwb.de

    Minderung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Übernahme der Erwerbsnebenkosten durch Veräußerer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veräußerer zahlt Erwerbsnebenkosten: Steuer ist zu reduzieren!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Minderung der Bemessungsgrundlage der GrESt bei Übernahme der Erwerbsnebenkosten durch Veräußerer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Grunderwerbsteuer: Minderung der Bemessungsgrundlage bei Übernahme von Erwerbsnebenkosten durch den Veräußerer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grunderwerbsteuer bei Übernahme von Erwerbsnebenkosten durch den Veräußerer

  • lto.de (Kurzinformation)

    BFH zur Grunderwerbsteuer - Bemessungsgrundlage richtet sich nach Wert der Gegenleistung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Minderung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Übernahme der Erwerbsnebenkosten durch Veräußerer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Grunderwerbsteuer: Minderung der Bemessungsgrundlage bei Übernahme von Erwerbsnebenkosten durch den Veräußerer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Grunderwerbsteuer -Übernahme der Erwerbsnebenkosten durch Veräußerer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bemessungsgrundlage bei Übernahme von Erwerbsnebenkosten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grunderwerbsteuer - Minderung der Bemessungsgrundlage bei Übernahme von Erwerbsnebenkosten durch den Veräußerer

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Grunderwerbsteuer: Minderung der Bemessungsgrundlage bei Übernahme von Erwerbsnebenkosten durch den Veräußerer

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Minderung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Übernahme von Erwerbsnebenkosten durch den Verkäufer

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Minderung der Bemessungsgrundlage bei Übernahme von Erwerbsnebenkosten durch den Veräußerer

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Grunderwerbssteuer: Bemessungsgrundlage vermindert sich bei Übernahme von Erwerbsnebenkosten

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Minderung der Bemessungsgrundlage für die GrESt bei Übernahme der Erwerbsnebenkosten durch Veräußerer

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Erstattung von Nebenkosten mindert Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 240, 409
  • BB 2013, 1429
  • BB 2013, 1892
  • DB 2013, 1588
  • BStBl II 2013, 637
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.04.1991 - II R 119/88

    Wert der Gegenleistung beim Grundstückserwerb gegen Gewährung eines

    Auszug aus BFH, 17.04.2013 - II R 1/12
    Dies setzt voraus, dass die Herabsetzung der Gegenleistung nachträglich, also nach der Entstehung der Steuer, vereinbart wird (BFH-Urteil vom 17. April 1991 II R 119/88, BFHE 164, 130, BStBl II 1991, 586, unter II. 2., vorletzter Absatz; Hofmann, a.a.O., § 16 Rz 50; Loose, a.a.O., § 16 Rz 231 f.; Pahlke/Franz, a.a.O., § 16 Rz 61 f.).
  • BFH, 09.10.1991 - II R 20/89

    Guthaben in der Instandhaltungsrückstellung ist keine grunderwerbsteuerrechtliche

    Auszug aus BFH, 17.04.2013 - II R 1/12
    Der Aufwand für diesen Erwerb unterliegt daher nicht der Grunderwerbsteuer (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Oktober 1991 II R 20/89, BFHE 165, 548, BStBl II 1992, 152).
  • BGH, 15.01.2016 - V ZR 278/14

    Sittenwidrigkeit eines Immobilienkaufvertrages: Berücksichtigung der vom

    Deshalb sind bei der Prüfung, ob bei einem Immobilienkaufvertrag ein auffälliges bzw. besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, die von dem Verkäufer übernommenen, üblicherweise von dem Käufer zu tragenden Erwerbsnebenkosten von dessen Leistung abzuziehen (vgl. zu den Auswirkungen auf die Berechnung der Grunderwerbssteuer in diesem Fall BFH, ZNotP 2013, 436 Rn. 16).
  • BFH, 22.07.2020 - II R 32/18

    Änderung eines Grunderwerbsteuerbescheids nach Kaufpreisherabsetzung aufgrund

    § 5 Abs. 1 Satz 1 BewG bezieht sich auf Wirtschaftsgüter, die unter einer auflösenden Bedingung erworben sind (BFH-Urteil vom 17.04.2013 - II R 1/12, BFHE 240, 409, BStBl II 2013, 637, Rz 22).
  • FG Sachsen, 02.04.2014 - 2 K 1663/13

    Keine Minderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer durch

    Der Erwerb eines solchen Anspruches ist nicht grunderwerbsteuerpflichtig, und zwar unabhängig von der zivilrechtlichen Vorfrage, ob es sich bei den Guthaben aus der Instandhaltungsrückstellung nach dem WEG um selbständige, vom Wohnungseigentum loslösbare Forderungsrechte (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Oktober 1991, a.a.O. und vom 17. April 2013 - II R 1/12, BFH/NV 2013, 1188), oder um untrennbare Bestandteile der jeweiligen Wohnungseigentumsrechte handelt und diese deshalb an die Unauflösbarkeit der Gemeinschaft (vgl. § 11 WEG ) gebundene Vermögensbestandteile darstellen, die nicht als eigene Guthaben der Wohnungseigentümer anzusehen sind.

    Allerdings sind die Rücklagen beim rechtsgeschäftlichen Erwerb regelmäßig ausdrücklich Gegenstand der Kaufverträge, sodass ein Teil der Gegenleistung auf sie entfällt (so z.B. im Sachverhalt im Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Oktober 1991, a.a.O. und vom 17. April 2013 - II R 1/12, a.a.O. in Bezug auf Kosten).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2016 - 15 B 1015/16

    Ermittlung des Gesamtkaufpreises im Rahmen des freihändigen Erwerbs einer

    vgl. BFH, Urteile vom 9. Oktober 1991 - II R 20/89 -, BFHE 165, 548 = BStBl. II 1992, 152 = juris Rn. 21, und vom 17. April 2013 - II R 1/12 -, BFHE 240, 409 = BStBl. II 2013, 637 = juris Rn. 14.
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