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   BFH, 20.11.2012 - IX R 34/12   

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https://dejure.org/2012,47724
BFH, 20.11.2012 - IX R 34/12 (https://dejure.org/2012,47724)
BFH, Entscheidung vom 20.11.2012 - IX R 34/12 (https://dejure.org/2012,47724)
BFH, Entscheidung vom 20. November 2012 - IX R 34/12 (https://dejure.org/2012,47724)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Abzuzinsende Bürgschaftsverpflichtung als Maßstab für den nachträgliche Anschaffungskosten bildenden Rückgriffsanspruch des i. S. von § 17 Abs. 1 EStG qualifiziert Beteiligten; nachträgliche Teilzahlungsvereinbarung als rückwirkendes Ereignis

  • openjur.de

    Abzuzinsende Bürgschaftsverpflichtung als Maßstab für den nachträgliche Anschaffungskosten bildenden Rückgriffsanspruch des i.S. von § 17 Abs. 1 EStG qualifiziert Beteiligten; nachträgliche Teilzahlungsvereinbarung als rückwirkendes Ereignis

  • Bundesfinanzhof

    AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 181 Abs 1 S 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 3, EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 2, EStG § 17 Abs 4, BewG § 12
    Abzuzinsende Bürgschaftsverpflichtung als Maßstab für den nachträgliche Anschaffungskosten bildenden Rückgriffsanspruch des i.S. von § 17 Abs. 1 EStG qualifiziert Beteiligten; nachträgliche Teilzahlungsvereinbarung als rückwirkendes Ereignis

  • Bundesfinanzhof

    Abzuzinsende Bürgschaftsverpflichtung als Maßstab für den nachträgliche Anschaffungskosten bildenden Rückgriffsanspruch des i.S. von § 17 Abs. 1 EStG qualifiziert Beteiligten; nachträgliche Teilzahlungsvereinbarung als rückwirkendes Ereignis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO, § 181 Abs 1 S 1 AO, § 6 Abs 1 Nr 3 EStG 1997, § 17 Abs 1 EStG 1997, § 17 Abs 2 EStG 1997
    Abzuzinsende Bürgschaftsverpflichtung als Maßstab für den nachträgliche Anschaffungskosten bildenden Rückgriffsanspruch des i.S. von § 17 Abs. 1 EStG qualifiziert Beteiligten; nachträgliche Teilzahlungsvereinbarung als rückwirkendes Ereignis

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG §§ 6, 17; BewG § 12
    Abzuzinsende Bürgschaftsverpflichtung als Maßstab für den nachträgliche Anschaffungskosten bildenden Rückgriffsanspruch des i.S. von § 17 Abs. 1 EStG qualifiziert Beteiligten

  • cpm-steuerberater.de

    Abzuzinsende Bürgschaftsverpflichtung als Maßstab für den nachträgliche Anschaffungskosten bildenden Rückgriffsanspruch des i.S. von § 17 Abs. 1 EStG qualifiziert Beteiligten; nachträgliche Teilzahlungsvereinbarung als rückwirkendes Ereignis

  • Betriebs-Berater

    Abzuzinsende Bürgschaftsverpflichtung als Maßstab für Rückgriffsanspruch des i. S. von § 17 Abs. 1 EStG bildenden qualifiziert Beteiligten

  • rewis.io

    Abzuzinsende Bürgschaftsverpflichtung als Maßstab für den nachträgliche Anschaffungskosten bildenden Rückgriffsanspruch des i.S. von § 17 Abs. 1 EStG qualifiziert Beteiligten; nachträgliche Teilzahlungsvereinbarung als rückwirkendes Ereignis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Anschaffungskosten bei Inanspruchnahme eines Gesellschafters einer GmbH aus einer eigenkapitalersetzenden Bürgschaft; Rückwirkung einer Teilzahlungsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de

    Abzuzinsende Bürgschaftsverpflichtung als Maßstab für den nachträgliche Anschaffungskosten bildenden Rückgriffsanspruch des i.S. von § 17 Abs. 1 EStG qualifiziert Beteiligten; nachträgliche Teilzahlungsvereinbarung als rückwirkendes Ereignis.

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abzuzinsende Bürgschaftsverpflichtung als Maßstab für den nachträgliche Anschaffungskosten bildenden Rückgriffsanspruch des i. S. von § 17 Abs. 1 EStG qualifiziert Beteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Inanspruchnahme aus einer eigenkapitalersetzenden Bürgschaft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Höhe der Anschaffungskosten bei Inanspruchnahme des Gesellschafters einer GmbH aus einer eigenkapitalersetzenden Bürgschaft; Anforderungen an die Rückwirkung einer Teilzahlungsvereinbarung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abzuzinsende Bürgschaftsverpflichtung als Maßstab für Rückgriffsanspruch des i. S. von § 17 Abs. 1 EStG bildenden qualifiziert Beteiligten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Nachträgliche Teilzahlungsvereinbarung als rückwirkendes Ereignis

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abzuzinsende Bürgschaftsverpflichtung als Maßstab für Rückgriffsanspruch des i. S. von § 17 Abs. 1 EStG bildenden qualifiziert Beteiligten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Leistungen des Gesellschafters aus einer für Verbindlichkeiten der GmbH eingegangenen Bürgschaft als nachträgliche Anschaffungskosten

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Anschaffungskosten bei geänderter Ratenzahlungsvereinbarung aufgrund einer Bürgschaftsverpflichtung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Abzuzinsende Bürgschaftsverpflichtung als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 240, 8
  • NJW 2013, 1695
  • BB 2013, 853
  • DB 2013, 736
  • BStBl II 2013, 378
  • NZG 2013, 559
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 26.01.1999 - VIII R 32/96

    Nachträgliche AK; Verluste aus eigenkapitalersetzenden Bürgschaften

    Auszug aus BFH, 20.11.2012 - IX R 34/12
    Wird ein i.S. von § 17 Abs. 1 EStG qualifiziert an einer Kapitalgesellschaft beteiligter Gesellschafter vom Gläubiger der Kapitalgesellschaft aus einer eigenkapitalersetzenden Bürgschaft in Anspruch genommen und begleicht er seine Schuld vereinbarungsgemäß ratierlich, entstehen nachträgliche Anschaffungskosten nur in Höhe des Tilgungsanteils (Anschluss an BFH-Urteil vom 26. Januar 1999 VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 922).  .

    Die Anschaffungskosten erhöhen sich um den Nennwert der wertlos gewordenen Rückgriffsforderung, wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme bereits in der Krise war (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 26. Januar 1999 VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 922).

    a) Der Auflösungsverlust ist nach § 17 Abs. 2, Abs. 4 EStG aufgrund einer Stichtagsbewertung der in diesen Vorschriften genannten Faktoren auf den Zeitpunkt der Auflösung zu ermitteln (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 922).

    Auch jenseits dessen wäre sie als betagte Verbindlichkeit des Privatvermögens für die Zwecke der Einkommensbesteuerung nach § 12 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes (BewG) in nämlicher Weise abgezinst zu bewerten, § 1 BewG (so der Ansatz im BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 922).

    b) Damit entstehen dem qualifiziert an einer Kapitalgesellschaft beteiligten Gesellschafter, der vom Gläubiger der Kapitalgesellschaft aus einer eigenkapitalersetzenden Bürgschaft in Anspruch genommen wird und der seine Schuld vereinbarungsgemäß ratierlich begleicht, nachträgliche Anschaffungskosten nur in Höhe des Tilgungsanteils (so bereits BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 922; dem folgend das einhellige Schrifttum, vgl. Blümich/Ebling, § 17 EStG Rz 692; Gosch in Kirchhof, EStG, 11. Aufl., § 17 Rz 100; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 31. Aufl., § 17 Rz 178).

    Denn sie beeinflusst mit der Bürgschaftsinanspruchnahme die nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung, die sich (nur) bei der Ermittlung des Auflösungsverlusts auswirken (vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 922; s. auch Schneider, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 17 Rz C 291, C 20; Eilers/R. Schmidt in Herrmann/Heuer/Raupach, § 17 EStG Rz 202).

  • BFH, 30.11.1988 - I R 114/84

    Anschaffungskosten und Teilwert bei unverzinslichen oder niedrig verzinslichen

    Auszug aus BFH, 20.11.2012 - IX R 34/12
    Die Unverzinslichkeit oder niedrige Verzinslichkeit beträfen nicht die Höhe der Anschaffungskosten, sondern den --wie sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. November 1988 I R 114/84 (BFHE 155, 337, BStBl II 1990, 117) ergebe-- den Teilwert der Forderung.

    Das BFH-Urteil in BFHE 155, 337, BStBl II 1990, 117, auf das sich das FG zur Begründung seiner abweichenden Auffassung stützt, ist hier nicht einschlägig; denn es geht in jener Entscheidung nicht um die Bilanzierung einer unverzinslichen Darlehensforderung mit ihrem Nennbetrag als Anschaffungskosten, sondern um die vorgelagerte Fragestellung, in welcher Weise der Nennbetrag zu ermitteln ist.

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 20.11.2012 - IX R 34/12
    Muss dieses Ereignis nachträglich eintreten (BFH-Urteil vom 22. Juli 2008 IX R 79/06, BFHE 222, 464, BStBl II 2009, 227), so bestimmt sich nach dem einschlägigen materiellen Recht, ob ihm eine rückwirkende steuerliche Bedeutung zukommt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897).

    Eine materiell-rechtliche und deshalb nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auch verfahrensrechtliche Rückwirkung liegt bezogen auf den Streitfall vor, wenn der Rechtsgrund für die später geleistete Zahlung im ursprünglichen Rechtsgeschäft angelegt ist (BFH-Urteil vom 23. Mai 2012 IX R 32/11, BFHE 237, 234, BStBl II 2012, 675; in diesem Sinne Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897).

  • BFH, 04.03.2008 - IX R 80/06

    Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als

    Auszug aus BFH, 20.11.2012 - IX R 34/12
    Als in diesen Verlust einzubeziehende nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung kommen --bezogen auf den Streitfall-- Leistungen des GmbH-Gesellschafters aus einer für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung in Betracht, wenn die Übernahme der Bürgschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und die Rückgriffsforderung gegen die Gesellschaft wertlos ist (zu den Voraussetzungen im Einzelnen vgl. die ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 4. März 2008 IX R 80/06, BFHE 220, 451, BStBl II 2008, 577).
  • BFH, 22.07.2008 - IX R 79/06

    Realisierung eines Veräußerungsverlustes durch Ausfall eines Darlehens bei

    Auszug aus BFH, 20.11.2012 - IX R 34/12
    Muss dieses Ereignis nachträglich eintreten (BFH-Urteil vom 22. Juli 2008 IX R 79/06, BFHE 222, 464, BStBl II 2009, 227), so bestimmt sich nach dem einschlägigen materiellen Recht, ob ihm eine rückwirkende steuerliche Bedeutung zukommt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897).
  • BFH, 28.10.2008 - IX R 100/07

    Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlusts aus einer GmbH-Beteiligung

    Auszug aus BFH, 20.11.2012 - IX R 34/12
    Nach § 17 Abs. 1 und 4 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Streitjahres (EStG) gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der --regelmäßig bei Abschluss der Liquidation entstehende-- Verlust aus der Auflösung von Kapitalgesellschaften, wenn der Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft qualifiziert beteiligt war und er die Beteiligung in seinem Privatvermögen hielt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 14. März 2012 IX R 37/11, BFHE 236, 522, BStBl II 2012, 487; zur Entstehung vgl. auch BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 100/07, BFH/NV 2009, 561, m.w.N.).
  • BFH, 06.04.2009 - IX B 204/08

    AdV-Beschwerde: keine verfassungsrechtlichen Zweifel zur erneuten Herabsetzung

    Auszug aus BFH, 20.11.2012 - IX R 34/12
    Die Verbindlichkeit aus der Bürgschaft ist im Rahmen der an den §§ 4, 5 EStG orientierten Gewinnermittlungsvorschrift des § 17 Abs. 2 EStG nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abgezinst zu bewerten (zur Anwendbarkeit des § 6 EStG s. BFH-Urteil vom 13. April 2010 IX R 22/09, BFHE 229, 189, BStBl II 2010, 790, und BFH-Beschluss vom 6. April 2009 IX B 204/08, BFH/NV 2009, 1262).
  • BFH, 13.04.2010 - IX R 22/09

    Anteilsentnahme als Anschaffung i. S. von § 17 Abs. 2 EStG

    Auszug aus BFH, 20.11.2012 - IX R 34/12
    Die Verbindlichkeit aus der Bürgschaft ist im Rahmen der an den §§ 4, 5 EStG orientierten Gewinnermittlungsvorschrift des § 17 Abs. 2 EStG nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abgezinst zu bewerten (zur Anwendbarkeit des § 6 EStG s. BFH-Urteil vom 13. April 2010 IX R 22/09, BFHE 229, 189, BStBl II 2010, 790, und BFH-Beschluss vom 6. April 2009 IX B 204/08, BFH/NV 2009, 1262).
  • BFH, 14.03.2012 - IX R 37/11

    Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Treuhandvertrags unter

    Auszug aus BFH, 20.11.2012 - IX R 34/12
    Nach § 17 Abs. 1 und 4 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Streitjahres (EStG) gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der --regelmäßig bei Abschluss der Liquidation entstehende-- Verlust aus der Auflösung von Kapitalgesellschaften, wenn der Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft qualifiziert beteiligt war und er die Beteiligung in seinem Privatvermögen hielt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 14. März 2012 IX R 37/11, BFHE 236, 522, BStBl II 2012, 487; zur Entstehung vgl. auch BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 100/07, BFH/NV 2009, 561, m.w.N.).
  • BFH, 23.05.2012 - IX R 32/11

    Besserungsoption kein rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus BFH, 20.11.2012 - IX R 34/12
    Eine materiell-rechtliche und deshalb nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auch verfahrensrechtliche Rückwirkung liegt bezogen auf den Streitfall vor, wenn der Rechtsgrund für die später geleistete Zahlung im ursprünglichen Rechtsgeschäft angelegt ist (BFH-Urteil vom 23. Mai 2012 IX R 32/11, BFHE 237, 234, BStBl II 2012, 675; in diesem Sinne Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897).
  • FG Köln, 18.01.2012 - 3 K 594/09

    Keine Abzinsung von Bürgschaftsverbindlichkeiten

  • BFH, 16.06.2015 - IX R 30/14

    Realisierung eines Veräußerungsverlusts - Änderung eines Steuerbescheids nach §

    Ob dem Ereignis eine rückwirkende steuerliche Bedeutung zukommt, bestimmt sich nach dem einschlägigen materiellen Recht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteile vom 28. Oktober 2009 IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539, unter II.2.a, und vom 20. November 2012 IX R 34/12, BFHE 240, 8, BStBl II 2013, 378, unter II.1., jeweils m.w.N.).

    Wie der BFH wiederholt entschieden hat, ist die Gewinnermittlung nach § 17 Abs. 2 EStG nicht nach dem Zuflussprinzip des § 11 EStG, sondern nach einer Stichtagsbewertung auf den Zeitpunkt der Entstehung des Gewinns oder Verlusts vorzunehmen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 1. Juli 2003 VIII R 71/02, BFH/NV 2003, 1398, unter 2.a; in BFHE 240, 8, BStBl II 2013, 378, unter II.3.a, und vom 1. Juli 2014 IX R 47/13, BFHE 246, 188, BStBl II 2014, 786, unter II.1.a).

  • BFH, 04.10.2016 - IX R 8/15

    Keine Minderung des Veräußerungsverlusts i. S. des § 17 EStG oder des Verlusts

    Aus dem punktuellen Erfassen des Veräußerungsverlusts folgt zwar, dass später eintretende Veränderungen der in die Ermittlung des Veräußerungsverlusts einfließenden Faktoren grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Entstehens des Veräußerungsverlusts zurückzubeziehen sind (BFH-Urteile vom 20. November 2012 IX R 34/12, BFHE 240, 8, BStBl II 2013, 378, und vom 13. Oktober 2015 IX R 43/14, BFHE 251, 326, BStBl II 2016, 212).

    Ist die Gegenleistung indes bereits erbracht und die Anteilsveräußerung vollzogen, liegt eine materiell-rechtliche und deshalb nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auch verfahrensrechtliche Rückwirkung auf das abgeschlossene Rechtsgeschäft nur vor, wenn der Rechtsgrund für die später geleistete Zahlung im ursprünglichen Rechtsgeschäft --hier der Anteilsveräußerung-- angelegt ist (BFH-Urteile vom 14. Juni 2005 VIII R 14/04, BFHE 210, 278, BStBl II 2006, 15; in BFHE 237, 234, BStBl II 2012, 675; in BFHE 240, 8, BStBl II 2013, 378, und vom 19. März 2013 IX R 65/10, BFH/NV 2013, 1085).

    So führt beispielsweise eine nachträgliche Teilzahlungsvereinbarung bezüglich der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft zu einer rückwirkenden Reduzierung der (nachträglichen) Anschaffungskosten (BFH-Urteil in BFHE 240, 8, BStBl II 2013, 378), da diese allein in der Bürgschaftsverpflichtung und damit im ursprünglichen --zu den nachträglichen Anschaffungskosten führenden-- Rechtsgeschäft angelegt ist.

  • FG Düsseldorf, 10.03.2015 - 9 K 962/14

    Auflösungsverlust aus einer GmbH-Beteiligung sowie gesellschaftsrechtlich

    Als in diesen Verlust einzubeziehende nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung kommen - bezogen auf den Streitfall - Leistungen des GmbH-Gesellschafters aus einer für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung in Betracht, wenn die Übernahme der Bürgschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und die Rückgriffsforderung gegen die Gesellschaft wertlos ist (BFH vom 20.11.2012, IX R 34/12, BStBl II 2013, 378; vom 26.01.1999 - VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 728; vom 20.08.2013 IX R 1/13, BFH/NV 2014, 310).
  • FG Schleswig-Holstein, 29.07.2014 - 3 K 77/10

    Berücksichtigung von Sachverhaltsänderungen gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO bei

    Über einen höheren Verlustabzug kann insoweit nur im Verfahren über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags entschieden werden (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 2000, XI R 4/00, BFH/NV 2000, 1465; Beschluss vom 3.1.2011, III B 204/09, BFH/NV 2011, 638); daher stellte ein Antrag auf Änderung das Verlustfeststellungsbescheides das zutreffende Mittel zur Verfolgung des klägerischen Begehrens dar (siehe auch BFH-Urteil vom 20. November 2012, IX R 34/12, BStBl II 2013, 378).
  • FG Düsseldorf, 11.11.2021 - 14 K 2330/19

    Anerkennung von Verlusten im Zusammenhang mit der Auflösung einer

    (1) Nachträgliche Anschaffungskosten hat der BFH unter anderem angenommen beim Ausfall des Gesellschafters mit seinem Anspruch auf Rückzahlung eines der Gesellschaft gewährten Darlehens oder bei Zahlung des Gesellschafters auf eine Bürgschaft und Wertlosigkeit des gegen die Gesellschaft gerichteten Rückgriffsanspruchs, wenn die Hingabe des Darlehens oder die Übernahme der Bürgschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst waren (BFH-Urteil vom 20.11.2012 IX R 34/12, BStBl II 2013, 378).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2019 - 1 K 88/16

    VGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz2 KStG bei irrtümlicher Zulassung der

    Anderes gilt (nur) dann, wenn das maßgebliche Ereignis kein neues Rechtsgeschäft über den bisherigen Vertragsgegenstand darstellt, sondern es dem Grunde nach schon in dem ursprünglichen Rechtsgeschäft "angelegt" ist (vgl. z.B. die BFH-Urteile vom 6. Dezember 2016 IX R 49/15, BFHE 256, 470, BStBl II 2017, 673; vom 13. Oktober 2015 IX R 43/14, BFHE 251, 326, BStBl II 2016, 212; 13, 378; und vom 20. November 2012 IX R 34/12, BFHE 240, 8, BStBl II 2012, 675) und dazu führt, dass nunmehr der veränderte an Stelle des zuvor verwirklichten Sachverhalts der Besteuerung zu unterwerfen ist (vgl. den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897; sowie die BFH-Urteile vom 4. November 1999 XI B 25/99, BFH/NV 2000, 306; und vom 9. August 2000 I R 36/99, BFH/NV 2001, 122).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 9 K 9161/11

    Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungverlusts im Rahmen eines

    Später eintretende Veränderungen der für die Ermittlung des Auflösungsverlusts maßgeblichen Umstände sind grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Entstehens des Auflösungsverlusts nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO zurück zu beziehen, sofern der Rechtsgrund für die später geleistete Zahlung im ursprünglichen Rechtsgeschäft angelegt ist (vgl. BFH-Urteile vom 20. November 2012, IX R 34/12 -, BFHE 240, 8, BStBl II 2013, 378 und vom 23. Mai 2012, IX R 32/11, BFHE 237, 234, BStBl II 2012, 675).
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