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   BFH, 12.06.2013 - IX R 31/12   

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https://dejure.org/2013,22065
BFH, 12.06.2013 - IX R 31/12 (https://dejure.org/2013,22065)
BFH, Entscheidung vom 12.06.2013 - IX R 31/12 (https://dejure.org/2013,22065)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - IX R 31/12 (https://dejure.org/2013,22065)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Partielle" Nämlichkeit des Wirtschaftsguts; Annahme eines privaten Veräußerungsgeschäfts bei einem Grundstück, das - mit einem Erbbaurecht belastet - vom bisherigen Erbbauberechtigten angeschafft und nach Löschung des Erbbaurechts kurzfristig lastenfrei weiterveräußert ...

  • openjur.de

    "Partielle" Nämlichkeit des Wirtschaftsguts; Annahme eines privaten Veräußerungsgeschäfts bei einem Grundstück, das --mit einem Erbbaurecht belastet-- vom bisherigen Erbbauberechtigten angeschafft und nach Löschung des Erbbaurechts kurzfristig lastenfrei weiterveräußert ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 22 Nr 2, EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 23 Abs 3 S 1, ErbbauV § 1 Abs 1, AO § 162 Abs 1
    "Partielle" Nämlichkeit des Wirtschaftsguts; Annahme eines privaten Veräußerungsgeschäfts bei einem Grundstück, das --mit einem Erbbaurecht belastet-- vom bisherigen Erbbauberechtigten angeschafft und nach Löschung des Erbbaurechts kurzfristig lastenfrei weiterveräußert ...

  • Bundesfinanzhof

    "Partielle" Nämlichkeit des Wirtschaftsguts; Annahme eines privaten Veräußerungsgeschäfts bei einem Grundstück, das --mit einem Erbbaurecht belastet-- vom bisherigen Erbbauberechtigten angeschafft und nach Löschung des Erbbaurechts kurzfristig lastenfrei weiterveräußert ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 2 EStG 2002, § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 23 Abs 3 S 1 EStG 2002, § 1 Abs 1 ErbbauV, § 162 Abs 1 AO
    "Partielle" Nämlichkeit des Wirtschaftsguts; Annahme eines privaten Veräußerungsgeschäfts bei einem Grundstück, das --mit einem Erbbaurecht belastet-- vom bisherigen Erbbauberechtigten angeschafft und nach Löschung des Erbbaurechts kurzfristig lastenfrei weiterveräußert ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 22; EStG § 23; ErbbauRG § 1; AO § 162
    Erfordernis der Nämlichkeit zwischen angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut

  • cpm-steuerberater.de

    “Partielle” Nämlichkeit des Wirtschaftsguts; Annahme eines privaten Veräußerungsgeschäfts bei einem Grundstück, das –mit einem Erbbaurecht belastet– vom bisherigen Erbbauberechtigten angeschafft und nach Löschung des Erbbaurechts kurzfristig ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Annahme privaten Veräußerungsgeschäfts bei Kauf eines mit Erbbaurecht belastetem Grundstück und nach Löschung lastenfreiem Verkauf

  • rewis.io

    "Partielle" Nämlichkeit des Wirtschaftsguts; Annahme eines privaten Veräußerungsgeschäfts bei einem Grundstück, das --mit einem Erbbaurecht belastet-- vom bisherigen Erbbauberechtigten angeschafft und nach Löschung des Erbbaurechts kurzfristig lastenfrei weiterveräußert ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nämlichkeit des Wirtschaftsguts bei lastenfreier Veräußerung eines mit einem Erbbaurecht belastet angeschafften Grundstücks

  • datenbank.nwb.de

    "Partielle" Nämlichkeit des Wirtschaftsguts; Annahme eines privaten Veräußerungsgeschäfts bei einem Grundstück, das -mit einem Erbbaurecht belastet- vom bisherigen Erbbauberechtigten angeschafft und nach Löschung des Erbbaurechts kurzfristig lastenfrei weiterveräußert ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Privates Veräußerungsgeschäft: Wie ermittelt sich der Gewinn?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ?Partielle? Nämlichkeit des Wirtschaftsguts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Privates Veräußerungsgeschäft bei lastenfreier Veräußerung eines bei Anschaffung mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Veräußerung eines bei Anschaffung mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nämlichkeit des Wirtschaftsguts bei lastenfreier Veräußerung eines mit einem Erbbaurecht belastet angeschafften Grundstücks

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Privates Veräußerungsgeschäft bei lastenfreier Veräußerung eines bei Anschaffung mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Nämlichkeit zwischen angeschafftem und veräußertem Grundstück

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Privates Veräußerungsgeschäft bei lastenfreier Veräußerung eines bei Anschaffung mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Privates Veräußerungsgeschäft bei lastenfreier Veräußerung eines bei Anschaffung mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Privates Veräußerungsgeschäft bei lastenfreier Veräußerung eines bei Anschaffung mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Wirtschaftliche Identität zwischen angeschafftem und veräußertem Grundstück

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Veräußerung von zuvor erbbaurechtsbelastetem Grundstück als Spekulationsgeschäft

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Mehr Spielraum für Erben eines Erbpacht-Hauses

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Nämlich oder nicht nämlich? - Zum Erfordernis der wirtschaftlichen Identität bei privaten Veräußerungsgeschäften

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 241, 557
  • NZM 2014, 721
  • DB 2013, 2306
  • BStBl II 2013, 1011
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1353/09

    Veräußerung eines von einem Erbbaurecht entlasteten Grundstücks - Zur Rechtsnatur

    Auszug aus BFH, 12.06.2013 - IX R 31/12
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 1929 veröffentlichten Urteil statt.
  • BFH, 17.10.1974 - IV R 223/72

    Tausch einer wesentlichen Beteiligung im Sinne des § 17 EStG gegen Anteile an

    Auszug aus BFH, 12.06.2013 - IX R 31/12
    Maßgebliche Kriterien sind die Gleichartigkeit, Funktionsgleichheit und Gleichwertigkeit von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 1974 IV R 223/72, BFHE 113, 456, BStBl II 1975, 58, unter I.2.).
  • BFH, 19.07.1983 - VIII R 161/82

    Spekulationsgeschäft ist anzunehmen, wenn unbebautes Grundstück parzelliert und

    Auszug aus BFH, 12.06.2013 - IX R 31/12
    c) Eine nach Löschung des Erbbaurechts möglicherweise geänderte Marktgängigkeit des Grundstücks (vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Urteil vom 19. Juli 1983 VIII R 161/82, BFHE 139, 251, BStBl II 1984, 26) steht einer wirtschaftlichen Teilidentität nicht entgegen.
  • BFH, 26.05.1992 - IX R 190/87

    Notwendigkeit der Aufteilung der Anschaffungskosten für das Erbbaurecht in einen

    Auszug aus BFH, 12.06.2013 - IX R 31/12
    Bindend ist eine vertragliche Einigung, solange keine nennenswerten Zweifel an der getroffenen Aufteilung eines Gesamtpreises bestehen; das gilt auch für den Fall einer schätzweisen Aufteilung durch die Parteien, wenn die Grundlagen der Schätzung nachvollziehbar und überzeugend sind (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BFHE 193, 326, BStBl II 2001, 183; vom 26. Mai 1992 IX R 190/87, BFH/NV 1993, 92).
  • BFH, 27.08.1997 - X R 26/95

    Spekulationsgeschäft bei Herstellungsmaßnahmen

    Auszug aus BFH, 12.06.2013 - IX R 31/12
    b) Ob und in welchem Umfang Nämlichkeit gegeben ist oder ein anderes Wirtschaftsgut ("aliud") vorliegt, richtet sich nach einem wertenden Vergleich von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (vgl. BFH-Urteil vom 27. August 1997 X R 26/95, BFHE 184, 385, BStBl II 1998, 135).
  • BFH, 10.10.2000 - IX R 86/97

    Gesamtkaufpreis

    Auszug aus BFH, 12.06.2013 - IX R 31/12
    Bindend ist eine vertragliche Einigung, solange keine nennenswerten Zweifel an der getroffenen Aufteilung eines Gesamtpreises bestehen; das gilt auch für den Fall einer schätzweisen Aufteilung durch die Parteien, wenn die Grundlagen der Schätzung nachvollziehbar und überzeugend sind (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BFHE 193, 326, BStBl II 2001, 183; vom 26. Mai 1992 IX R 190/87, BFH/NV 1993, 92).
  • BFH, 03.08.2004 - X R 55/01

    Wirtschaftliches Eigentum bei Leasing; Anschaffungsbegriff bei

    Auszug aus BFH, 12.06.2013 - IX R 31/12
    Daraus ergibt sich das Erfordernis der Nämlichkeit von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut, wobei Nämlichkeit Identität im wirtschaftlichen Sinn bedeutet (vgl. BFH-Urteile vom 6. April 2011 IX R 41/10, BFH/NV 2011, 1850; vom 3. August 2004 X R 55/01, BFH/NV 2005, 517, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 21.09.2004 - IX R 36/01

    Ansatz des Bezugsrechts von GmbH-Gesellschaftern auf neue Gesellschaftsanteile

    Auszug aus BFH, 12.06.2013 - IX R 31/12
    Wirtschaftliche Teilidentität ist grundsätzlich ausreichend, begründet ein privates Veräußerungsgeschäft aber nur für diesen Teil des betreffenden Wirtschaftsguts (vgl. BFH-Urteil vom 21. September 2004 IX R 36/01, BFHE 207, 543, BStBl II 2006, 12, m.w.N.).
  • BFH, 29.05.2008 - IX R 36/06

    Kaufpreisaufteilung bei einem gemischt genutzten Grundstück im Privatvermögen

    Auszug aus BFH, 12.06.2013 - IX R 31/12
    Hält das FG die vertragliche Aufteilung des Veräußerungspreises nicht für bindend, wird es in einem zweiten Schritt die vom FA diesbezüglich vorgenommene Schätzung auch der Höhe nach in vollem Umfang zu überprüfen und ggf. im Zuge einer eigenen Schätzung (vgl. BFH-Urteile vom 14. Dezember 2011 XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921, m.w.N.; zur Wertermittlung vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 IX R 36/06, BFH/NV 2008, 1668) den Veräußerungspreis auf Grundstück, Gebäude und Wald aufzuteilen haben.
  • BFH, 06.04.2011 - IX R 41/10

    Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von

    Auszug aus BFH, 12.06.2013 - IX R 31/12
    Daraus ergibt sich das Erfordernis der Nämlichkeit von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut, wobei Nämlichkeit Identität im wirtschaftlichen Sinn bedeutet (vgl. BFH-Urteile vom 6. April 2011 IX R 41/10, BFH/NV 2011, 1850; vom 3. August 2004 X R 55/01, BFH/NV 2005, 517, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.08.2011 - IX R 66/10

    Privates Veräußerungsgeschäft bei einem Grundstück, wenn dieses zwischenzeitlich

  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

  • FG Baden-Württemberg, 30.09.1992 - 14 K 81/91
  • BFH, 23.07.2019 - IX R 28/18

    Grundstücksenteignung kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG

    Nach dem Wortlaut sowie dem Sinn und Zweck des § 23 EStG sollen innerhalb der Veräußerungsfrist realisierte Wertänderungen eines bestimmten Wirtschaftsguts im Privatvermögen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuer unterworfen werden, soweit sie auf der entgeltlichen "Anschaffung" und der entgeltlichen "Veräußerung" des nämlichen Wirtschaftsguts innerhalb der maßgeblichen Haltefrist beruhen (s. BFH-Urteile vom 12.06.2013 - IX R 31/12, BFHE 241, 557, BStBl II 2013, 1011, und in BFHE 260, 202, BStBl II 2018, 518, zur "Nämlichkeit").
  • BFH, 14.02.2023 - IX R 11/21

    Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners

    Nach dem Wortlaut sowie dem Sinn und Zweck des § 23 EStG sollen innerhalb der Veräußerungsfrist realisierte Wertänderungen eines bestimmten Wirtschaftsguts im Privatvermögen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuer unterworfen werden, soweit sie auf der entgeltlichen "Anschaffung" und der entgeltlichen "Veräußerung" des nämlichen Wirtschaftsguts innerhalb der maßgeblichen Haltefrist beruhen (s. BFH-Urteile vom 12.06.2013 - IX R 31/12, BFHE 241, 557, BStBl II 2013, 1011, Rz 13; in BFHE 260, 202, BStBl II 2018, 518, Rz 17, zur "Nämlichkeit", und in BFHE 265, 258, BStBl II 2019, 701, Rz 19).
  • BFH, 26.09.2023 - IX R 13/22

    § 23 EStG: Kein anteiliger Erwerb eines zur Erbmasse gehörenden Grundstücks bei

    Maßgebliche Kriterien sind die Gleichartigkeit, Funktionsgleichheit und Gleichwertigkeit von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut (Senatsurteile vom 08.11.2017 - IX R 25/15, BFHE 260, 202, BStBl II 2018, 518, Rz 17 und vom 12.06.2013 - IX R 31/12, BFHE 241, 557, BStBl II 2013, 1011, Rz 13 f., m.w.N.).
  • FG Köln, 25.03.2015 - 3 K 1265/12

    Verkauf Erbbaurecht

    aaa) Nach Wortlaut, Sinn und Zweck des § 23 EStG sollen innerhalb der Veräußerungsfrist realisierte Wertänderungen eines bestimmten Wirtschaftsguts im Privatvermögen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuer unterworfen werden (BFH-Urteile vom 12.6.2013 IX R 31/12, BFHE 241, 557, BStBl II 2013, 1011;vom 23.8.2011 IX R 66/10, BFHE 234, 335, BStBl II 2013, 1002 m.w.N.).

    Daraus ergibt sich das Erfordernis der Nämlichkeit von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut, wobei Nämlichkeit Identität im wirtschaftlichen Sinn bedeutet (BFH-Urteile vom 12.6.2013 IX R 31/12, BFHE 241, 557, BStBl II 2013, 1011; vom 6.4.2011 IX R 41/10, BFH/NV 2011, 1850; vom 3.8.2004 X R 55/01, BFH/NV 2005, 517, jeweils m.w.N.).

    Wirtschaftliche Teilidentität ist dabei grundsätzlich ausreichend, begründet ein privates Veräußerungsgeschäft aber nur für diesen Teil des betreffenden Wirtschaftsguts (vgl. BFH-Urteile vom 12.6.2013 IX R 31/12, BFHE 241, 557, BStBl II 2013, 1011;vom 21.9.2004 IX R 36/01, BFHE 207, 543, BStBl II 2006, 12, m.w.N.).

    Ob und in welchem Umfang Nämlichkeit gegeben ist oder ein anderes Wirtschaftsgut ("aliud") vorliegt, richtet sich nach einem wertenden Vergleich von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (BFH-Urteile vom 12.6.2013 IX R 31/12, BFHE 241, 557, BStBl II 2013, 1011; vom 27.8.1997 X R 26/95, BFHE 184, 385, BStBl II 1998, 135).

    Maßgebliche Kriterien sind die Gleichartigkeit, Funktionsgleichheit und Gleichwertigkeit von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut (BFH-Urteile vom 12.6.2013 IX R 31/12, BFHE 241, 557, BStBl II 2013, 1011; vom 17.10.1974 IV R 223/72, BFHE 113, 456, BStBl II 1975, 58).

    Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG sind dabei nur die anteiligen Anschaffungskosten des von der ... GbR erworbenen unbebauten Grundstücks zu berücksichtigen, die wirtschaftlich gesehen auf das in dem Eigentumsvollrecht enthaltene "Erbbaurecht" entfallen (vgl. BFH-Urteil vom 12.6.2013 IX R 31/12, BFHE 241, 557, BStBl II 2013, 1011 zur Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines unbelasteten, zuvor aber mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks).

    Da die ... GbR für das Eigentum an dem unbebauten Grundstück der Gemarkung ... Flur ... Nr. ... nur einen Gesamtkaufpreis von netto ... DM gezahlt hat, ist der auf das in dem Vollrecht enthaltene Recht, auf dem später mit dem Erbbaurecht belasteten Teilgrundstück ein Bauwerk zu errichten, entfallende Teil mangels anderweitiger Anhaltspunkte im Schätzungswege zu ermitteln (vgl. BFH-Urteil vom 12.6.2013 IX R 31/12, BFHE 241, 557, BStBl II 2013, 1011 zur Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines unbelasteten, zuvor aber mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks).

  • BFH, 08.11.2017 - IX R 25/15

    Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts kein privates

    Maßgebliche Kriterien sind die Gleichartigkeit, Funktionsgleichheit und Gleichwertigkeit von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut (BFH-Urteil vom 12. Juni 2013 IX R 31/12, BFHE 241, 557, BStBl II 2013, 1011, m.w.N.).

    c) Etwas anderes folgt auch nicht aus dem BFH-Urteil in BFHE 241, 557, BStBl II 2013, 1011.

  • BFH, 26.09.2023 - IX R 14/22

    Private Veräußerungsgeschäfte: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Abtrennung und

    Maßgebliche Kriterien sind die Gleichartigkeit, Funktionsgleichheit und Gleichwertigkeit von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut (Senatsurteile vom 08.11.2017 - IX R 25/15, BFHE 260, 202, BStBl II 2018, 518, Rz 17 und vom 12.06.2013 - IX R 31/12, BFHE 241, 557, BStBl II 2013, 1011, Rz 13 f., m.w.N.).
  • FG Münster, 22.10.2020 - 3 K 2699/17

    Schenkungsteuer - Gehören geleistete Anzahlungen zum Verwaltungsvermögen?

    Diese Auffassung wird von der überwiegenden Auffassung in der Literatur geteilt (Stalleiken, in: von Oertzen/Loose, ErbStG, 2. Aufl. 2020, § 13b Rn. 184; Esskandari, in: Gürsching/Stenger, Bewertungsrecht, 150. Erg.-Lfg. August 2020, § 13b ErbStG, Rn. 176; Kirnberger, in: Wilms/Jochum, ErbStG/BewG/GrEStG, 109. Erg-Lfg. Juni 2018, § 13b ErbStG Rn. 84 ("alle Rechte ..., die auf die Übereignung von Zahlungsmitteln oder vergleichbarer Wirtschaftsgüter gerichtet sind"); Wachter, in: Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG, 6. Aufl. 2017, § 13b Rn. 551; Erkis/Mannek/van Lishaut, FR 2013, 245; Weber/Schwind ZEV 2013, 369; Eisele, NWB 2013, 2292; Milatz/Herbst, GmbHR 2014, 18; Pfeifer/Hinkers, DStZ 2013, 729; a. A. Geck, in: Kapp/Ebeling, ErbStG, 85. Erg.-Lfg.
  • FG München, 21.07.2021 - 1 K 2127/20

    Spekulationsgewinn aus der Veräußerung eines von einer Erbengemeinschaft durch

    Denn welche Vorgänge steuerrechtlich als Anschaffung angesehen werden, ist - auch unabhängig von der zivilrechtlichen Beurteilung - wirtschaftlich zu verstehen (vgl. auch BFH-Urteil vom 13. September 1994 IX R 104/90, BFH/NV 1995, 384; vom 12. Juni 2013 IX R 31/12, BFH/NV 2013, 1701).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.10.2017 - 2 K 2201/15

    Ermittlung des Nettowerts der Finanzmittel i.S.d. § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a Satz

    Nach vorherrschender Literaturmeinung gilt deshalb der bewertungsrechtliche Schuldenbegriff im Sinne des § 103 Abs. 1 BewG (so z. B.: Geck in: Kapp/Ebeling, ErbStG, Loseblattsammlung Stand Juni 2017, § 13b TZ 147; Wachter in: Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG, Loseblattsammlung Stand März 2017, § 13b TZ 570; Jülicher in: Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG, § 13b Tz 335; Weinmann in: Moench/Weinmann, ErbStG, Loseblattsammlung Stand November 2014, § 13b TZ 202; Esskandari in: Gürsching/Stenger, ErbStG, § 13b TZ 139; Milatz/Herbst, GmbHR 2014, 18 ff, 18/19; Eisele, NWB 2013, 2292 ff, 2296; Erkis/Mannek/van Lishaut, FR 2013, 245 ff, 247; Pfeifer/Hinkers, DStZ 2013, 729 ff, 731).
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