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   BFH, 16.04.2013 - VII R 67/11   

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https://dejure.org/2013,13073
BFH, 16.04.2013 - VII R 67/11 (https://dejure.org/2013,13073)
BFH, Entscheidung vom 16.04.2013 - VII R 67/11 (https://dejure.org/2013,13073)
BFH, Entscheidung vom 16. April 2013 - VII R 67/11 (https://dejure.org/2013,13073)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Lizenzvorlage schon im Ausfuhrverfahren? Nachreichung der Ankunftsnachweise? Sanktion wegen gefälschter Ankunftsnachweise?

  • openjur.de

    Lizenzvorlage schon im Ausfuhrverfahren? Nachreichung der Ankunftsnachweise? Sanktion wegen gefälschter Ankunftsnachweise?

  • Bundesfinanzhof

    ZK Art 4 Nr 5, ZKDV Art 255 Abs 1, ZKDV Art 280 Abs 4, EGV 800/1999 Art 4 Abs 1, EGV 800/1999 Art 51 Abs 1, EGV 1291/2000 Art 24 Abs 2, EWGV 2454/93 Art 280 Abs 4, EWGV 2454/93 Art... 255 Abs 1, EWGV 2913/92 Art 4 Nr 5
    Lizenzvorlage schon im Ausfuhrverfahren? Nachreichung der Ankunftsnachweise? Sanktion wegen gefälschter Ankunftsnachweise?

  • Bundesfinanzhof

    Lizenzvorlage schon im Ausfuhrverfahren? Nachreichung der Ankunftsnachweise? Sanktion wegen gefälschter Ankunftsnachweise?

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 4 Nr 5 ZK, Art 255 Abs 1 ZKDV, Art 280 Abs 4 ZKDV, Art 4 Abs 1 EGV 800/1999, Art 51 Abs 1 EGV 800/1999
    Lizenzvorlage schon im Ausfuhrverfahren? Nachreichung der Ankunftsnachweise? Sanktion wegen gefälschter Ankunftsnachweise?

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betreffend die ordnungsgemäße Vorlage einer Ausfuhrlizenz

  • Betriebs-Berater

    Lizenzvorlage schon im Ausfuhrverfahren? (Vorlagebeschluss)

  • rewis.io

    Lizenzvorlage schon im Ausfuhrverfahren? Nachreichung der Ankunftsnachweise? Sanktion wegen gefälschter Ankunftsnachweise?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betreffend die ordnungsgemäße Vorlage einer Ausfuhrlizenz

  • datenbank.nwb.de

    Lizenzvorlage schon im Ausfuhrverfahren? - Nachreichung der Ankunftsnachweise? - Sanktion wegen gefälschter Ankunftsnachweise?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage: Lizenzvorlage schon im Ausfuhrverfahren?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    EuGH-Vorlage zur Ausfuhrerstattung für landwirtschaftliche Güter

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Lizenzvorlage schon im Ausfuhrverfahren? (Vorlagebeschluss)

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 242, 185
  • BB 2013, 1557
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.12.2012 - C-562/11

    SEPA - Landwirtschaft - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 - Art. 11 -

    Auszug aus BFH, 16.04.2013 - VII R 67/11
    Nach dieser Vorschrift ist eine Sanktion (auch dann) zu verhängen, wenn die Ausfuhranmeldung von der zuständigen Behörde angenommen worden ist und sich erst auf Grund nachträglicher Feststellungen erweist, dass für die betreffende Ausfuhr kein Erstattungsanspruch bestand (Urteil des Gerichtshofs vom 6. Dezember 2012 C-562/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht); der Ausführer hat dann gemäß Art. 51 Abs. 4 Verordnung Nr. 800/1999 einen sog. Negativbetrag in der sich aus Art. 51 Abs. 1 Verordnung Nr. 800/1999 ergebenden Höhe zu zahlen.
  • EuGH, 21.06.2007 - C-428/05

    Laub - Ausfuhrerstattungen - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 - Begriff der zu

    Auszug aus BFH, 16.04.2013 - VII R 67/11
    Die Klägerin beruft sich in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Gerichtshofs vom 21. Juni 2007 C-428/05 (Slg. 2007, I-5069), in dem der Gerichtshof erkannt hat, dass die eben genannten Fristvorschriften nicht anzuwenden sind, wenn in einem Verfahren wegen der Rückforderung einem Ausführer gewährter Ausfuhrerstattung darüber gestritten wird, ob der Nachweis der Ankunft gemäß Art. 16 Abs. 1 Verordnung Nr. 800/1999 geführt ist.
  • EuGH, 24.04.2008 - C-143/07

    AOB Reuter - Landwirtschaft - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 - Art. 11 - System der

    Auszug aus BFH, 16.04.2013 - VII R 67/11
    Nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 24. April 2008 C-143/07 (Slg. 2008, I-3171) ist allerdings eine Sanktion auch dann zu verhängen, wenn sich erst nach der Antragstellung ein Sachverhalt zugetragen hat, auf Grund dessen dem Ausführer die mit der Ausfuhranmeldung beantragte Ausfuhrerstattung nicht oder nicht in der nach seinen Angaben zu erwartenden Höhe zusteht, etwa weil die Ausfuhr des Erzeugnisses nicht stattfindet.
  • EuGH, 14.04.2005 - C-385/03

    Käserei Champignon Hofmeister - Ausfuhrerstattungen - Unrichtige Erklärung -

    Auszug aus BFH, 16.04.2013 - VII R 67/11
    Der Gerichtshof hat die darüber hinaus zu beachtende Sanktionsregelung des Art. 51 Abs. 1 Verordnung Nr. 800/1999 in seinem Urteil vom 14. April 2005 C-385/03 (Slg. 2005, I-2997) zunächst maßgeblich mit den von einer Ausfuhranmeldung ausgehenden Gefahren gerechtfertigt, mit welcher eine höhere als die dem Ausführer tatsächlich zustehende Erstattung begehrt wird.
  • BFH, 09.12.2014 - VII R 67/11

    Ausfuhrerstattung: Kein Nachreichen von Erstattungsunterlagen nach Ablauf der

    Der Senat hat das Verfahren mit Beschluss vom 16. April 2013 (BFHE 242, 185, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2013, 186), auf den verwiesen wird, ausgesetzt und hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die für den Streitfall maßgebenden Fragen des Unionsrechts betreffend den Zeitpunkt der Vorlage der Ausfuhrlizenz sowie den Erstattungsanspruch und die Verhängung einer Sanktion im Fall zunächst vorgelegter gefälschter und erst später nachgereichter echter Einfuhrnachweise zur Vorabentscheidung vorgelegt, die der EuGH mit Urteil vom 16. Oktober 2014 C-334/13 wie folgt beantwortet hat:.

    Soweit es der erkennende Senat mit Beschluss in BFHE 242, 185, ZfZ 2013, 186 für zweifelhaft gehalten und den EuGH deshalb um Vorabentscheidung ersucht hat, ob der Ausführer Unterlagen für die Zahlung der Erstattung noch nach Fristablauf im Rahmen eines die beantragte Erstattung betreffenden Rechtsbehelfsverfahrens vorlegen kann, wenn die verspätete Vorlage das Verfahren nicht verzögert, weil in dem Rechtsbehelfsverfahren bisher über andere Erstattungsvoraussetzungen gestritten wurde, hat der EuGH diese Frage mit Urteil vom 16. Oktober 2014 C-334/13 verneint.

    Die vom erkennenden Senat in seinem Vorlagebeschluss in BFHE 242, 185, ZfZ 2013, 186 im Hinblick auf die besonderen Umstände des Streitfalls beschriebene Frage zur Auslegung des Art. 51 VO Nr. 800/1999 hat der EuGH mit Urteil vom 16. Oktober 2014 C-334/13 beantwortet und klargestellt, dass die Sanktion gemäß Art. 51 Abs. 1 Buchst. a VO Nr. 800/1999 auch in Fällen zu verhängen ist, in denen sich aus im Lauf des Verfahrens vorgelegten gültigen, wenngleich erst nach Ablauf der vorgeschriebenen Fristen vorgelegten Dokumenten ergibt, dass die beantragte Ausfuhrerstattung derjenigen entspricht, die ohne die Fristversäumung hätte gewährt werden müssen.

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