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   BFH, 25.09.2013 - VII R 64/11   

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https://dejure.org/2013,32595
BFH, 25.09.2013 - VII R 64/11 (https://dejure.org/2013,32595)
BFH, Entscheidung vom 25.09.2013 - VII R 64/11 (https://dejure.org/2013,32595)
BFH, Entscheidung vom 25. September 2013 - VII R 64/11 (https://dejure.org/2013,32595)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Keine Steuerbegünstigung für den von beauftragten Subunternehmern verbrauchten Strom - Stromsteuerrechtlicher Unternehmensbegriff - Unternehmensgruppen - Ausschluss von Dienstleistungsunternehmen verfassungsgemäß

  • openjur.de

    Keine Steuerbegünstigung für den von beauftragten Subunternehmern verbrauchten Strom; Stromsteuerrechtlicher Unternehmensbegriff; Unternehmensgruppen; Ausschluss von Dienstleistungsunternehmen verfassungsgemäß

  • Bundesfinanzhof

    StromStG § 2 Nr 4, StromStG § 9 Abs 3, StromStG § 9 Abs 4, StromStG § 10 Abs 1, GG Art 3 Abs 1
    Keine Steuerbegünstigung für den von beauftragten Subunternehmern verbrauchten Strom - Stromsteuerrechtlicher Unternehmensbegriff - Unternehmensgruppen - Ausschluss von Dienstleistungsunternehmen verfassungsgemäß

  • Bundesfinanzhof

    Keine Steuerbegünstigung für den von beauftragten Subunternehmern verbrauchten Strom - Stromsteuerrechtlicher Unternehmensbegriff - Unternehmensgruppen - Ausschluss von Dienstleistungsunternehmen verfassungsgemäß

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Nr 4 StromStG, § 9 Abs 3 StromStG, § 9 Abs 4 StromStG, § 10 Abs 1 StromStG, Art 3 Abs 1 GG
    Keine Steuerbegünstigung für den von beauftragten Subunternehmern verbrauchten Strom - Stromsteuerrechtlicher Unternehmensbegriff - Unternehmensgruppen - Ausschluss von Dienstleistungsunternehmen verfassungsgemäß

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Keine Steuerbegünstigung für von beauftragten Subunternehmern verbrauchten Strom

  • rewis.io

    Keine Steuerbegünstigung für den von beauftragten Subunternehmern verbrauchten Strom - Stromsteuerrechtlicher Unternehmensbegriff - Unternehmensgruppen - Ausschluss von Dienstleistungsunternehmen verfassungsgemäß

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stromsteuerliche Behandlung der Entnahme von Strom durch beauftragte Subunternehmer

  • datenbank.nwb.de

    Keine Steuerbegünstigung für den von beauftragten Subunternehmern verbrauchten Strom

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Steuerbegünstigung für den von beauftragten Subunternehmern verbrauchten Strom

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Stromsteuerliche Behandlung der Entnahme von Strom durch beauftragte Subunternehmer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Steuerbegünstigung für den vom Subunternehmen verbrauchten Strom

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Steuerbegünstigung für von beauftragten Subunternehmern verbrauchten Strom

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Begünstigung für den von Subunternehmern verbrauchten Strom

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 242, 460
  • BB 2013, 2902
  • BB 2014, 223
  • DB 2013, 2665
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.11.2004 - VII R 41/03

    Stromsteuerliche Behandlung des Mineralöltransports in Rohrfernleitungen;

    Auszug aus BFH, 25.09.2013 - VII R 64/11
    Aus Gründen der Praktikabilität und zur Herstellung einer Kongruenz mit dem Unternehmensbegriff der Klassifikation der Wirtschaftszweige hat der Gesetzgeber auf eine formale Betrachtungsweise abgestellt und zum prägenden Merkmal die rechtliche Selbstständigkeit bestimmt (Senatsurteil vom 30. November 2004 VII R 41/03, BFHE 208, 361, ZfZ 2005, 168).

    Eine organschaftliche Verbundenheit rechtlich selbstständiger Gesellschaften kann im Stromsteuerrecht nicht dazu führen, dass eine abhängige Organgesellschaft in den Genuss einer Steuerbegünstigung käme, die ihr bei isolierter Betrachtung ihrer Haupttätigkeit nicht zustünde (Senatsentscheidung in BFHE 208, 361, 365, ZfZ 2005, 168).

  • BFH, 31.01.2008 - VII B 79/07

    Kommissionär ist Unternehmer i.S.v. § 2 Nr. 4 StromStG

    Auszug aus BFH, 25.09.2013 - VII R 64/11
    Wie der Senat entschieden hat, ist dies bei der Tätigkeit von Kommissionären, die es gemäß § 383 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs gewerbsmäßig übernommen haben, in vom Kommittenten zur Verfügung gestellten Filialen bestimmte Produkte für Rechnung des Kommittenten in eigenem Namen zu verkaufen, der Fall (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2008 VII B 79/07, BFH/NV 2008, 1013).
  • BFH, 02.11.2010 - VII R 48/09

    Stromsteuervergünstigung: Auslegung des stromsteuerrechtlichen

    Auszug aus BFH, 25.09.2013 - VII R 64/11
    Auch für den Fall der Verpachtung von Verkaufsstellen an Personen, die keine Angestellten des Unternehmens sind, sondern auf Provisionsbasis im Rahmen einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Handelsvertretertätigkeit u.a. Produkte des Unternehmens veräußern sowie Eigengeschäfte ausführen, hat der Senat entschieden, dass der verpachtete Geschäftsbetrieb und nicht etwa der Verpächter als steuerbegünstigtes Unternehmen i.S. des § 2 Nr. 4 StromStG anzusehen ist (Senatsurteil vom 2. November 2010 VII R 48/09, BFH-PR 2011, 246).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus BFH, 25.09.2013 - VII R 64/11
    In verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise sind Dienstleistungsunternehmen von den Begünstigungen ausgeschlossen (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004  1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274).
  • FG Düsseldorf, 01.09.2004 - 4 K 5787/99

    Erlaubnis zur Entnahme von steuerbegünstigtem Strom; Anwendbarkeit einer

    Auszug aus BFH, 25.09.2013 - VII R 64/11
    Somit sind allein aufgrund der Rechtsformwahl Kooperationen, Unternehmensgruppen und aus Unternehmen bestehende Gesellschaften von der Begünstigung ausgeschlossen (Urteil des FG Düsseldorf vom 1. September 2004  4 K 5787/99 VSt, ZfZ 2005, 99).
  • BFH, 02.09.2015 - VII B 18/15

    Stromsteuerrechtlicher Begriff der Entnahme bedarf keiner weiteren Klärung

    Die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. September 2013 VII R 64/11 (BFHE 242, 460, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2014, 49) und vom 2. November 2010 VII R 48/09 (BFH/PR 2011, 246) seien auf den Streitfall nicht übertragbar, weil es in diesen Fällen um eine wertungsmäßige Aufteilung entnommener Strommengen hinsichtlich einer zu gewährenden Steuerbegünstigung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes gegangen sei.

    Nach Auffassung des BFH sei eine Aufteilung innerhalb eines Betriebsgeländes entnommener Strommengen auf verschiedene vergütungsberechtigte Unternehmen nicht von vornherein ausgeschlossen (BFH-Urteil in BFHE 242, 460, ZfZ 2014, 49).

    Im Übrigen hat der beschließende Senat u.a. in seiner Entscheidung in BFHE 242, 460, ZfZ 2014, 49 bereits zum Ausdruck gebracht, dass die Möglichkeit einer Aufteilung innerhalb eines Betriebsgeländes entnommener Strommengen auf unterschiedliche Unternehmen nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann.

    Soweit die Beschwerde eine Abweichung des erstinstanzlichen Urteils von den Entscheidungen des BFH in BFHE 242, 460, ZfZ 2014, 49 und in BFH/PR 2011, 246 geltend macht, liegt die behauptete Divergenz nicht vor.

  • BFH, 24.04.2018 - VII R 21/17

    Stromentnahme durch eine Tochtergesellschaft kann der Muttergesellschaft nicht

    Dem entsprechend hat der Senat bereits mehrfach entschieden, dass eine Steuerentlastung nicht in Betracht kommt, wenn ein Unternehmen auf dem eigenen Betriebsgelände einem anderen Unternehmen Strom zur Verfügung stellt, damit Mitarbeiter dieses Unternehmens im Rahmen eines Werkvertrags einen Teil der Produktion übernehmen (Senatsurteile vom 25. September 2013 VII R 64/11, BFHE 242, 460, ZfZ 2014, 26, und vom 18. März 2014 VII R 12/13, BFH/NV 2014, 1093, ZfZ 2014, 305).
  • BFH, 24.06.2021 - VII R 26/19

    Eigenbetriebliche Entnahme des Stroms nach § 9b Abs. 3 StromStG

    (1) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass eine Steuerentlastung nicht in Betracht kommt, wenn ein Unternehmen auf dem eigenen Betriebsgelände einem anderen Unternehmen Strom zur Verfügung stellt, damit Mitarbeiter dieses Unternehmens im Rahmen eines Werkvertrags einen Teil der Produktion übernehmen (Senatsurteile vom 25.09.2013 - VII R 64/11, BFHE 242, 460, ZfZ 2014, 26, und vom 18.03.2014 - VII R 12/13, BFH/NV 2014, 1093, ZfZ 2014, 305).
  • FG Düsseldorf, 07.09.2016 - 4 K 1355/15

    Stromsteuerentlastung für Unternehmen des Baugewerbes - Errichtung eines

    Insoweit werde auf das BFH-Urteil vom 25.09.2013, VII R 64/11 hingewiesen.

    Die Stromentnahme ist ein Realakt, bei dem es weder auf vertragliche oder wirtschaftliche noch auf sachenrechtliche Umstände ankommt (BFH Urteil v. 25.09.2013, VII R 64/11, BFHE 242, 460).

    Diese Zurechnung hat der BFH bei der Frage, wer von mehreren in Frage kommenden Personen als Steuerschuldner anzusehen ist, von der rechtlich selbständigen Wahrnehmung von Aufgaben (BFH-Urteil vom 25.09.2013 VII R 64/11) oder von wertenden Gesichtspunkten unter Berücksichtigung des Einzelfalls abhängig gemacht, wobei er auf die Verantwortung für den Betrieb der Anlagen abstellte (BFH-Beschluss vom 02.09.2015 VII B 18/15, BFH/NV 2016, 246).

    Diese statistische Besonderheit der Bauwirtschaft der Gruppe 45.2 rechtfertigt eine andere Entscheidung als in dem dem BFH-Urteil vom 25.09.2013 VII R 64/11 zu Grunde liegenden Rechtsstreit.

  • BFH, 21.08.2014 - VII R 11/13

    Stromsteuer: Großbäckerei steht keine Steuerbegünstigung für rechtlich

    Schließlich kommt nach der Rechtsprechung des Senats eine Steuerentlastung auch in den Fällen nicht in Betracht, in denen ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes auf dem eigenen Betriebsgelände einem anderen Unternehmen Strom zur Verfügung stellt, damit Mitarbeiter dieses Unternehmens im Rahmen eines Werkvertrags einen Teil der Produktion übernehmen (Senatsurteil vom 25. September 2013 VII R 64/11, BFHE 242, 460, ZfZ 2014, 26).

    Selbst eine unentgeltliche Überlassung von Betriebsflächen stünde einer solchen Betrachtung nicht entgegen (Senatsurteil in BFHE 242, 460, ZfZ 2014, 26).

  • FG Hamburg, 16.11.2021 - 4 K 19/20

    Stromsteuer: Begünstigungsfähige Neben- und Hilfsanlagen einer

    Dem BFH-Urteil in der Sache VII R 64/11 habe ein Sachverhalt zugrunde gelegen, in dem der Auftragnehmer weisungsunabhängig vom Auftraggeber gehandelt habe.

    Die genannte Auffassung zu § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG fußt auf der ständigen Rechtsprechung zur Person des Begünstigten der Steuerbegünstigung für die UdPG nach § 9b i.V.m. § 2 Nr. 3, 4 StromStG (siehe etwa BFH, Urteile vom 25. September 2013, VII R 64/11, BFH/NV 2014, 108, juris Rn. 11 ff.; vom 18. März 2014, VII R 12/13, BFH/NV, 2014, 1093, juris Rn. 10 ff.; vom 24. April 2018, VII R 21/17, BFH/NV 2019, 417, juris, Rn. 14 ff.; vom 26. September 2017, VII R 27/16, n.v.; Beschlüsse vom 21. August 2014, VII R 11/13, BFH/NV 2015, 6, juris Rn. 9 ff.; vom 24. Juni 2021, VII R 26/19, BFH/NV 2019, 417, juris, Rn. 21 ff.).

  • FG Hamburg, 21.09.2021 - 4 K 19/20

    Stromsteuer: Begünstigungsfähige Neben- und Hilfsanlagen einer

    Dem BFH-Urteil in der Sache VII R 64/11 habe ein Sachverhalt zugrunde gelegen, in dem der Auftragnehmer weisungsunabhängig vom Auftraggeber gehandelt habe.

    Die genannte Auffassung zu § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG fußt auf der ständigen Rechtsprechung zur Person des Begünstigten der Steuerbegünstigung für die UdPG nach § 9b i.V.m. § 2 Nr. 3, 4 StromStG (siehe etwa BFH, Urteile vom 25. September 2013, VII R 64/11, BFH/NV 2014, 108, juris Rn. 11 ff.; vom 18. März 2014, VII R 12/13, BFH/NV, 2014, 1093, juris Rn. 10 ff.; vom 24. April 2018, VII R 21/17, BFH/NV 2019, 417, juris, Rn. 14 ff.; vom 26. September 2017, VII R 27/16, n.v.; Beschlüsse vom 21. August 2014, VII R 11/13, BFH/NV 2015, 6, juris Rn. 9 ff.; vom 24. Juni 2021, VII R 26/19, BFH/NV 2019, 417, juris, Rn. 21 ff.).

  • FG Thüringen, 21.05.2019 - 2 K 723/16

    Stromsteuer: Bestimmung des nach § 9b Abs. 1 StromStG entlastungsberechtigten

    Nach der Rechtsprechung entnehme ein selbstständiger Gewerbetreibender, der in den Herstellungsbetrieb eines anderen Unternehmens eingebunden sei, den Strom zu eigenen betrieblichen Zwecken (vgl. Urt. v. 25.09.2013 - VII R 64/11).

    Es komme stattdessen auf die eigenverantwortliche und weisungsfreie Verfolgung des betrieblichen Zwecks an (vgl. Urt. v. 25.09.2013 VII R 64/11).

  • BFH, 18.03.2014 - VII R 12/13

    Keine Steuerbegünstigung für den Konzerngesellschaften ohne Erlaubnis zur

    Wie der Senat entschieden hat, kommt eine Steuerentlastung in den Fällen nicht in Betracht, in denen ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes auf dem eigenen Betriebsgelände einem anderen Unternehmen Strom zur Verfügung stellt, damit Mitarbeiter dieses Unternehmens im Rahmen eines Werkvertrags einen Teil der Produktion übernehmen (Senatsurteil vom 25. September 2013 VII R 64/11, BFHE 242, 460, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2014, 49).
  • FG Düsseldorf, 03.05.2017 - 4 K 1995/16

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Steuerentlastung nach dem

    Hierbei handelt es sich indessen um eine im Werkvertragsrecht anzutreffende Nebenpflicht des Bestellers (§§ 642 Abs. 1, 645 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), die an der rechtlichen Selbständigkeit der AP GmbH nichts änderte (vgl. BFH, Urteil vom 25. September 2013 VII R 64/11, BFHE 242, 460).
  • FG Hamburg, 03.12.2014 - 4 K 99/12

    Verbrauchsteuer - Stromsteuer: Stromsteuerentstehung durch Entnahme von Strom zum

  • FG Hamburg, 02.06.2022 - 4 K 65/19

    Stromsteuer und Energiesteuer: Rückforderung von Steuerentlastungen und

  • FG Hamburg, 09.06.2016 - 4 K 23/14

    Verwaltungskostenrecht/Zollkostenrecht: Erhebung von Verwahrungsgebühren nach der

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 6 K 2349/10

    Zurechnung der Stromentnahme durch Verkaufsstellen, die durch Agenturpartner des

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 1 K 1082/10

    Stromsteuer 2006

  • FG München, 18.09.2014 - 14 K 441/11

    Wahl des Schwerpunkts der wirtschaftlichen Tätigkeit im Stromsteuerrecht

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