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   BFH, 16.01.2014 - IV R 15/13   

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https://dejure.org/2014,8405
BFH, 16.01.2014 - IV R 15/13 (https://dejure.org/2014,8405)
BFH, Entscheidung vom 16.01.2014 - IV R 15/13 (https://dejure.org/2014,8405)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - IV R 15/13 (https://dejure.org/2014,8405)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Beginn der Antragsfrist für die Option zur Gewinnermittlung nach der Tonnage - Vermutungsregel bei Einschiffsgesellschaft bezüglich der Absicht des langfristigen Betriebs von Handelsschiffen - Kürzung des Gewerbeertrags

  • openjur.de

    Beginn der Antragsfrist für die Option zur Gewinnermittlung nach der Tonnage; Vermutungsregel bei Einschiffsgesellschaft bezüglich der Absicht des langfristigen Betriebs von Handelsschiffen; Kürzung des Gewerbeertrags

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 5a Abs 3 S 1, GewStG § 7 S 3, GewStG VZ 2005, EStG § 4 Abs 1, EStG § 5, EStG VZ 2005, GewStG § 7 S 1, GewStG § 9 Nr 3, EStG § 5a Abs 2 S 1
    Beginn der Antragsfrist für die Option zur Gewinnermittlung nach der Tonnage - Vermutungsregel bei Einschiffsgesellschaft bezüglich der Absicht des langfristigen Betriebs von Handelsschiffen - Kürzung des Gewerbeertrags

  • Bundesfinanzhof

    Beginn der Antragsfrist für die Option zur Gewinnermittlung nach der Tonnage - Vermutungsregel bei Einschiffsgesellschaft bezüglich der Absicht des langfristigen Betriebs von Handelsschiffen - Kürzung des Gewerbeertrags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5a Abs 3 S 1 EStG 2002, § 7 S 3 GewStG 2002, GewStG VZ 2005, § 4 Abs 1 EStG 2002, § 5 EStG 2002
    Beginn der Antragsfrist für die Option zur Gewinnermittlung nach der Tonnage - Vermutungsregel bei Einschiffsgesellschaft bezüglich der Absicht des langfristigen Betriebs von Handelsschiffen - Kürzung des Gewerbeertrags

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Beginn der Antragsfrist für die Option zur Gewinnermittlung nach der Tonnage – Vermutungsregel bei Einschiffsgesellschaft bezüglich der Absicht des langfristigen Betriebs von Handelsschiffen – Kürzung des Gewerbeertrags

  • Betriebs-Berater

    Beginn der Antragsfrist für die Option zur Gewinnermittlung nach der Tonnage - Vermutungsregel bei Einschiffsgesellschaft bezüglich der Absicht des langfristigen Betriebs von Handelsschiffen - Kürzung des Gewerbeertrags

  • rewis.io

    Beginn der Antragsfrist für die Option zur Gewinnermittlung nach der Tonnage - Vermutungsregel bei Einschiffsgesellschaft bezüglich der Absicht des langfristigen Betriebs von Handelsschiffen - Kürzung des Gewerbeertrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG a.F. § 5a Abs. 3
    Beginn der Antragsfrist für die Option zur Gewinnermittlung nach der Tonnage eines Seeschiffs

  • datenbank.nwb.de

    Beginn der Antragsfrist für die Option zur Gewinnermittlung nach der Tonnage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tonnagebesteuerung der Einschiffgesellschaft - und die Antragsfrist

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beginn der Antragsfrist für die Option zur Gewinnermittlung nach der Tonnage eines Seeschiffs

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beginn der Antragsfrist für die Option zur Gewinnermittlung nach der Tonnage - Vermutungsregel bei Einschiffsgesellschaft bezüglich der Absicht des langfristigen Betriebs von Handelsschiffen - Kürzung des Gewerbeertrags

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Frist für die Option zur Gewinnermittlung nach der Tonnage

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 244, 364
  • BB 2014, 1174
  • BStBl II 2014, 774
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.09.2013 - IV R 45/11

    Teilweise Kürzung des Gewinns einer Einschiffsgesellschaft um den auf den Einsatz

    Auszug aus BFH, 16.01.2014 - IV R 15/13
    Denn wie der Senat in seinen Urteilen vom 26. September 2013 IV R 46/10, BFHE 243, 223 und IV R 45/11, BFHE 243, 367 entschieden hat, setzt § 5a EStG die Absicht des Steuerpflichtigen zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen voraus.

    Kommt das FG bei seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass der Gewerbeertrag nicht nach § 7 Satz 3 GewStG i.V.m. § 5a EStG zu ermitteln ist, sondern nach § 7 Satz 1 GewStG i.V.m. § 4 Abs. 1, § 5 EStG, muss es berücksichtigen, dass nach dem Urteil des Senats vom 26. September 2013 IV R 45/11, BFHE 243, 367 der auf den Einsatz eines Schiffs als Handelsschiff im internationalen Verkehr entfallende Teil des Gewerbeertrags einer Einschiffsgesellschaft auch dann der Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG unterliegt, wenn die Gesellschaft vorrangig die Veräußerung des Schiffs beabsichtigt.

  • BFH, 26.09.2013 - IV R 46/10

    Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die

    Auszug aus BFH, 16.01.2014 - IV R 15/13
    Zum Betrieb von Handelsschiffen gehören nach § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG zwar auch Hilfsgeschäfte, d.h. solche Geschäfte, die der Geschäftsbetrieb üblicherweise mit sich bringt und die die Aufnahme, Fortführung und Abwicklung der Haupttätigkeit erst ermöglichen (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. September 2013 IV R 46/10, BFHE 243, 223, unter B.I.6.a der Gründe).

    Denn wie der Senat in seinen Urteilen vom 26. September 2013 IV R 46/10, BFHE 243, 223 und IV R 45/11, BFHE 243, 367 entschieden hat, setzt § 5a EStG die Absicht des Steuerpflichtigen zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen voraus.

  • BFH, 24.11.1983 - IV R 74/80

    Ermäßigte Steuermeßzahl für den Gewerbeertrag aus einem im Bau befindlichen

    Auszug aus BFH, 16.01.2014 - IV R 15/13
    Dementsprechend kann auch die zu § 34c Abs. 4 EStG a.F. ergangene Rechtsprechung, soweit danach diese Norm auch auf Hilfsgeschäfte im Vorfeld des tatsächlichen Schiffseinsatzes anzuwenden war (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1983 IV R 74/80, BFHE 139, 569, BStBl II 1984, 155), nicht auf § 5a EStG übertragen werden.
  • FG Hamburg, 18.02.2013 - 6 K 8/11

    Einkommensteuer: Antragsfrist bei Tonnagesteuer

    Auszug aus BFH, 16.01.2014 - IV R 15/13
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1096 veröffentlichtem Urteil ab.
  • BFH, 13.04.2017 - IV R 49/15

    Abgrenzung gewerbesteuerrechtlich unbeachtlicher Vorbereitungshandlungen vom

    Denn ungeachtet des Umstandes, dass der Antrag nach § 5a Abs. 1 EStG frühestens mit Wirkung ab Beginn des Jahres gestellt werden kann, in dem der Steuerpflichtige auch die Voraussetzungen des § 5a Abs. 2 Satz 1 EStG erfüllt, d.h. frühestens für das Jahr der Indienststellung des (ersten) Schiffs (vgl. § 5a Abs. 3 Satz 1 EStG i.d.F. des Art. 9 Nr. 6 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003 (BGBl I 2003, 3076) --EStG n.F.--; ebenso zu § 5a Abs. 3 Satz 1 EStG a.F. BFH-Urteil vom 16. Januar 2014 IV R 15/13, BFHE 244, 364, BStBl II 2014, 774), können bereits in Jahren, die dem Jahr der Indienststellung vorangehen, Hilfsgeschäfte i.S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG vorliegen.

    An dieser Beurteilung hat das BFH-Urteil in BFHE 244, 364, BStBl II 2014, 774 betreffend das Erstjahr i.S. des § 5a Abs. 3 Satz 1 EStG a.F. nichts geändert.

  • BFH, 13.04.2017 - IV R 14/14

    Gewinnermittlung nach der Tonnage, Zinseinnahmen in der Investitionsphase

    a) Wie der Senat mit Urteil vom 16. Januar 2014 IV R 15/13 (BFHE 244, 364, BStBl II 2014, 774) entschieden hat, beginnt die Antragsfrist des § 5a Abs. 3 Satz 1 EStG 2003 frühestens ab dem Wirtschaftsjahr, in dem der Steuerpflichtige auch die Voraussetzungen des § 5a Abs. 2 Satz 1 EStG erfüllt.
  • BFH, 22.01.2015 - IV R 10/12

    Gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit einer Einschiffsgesellschaft nach Aufgabe der

    Dahinstehen kann daher, ob der für die Anwendung der Gewinnermittlung nach § 5a EStG erforderliche Antrag wirksam und fristgerecht (zu Letzterem s. das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Januar 2014 IV R 15/13, BFHE 244, 364, BStBl II 2014, 774) gestellt wurde.
  • FG Niedersachsen, 21.11.2017 - 15 K 202/14

    Rechtsstreit um den im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Seeschiffes stehenden

    ee) Entgegen der Auffassung der Klägerin ergibt sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 16. Januar 2014 (IV R 15/13, BStBl. II 2014, 774) kein abweichender, dem vorgenannten Ergebnis entgegenstehender Grundsatz dahin, eine Gewinnermittlung nach § 5a Abs. 1 EStG sei nur solange möglich, wie der Steuerpflichtige über ein Schiff verfüge.
  • BFH, 22.04.2021 - IV B 16/20

    Gewinnermittlung nach der Tonnage bei Gesellschaft, die mehrere Schiffe betreibt

    So hat der BFH bereits entschieden, dass eine Gewinnermittlung nach der Tonnage "frühestens möglich ist, wenn der Steuerpflichtige Handelsschiffe i.S. des § 5a Abs. 2 Satz 1 EStG betreibt, d.h. wenn (mindestens) ein Schiff bereits entsprechend eingesetzt wird" (BFH-Urteil vom 16.01.2014 - IV R 15/13, BFHE 244, 364, BStBl II 2014, 774, Rz 22 f.).
  • FG Hamburg, 15.12.2014 - 6 K 30/14

    Klagebefugnis und Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren gegen einen

    Der BFH setze sich durch diese Entscheidung auch in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 16.01.2014 IV R 15/13, denn in diesem Urteil habe der BFH festgestellt, dass die Vorschrift des § 5a EStG erst ab der Indienststellung des Schiffes Anwendung finden könne.
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