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   BFH, 26.06.2014 - III R 14/05   

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https://dejure.org/2014,18515
BFH, 26.06.2014 - III R 14/05 (https://dejure.org/2014,18515)
BFH, Entscheidung vom 26.06.2014 - III R 14/05 (https://dejure.org/2014,18515)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - III R 14/05 (https://dejure.org/2014,18515)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Keine Zusammenveranlagung für nicht eingetragene Lebenspartner - Steuerliche Ungleichbehandlung von Ehegatten einerseits und zusammenlebenden homosexuellen Paaren andererseits vor Einführung des LPartG nicht zu beanstanden

  • openjur.de

    Keine Zusammenveranlagung für nicht eingetragene Lebenspartner; Steuerliche Ungleichbehandlung von Ehegatten einerseits und zusammenlebenden homosexuellen Paaren andererseits vor Einführung des LPartG nicht zu beanstanden; Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen als ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 2 Abs 8, EStG § 26, EStG § 26b, EStG § 33a Abs 1, EStG § 52 Abs 2a, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1, LPartG
    Keine Zusammenveranlagung für nicht eingetragene Lebenspartner - Steuerliche Ungleichbehandlung von Ehegatten einerseits und zusammenlebenden homosexuellen Paaren andererseits vor Einführung des LPartG nicht zu beanstanden - Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen als ...

  • Bundesfinanzhof

    Keine Zusammenveranlagung für nicht eingetragene Lebenspartner - Steuerliche Ungleichbehandlung von Ehegatten einerseits und zusammenlebenden homosexuellen Paaren andererseits vor Einführung des LPartG nicht zu beanstanden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 8 EStG 2009 vom 15.07.2013, § 26 EStG 1997, § 26b EStG 1997, § 33a Abs 1 EStG 1997 vom 22.12.1999, § 52 Abs 2a EStG 2009 vom 15.07.2013
    Keine Zusammenveranlagung für nicht eingetragene Lebenspartner - Steuerliche Ungleichbehandlung von Ehegatten einerseits und zusammenlebenden homosexuellen Paaren andererseits vor Einführung des LPartG nicht zu beanstanden - Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen als ...

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Keine Zusammenveranlagung für nicht eingetragene Lebenspartner – Steuerliche Ungleichbehandlung von Ehegatten einerseits und zusammenlebenden homosexuellen Paaren andererseits vor Einführung des LPartG nicht zu beanstanden – Berücksichtigung von ...

  • Betriebs-Berater

    Keine Zusammenveranlagung für nicht eingetragene Lebenspartner vor Einführung des LPartG

  • rewis.io

    Keine Zusammenveranlagung für nicht eingetragene Lebenspartner - Steuerliche Ungleichbehandlung von Ehegatten einerseits und zusammenlebenden homosexuellen Paaren andererseits vor Einführung des LPartG nicht zu beanstanden - Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen als ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitliche Grenzen der Zusammenveranlagung eingetragener Lebenspartner

  • datenbank.nwb.de

    Keine Zusammenveranlagung für nicht eingetragene Lebenspartner

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kein Splittingtarif für nicht eingetragene Lebenspartner

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Splittingtarif für die Zeit vor Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ehegattensplitting - Gilt nicht für nicht-eingetragene Lebenspartner

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Splittingtarif für nicht eingetragene Lebenspartner

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeitliche Grenzen der Zusammenveranlagung eingetragener Lebenspartner

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Splittingtarif für nicht eingetragene Lebenspartner

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vor Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes keine Zusammenveranlagung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Splittingtarif für nicht eingetragene Lebenspartner

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Splittingtarif für nicht eingetragene Lebenspartner

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Zusammenveranlagung für nicht eingetragene Lebenspartner vor Einführung des LPartG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Zusammenveranlagung für nicht eingetragene Lebenspartner

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vor Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes keine Zusammenveranlagung

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kein Splittingtarif für nicht eingetragene Lebenspartner

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Kein Splittingtarif für nicht eingetragene Lebenspartner

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Kein Splittingtarif für nicht eingetragene Lebenspartner

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vor Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes keine Zusammenveranlagung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 246, 178
  • NJ 2015, 104
  • FamRZ 2014, 1550
  • BB 2014, 1878
  • BStBl II 2014, 829
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BFH, 26.06.2014 - III R 14/05
    Durch Beschluss vom 5. Juli 2006 setzte der Senat das Verfahren nach § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bis zur Entscheidung des BVerfG in der Sache 2 BvR 909/06 aus.

    Mit Schreiben vom 12. August 2013 fragte die Senatsgeschäftsstelle beim Kläger an, ob dieser die Revision im Hinblick auf den Beschluss des BVerfG vom 7. Mai 2013  2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07 (BVerfGE 133, 377) aufrecht erhalten wolle, da im Streitjahr 2000 eingetragene Lebenspartnerschaften noch nicht existiert hätten.

    Das BVerfG habe in der Entscheidung in BVerfGE 133, 377 den Obersatz aufgestellt, dass die Besserstellung der Ehe nicht zu einer Diskriminierung gegenüber anderen rechtlich geordneten Lebensgemeinschaften führen dürfe.

    bb) Die genannte Vorschrift ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 133, 377.

    dd) Nach der Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 133, 377 haben somit nur zwei Menschen, die als Ehegatten oder als Lebenspartner im Sinne des LPartG eine Gemeinschaft bilden, einen Anspruch auf Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer.

    Entgegen der Rechtsansicht des Klägers ist somit aus der Formulierung des BVerfG in BVerfGE 133, 377 (Rz 85), wonach eine Besserstellung der Ehe im Vergleich zu ungebundenen Partnerbeziehungen möglich sei, nicht abzuleiten, dass eine solche Besserstellung schon dann nicht erlaubt ist, wenn --wie im Streitfall-- zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern vertragliche Bindungen bestehen.

    Solche Bindungen führen nicht zu "rechtlich verbindlich verfassten Lebensformen" im Sinne des BVerfG-Beschlusses in BVerfGE 133, 377 (Rz 84).

  • BFH, 31.01.2013 - III R 15/10

    Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen

    Auszug aus BFH, 26.06.2014 - III R 14/05
    Der hierauf gerichtete Verpflichtungsantrag des Klägers (vgl. Senatsurteil vom 31. Januar 2013 III R 15/10, BFH/NV 2013, 1071) hat keinen Erfolg.
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BFH, 26.06.2014 - III R 14/05
    Gegen diesen Bescheid legte der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. Juli 2002  1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 (BVerfGE 105, 313) ein weiteres Mal Einspruch ein und beantragte die Zusammenveranlagung mit C. Das FA lehnte dies ab (Einspruchsentscheidung vom 13. Januar 2003).
  • BFH, 26.04.2017 - III B 100/16

    Keine Zusammenveranlagung für die Partner einer nichtehelichen

    aa) Das FG hat bei seiner Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision (Abschn. II.3. der Entscheidungsgründe) zu Recht auf das Urteil des beschließenden Senats vom 26. Juni 2014 III R 14/05 (BFHE 246, 178, BStBl II 2014, 829) verwiesen.
  • FG Münster, 18.05.2016 - 10 K 2790/14

    Kein Ehegattensplitting für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft

    Bereits in seinem Urteil vom 26.06.2014 (Az. III R 14/05, BStBl II 2014, 829) hat sich der Bundesfinanzhof mit der Frage der Anwendbarkeit des § 2 Abs. 8 EStG auf eine nichteingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft befasst und dessen Anwendbarkeit verneint.
  • FG Köln, 19.10.2021 - 8 K 3282/18

    Kein Anspruch auf Zusammenveranlagerung zur Einkommenssteuer bei nicht

    Dies bedeutet aber nicht, dass Partner von Lebensgemeinschaften, die keine Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG) sind, in den Genuss der steuerlichen Vorteile kommen können, die bis zur Einfügung des § 2 Abs. 8 EStG allein Ehegatten vorbehalten waren (vgl. BFH, Urteil vom 26. Juni 2014 - III R 14/05 -, BStBl. II 2014, 829; BFH, Beschluss vom 26. April 2017 - III B 100/16 -, BStBl. II 2017, 903).

    Auf die Gründe, weshalb das Paar keine Ehe schließen will oder kann, kommt es nicht an (vgl. BFH, Urteil vom 26. Juni 2014 - III R 14/05 -, BStBl. II 2014, 829).

    Ebenso unerheblich ist, dass der Kläger und die Rechtsvorgängerin durch Abschluss weiterer zivilrechtlicher Verträge versucht haben, ihren Status als gesetzlich Zusammenwohnende in einem weiteren Umfang der Ehe oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft anzunähern (vgl. BFH, Urteil vom 26. Juni 2014 - III R 14/05 -, BStBl. II 2014, 829).

  • BFH, 01.10.2015 - II B 23/15

    Verständnis des Begriffs "Lebenspartner" in § 15 Abs. 1 Steuerklasse I Nr. 1

    Eine Aussetzung des Verfahrens gemäß § 74 FGO im Hinblick darauf, dass gegen das die Auslegung des § 2 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes betreffende BFH-Urteil vom 26. Juni 2014 III R 14/05 (BFHE 246, 178, BStBl II 2014, 829) Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde, kommt schon mangels Vorgreiflichkeit nicht in Betracht.
  • FG Hessen, 11.09.2014 - 12 K 2057/13

    Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen an die Mutter des nichtehelichen Kindes

    Demgemäß hat der BFH unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 133, 377 jüngst bekräftigt, dass eine steuerrechtliche Gleichbehandlung (hier: im Rahmen der Zusammenveranlagung) nur bei Formen des Zusammenlebens (hier: Lebenspartnerschaft; vgl. dazu jetzt § 2 Abs. 8 EStG) geboten ist, wo die rechtlichen Bindungen und gegenseitigen Einstandspflichten dem Institut der Ehe weitgehend angeglichen sind (Urteil vom 26.6.2014 III R 14/05, BFH/NV 2014, 1453).
  • VG Düsseldorf, 18.09.2015 - 13 K 6864/14

    Witwergeld; eingetragene Lebenspartnerschaft ; nach Zurruhesetzung und Erreichen

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07 -, BVerfGE 133, 377-443 = juris, Rn. 151; Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 26. Juni 2014 - III R 14/05 -, BFHE 246, 178, BStBl II 2014, 829 = juris, Rn. 15 m.w.N.; Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 16. März 2010 - B 2 U 8/09 R -, SozR 4-2700 § 63 Nr. 5 = juris, Rn. 32 m.w.N.
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