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   BFH, 21.05.2014 - V R 20/13   

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https://dejure.org/2014,24480
BFH, 21.05.2014 - V R 20/13 (https://dejure.org/2014,24480)
BFH, Entscheidung vom 21.05.2014 - V R 20/13 (https://dejure.org/2014,24480)
BFH, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - V R 20/13 (https://dejure.org/2014,24480)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Entnahme bei Betriebsaufgabe - Keine Geschäftsveräußerung i. S. d. § 1 Abs. 1a UStG bei gänzlich fehlender Übereignung oder Einbringung von Gegenständen des Unternehmens

  • openjur.de

    Entnahme bei Betriebsaufgabe; Keine Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG bei gänzlich fehlender Übereignung oder Einbringung von Gegenständen des Unternehmens

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1a, UStG § ... 2 Abs 1 S 1, UStG § 3 Abs 1b S 1 Nr 1, UStG § 10 Abs 4 S 1 Nr 1, EWGRL 388/77 Art 2 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 4 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 5 Abs 6, EWGRL 388/77 Art 5 Abs 7 Buchst c, EWGRL 388/77 Art 5 Abs 8, EWGRL 388/77 Art 6 Abs 5, EWGRL 388/77 Art 11 Teil A Abs 1 Buchst b
    Entnahme bei Betriebsaufgabe - Keine Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG bei gänzlich fehlender Übereignung oder Einbringung von Gegenständen des Unternehmens

  • Bundesfinanzhof

    Entnahme bei Betriebsaufgabe - Keine Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG bei gänzlich fehlender Übereignung oder Einbringung von Gegenständen des Unternehmens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1a UStG 1999, § 2 Abs 1 S 1 UStG 1999, § 3 Abs 1b S 1 Nr 1 UStG 1999, § 10 Abs 4 S 1 Nr 1 UStG 1999, Art 2 Abs 1 EWGRL 388/77
    Entnahme bei Betriebsaufgabe - Keine Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG bei gänzlich fehlender Übereignung oder Einbringung von Gegenständen des Unternehmens

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Entnahme bei Betriebsaufgabe – Keine Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG bei gänzlich fehlender Übereignung oder Einbringung von Gegenständen des Unternehmens

  • Betriebs-Berater

    Entnahme bei Betriebsaufgabe - Keine Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG bei gänzlich fehlender Übereignung oder Einbringung von Gegenständen des Unternehmens

  • rewis.io

    Entnahme bei Betriebsaufgabe - Keine Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG bei gänzlich fehlender Übereignung oder Einbringung von Gegenständen des Unternehmens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entnahme bei Betriebsaufgabe

  • rechtsportal.de

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Nutzungsüberlassung von Gegenständen des Betriebsvermögens eines Einzelunternehmens an eine das Unternehmen fortführende Personengesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Entnahme bei Betriebsaufgabe

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entnahme bei Betriebsaufgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entnahme bei Betriebsaufgabe

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Nutzungsüberlassung von Gegenständen des Betriebsvermögens eines Einzelunternehmens an eine das Unternehmen fortführende Personengesellschaft

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG bei gänzlich fehlender Übereignung oder Einbringung von Gegenständen des Unternehmens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unentgeltliche Überlassung einer Maschine und Büroeinrichtung als steuerpflichtige Entnahme nach dem UStG

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unentgeltliche Nutzungsüberlassung von Gegenständen des Betriebsvermögens ist umsatzsteuerpflichtig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entnahme bei Betriebsaufgabe - Keine Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG bei gänzlich fehlender Übereignung oder Einbringung von Gegenständen des Unternehmens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gestaltung der Betriebsaufgabe und Entnahmebesteuerung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer: Bemessung der Entnahme unter Berücksichtigung der Wertentwicklung

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Überführung in das Sonderbetriebsvermögen und USt

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 246, 226
  • BB 2014, 2261
  • BB 2014, 2785
  • DB 2014, 2087
  • BStBl II 2014, 1029
  • NZG 2014, 1240
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.11.2011 - 4 K 1497/06

    Unentgeltliche Wertabgabe durch Überführung von Wirtschaftsgütern eines

    Auszug aus BFH, 21.05.2014 - V R 20/13
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage durch Urteil aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1505 veröffentlichten Gründen ab.

    Der Kläger beantragt sinngemäß, das Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 22. November 2011  4 K 1497/06 sowie den geänderten Umsatzsteuerbescheid 2001 vom 21. Juni 2005 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 28. September 2006 aufzuheben.

  • EuGH, 08.05.2013 - C-142/12

    Marinov - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 18 Buchst. c, 74 und 80

    Auszug aus BFH, 21.05.2014 - V R 20/13
    Unter Verweis darauf hat der EuGH mit Urteil vom 8. Mai 2013 C-142/12, Marinov (UR 2013, 503, Rdnrn. 32 f.) --zu einem Umsatz i.S. des Art. 18 Buchst. c der MwStSystRL (zuvor Art. 5 Abs. 7 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG)-- seine Rechtsprechung dahingehend konkretisiert, dass "die Steuerbemessungsgrundlage für den Umsatz im Fall der Aufgabe der steuerbaren wirtschaftlichen Tätigkeit der Wert der betreffenden Gegenstände zum Zeitpunkt der Aufgabe ist, der somit die Wertentwicklung der genannten Gegenstände zwischen ihrer Anschaffung und der Aufgabe berücksichtigt".

    Ein solches Verständnis kann den EuGH-Urteilen Fischer und Brandenstein (Slg. 2001, I-4049, Rdnr. 80) und Marinov (UR 2013, 503, Rdnrn. 32 f.) nicht entnommen werden.

  • BFH, 08.10.2008 - V R 59/07

    Umsatzsteuer: Leistungsbeschreibung in der Rechnung - Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 21.05.2014 - V R 20/13
    Da die Sache bereits aus anderen Gründen an das FG zurückzuverweisen ist, braucht der Senat über die Verfahrensrüge des Klägers nicht zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 V R 59/07, BFHE 222, 189, BStBl II 2009, 218, unter II.4.).
  • BFH, 12.12.2012 - XI R 3/10

    Erzeugung von Strom und Wärme durch Blockheizkraftwerk im selbst genutzten

    Auszug aus BFH, 21.05.2014 - V R 20/13
    aa) Zu Recht geht das FG bei der Bemessung der Entnahme der Verseilmaschine und der Büroeinrichtung vom (fiktiven) Einkaufspreis zum Zeitpunkt ihrer Entnahme aus (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2012 XI R 3/10, BFHE 239, 377, unter Rz 24).
  • BFH, 28.10.2010 - V R 22/09

    Anforderungen an Geschäftsveräußerung - Richtlinienkonforme Auslegung des § 1

    Auszug aus BFH, 21.05.2014 - V R 20/13
    Dabei kann eine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei richtlinienkonformer Auslegung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. Oktober 2010 V R 22/09, BFH/NV 2011, 854, unter II.1.a) auch dann vorliegen, wenn --wie im Streitfall-- einzelne für die Fortführung der Unternehmenstätigkeit notwendige Gegenstände von der Übereignung oder Einbringung ausgenommen sind, diese dem Erwerber aber entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden und sich daraus kein Hindernis für die dauerhafte Fortführung der wirtschaftlichen Tätigkeit ergeben kann (vgl. z.B. EuGH-Urteil Schriever in Slg. 2011, I-11071, Rdnrn. 28 f.).
  • BFH, 18.10.2001 - V R 106/98

    Entnahme eines Pkw

    Auszug aus BFH, 21.05.2014 - V R 20/13
    b) Der EuGH hat im Urteil vom 17. Mai 2001 C-322/99 und C-323/99, Fischer und Brandenstein (Slg. 2001, I-4049, Rdnr. 80) entschieden, dass unter dem "im Zeitpunkt der Entnahme festgestellten Einkaufspreis" i.S. des Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG "der Restwert des Gegenstands im Zeitpunkt der Entnahme zu verstehen" sei (vgl. auch BFH-Urteil vom 18. Oktober 2001 V R 106/98, BFHE 196, 363, BStBl II 2002, 551, unter II.3.d).
  • BFH, 13.01.2010 - V R 24/07

    Umsatzsteuer bei Veräußerung von Gegenständen des Unternehmensvermögens durch den

    Auszug aus BFH, 21.05.2014 - V R 20/13
    Unerheblich ist dabei, dass die Bundesrepublik Deutschland die Ermächtigungsvorschrift des Art. 5 Abs. 7 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG nicht in nationales Recht umgesetzt hat (vgl. dazu BFH-Urteil vom 13. Januar 2010 V R 24/07, BFHE 229, 378, BStBl II 2011, 241, unter II.2.b cc (5)).
  • EuGH, 10.11.2011 - C-444/10

    Schriever - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 5 Abs. 8 - Begriff der

    Auszug aus BFH, 21.05.2014 - V R 20/13
    Unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 10. November 2011 C-444/10, Schriever (Slg. 2011, I-11071) hindere die Nutzungsüberlassung der Verseilmaschine und der Büroeinrichtung nicht die Annahme einer Geschäftsveräußerung im Ganzen.
  • EuGH, 13.03.2014 - C-204/13

    Malburg - Steuern - Mehrwertsteuer - Entstehung und Umfang des Rechts auf

    Auszug aus BFH, 21.05.2014 - V R 20/13
    Die unentgeltliche Überlassung fällt weder in den Anwendungsbereich des Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG, der nur entgeltliche Lieferungen und Dienstleistungen betrifft, noch in den von Art. 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 77/388/EWG, der die Nutzung körperlicher Gegenstände zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen erfasst (vgl. EuGH-Urteil vom 13. März 2014 C-204/13, Malburg, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2014, 353, Rdnr. 35 f.).
  • EuGH, 17.05.2001 - C-322/99

    Fischer

    Auszug aus BFH, 21.05.2014 - V R 20/13
    b) Der EuGH hat im Urteil vom 17. Mai 2001 C-322/99 und C-323/99, Fischer und Brandenstein (Slg. 2001, I-4049, Rdnr. 80) entschieden, dass unter dem "im Zeitpunkt der Entnahme festgestellten Einkaufspreis" i.S. des Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG "der Restwert des Gegenstands im Zeitpunkt der Entnahme zu verstehen" sei (vgl. auch BFH-Urteil vom 18. Oktober 2001 V R 106/98, BFHE 196, 363, BStBl II 2002, 551, unter II.3.d).
  • BFH, 28.06.2017 - XI R 23/14

    Zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der ambulanten Pflege (40 %-Grenze des § 4

    Werden keine Gegenstände "übereignet" oder in eine Gesellschaft eingebracht, fehlt es an einer Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a Satz 2 UStG (vgl. BFH-Urteil vom 21. Mai 2014 V R 20/13, BFHE 246, 226, BStBl II 2014, 1029, Rz 21; s.a. BFH-Urteil vom 26. August 2014 XI R 26/10, BFHE 247, 269, BFH/NV 2015, 121, Rz 34).
  • BFH, 26.06.2019 - XI R 3/17

    Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen

    Nur wenn es an einer Übereignung oder Einbringung von Gegenständen des Unternehmens gänzlich fehlt, scheidet eine Geschäftsveräußerung aus (vgl. EuGH-Urteil Mailat vom 19.12.2018 - C-17/18, EU:C:2018:1038, HFR 2019, 72, Rz 23; BFH-Urteil vom 21.05.2014 - V R 20/13, BFHE 246, 226, BStBl II 2014, 1029, Rz 21).
  • BFH, 24.02.2021 - XI R 8/19

    Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines vom Veräußerer zunächst gepachteten und

    Nur wenn es an einer Übereignung oder Einbringung von Gegenständen des Unternehmens gänzlich fehlt, scheidet eine Geschäftsveräußerung aus (vgl. EuGH-Urteil Mailat vom 19.12.2018 - C-17/18, EU:C:2018:1038, Rz 23; BFH-Urteile vom 21.05.2014 - V R 20/13, BFHE 246, 226, BStBl II 2014, 1029, Rz 21; in BFHE 265, 549, Rz 52).
  • BFH, 22.11.2022 - XI R 17/20

    Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage

    § 3 Abs. 1b UStG beruht auf Art. 16 MwStSystRL und entspricht dieser Vorgabe (vgl. BFH-Urteile vom 16.10.2013 - XI R 39/12, BFHE 243, 77, BStBl II 2014, 1024, Rz 27; vom 21.05.2014 - V R 20/13, BFHE 246, 226, BStBl II 2014, 1029).
  • FG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - 1 K 1854/18

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs aufgrund Einbringung eines Einzelunternehmens

    Dies führt zu einer Entnahme i.S. des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG, denn die Beendigung der Unternehmereigenschaft hat zur Folge, dass die dem Unternehmen zugeordneten Gegenstände aus diesem Unternehmen für Zwecke entnommen werden, die außerhalb des Unternehmens liegen (BFH-Urteil vom 21. Mai 2014 V R 20/13, BStBl II 2014, 1029 Rn. 17 ff.).

    Eine bloße "Überführung" in Form einer Überlassung genügt nicht (BFH-Urteil vom 21. Mai 2014 V R 20/13, BStBl II 2014, 1029 Rn. 21).

  • FG Münster, 15.03.2016 - 15 K 1473/14

    Umsatzsteuerliche Erfassung der Veräußerung einer Anlieferungs-Referenzmenge für

    Selbst wenn die Milchquote zum Unternehmensvermögen gehört hätte, sei die Milchquote durch die unentgeltliche Überlassung an die GbR aus dem Unternehmensvermögen entnommen worden, wie auch der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Entscheidung vom 21.5.2014 V R 20/13 (Sammlung amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFHE - 246, 226, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2014, 1029) bestätigt habe.

    bb) Es kann auch keine Entnahme unter Berücksichtigung der vom Kläger angeführten Entscheidung des BFH vom 21.5.2014 V R 20/13 (BFHE 246, 226, BStBl. II 2014, 1029) angenommen werden, da sich jener Fall wesentlich vom Streitfall unterscheidet: In dem vom BFH entschiedenen Rechtsstreit hatte der Kläger seine wirtschaftliche Ingenieurstätigkeit durch Einbringung seines nahezu gesamten Unternehmens in eine Gesellschaft, an der er beteiligt war, beendet.

  • FG Hessen, 21.03.2022 - 6 K 893/19

    Vorsteuerberichtigung und keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei einem

    Nur wenn es an einer Übereignung oder Einbringung von Gegenständen des Unternehmens gänzlich fehlt, scheidet eine Geschäftsveräußerung aus (vgl. Urteil des EuGH -Mailat- vom 19.12.2018 C-17/18, EU:C:2018:1038; Urteile des BFH vom 21.05.2014 V R 20/13, BFHE 246, 226, BStBl II 2014, 1029 und vom 26.06.2019 XI R 3/17, BFHE 265, 549).
  • FG Bremen, 21.04.2016 - 2 K 12/15

    Fahrzeugentnahme bei Nichtausübung einer der Gesellschaft zustehenden Kaufoption

    Es ist insoweit auf den tatsächlichen Restwert der entnommenen Gegenstände abzustellen (vgl. BFH, Urteil vom 21. Mai 2014 V R 20/13, BFHE 246, 226 , BStBl II 2014, 1029 ).
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