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   BFH, 23.10.2014 - III R 19/13   

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https://dejure.org/2014,47950
BFH, 23.10.2014 - III R 19/13 (https://dejure.org/2014,47950)
BFH, Entscheidung vom 23.10.2014 - III R 19/13 (https://dejure.org/2014,47950)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - III R 19/13 (https://dejure.org/2014,47950)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbständigen - Gleichbehandlung des Betriebsausgabenabzugs mit dem entsprechenden Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG VZ 2008, EStG § 9 Abs 1 S 1
    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbständigen - Gleichbehandlung des Betriebsausgabenabzugs mit dem entsprechenden Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern

  • Bundesfinanzhof

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbständigen - Gleichbehandlung des Betriebsausgabenabzugs mit dem entsprechenden Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG 2002 vom 20.04.2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2002 vom 20.04.2009, EStG VZ 2008, § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002
    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbständigen - Gleichbehandlung des Betriebsausgabenabzugs mit dem entsprechenden Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbständigen – Gleichbehandlung des Betriebsausgabenabzugs mit dem entsprechenden Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern

  • Betriebs-Berater

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbständigen

  • rewis.io

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbständigen - Gleichbehandlung des Betriebsausgabenabzugs mit dem entsprechenden Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbständigen

  • rechtsportal.de

    Umfang der Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten einer selbständig tätigen Musiklehrerin zu ständig wechselnden Unterrichtseinrichtungen

  • datenbank.nwb.de

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Betriebsstätten bei Selbständigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Selbständige - und die Fahrten zu ständig wechselnden Betriebsstätten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fahrtkosten von Selbständigen - Bei mehreren Betriebsstätten tatsächlich absetzbar

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang der Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten einer selbständig tätigen Musiklehrerin zu ständig wechselnden Unterrichtseinrichtungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Betriebsstätten bei Selbständigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrtkosten einer selbständig tätigen Musiklehrerin als Betriebsausgaben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Betriebsstätten bei Selbständigen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fahrtkosten bei ständig wechselnden Betriebsstätten (selbstständige Musiklehrerin)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Betriebsstätten bei Selbständigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrtkosten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Betriebsstätten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Selbstständige: Bei wechselnden Betriebsstätten ohne Zentrale voller Fahrtkostenabzug

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Betriebsstätten bei Selbständigen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbstständigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei den Gewinneinkünften

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Voller Betriebsausgabenabzug für Fahrten zu wechselnden Betriebsstätten

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Gleichbehandlung des Fahrtkostenabzugs bei der Ermittlung von Gewinneinkünften und der Ermittlung von Überschusseinkünften

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 248, 1
  • NZA 2015, 422
  • BB 2015, 533
  • DB 2015, 409
  • BStBl II 2015, 323
  • NZA-RR 2015, 261
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 11.07.1980 - VI R 198/77

    PKW-Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnder Einsatzstelle; für die

    Auszug aus BFH, 23.10.2014 - III R 19/13
    b) Nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 11. Juli 1980 VI R 198/77, BFHE 131, 64, BStBl II 1980, 654) ist die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG dann nicht anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer auf ständig wechselnden auswärtigen Tätigkeitsstätten (Einsatzstellen) tätig ist, und zwar unabhängig vom sog. Einzugsbereich (BFH-Urteile vom 18. Dezember 2008 VI R 39/07, BFHE 224, 111, BStBl II 2009, 475, unter II.2.; VI R 47/07, BFH/NV 2009, 751, unter II.2.).
  • BFH, 15.07.1986 - VIII R 134/83

    Nur Kilometer-Pauschbetrag für Fahrten zwischen wohnung und Betriebsstätte, auch

    Auszug aus BFH, 23.10.2014 - III R 19/13
    Durch § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Sätze 1 und 2 EStG sollen jedoch die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei der Ermittlung von Gewinneinkünften mit den Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der Ermittlung von Überschusseinkünften gleich behandelt werden (vgl. BFH-Urteile vom 15. Juli 1986 VIII R 134/83, BFHE 147, 169, BStBl II 1986, 744; vom 13. Juli 1989 IV R 55/88, BFHE 157, 562, BStBl II 1990, 23, unter 2.; jeweils unter Hinweis auf die Gesetzesentwicklung bzw. -begründung [Steueränderungsgesetz 1966 vom 23. Dezember 1966, BGBl I 1966, 702, BTDrucks 7/1470, S. 250] und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 2. Oktober 1969  1 BvL 12/68, BVerfGE 27, 58, 70).
  • BFH, 05.11.1987 - IV R 180/85

    Fahrtkosten - Arzt - Eigener Pkw - Praxisvertretung

    Auszug aus BFH, 23.10.2014 - III R 19/13
    a) Wenn nach dem Zweck des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG beim Abzug der dort genannten Fahrtkosten die Gewerbetreibenden und selbständig Tätigen den Arbeitnehmern gleichzustellen sind, dann müssen auch die für die Arbeitnehmer geltenden Ausnahmen der Abzugsbeschränkungen im Falle gleichliegender Sachverhalte bei den Gewerbetreibenden und den selbständig Tätigen grundsätzlich ebenso gelten (BFH-Urteil vom 5. November 1987 IV R 180/85, BFHE 151, 413, BStBl II 1988, 334, unter 2.).
  • BFH, 13.07.1989 - IV R 55/88

    Zum Begriff der Betriebsstätte i. S. von § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG

    Auszug aus BFH, 23.10.2014 - III R 19/13
    Durch § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Sätze 1 und 2 EStG sollen jedoch die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei der Ermittlung von Gewinneinkünften mit den Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der Ermittlung von Überschusseinkünften gleich behandelt werden (vgl. BFH-Urteile vom 15. Juli 1986 VIII R 134/83, BFHE 147, 169, BStBl II 1986, 744; vom 13. Juli 1989 IV R 55/88, BFHE 157, 562, BStBl II 1990, 23, unter 2.; jeweils unter Hinweis auf die Gesetzesentwicklung bzw. -begründung [Steueränderungsgesetz 1966 vom 23. Dezember 1966, BGBl I 1966, 702, BTDrucks 7/1470, S. 250] und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 2. Oktober 1969  1 BvL 12/68, BVerfGE 27, 58, 70).
  • BFH, 18.09.1991 - XI R 34/90

    Verpflegungsmehraufwendungen bei Einsatzwechseltätigkeit eines Händlers auf Jahr-

    Auszug aus BFH, 23.10.2014 - III R 19/13
    Auch ein durch die Art der Tätigkeit bedingter häufiger Wechsel der Einsatzstelle schließt nicht aus, dass die jeweilige Beschäftigungsstelle eine Betriebsstätte des Unternehmers i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG ist (BFH-Urteil vom 18. September 1991 XI R 34/90, BFHE 165, 411, BStBl II 1992, 90, unter II.2.).
  • BFH, 15.04.1993 - IV R 5/92

    Voraussetzungen des Abzugs von Mehraufwendungen für Verpflegung aus Anlaß von

    Auszug aus BFH, 23.10.2014 - III R 19/13
    Betriebsstätte i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG ist der Ort, an dem oder von dem aus die beruflichen oder gewerblichen Leistungen erbracht werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15. April 1993 IV R 5/92, BFH/NV 1993, 719, unter 1.; vom 29. April 2014 VIII R 33/10, BFHE 246, 53, BStBl II 2014, 777, Rz 25, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.1993 - I R 99/92

    Einkommensteuer; Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte bei einem Freiberuflicher (§ 4

    Auszug aus BFH, 23.10.2014 - III R 19/13
    Nach diesen Grundsätzen stellen etwa Unterrichtsräume, an denen ein selbständig Tätiger seine Leistungen gegenüber Kunden erbringt, Betriebsstätten i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG dar (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1993 I R 99/92, BFH/NV 1994, 701, unter II.A.2.).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 5/95
    Auszug aus BFH, 23.10.2014 - III R 19/13
    cc) Unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung von Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug ist es geboten, die von der Rechtsprechung für den Fahrtkostenabzug von Arbeitnehmern entwickelten Grundsätze auch auf den Regelungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG zu übertragen und Fahrtkosten zum uneingeschränkten Betriebsausgabenabzug zuzulassen, soweit sie zwischen Wohnung und ständig wechselnden Beschäftigungsstätten angefallen sind (so auch BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 5/95, BFH/NV 1997, 279, unter II.2., m.w.N.).
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 16/04

    Verpflegungsmehraufwendungen eines Arbeitnehmers - Berechnung der

    Auszug aus BFH, 23.10.2014 - III R 19/13
    Eine Einsatzwechseltätigkeit i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG ist demnach anzunehmen, wenn es an einem solchen Tätigkeitsmittelpunkt i.S. des Satzes 2 der Vorschrift fehlt (z.B. BFH-Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 16/04, BFHE 209, 518, BStBl II 2005, 789).
  • BFH, 04.06.2008 - I R 30/07

    Keine Begründung einer Betriebsstätte durch bloßes Tätigwerden in den Räumen des

    Auszug aus BFH, 23.10.2014 - III R 19/13
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist der Begriff einer Betriebsstätte i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG weiter zu fassen als im Rahmen des § 12 der Abgabenordnung, der eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht des Steuerpflichtigen über die von ihm genutzte Einrichtung voraussetzt (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juni 2008 I R 30/07, BFHE 222, 14, BStBl II 2008, 922, unter II.2.a, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.2008 - VI R 39/07

    Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer

  • BFH, 18.12.2008 - VI R 47/07

    Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer

  • BFH, 09.06.2011 - VI R 55/10

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

  • BFH, 19.01.2012 - VI R 36/11

    Mehraufwendungen für die Verpflegung eines Rettungsassistenten - Tätigkeit als

  • BFH, 15.05.2013 - VI R 44/11

    Fahrergestellung als Lohn

  • BFH, 20.03.2014 - VI R 74/13

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristiger Tätigkeit auf einer Baustelle

  • BFH, 29.04.2014 - VIII R 33/10

    Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft als weiträumige Betriebsstätte

  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvL 12/68

    Herabsetzung der Kilometer

  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

  • FG Münster, 22.03.2013 - 4 K 4834/10

    Entfernungspauschale, tatsächliche Kosten

  • Drs-Bund, 09.01.1974 - BT-Drs 7/1470
  • BFH, 12.06.2018 - VIII R 14/15

    Berechnung des Unterschiedsbetrags gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 Halbsatz

    Nach der im Streitjahr noch geltenden Begriffsbestimmung --vor den Änderungen durch die Neuordnung des steuerlichen Reisekostenrechts ab dem Veranlagungszeitraum 2014 durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 (BStBl I 2013, 188)-- ist der Begriff der Betriebsstätte schon wegen der Verweisung in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 2 EStG auf die Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG gleichermaßen wie der dort für Arbeitnehmer verwendete Begriff der "Arbeitsstätte" dadurch gekennzeichnet, dass er eine ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung voraussetzt, die der Steuerpflichtige nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d.h. fortdauernd und immer wieder zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit aufsucht; dies erfordert, den ortsgebundenen Mittelpunkt der dauerhaft angelegten Tätigkeit zu bestimmen (BFH-Urteile vom 29. April 2014 VIII R 33/10, BFHE 246, 53, BStBl II 2014, 777, Rz 27, 28; vom 23. Oktober 2014 III R 19/13, BFHE 248, 1, BStBl II 2015, 323, Rz 12).
  • BFH, 22.10.2014 - X R 13/13

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei den Gewinneinkünften

    Dies ist bisher vor allem für Steuerpflichtige entschieden worden, die an --so die Terminologie der damaligen Rechtsprechung-- ständig wechselnden Einsatzstellen tätig waren (vgl. --im Ergebnis jeweils nicht tragend-- die Ausführungen in den BFH-Urteilen vom 5. November 1987 IV R 180/85, BFHE 151, 413, BStBl II 1988, 334, unter 2.a; in BFHE 162, 77, BStBl II 1991, 97, unter I.3.; in BFH/NV 1994, 701, unter II.3., und in BFHE 246, 53, BStBl II 2014, 777, unter II.1.c aa; tragend im BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 279, unter II.2.; im Ergebnis ebenso, wenn auch mit abweichender Begründung Urteile des FG Baden-Württemberg vom 27. Oktober 2011  3 K 1849/09, EFG 2012, 310, Revision VIII R 47/11, und des FG Münster vom 22. März 2013  4 K 4834/10, EFG 2013, 839, Revision III R 19/13).
  • BFH, 16.02.2022 - X R 14/19

    Betriebsstättenbegriff nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG nach altem und dem ab

    An dieser Auslegung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG a.F. hat der Senat seinerzeit ungeachtet der damaligen Rechtsprechung des VI. Senats des BFH zu dem in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a.F. verwendeten Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte, nach welcher regelmäßige Arbeitsstätte nur eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, nicht aber die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers sein könne (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 10.07.2008 - VI R 21/07, BFHE 222, 391, BStBl II 2009, 818, unter II.1.b), festgehalten (vgl. Senatsurteil in BFHE 247, 555, BStBl II 2015, 273, Rz 13; ebenso BFH-Urteil vom 23.10.2014 - III R 19/13, BFHE 248, 1, BStBl II 2015, 323, Rz 12).

    Nach der in den Streitjahren 2012 und 2013 geltenden Begriffsbestimmung ist der Begriff der Betriebsstätte schon wegen der Verweisung in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 2 EStG a.F. auf die Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a.F. gleichermaßen wie der dort für Arbeitnehmer verwendete Begriff der "Arbeitsstätte" dadurch gekennzeichnet, dass er eine ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung voraussetzt, die der Steuerpflichtige nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d.h. fortdauernd und immer wieder zur Ausübung seiner betrieblichen Tätigkeit aufsucht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 248, 1, BStBl II 2015, 323, Rz 12; in BFHE 246, 53, BStBl II 2014, 777, Rz 27, und vom 12.06.2018 - VIII R 14/15, BFHE 262, 66, BStBl II 2018, 755, Rz 21).

    Bereits dem Senatsurteil in BFHE 247, 555, BStBl II 2015, 273 --insbesondere dessen Rz 20-- ist zu entnehmen, dass nach der bis 2013 geltenden Rechtslage mehrere Betriebsstätten --eine Betriebsstätte in eigenen Räumlichkeiten und eine beim Auftraggeber-- möglich waren (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 248, 1, BStBl II 2015, 323, Rz 12, m.w.N.).

  • BFH, 13.05.2015 - III R 59/13

    Fahrtkosten eines Selbständigen zur Betriebsstätte eines Kunden - Anwendung eines

    Danach sind z.B. Unterrichtsräume in öffentlichen Schulen und Kindergärten, in denen ein selbständiger Lehrer seine Leistungen gegenüber Kunden erbringt, Betriebsstätten i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG (Senatsurteil vom 23. Oktober 2014 III R 19/13, BFHE 248, 1, BStBl II 2015, 323).

    Der Senat hat daher in seinem Urteil in BFHE 248, 1, BStBl II 2015, 323 die Fahrten einer selbständigen Musiklehrerin nicht der Abzugsbegrenzung unterworfen, weil sie an mehreren Schulen unterrichtete und dies der Situation eines Arbeitnehmers mit ständig wechselnden Tätigkeitsstätten entsprach, bei dem keiner dieser Stätten eine hinreichend zentrale Bedeutung gegenüber den weiteren Tätigkeitsorten zukommt.

  • BFH, 11.11.2014 - VIII R 47/11

    Abziehbarkeit von Fahrtaufwendungen eines selbständigen Dozenten nach

    bb) Auf die Fahrten zwischen der Wohnung des Klägers und den jeweiligen Bildungseinrichtungen hat das FG aber zutreffend die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Kosten für Fahrten von Arbeitnehmern zu ständig wechselnden Einsatzstellen entsprechend angewendet (vgl. BFH-Urteile in BFHE 151, 413, BStBl II 1988, 334; in BFH/NV 1994, 701, m.w.N.), weil die verschiedenen Einsatzstellen nicht innerhalb eines in sich geschlossenen, nicht weit auseinandergezogenen und überschaubaren Gebiets, sondern sehr weit auseinander in unterschiedlichen Städten liegen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 142, 389, BStBl II 1985, 139; vom 10. Mai 1985 VI R 157/81, BFHE 144, 46, BStBl II 1985, 595; zu Fällen fehlender hinreichenden Entfernung BFH-Urteil in BFHE 162, 77, BStBl II 1991, 97; in BFHE 151, 413, BStBl II 1988, 334 - Entfernung von nur 25 km; ebenso BFH-Urteil vom 23. Oktober 2014 III R 19/13, BFH/NV 2015, 555).
  • FG Sachsen-Anhalt, 26.10.2017 - 6 K 604/15

    Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Waldgebiet als Betriebsausgaben -

    Durch § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Sätze 1 und 2 EStG sollen die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei der Ermittlung von Gewinneinkünften mit den Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der Ermittlung von Überschusseinkünften gleich behandelt werden (BFH-Urteil vom 23. Oktober 2014 III R 19/13, BFHE 248, 1, BStBl II 2015, 323, m.w.N.).

    Entsprechend dürfen die Begriffe "Betriebsstätte" im Sinne des § 4 Abs. 5 Nr. 6 Satz 1 EStG und "regelmäßige Arbeitsstätte" im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG nicht differenziert ausgelegt werden (BFH-Urteil vom 23. Oktober 2014 III R 19/13, BFHE 248, 1, BStBl II 2015, 323, m.w.N.).

    Unter Berücksichtigung dieser Umstände und der Gleichbehandlung der Begriffe der "regelmäßigen Arbeitsstätte" im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG und der "Betriebsstätte" im Sinne des § 4 Abs. 5 Nr. 6 Satz 1 EStG (BFH-Urteil vom 23. Oktober 2014 III R 19/13, BFHE 248, 1, BStBl II 2015, 323, m.w.N.) muss entgegen der Auffassung des Beklagten auch bei einen Selbstständigen ein Aufsuchen der Betriebsstätte mit einer gewissen Nachhaltigkeit gefordert werden.

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.01.2021 - 3 K 2195/18

    Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten eines Arztes zum Krankenhaus

    Schließt bereits ein durch die Art der Tätigkeit bedingter häufiger Wechsel der Einsatzstelle nicht aus, dass die jeweilige Beschäftigungsstelle eine Betriebsstätte des Unternehmers i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG ist (BFH-Urteile vom 18. September 1991 XI R 34/90, BFHE 165, 411 , BStBl II 1992, 90 ; vom 23. Oktober 2014 III R 19/13, BFHE 248, 1 , BStBl II 2015, 323 ), muss dies erst recht für - wie im Streitfall - nacheinander für einen gewissen Zeitraum aufgesuchte Beschäftigungsstellen gelten.

    Zwar war - jedenfalls vor Inkrafttreten der Änderungen durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 - die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG - und damit auch die des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG (BFH-Urteil in BFHE 248, 1 , BStBl II 2015, 323 ) - dann nicht anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer auf ständig wechselnden auswärtigen Tätigkeitsstätten (Einsatzstellen) tätig ist (BFH-Urteile vom 18. Dezember 2008 VI R 39/07, BFHE 224, 111 , BStBl II 2009, 475 ; VI R 47/07, BFH/NV 2009, 751 ).

  • BFH, 20.08.2015 - III B 108/14

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Aufwendungen für Fahrten zwischen

    Hinzu kommt, dass nach dem Einkommensteuerrecht Selbständige und Arbeitnehmer beim Abzug der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebs-/Arbeitsstätte gleich behandelt werden sollen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 231, 139, BStBl II 2011, 359, Rz 18; Senatsurteil vom 23. Oktober 2014 III R 19/13, BFHE 248, 1, BStBl II 2015, 323, Rz 15).
  • FG Sachsen-Anhalt, 14.06.2018 - 6 K 1165/15

    Berücksichtigung von Fahrtauslagen eines Forstwirts nach reisekostenrechtlichen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sollen die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei der Ermittlung von Gewinneinkünften mit den Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern gleichbehandelt werden, BFH-Urteile vom 23. Oktober 2014, III R 19/13 (BStBl. II 2015, 323), vom 29. April 2014, VIII R 33/10 (BStBl. II 2014, 777) und vom 22. Oktober 2014, X R 13/13 (BStBl. II 2015, 273) m.w.N. Daraus folgt, dass die für die Arbeitnehmer geltenden Ausnahmen von den Abzugsbeschränkungen der Fahrtkosten im Falle gleichliegender Sachverhalte bei den selbständig Tätigen grundsätzlich ebenso gelten.

    Kommt es auf die Gleichbehandlung gleichliegender Sachverhalte an, dürfen die Begriffe "Betriebsstätte" im Sinne des § 4 Abs. 5 Nr. 6 Satz 1 EStG und "regelmäßige Arbeitsstätte" im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG nicht differenziert ausgelegt werden, vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 2014, III R 19/13 (BStBl. II 2015, 323).

  • BFH, 12.07.2021 - VI R 1/19

    Keine großräumige Betriebsstätte bei nur gelegentlichem Aufsuchen von

    Dies erfordert, jeweils den ortsgebundenen Mittelpunkt der dauerhaft angelegten Tätigkeit zu bestimmen (BFH-Urteil vom 23.10.2014 - III R 19/13, BFHE 248, 1, BStBl II 2015, 323, Rz 12, und Senatsurteil vom 04.10.2017 - VI R 5/16, Rz 11, zur regelmäßigen Arbeitsstätte, m.w.N.).
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