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   BFH, 25.02.2015 - XI R 30/13   

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https://dejure.org/2015,6347
BFH, 25.02.2015 - XI R 30/13 (https://dejure.org/2015,6347)
BFH, Entscheidung vom 25.02.2015 - XI R 30/13 (https://dejure.org/2015,6347)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - XI R 30/13 (https://dejure.org/2015,6347)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft bei Beauftragung und Bezahlung des Transports durch den letzten Abnehmer

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 3 Abs 1, UStG § ... 3 Abs 6 S 5, UStG § 3 Abs 6 S 6, UStG § 3 Abs 7 S 2, UStG § 4 Nr 1 Buchst b, UStG § 6a Abs 1, UStG § 6a Abs 3, UStG § 6a Abs 4 S 1, UStDV § 17a, EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1, EGRL 112/2006 Art 14, EGRL 112/2006 Art 32 UAbs 1, EGRL 112/2006 Art 131, EGRL 112/2006 Art 138 Abs 1, EGRL 112/2006 Art 139, UStAE Abschn 3.14. Abs 8 S 2, UStG VZ 2007
    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft bei Beauftragung und Bezahlung des Transports durch den letzten Abnehmer

  • Bundesfinanzhof

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft bei Beauftragung und Bezahlung des Transports durch den letzten Abnehmer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 UStG, § 3 Abs 6 S 5 UStG, § 3 Abs 6 S 6 UStG, § 3 Abs 7 S 2 UStG, § 4 Nr 1 Buchst b UStG
    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft bei Beauftragung und Bezahlung des Transports durch den letzten Abnehmer

  • IWW
  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zuordnung der Warenbewegungen bei einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft

  • Betriebs-Berater

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft bei Beauftragung und Bezahlung des Transports durch den letzten Abnehmer

  • rewis.io

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft bei Beauftragung und Bezahlung des Transports durch den letzten Abnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung der Warenbewegungen bei einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft

  • datenbank.nwb.de

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft bei Beauftragung und Bezahlung des Transports durch den letzten Abnehmer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft bei Beauftragung und Bezahlung des Transports durch den letzten Abnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reihengeschäft mit Speditionsversand - und die innergemeinschaftliche Lieferung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerfreie Lieferungen als innergemeinschaftliches Reihengeschäft im Fahrzeugbereich

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Innergemeinschaftliche Lieferungen bei Reihengeschäften

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung bei Reihengeschäften

Besprechungen u.ä. (2)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Rechtsprechung zur Zuordnung der Warenbewegung bei Reihengeschäften

  • handelsblatt.com (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zuordnung der Warenbewegung bei Reihengeschäften: Klarstellung durch den EuGH erforderlich

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 249, 336
  • BB 2015, 981
  • BB 2016, 1052
  • DB 2015, 842
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 28.05.2013 - XI R 11/09

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft unter Beteiligung eines im

    Auszug aus BFH, 25.02.2015 - XI R 30/13
    Befördert oder versendet bei einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft mit drei Beteiligten (A, B und C) und zwei Lieferungen (A an B sowie B an C) der letzte Abnehmer (C) den Gegenstand der Lieferung, ist die Beförderung oder Versendung der ersten Lieferung (A an B) zuzuordnen, es sei denn, der erste Abnehmer (B) hat dem letzten Abnehmer (C) die Befugnis, über den Gegenstand der Lieferung wie ein Eigentümer zu verfügen, bereits im Inland übertragen (Fortführung des BFH-Urteils vom 28. Mai 2013 XI R 11/09, BFHE 242, 84, BFH/NV 2013, 1524).

    Zu der Frage, wie diese Vorschriften auszulegen sind, verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Urteile vom 28. Mai 2013 XI R 11/09 (BFHE 242, 84, BFH/NV 2013, 1524) und vom 25. Februar 2015 XI R 15/14 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, www.bundesfinanzhof.de).

    dd) Die Übertragung der Befugnis, wie ein Eigentümer über einen Gegenstand zu verfügen, kann z.B. sowohl in der Eigentumsübertragung auf den Erwerber (vgl. BFH-Urteil in BFHE 242, 84, BFH/NV 2013, 1524, Rz 72, m.w.N.; Kettisch, UR 2014, 593, 600) als auch in der freiwilligen Übergabe durch den Eigentümer an den Erwerber (vgl. EuGH-Urteil vom 21. November 2013 C-494/12, Dixons, HFR 2014, 84, Mehrwertsteuerrecht 2013, 774, Rz 23 f., 27 f.) zu sehen sein.

    Das FG, dem die Rechtsgrundsätze des Senats aus dem BFH-Urteil in BFHE 242, 84, BFH/NV 2013, 1524 bei seinem Urteil noch nicht bekannt waren, ist von anderen Rechtsgrundsätzen ausgegangen; die Vorentscheidung ist deshalb aufzuheben.

    b) Das FG wird im zweiten Rechtsgang Feststellungen dazu nachzuholen haben, wann B die Verfügungsmacht an den PKW auf C übertragen hat (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile in BFHE 242, 84, BFH/NV 2013, 1524, Rz 72 ff.; vom 25. Februar 2014 XI R 15/14, a.a.O.).

  • EuGH, 16.12.2010 - C-430/09

    Euro Tyre Holding - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 8 Abs. 1 Buchst. a

    Auszug aus BFH, 25.02.2015 - XI R 30/13
    a) Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Einstufung einer Lieferung als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist zwar zu Fällen ergangen, in denen der Ersterwerber die Beförderung oder Versendung des Gegenstandes übernommen hatte (vgl. EuGH-Urteile vom 6. April 2006 C-245/04, EMAG Handel Eder, Slg. 2006, I-3227, BFH/NV Beilage 2006, 294, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2006, 342, Rz 15; vom 16. Dezember 2010 C-430/09, Euro Tyre Holding, Slg. 2010, I-13335, UR 2011, 176, Rz 27; vom 27. September 2012 C-587/10, VSTR, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2012, 1212, UR 2012, 832, Rz 16).

    bb) Weder die Tatsache, dass der Zweiterwerber (C) an der Beförderung beteiligt war, noch der Umstand, dass die Gegenstände nicht zur Adresse des Ersterwerbers (B) befördert wurden, können es für sich genommen ausschließen, die Beförderung der ersten Lieferung zuzuordnen (vgl. EuGH-Urteil Euro Tyre Holding in Slg. 2010, I-13335, UR 2011, 176, Rz 41 f.).

    Folglich kann bei einem im Unionsrecht bisher nicht gesondert geregelten Reihengeschäft (vgl. EuGH-Urteil Euro Tyre Holding in Slg. 2010, I-13335, UR 2011, 176, Rz 27) für die Frage der Einstufung eines Umsatzes als innergemeinschaftliche Lieferung nicht   allein   entscheidend sein, ob der letzte Abnehmer eines Reihengeschäfts die Beförderung oder Versendung des Gegenstandes übernommen hat; der vom FA in der Revisionsbegründung herangezogene Abschn. 3.14. Abs. 8 Satz 2 UStAE ist --worauf die Klägerin zutreffend hingewiesen hat-- mit der Rechtsprechung des EuGH nicht in vollem Umfang vereinbar (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 2011 V R 3/10, BFHE 235, 43, BFH/NV 2011, 2208, Rz 19).

    cc) Hingegen kann der Umstand, dass die Beförderung vom   Eigentümer   des Gegenstands oder für dessen Rechnung durchgeführt wird, bei der Entscheidung, ob diese Beförderung der ersten oder der zweiten Lieferung zugeordnet wird, eine Rolle spielen (vgl. EuGH-Urteil Euro Tyre Holding in Slg. 2010, I-13335, UR 2011, 176, Rz 40).

  • BFH, 25.02.2015 - XI R 15/14

    Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung,

    Auszug aus BFH, 25.02.2015 - XI R 30/13
    Zu der Frage, wie diese Vorschriften auszulegen sind, verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Urteile vom 28. Mai 2013 XI R 11/09 (BFHE 242, 84, BFH/NV 2013, 1524) und vom 25. Februar 2015 XI R 15/14 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, www.bundesfinanzhof.de).

    Außerdem handelt es sich bei der Verschaffung der Verfügungsmacht und der Warenbewegung um separate Tatbestandsmerkmale (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Februar 2015 XI R 15/14, a.a.O., unter II.3.c).

    b) Das FG wird im zweiten Rechtsgang Feststellungen dazu nachzuholen haben, wann B die Verfügungsmacht an den PKW auf C übertragen hat (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile in BFHE 242, 84, BFH/NV 2013, 1524, Rz 72 ff.; vom 25. Februar 2014 XI R 15/14, a.a.O.).

    e) Sollte sich im zweiten Rechtsgang nicht feststellen lassen, wann und wo B objektiv die Befugnis, über die PKW wie ein Eigentümer zu verfügen, auf C übertragen hat, wird das FG die in derartigen Fällen geltenden Grundsätze des BFH-Urteils XI R 15/14 (a.a.O., unter II.5.c) zu beachten haben.

  • BFH, 15.02.2012 - XI R 42/10

    Beleg- und Buchnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung - Keine Anwendung

    Auszug aus BFH, 25.02.2015 - XI R 30/13
    c) Sollte B der C nicht bereits im Inland Verfügungsmacht über die PKW verschafft haben, käme es --wie das FG zu Recht entschieden hat-- auf das Erfordernis der Beleg- und Buchnachweise nicht an (vgl. BFH-Urteile vom 12. Mai 2009 V R 65/06, BFHE 225, 264, BStBl II 2010, 511, unter II.B.2.b; vom 12. Mai 2011 V R 46/10, BFHE 234, 436, BStBl II 2011, 957, Rz 14, und vom 15. Februar 2012 XI R 42/10, BFH/NV 2012, 1188, Rz 14).

    In diesem Fall hat das FG zu prüfen, ob die Lieferungen gemäß § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG steuerfrei zu belassen sind (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 234, 436, BStBl II 2011, 957, Rz 28; in BFH/NV 2012, 1188, Rz 30; vom 26. November 2014 XI R 37/12, BFH/NV 2015, 358, Rz 28, m.w.N.).

  • BFH, 12.05.2011 - V R 46/10

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung - Keine Anwendung des § 6a

    Auszug aus BFH, 25.02.2015 - XI R 30/13
    c) Sollte B der C nicht bereits im Inland Verfügungsmacht über die PKW verschafft haben, käme es --wie das FG zu Recht entschieden hat-- auf das Erfordernis der Beleg- und Buchnachweise nicht an (vgl. BFH-Urteile vom 12. Mai 2009 V R 65/06, BFHE 225, 264, BStBl II 2010, 511, unter II.B.2.b; vom 12. Mai 2011 V R 46/10, BFHE 234, 436, BStBl II 2011, 957, Rz 14, und vom 15. Februar 2012 XI R 42/10, BFH/NV 2012, 1188, Rz 14).

    In diesem Fall hat das FG zu prüfen, ob die Lieferungen gemäß § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG steuerfrei zu belassen sind (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 234, 436, BStBl II 2011, 957, Rz 28; in BFH/NV 2012, 1188, Rz 30; vom 26. November 2014 XI R 37/12, BFH/NV 2015, 358, Rz 28, m.w.N.).

  • EuGH, 27.09.2012 - C-587/10

    VSTR - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Lieferung von Gegenständen - Besteuerung

    Auszug aus BFH, 25.02.2015 - XI R 30/13
    a) Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Einstufung einer Lieferung als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist zwar zu Fällen ergangen, in denen der Ersterwerber die Beförderung oder Versendung des Gegenstandes übernommen hatte (vgl. EuGH-Urteile vom 6. April 2006 C-245/04, EMAG Handel Eder, Slg. 2006, I-3227, BFH/NV Beilage 2006, 294, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2006, 342, Rz 15; vom 16. Dezember 2010 C-430/09, Euro Tyre Holding, Slg. 2010, I-13335, UR 2011, 176, Rz 27; vom 27. September 2012 C-587/10, VSTR, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2012, 1212, UR 2012, 832, Rz 16).

    aa) Der EuGH hat ausgeführt, dass neben den Voraussetzungen in Bezug auf die Eigenschaft der Steuerpflichtigen, die Übertragung der Befugnis, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, und die physische Verbringung der Gegenstände von einem Mitgliedstaat in einen anderen --neben den Bedingungen des Art. 139 MwStSystRL (vgl. EuGH-Urteil vom 9. Oktober 2014 C-492/13, Traum, HFR 2014, 1131, UR 2014, 943, Rz 25)-- keine weiteren Voraussetzungen für die Einstufung eines Umsatzes als innergemeinschaftliche Lieferung aufgestellt werden dürfen (vgl. EuGH-Urteile vom 27. September 2007 C-409/04, Teleos u.a., Slg. 2007, I-7797, BStBl II 2009, 70; VSTR in HFR 2012, 1212, UR 2012, 832, Rz 30).

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.12.2012 - 6 K 2104/10

    Steuerbefreiung für Lieferung bei innergemeinschaftlichem Reihengeschäft

    Auszug aus BFH, 25.02.2015 - XI R 30/13
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Dezember 2012  6 K 2104/10 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 1711 veröffentlichten Urteil der Klage statt.

  • EuGH, 21.11.2013 - C-494/12

    Dixons Retail - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Lieferung von

    Auszug aus BFH, 25.02.2015 - XI R 30/13
    dd) Die Übertragung der Befugnis, wie ein Eigentümer über einen Gegenstand zu verfügen, kann z.B. sowohl in der Eigentumsübertragung auf den Erwerber (vgl. BFH-Urteil in BFHE 242, 84, BFH/NV 2013, 1524, Rz 72, m.w.N.; Kettisch, UR 2014, 593, 600) als auch in der freiwilligen Übergabe durch den Eigentümer an den Erwerber (vgl. EuGH-Urteil vom 21. November 2013 C-494/12, Dixons, HFR 2014, 84, Mehrwertsteuerrecht 2013, 774, Rz 23 f., 27 f.) zu sehen sein.
  • EuGH, 18.12.2014 - C-131/13

    Schoenimport "Italmoda" Mariano Previti - Vorlagen zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus BFH, 25.02.2015 - XI R 30/13
    Anderes würde zwar gelten, wenn der Verstoß gegen die Nachweispflichten als formelle Anforderungen den sicheren Nachweis verhinderte, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung erfüllt sind (vgl. EuGH-Urteil vom 27. September 2007 C-146/05, Collée, Slg. 2007, I-7861, BStBl II 2009, 78; BFH-Urteil vom 17. Februar 2011 V R 30/10, BFHE 233, 341, BStBl II 2011, 769, Rz 19) oder eine Beteiligung an einer Steuerhinterziehung im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (vgl. EuGH-Urteil vom 18. Dezember 2014 C-131/13 u.a., Italmoda u.a., UR 2015, 106, Der Betrieb 2015, 38, m.w.N.) vorläge.
  • BFH, 26.11.2014 - XI R 37/12

    Belegnachweis: Hinweis auf die Steuerbefreiung einer Lieferung als

    Auszug aus BFH, 25.02.2015 - XI R 30/13
    In diesem Fall hat das FG zu prüfen, ob die Lieferungen gemäß § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG steuerfrei zu belassen sind (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 234, 436, BStBl II 2011, 957, Rz 28; in BFH/NV 2012, 1188, Rz 30; vom 26. November 2014 XI R 37/12, BFH/NV 2015, 358, Rz 28, m.w.N.).
  • BFH, 12.05.2009 - V R 65/06

    BFH klärt umsatzsteuerliche Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und

  • BFH, 11.08.2011 - V R 3/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfreiheit im Reihengeschäft -

  • BFH, 17.02.2011 - V R 30/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Lieferung im "Umsatzsteuer-Karussell" -

  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

  • EuGH, 09.10.2014 - C-492/13

    Traum - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und

  • EuGH, 06.04.2006 - C-245/04

    EMAG Handel Eder - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie

  • FG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - 3 K 1364/15

    Innergemeinschaftliche Lieferungen von Kraftfahrzeugen in einem Reihengeschäft -

    Mit Urteil vom 25. Februar 2015 - XI R 30/13 hob der BFH das Urteil des Gerichts auf und verwies die Sache an das Gericht zurück.

    Nach dem Urteil des BFH vom 25. Februar 2015 - XI R 30/13 sei die Verschaffung der Verfügungsmacht ausschlaggebend für die Zuordnung der Warenbewegung im Reihengeschäft.

    Die Voraussetzungen müssen gem. § 17c Abs. 1 Satz 2 UStDV eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 - XI R 30/13, UR 2015, 402).

    Ist eine Lieferung des Ersterwerbers an den Zweiterwerber bereits im Inland erfolgt, kann die Warenbewegung im Reihengeschäft nicht mehr der ersten Lieferung vom Veräußerer an den Ersterwerber zugeordnet werden (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 - XI R 30/13, UR 2015, 402).

    Allerdings kann sich aus den Gesamtumständen im Einzelfall Abweichendes ergeben, wobei nicht allein auf die subjektive Kenntnis des ersten Lieferers abzustellen ist, sondern die objektiven Umstände maßgeblich sind (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 - XI R 30/13, UR 2015, 402).

    Wenn alle am Reihengeschäft beteiligten Personen fremde Dritte sind und übereinstimmend davon ausgehen, die Warenbewegung sei einer bestimmten Lieferung zuzuordnen, ist dies ein Indiz dafür, dass dies den tatsächlichen Verhältnissen entspricht (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 - XI R 30/13, UR 2015, 402).

    Dies setzt voraus, dass ihm vor der Beförderung oder Versendung die Befugnis, wie ein Eigentümer über den Gegenstand der Lieferung zu verfügen, übertragen worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 - XI R 30/13, UR 2015, 402).

    Da es aber dem Beklagten oblegen hätte, den Nachweis dafür zu führen, dass die Vermutungsregelung, wonach die Lieferung bei einem Reihengeschäft in der Regel der Lieferung von dem Verkäufer an den Ersterwerber zuzuordnen ist, ausnahmsweise nicht angewendet werden kann, geht hier zu seinen Lasten, dass er diesen Nachweis nicht geführt hat (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 - XI R 30/13, UR 2015, 402 unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 - XI R 15/14, UR 2015, 391).

    Auf das Erfordernis der Beleg- und Buchnachweise kommt es damit nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 - XI R 30/13, UR 2015, 402 unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 12. Mai 2009 - V R 65/06, BStBl. II 2010, 511, vom 12. Mai 2011 - V R 46/10, BStBl. II 2011, 957 und vom 15. Februar 2012 - XI R 42/10, BFH/NV 2012, 1188).

    Auf den Beleg- und Buchnachweis kommt es bei Reihengeschäften nur dann an, wenn der Verstoß gegen die Nachweispflichten als formelle Anforderungen den sicheren Nachweis verhindert, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung erfüllt sind oder eine Beteiligung an einer Steuerhinterziehung im Sinne der Rechtsprechung des EuGH vorliegt (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 - XI R 30/13, UR 2015, 402).

    Die streitgegenständlichen Lieferungen sind daher nach den vom BFH in dem zurückverweisenden Urteil gegebenen Hinweisen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 - XI R 30/13, UR 2015, 402) als innergemeinschaftliche Lieferungen steuerfrei zu belassen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.08.2022 - 3 K 1289/21

    Verschaffung der Verfügungsmacht in einem Reihengeschäft zur Bestimmung der

    Insbesondere verwies sie auf das Urteil des BFH vom 25.02.2015 - XI R 30/13 - (BFH/NV 2015, 769) - und das daran anschließende Urteil des erkennenden Senats vom 31.05.2016 - 3 K 1364/15 - ( EFG 2016, 1381 ).

    Wenn alle am Reihengeschäft beteiligten Personen fremde Dritte seien und übereinstimmend davon ausgingen, die Warenbewegung einer bestimmten Lieferung zuzuordnen, sei dies nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 25.02.2015 - XI R 30/13 -, BFH/NV 2015, 769) ein wesentliches Indiz für die tatsächlichen Verhältnisse.

    Der BFH habe zwar in seinem Urteil vom 25.02.2015 - XI R 30/13 - (BFHE 249, 336) ausgeführt, dass diese Verwaltungsauffassung nicht in vollem Umfang mit der Rechtsprechung des EuGH vereinbar sei.

    Die Voraussetzungen müssen gemäß § 17c Abs. 1 Satz 2 UStDV eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein (vgl. BFH, Urteil vom 25.02.2015 XI R 30/13, UR 2015, 402).

    Ist eine Lieferung des Ersterwerbers an den Zweiterwerber bereits im Inland erfolgt, kann die Warenbewegung im Reihengeschäft nicht mehr der ersten Lieferung vom Veräußerer an den Ersterwerber zugeordnet werden (vgl. BFH, Urteil vom 25.02.2015 XI R 30/13, BFH/NV 2015, 769).

    Die Verwaltungsauffassung, die für die Zuordnungsentscheidung allein auf die Transportverantwortung abstellt, steht jedoch nach der Rechtsprechung des XI. Senates des BFH (vgl. Urteile vom 25.02.2015 XI R 15/14, BFH/NV 2015, 771 und XI R 30/13, BFH/NV 2015, 769) im Widerspruch zum Unionsrecht.

    Daraus folgt, dass - von Ausnahmefällen abgesehen - dem (ggf. Zweit-)Erwerber Verfügungsmacht verschafft wird, wenn er den Gegenstand abholt (vgl. EuGH, Urteile vom 26.07.2017 C-386/16 Rs. Toridas, DStR 2017, 1819; vom 21.02.2018 C-628/16 Rs. Kreuzmayr, BFH/NV 2018, 511; BFH, Urteile vom 25.02.2015 XI R 30/13, BFH/NV 2015, 769; vom 11.03.2020 XI R 18/18, BFH/NV 2020, 1195).

    Auch in den Fällen, in denen - wie vorliegend - der Zweiterwerber eine Spedition mit der Abholung von Waren beim Unternehmer beauftragt, ist nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 25.02.2015 XI R 30/13, BFH/NV 2015, 769) eine Steuerbefreiung der (ersten) Lieferung des Unternehmers an den Ersterwerber möglich, wenn der Zweiterwerber die Verfügungsmacht der Waren erst erhalten hat, nachdem diese das Inland verlassen haben.

    Dies stünde allerdings nicht im Einklang zu der Rechtsprechung des BFH (BFH, Urteil vom 25.02.2015 XI R 30/13, BFH/NV 2015, 769), wonach weder Art. 14 MwStSystRL noch Art. 32 Unterabs. 1 MwStSystRL danach unterscheiden, wer die Beförderung oder Versendung des Gegenstands der Lieferung übernommen hat, so dass auch in diesem Fall zu ermitteln ist, wann und wo der Zweiterwerber Verfügungsmacht erhalten hat, und dass es sich bei der Verschaffung der Verfügungsmacht und der Warenbewegung um separate Tatbestandsmerkmale handelt.

    Zum anderen hat der BFH deutlich darauf hingewiesen, dass die Verwaltungsauffassung in Abschn. 3.14. Abs. 8 Satz 2 UStAE, die für die Zuordnungsentscheidung allein auf die Transportverantwortung abstellt, mit der Rechtsprechung des EuGH nicht in vollem Umfang vereinbar ist (vgl. BFH, Urteile vom 25.02.2015 XI R 15/14, BFH/NV 2015, 772 und XI R 30/13, BFH/NV 2015, 769).

    Wenn alle am Reihengeschäft beteiligten Personen fremde Dritte sind und übereinstimmend davon ausgehen, die Warenbewegung sei einer bestimmten Lieferung zuzuordnen, ist dies nach der Entscheidung des BFH vom 25.02.2015 - XI R 30/13 - (BFH/NV 2015, 769) ein Indiz dafür, dass dies den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.

  • BFH, 11.03.2020 - XI R 18/18

    Zur Bestimmung der bewegten Lieferung in einem Reihengeschäft

    Bei einem Reihengeschäft mit drei Lieferungen und vier Beteiligten setzt die Zuordnung der Versendung zu der zweiten Lieferung insbesondere die Feststellung voraus, ob zwischen dem Erstabnehmer und dem Zweitabnehmer die Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, stattgefunden hat, bevor die Versendung erfolgte (Fortführung der Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 28.05.2013 - XI R 11/09, BFHE 242, 84; vom 25.02.2015 - XI R 30/13, BFHE 249, 336; vom 25.02.2015 - XI R 15/14, BFHE 249, 343).

    Daraus folgt, dass --von Ausnahmefällen abgesehen (vgl. BFH-Urteile vom 11.08.2011 - V R 3/10, BFHE 235, 43, Rz 19; vom 25.02.2015 - XI R 30/13, BFHE 249, 336, Rz 35)-- dem (ggf. Zweit-)Erwerber Verfügungsmacht verschafft wird, wenn er den Gegenstand abholt (vgl. EuGH-Urteile Toridas vom 26.07.2017 - C-386/16, EU:C:2017:599, HFR 2017, 868; Kreuzmayr vom 21.02.2018 - C-628/16, EU:C:2018:84, MwStR 2018, 308, Rz 35 ff.; BFH-Urteil in BFHE 249, 336, Rz 35).

    Vielmehr ist entsprechend der ständigen Rechtsprechung des EuGH im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls maßgeblich, ob die Zweitlieferung vor der Beförderung oder Versendung stattgefunden hat (vgl. BFH-Urteile in BFHE 249, 336; in BFHE 249, 343).

    Wenn alle am Reihengeschäft beteiligten Personen fremde Dritte sind und übereinstimmend davon ausgehen, die Warenbewegung sei einer bestimmten Lieferung zuzuordnen, ist dies ein Indiz dafür, dass dies den tatsächlichen Verhältnissen entspricht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 249, 336, Rz 39).

    Das physische Verbringen der Gegenstände von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat ist für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach § 6a Abs. 1 Satz 1 UStG eine unverzichtbare Voraussetzung (vgl. EuGH-Urteile Teleos u.a., EU:C:2007:548, BStBl II 2009, 70; VSTR vom 27.09.2012 - C-587/10, EU:C:2012:592, UR 2012, 832, Rz 30; Traum vom 09.10.2014 - C-492/13, EU:C:2014:2267, UR 2014, 943, Rz 25; BFH-Urteil in BFHE 249, 336, Rz 30 ff.).

  • BFH, 11.03.2020 - XI R 7/18

    Notwendige tatsächliche Feststellungen bei Lieferkette und Bezug zum

    Insofern ist nicht auf die subjektive Kenntnis der Klägerin oder des Empfängers abzustellen, sondern sind die objektiven Umstände maßgeblich (vgl. BFH-Urteil vom 25.02.2015 - XI R 30/13, BFHE 249, 336, Rz 38).

    ddd) Dennoch fehlt für die Feststellung, ob der Kran von der Klägerin an die SA im Zusammenhang mit dem Transport nach Luxemburg geliefert wurde, die Feststellung aller besonderen Umstände des Einzelfalls (vgl. allgemein BFH-Urteil in BFHE 249, 336, Rz 38).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn eine übereinstimmende Wertung von Lieferant und Erwerber über das Vorliegen einer Lieferung als Indiz hinzukommt (BFH-Urteil in BFHE 249, 336, Rz 39).

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.08.2015 - 3 K 1637/13

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Zur umsatzsteuerlichen Verschaffung der

    Im Rahmen der Würdigung aller Umstände des Einzelfalls ist darauf abzustellen, ob die Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, durch den Ersterwerber auf den Zweiterwerber stattgefunden hat, bevor der Gegenstand der Lieferung das Inland verlassen hat (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 - XI R 30/13, UR 2015, 402).

    Allerdings kann sich aus den Gesamtumständen im Einzelfall Abweichendes ergeben, wobei nicht allein auf die subjektive Kenntnis des ersten Lieferers abzustellen ist, sondern die objektiven Umstände maßgeblich sind (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 - XI R 30/13, UR 2015, 402).

    b) Da die Lieferung der vier Audi Q7 von der GmbH an die T BV bereits im Inland erfolgte, konnte die Warenbewegung nicht mehr der Lieferung der GmbH an die T BV zugeordnet werden, die Lieferungen könnten aber gem. § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG steuerfrei zu belassen sein (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 - XI R 30/13, UR 2015, 402).

    Die Entscheidungen des BFH vom 25. Februar 2015 (XI R 12/14 und XI R 30/13) sind Gegenstand kontroverser Diskussion in der Literatur (vgl. Prätzler, jurisPR-SteuerR 32/2015 Anm. 6), so dass eine höchstrichterliche Entscheidung der dort aufgeworfenen Fragen, welche auch Auswirkung auf die Entscheidung des Streitfalls haben, angezeigt erscheint.

  • FG Düsseldorf, 04.05.2018 - 1 K 2413/16

    Umsatzsteuerfreiheit einer Lieferung von Ersatzteilen und Maschinenteilen i.R.e.

    Das physische Verbringen der Gegenstände von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat ist für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach § 6a Abs. 1 Satz 1 UStG eine unverzichtbare Voraussetzung (vgl. auch BFH, Urteil vom 25.02.2015 XI R 30/13, BFH/NV 2015, 760 Rn. 30 ff m.w.N.).

    Die Verwaltungsauffassung, die für die Zuordnungsentscheidung allein auf die Transportverantwortung abstellt, steht jedoch nach der neuen Rechtsprechung des XI. Senates des BFH (vgl. Urteile vom 25.02.2015 XI R 15/14, BFH/NV 2015, 772 und XI R 30/13, BFH/NV 2015, 769) im Widerspruch zum Unionsrecht.

    Auch in den Fällen, in denen - wie vorliegend - der Zweiterwerber eine Spedition mit der Abholung von Waren beim Unternehmer beauftragt, ist nach der Rechtsprechung des XI. Senates des BFH (vgl. Urteil vom 25.02.2015 (XI R 30/13, BFH/NV 2015, 769) eine Steuerbefreiung der (ersten) Lieferung des Unternehmers an den Ersterwerber möglich, wenn der Zweiterwerber die Verfügungsmacht der Waren erst erhalten hat, nachdem diese das Inland verlassen haben.

  • BFH, 09.09.2015 - XI R 21/13

    Zum Begriff "Lieferung" im umsatzsteuerrechtlichen Sinne

    Gelangt der Liefergegenstand bei einem Reihengeschäft unmittelbar vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer und holt der letzte Abnehmer die Ware beim ersten Lieferer ab, so erlangt der erste Abnehmer grundsätzlich zu keinem Zeitpunkt eine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit auf den Liefergegenstand, obwohl zwei Lieferungen vorliegen (vgl. zu einem solchen Sachverhalt z.B. BFH-Urteil vom 25. Februar 2015 XI R 30/13, BFHE 249, 336, BFH/NV 2015, 769).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - 7 K 7161/15

    Ort der Lieferung/Leistung: Zuordnung der Warenbewegung in grenzüberschreitenden

    Das BFH-Urteil vom 25.02.2015 XI R 30/13 sei dahin zu verstehen, dass in dem Fall, dass der Zweiterwerber den Gegenstand der Lieferung beim ersten Lieferer abhole, oftmals dem Zweiterwerber Verfügungsmacht verschafft werde, so dass die Warenbewegung der Lieferung des mittleren Unternehmers an den Zweiterwerber zuzuordnen sei.

    Im Urteil vom 25.02.2015 XI R 30/13 (DStR 2015, 825, Rn 39) hat der BFH es für möglich gehalten, dass die Zuordnung der Warenbewegung durch die am Reihengeschäft beteiligten Personen eine Indizwirkung haben könne, wenn es sich um fremde Dritte handele.

    Daher sind keine besonderen Umstände zu erkennen, die trotz des Übergangs der Verfügungsmacht auf die Endkunden bei der Abholung in Deutschland eine Zuordnung der Warenbewegung zu den Lieferungen der B... GmbH an die Vertriebsgesellschaften nahelegen (vgl. BFH, Urteil vom 25.02.2015 XI R 30/13, DStR 2015, 825, Rn 35).

  • BFH, 21.01.2015 - XI R 12/14

    Beendigung des Einspruchsverfahrens durch Zustimmung des Finanzamts zu einer

    Soweit die von den Beteiligten und vom FG aufgeworfenen materiellen Fragen auch nach Ergehen der Änderungsbescheide vom 9. April 2014 und 20. Mai 2014 entscheidungserheblich sind, weist der Senat für den zweiten Rechtsgang --ohne Bindungswirkung (vgl. Bergkemper in HHSp, § 127 FGO Rz 13; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 127 Rz 2 a.E.)-- auf die beim Senat anhängigen Revisionsverfahren XI R 30/13 und XI R 15/14, die innergemeinschaftliche Lieferungen betreffen, hin.
  • BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15

    Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung

    Soweit der Kläger darauf hinweist, das FG habe die BFH-Urteile vom 25. Februar 2015 XI R 15/14 (BFHE 249, 343, BFH/NV 2015, 772) und XI R 30/13 (BFHE 249, 336, BFH/NV 2015, 769) nicht berücksichtigt und außerdem die Entscheidungssätze der BFH-Urteile vom 19. März 2015 V R 14/14 (BFHE 250, 248, BStBl II 2015, 912) und vom 26. November 2014 XI R 37/12 (BFH/NV 2015, 358) sowie der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union Collée vom 27. September 2007 C-146/05 (EU:C:2007:549, BStBl II 2009, 78) und Traum vom 9. Oktober 2014 C-492/13 (EU:C:2014:2267, Umsatzsteuer-Rundschau 2014, 943) in der Beschwerdebegründung dargestellt, bezeichnet er zwar die Entscheidungen, von der das FG nach seiner Auffassung abgewichen ist.
  • FG Münster, 27.08.2020 - 5 K 1297/17

    Umsatzsteuer - Anforderungen an den Übergang der Verfügungsmacht beim

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7214/17

    Umsatzsteuer: Innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb

  • FG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - 3 K 308/18

    Zum Eigentumsübergang im Rahmen eines Reihengeschäfts - Vorsteuerabzug aus einer

  • FG Baden-Württemberg, 07.11.2019 - 1 K 1939/18

    Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen

  • FG Münster, 12.06.2019 - 5 K 1360/16

    Umsatzsteuer - Zur Bedeutung der Eintragung als Absender in einem CMR-Frachtbrief

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.10.2017 - 7 V 7222/17

    Aussetzung der Vollziehung: innergemeinschaftlicher Erwerb bei gebrochener

  • FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17

    Herabsetzung der Umsatzsteuerbescheide wegen Vorsteuerabzugs

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.01.2018 - 3 K 1866/16

    Innergemeinschaftliche Lieferung

  • FG Hessen, 12.04.2022 - 6 K 805/21

    Zum Nachweis der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen

  • FG Nürnberg, 17.12.2015 - 2 V 79/15

    Vorliegen steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen bei einem

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