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   BFH, 18.06.2015 - VI R 77/12   

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https://dejure.org/2015,24668
BFH, 18.06.2015 - VI R 77/12 (https://dejure.org/2015,24668)
BFH, Entscheidung vom 18.06.2015 - VI R 77/12 (https://dejure.org/2015,24668)
BFH, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - VI R 77/12 (https://dejure.org/2015,24668)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Telefoninterviewer als Arbeitnehmer, Revisibilität der Beweiswürdigung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, LStDV § 1 Abs 2 S 1, LStDV § ... 1 Abs 2 S 2, FGO § 118 Abs 2, FGO § 96 Abs 1 S 1, EStG § 15 Abs 2, EStG § 15 Abs 2, EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1
    Telefoninterviewer als Arbeitnehmer, Revisibilität der Beweiswürdigung

  • Bundesfinanzhof

    Telefoninterviewer als Arbeitnehmer, Revisibilität der Beweiswürdigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1997, § 1 Abs 2 S 1 LStDV 1990, § 1 Abs 2 S 2 LStDV 1990, § 118 Abs 2 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Telefoninterviewer als Arbeitnehmer, Revisibilität der Beweiswürdigung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Einkünften aus selbständiger und aus nichtselbständiger Tätigkeit

  • Betriebs-Berater

    Telefoninterviewer als Arbeitnehmer, Revisibilität der Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Telefoninterviewer als Arbeitnehmer, Revisibilität der Beweiswürdigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung von Einkünften aus selbständiger und aus nichtselbständiger Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Telefoninterviewer als Arbeitnehmer, Revisibilität der Beweiswürdigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Telefoninterviewer als Arbeitnehmer, Revisibilität der Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Telefoninterviewer als Arbeitnehmer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revisibilität einer finanzgerichtlichen Beweiswürdigung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Sind Telefoninterviewer als Arbeitnehmer einzustufen?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung selbständiger von nichtselbständiger Tätigkeit

  • Jurion (Kurzinformation)

    Sind Telefoninterviewer als Arbeitnehmer zu behandeln?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beschäftigung von Telefoninterviewern als Arbeitnehmer oder Selbstständige?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Beurteilung eines Telefoninterviewers als Arbeitnehmer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Selbständigkeit oder Arbeitnehmereigenschaft von Telefoninterviewern

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Selbstständig oder abhängig beschäftigt?

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 250, 132
  • BB 2015, 2325
  • DB 2015, 2185
  • BStBl II 2015, 903
  • NZA-RR 2015, 592
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.06.1985 - VI R 150/82

    Abgrenzung selbständige und nichtselbständige Tätigkeit; gelegentlich

    Auszug aus BFH, 18.06.2015 - VI R 77/12
    In diese Gesamtwürdigung ist auch einzubeziehen, wie das der Beschäftigung zugrunde liegende Vertragsverhältnis ausgestaltet worden ist, sofern die Vereinbarungen ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt worden sind (Bestätigung der ständigen Senatsrechtsprechung, Urteil vom 14. Juni 1985 VI R 150-152/82, BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661).

    Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist (Senatsurteile vom 14. Juni 1985 VI R 150-152/82, BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661; vom 20. November 2008 VI R 4/06, BFHE 223, 425, BStBl II 2009, 374; jeweils m.w.N.).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661 zahlreiche Kriterien (Indizien) beispielhaft aufgeführt, die im Rahmen dieser Würdigung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse für die Abgrenzung Bedeutung haben können und im konkreten Einzelfall jeweils zu gewichten und gegeneinander abzuwägen sind.

    Darauf hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661 ausdrücklich hingewiesen.

    So rechnen etwa selbständig tätige Handwerker ihre Leistungen regelmäßig auf Stundenbasis ab und auch selbständig tätige Rechtsanwälte stellen Honorare auf Stundenbasis in Rechnung (Senatsurteil in BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661).

    c) Rechtsfehlerhaft hat das FG im Rahmen seiner Würdigung des Merkmals Unternehmerrisiko auch nicht die Rechtsprechung des erkennenden Senats berücksichtigt, dass dann, wenn --wie im hier gegebenen Streitfall-- Auftragnehmer im Falle einer Erkrankung oder Urlaubsabwesenheit keine Aufträge ausführen und keine Einnahmen erzielen können, typischerweise keine Arbeitnehmertätigkeit vorliegt (Senatsurteil in BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661).

    Zudem spricht ein geringer zeitlicher Umfang einer Tätigkeit nach der Rechtsprechung des Senats eher für eine selbständige als für eine nichtselbständige Tätigkeit, weil in den Fällen, in denen der Auftragnehmer jeweils nur kurz mit dem Betrieb des Auftragsgebers in Berührung kommt, die Eingliederung in den Betrieb fehlen kann (so schon Senatsurteil in BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661, m.w.N.).

    Vielmehr hat der erkennende Senat die Merkmale Urlaubsanspruch, Anspruch auf sonstige Sozialleistungen und Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall als Merkmale, die für eine Arbeitnehmereigenschaft sprechen, beurteilt (Senatsurteil in BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661); das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 30. Oktober 2013 B 12 KR 17/11 R, juris, Rz 27 der Gründe).

  • FG Köln, 14.03.2012 - 2 K 476/06

    Telefoninterviewer sind Arbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 18.06.2015 - VI R 77/12
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 14. März 2012  2 K 476/06 aufgehoben.

    Die Klage war aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 1650 veröffentlichen Gründen nur teilweise erfolgreich.

    Sie beantragt, das Urteil des FG Köln vom 14. März 2012  2 K 476/06, den Haftungsbescheid über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für den Zeitraum vom 1. Januar 1998 bis 30. September 2002 vom 10. Februar 2003 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 14. Dezember 2005 sowie die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 4. Januar 2006 aufzuheben.

  • BFH, 20.11.2008 - VI R 4/06

    Servicekräfte in einem Warenhaus als Arbeitnehmer - Revisibilität der

    Auszug aus BFH, 18.06.2015 - VI R 77/12
    Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist (Senatsurteile vom 14. Juni 1985 VI R 150-152/82, BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661; vom 20. November 2008 VI R 4/06, BFHE 223, 425, BStBl II 2009, 374; jeweils m.w.N.).

    Dementsprechend ist die im Wesentlichen auf tatrichterlichem Gebiet liegende Beurteilung revisionsrechtlich nur begrenzt überprüfbar (Senatsurteil in BFHE 223, 425, BStBl II 2009, 374, II.1.a, m.w.N.).

  • BFH, 11.02.2010 - VI R 65/08

    Vermögensermittlung beim Unterhaltsempfänger (§ 33a Abs. 1 Satz 3 EStG)

    Auszug aus BFH, 18.06.2015 - VI R 77/12
    Nachdem die Revision aus materiellen Gründen zur Aufhebung der Vorentscheidung führt, kann offenbleiben, ob dem FG die von der Revision gerügten Verfahrensfehler unterlaufen sind (dazu Senatsurteil vom 11. Februar 2010 VI R 65/08, BFHE 228, 421, BStBl II 2010, 628, m.w.N.).
  • BFH, 29.05.2008 - VI R 11/07

    Telefoninterviewer als Arbeitnehmer - Schätzung der Höhe der

    Auszug aus BFH, 18.06.2015 - VI R 77/12
    Zur Frage der Darlegung und Begründung einer Schätzung verweist der Senat auf sein Urteil vom 29. Mai 2008 VI R 11/07 (BFHE 221, 182, BStBl II 2008, 933) zu einem vergleichbaren Fall.
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Auszug aus BFH, 18.06.2015 - VI R 77/12
    Vielmehr hat der erkennende Senat die Merkmale Urlaubsanspruch, Anspruch auf sonstige Sozialleistungen und Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall als Merkmale, die für eine Arbeitnehmereigenschaft sprechen, beurteilt (Senatsurteil in BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661); das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 30. Oktober 2013 B 12 KR 17/11 R, juris, Rz 27 der Gründe).
  • BFH, 28.03.2012 - VI R 87/10

    Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung - Bindung des BFH an die

    Auszug aus BFH, 18.06.2015 - VI R 77/12
    Eine solche Gesamtwürdigung des FG ist rechtsfehlerhaft; sie bindet den Senat dementsprechend auch nicht gemäß § 118 Abs. 2 FGO (Senatsurteile vom 28. März 2012 VI R 87/10, BFHE 236, 553, BStBl II 2012, 800; vom 20. Mai 2010 VI R 12/08, BFHE 230, 136, BStBl II 2010, 1069).
  • BFH, 20.05.2010 - VI R 12/08

    Geldwerter Vorteil aus der Veräußerung von Wandeldarlehen - BFH ist bei

    Auszug aus BFH, 18.06.2015 - VI R 77/12
    Eine solche Gesamtwürdigung des FG ist rechtsfehlerhaft; sie bindet den Senat dementsprechend auch nicht gemäß § 118 Abs. 2 FGO (Senatsurteile vom 28. März 2012 VI R 87/10, BFHE 236, 553, BStBl II 2012, 800; vom 20. Mai 2010 VI R 12/08, BFHE 230, 136, BStBl II 2010, 1069).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 113/19

    Betrug (Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Gegenleistung: nur bei

    aa) Für die Prüfung, wer Arbeitnehmer ist, finden im Wesentlichen die gleichen Grundsätze, wie sie bei Bestimmung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses (§ 7 Abs. 1 SGB IV) gelten, Anwendung (§ 1 Abs. 2 LStDV; BFH, Urteile vom 14. Juni 1985 - VI R 150-152/82 Rn. 15-37, BFHE 144, 225, 227 ff. (Werbedamen); vom 18. Juni 2015 - VI R 77/12 Rn. 12, BFHE 259, 132 und vom 18. Januar 1991 - VI R 122/87 Rn. 27, BFHE 163, 365; FG Hamburg, Urteil vom 27. August 1991 - I 301/87 R. 26 f. (Schlüsseldienstmonteure)).
  • BFH, 20.01.2016 - VI R 24/15

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier eines Dienstjubiläums

    Da die Revision in der Sache Erfolg hat, kann offenbleiben, ob dem FG die von der Revision gerügten Verfahrensfehler unterlaufen sind (dazu Senatsurteil vom 18. Juni 2015 VI R 77/12, BFHE 250, 132, BStBl II 2015, 903, m.w.N.).
  • BFH, 21.06.2017 - V R 4/17

    Umsatzsteuer im Begräbniswald

    bb) Es stellt aber einen zum Fortfall der Bindungswirkung des § 118 Abs. 2 FGO führenden materiell-rechtlichen Fehler dar, wenn die Sachverhaltsdarstellungen im angefochtenen Urteil unzureichend oder widersprüchlich sind (BFH-Urteile vom 17. November 2015 VIII R 67/13, BFHE 252, 207, BStBl II 2016, 569; vom 25. Juni 2003 X R 72/98, BFHE 202, 514, BStBl II 2004, 403) oder die Tatsacheninstanz die maßgeblichen Umstände nicht vollständig oder ihrer Bedeutung entsprechend in ihre Überzeugungsbildung einbezieht (BFH-Urteile vom 18. Juni 2015 VI R 77/12, BFHE 250, 132, BStBl II 2015, 903; vom 28. März 2012 VI R 87/10, BFHE 236, 553, BStBl II 2012, 800; vom 20. Mai 2010 VI R 12/08, BFHE 230, 136, BStBl II 2010, 1069).
  • BFH, 12.07.2017 - VI R 59/15

    Leistungen des Nutzungsberechtigten als Betriebsausgaben beim

    Eine solche Gesamtwürdigung des FG ist rechtsfehlerhaft; sie bindet den Senat dementsprechend auch nicht gemäß § 118 Abs. 2 FGO (s. Senatsurteil vom 18. Juni 2015 VI R 77/12, BFHE 250, 132, BStBl II 2015, 903, m.w.N.).
  • FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 1709/15

    § 18 EStG, § 1 LStDV

    Das Verfahren ruhte zunächst im Hinblick auf das bei dem unter dem Az.: VI R 77/12 bei BFH anhängige Revisionsverfahren.

    Nachdem der BFH darüber mit Urteil vom 18. Juni 2015 - VI R 77/12 -, BFHE 250, 132, BStBl. II 2015, 903 entschieden hatte und das vorliegende Verfahren unter dem Az: 4 K 1709/15 wiederaufgenommen wurde, hat der Beklagte ergänzend vorgetragen, dass die Vereinbarung eines Stundenhonorars vorliegend für die Arbeitnehmereigenschaft spreche.

    Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist (BFH-Urteile vom 14. Juni 1985 VI R 150-152/82, BFHE 144, 225, BStBl. II 1985, 661; vom 20. November 2008 VI R 4/06, BFHE 223, 425, BStBl. II 2009, 374; vom 18. Juni 2015 VI R 77/12, BFHE 250, 132, BStBl II 2015, 903; jeweils m.w.N.).

    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der BFH in seinem Urteil vom 18. Juni 2015 VI R 77/12, BFHE 250, 132, BStBl II 2015, 903 ausgeführt,.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2016 - L 8 R 300/15

    Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen; Zweck von Betriebsprüfungen;

    Im Übrigen werde auf das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 18.6.2015 (VI R 77/12) hingewiesen.

    Aus ihrer Bezugnahme auf das Urteil des BFH v. 18.6.2015 (VI R 77/12, juris) folgt nichts anders.

  • FG Münster, 20.07.2018 - 4 K 333/16

    Umsatzsteuer: Abzug von nach § 14c Abs. 2 UStG geschuldeten Umsatzsteuerbeträgen

    Gemäß § 1 Abs. 2 Sätze 1 und 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) i.V.m. § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG, die nach ständiger Rechtsprechung des BFH den Arbeitnehmerbegriff zutreffend auslegen, liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn der Angestellte (Beschäftigte) dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet (BFH-Urteil vom 18.06.2015 - VI R 77/12, BFHE 250, 132, BStBl II 2015, 903, Rz 11).

    Denn wird ein Steuerpflichtiger auf der Basis von Erfolgshonoraren tätig, ist dies ein wesentliches Indiz dafür, dass kein lohnsteuerrechtlich erhebliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, sofern diese Vereinbarung den tatsächlichen Verhältnissen nicht widerspricht (vgl. BFH in BFHE 250, 132, BStBl II 2015, 903, Rz 16).

  • BFH, 09.05.2019 - VI R 43/16

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei unentgeltlicher Hofübergabe

    Eine solche Gesamtwürdigung des FG ist rechtsfehlerhaft; sie bindet den Senat dementsprechend auch nicht gemäß § 118 Abs. 2 FGO (z.B. Senatsurteile vom 04.10.2017 - VI R 5/16, Rz 12, und vom 18.06.2015 - VI R 77/12, BFHE 250, 132, BStBl II 2015, 903, Rz 14, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 31.08.2017 - 14 K 49/16

    Sargträger als Arbeitnehmer

    Ein Urlaubsanspruch, ein Anspruch auf sonstige Sozialleistungen und der Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall sprechen für eine Arbeitnehmereigenschaft (BFH v. 18.6.2015 VI R 77/12 m.w.N.).

    Zudem spricht ein geringer zeitlicher Umfang einer Tätigkeit - wie er hier nach Aktenlage vorlag - nach der Rechtsprechung des BFH eher für eine selbständige als für eine nichtselbständige Tätigkeit, weil in den Fällen, in denen der Auftragnehmer jeweils nur kurz mit dem Betrieb des Auftragsgebers in Berührung kommt, die Eingliederung in den Betrieb fehlen kann (BFH v. 18.6.2015 VI R 77/12 m.w.N.).

  • BFH, 12.07.2017 - VI R 60/15

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 07. 2017 VI R 59/15 -

    Eine solche Gesamtwürdigung des FG ist rechtsfehlerhaft; sie bindet den Senat dementsprechend auch nicht gemäß § 118 Abs. 2 FGO (s. Senatsurteil vom 18. Juni 2015 VI R 77/12, BFHE 250, 132, BStBl II 2015, 903, m.w.N.).
  • BFH, 04.10.2017 - VI R 5/16

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Klärwärters der Stadtbetriebe

  • FG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - 3 K 3974/14

    Inländisches Besteuerungsrecht an den aus Auftritten vor Publikum resultierenden

  • FG Münster, 20.09.2023 - 14 K 1227/21

    Einkommensteuer - Zur Besteuerung der Tätigkeit, die sich in Sicherungsverwahrung

  • FG München, 02.12.2021 - 13 K 1971/20

    Steuerbarkeit von Stipendienleistungen

  • FG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - 2 K 637/16

    DBA-Schweiz - Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit bei

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