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   BFH, 22.07.2015 - II R 21/13   

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https://dejure.org/2015,23101
BFH, 22.07.2015 - II R 21/13 (https://dejure.org/2015,23101)
BFH, Entscheidung vom 22.07.2015 - II R 21/13 (https://dejure.org/2015,23101)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - II R 21/13 (https://dejure.org/2015,23101)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Auf Zahlung von Geld gerichtetes Untervermächtnis auch bei vermächtnisweisem Erwerb einer nach § 13a ErbStG begünstigten Beteiligung an einer Personengesellschaft in voller Höhe abziehbar - Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Nachlassverbindlichkeiten und zum Nachlass ...

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 10 Abs 6, ErbStG § 13a, BGB § 2186, ErbStG § 10 Abs 1 S 2, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 2
    Auf Zahlung von Geld gerichtetes Untervermächtnis auch bei vermächtnisweisem Erwerb einer nach § 13a ErbStG begünstigten Beteiligung an einer Personengesellschaft in voller Höhe abziehbar - Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Nachlassverbindlichkeiten und zum Nachlass ...

  • Bundesfinanzhof

    Auf Zahlung von Geld gerichtetes Untervermächtnis auch bei vermächtnisweisem Erwerb einer nach § 13a ErbStG begünstigten Beteiligung an einer Personengesellschaft in voller Höhe abziehbar - Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Nachlassverbindlichkeiten und zum Nachlass ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 6 ErbStG 1997, § 13a ErbStG 1997 vom 24.12.2008, § 2186 BGB, § 10 Abs 1 S 2 ErbStG 1997 vom 24.12.2008, § 10 Abs 5 Nr 2 ErbStG 1997
    Auf Zahlung von Geld gerichtetes Untervermächtnis auch bei vermächtnisweisem Erwerb einer nach § 13a ErbStG begünstigten Beteiligung an einer Personengesellschaft in voller Höhe abziehbar - Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Nachlassverbindlichkeiten und zum Nachlass ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ErbStG §§ 10 Abs. 6, 13a
    Abziehbarkeit von Pflichtteils- und Zugewinnausgleichszahlungen als Nachlassverbindlichkeit, wenn zur Erbschaft steuerbegünstigtes Vermögen gehört

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines auf Zahlung von Geld gerichteten Untervermächtnisses bei der Ermittlung des Werts einer vermächtnisweise erworbenen Beteiligung an einer Personengesellschaft

  • Betriebs-Berater

    Auf Zahlung von Geld gerichtetes Untervermächtnis auch bei vermächtnisweisem Erwerb einer nach § 13a ErbStG begünstigten Beteiligung an einer Personengesellschaft in voller Höhe abziehbar

  • rewis.io

    Auf Zahlung von Geld gerichtetes Untervermächtnis auch bei vermächtnisweisem Erwerb einer nach § 13a ErbStG begünstigten Beteiligung an einer Personengesellschaft in voller Höhe abziehbar - Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Nachlassverbindlichkeiten und zum Nachlass ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 10 Abs. 6, § 13a
    Berücksichtigung eines auf Zahlung von Geld gerichteten Untervermächtnisses bei der Ermittlung des Werts einer vermächtnisweise erworbenen Beteiligung an einer Personengesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Auf Zahlung von Geld gerichtetes Untervermächtnis auch bei vermächtnisweisem Erwerb einer nach § 13a ErbStG begünstigten Beteiligung an einer Personengesellschaft in voller Höhe abziehbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Untervermächtnis als Nachlassverbindlichkeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ein auf Geldzahlung gerichtetes Untervermächtnis ist auch bei vermächtnisweisem Erwerb einer begünstigten KG-Beteiligung in voller Höhe abziehbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abziehbarkeit des Werts einer Rentenverpflichtung als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Untervermächtnis als abziehbare Nachlassverbindlichkeit

  • mgup-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Erbschaftssteuerrecht

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsanspruch und Zugewinnausgleich auch bei begünstigtem Erwerb voll abzugsfähig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 250, 221
  • FamRZ 2015, 1898
  • BB 2015, 2262
  • BStBl II 2016, 228
  • NZG 2015, 1128
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.07.2005 - II R 34/03

    Berechnung des Stundungsbetrages nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG bei Zuwendung

    Auszug aus BFH, 22.07.2015 - II R 21/13
    b) Mit dem auch in den Sätzen 1 bis 3 und 5 des § 10 Abs. 6 ErbStG verwendeten Merkmal des wirtschaftlichen Zusammenhangs ist dasselbe gemeint wie in § 103 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes --BewG-- (BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 II R 34/03, BFHE 210, 463, BStBl II 2005, 797).

    Ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des Betriebsvermögens i.S. des § 103 Abs. 1 BewG wird angenommen, wenn die Entstehung der Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die das Betriebsvermögen betreffen (BFH-Urteile vom 19. Februar 1982 III R 108/80, BFHE 135, 338, BStBl II 1982, 449, und in BFHE 210, 463, BStBl II 2005, 797).

    Dagegen reicht es nicht aus, wenn lediglich ein rechtlicher Zusammenhang zwischen der Schuld und dem begünstigten Vermögen besteht (BFH-Urteil in BFHE 210, 463, BStBl II 2005, 797).

  • FG Münster, 11.04.2013 - 3 K 604/11

    Untervermächtnis, wirtschaftlicher Zusammenhang mit begünstigtem Vermögen

    Auszug aus BFH, 22.07.2015 - II R 21/13
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 11. April 2013  3 K 604/11 Erb aufgehoben.

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 1246 veröffentlicht.

  • BFH, 19.02.1982 - III R 108/80

    Kein wirtschaftlicher Zusammenhang einer Leibrentenverpflichtung mit dem

    Auszug aus BFH, 22.07.2015 - II R 21/13
    Ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des Betriebsvermögens i.S. des § 103 Abs. 1 BewG wird angenommen, wenn die Entstehung der Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die das Betriebsvermögen betreffen (BFH-Urteile vom 19. Februar 1982 III R 108/80, BFHE 135, 338, BStBl II 1982, 449, und in BFHE 210, 463, BStBl II 2005, 797).
  • BFH, 18.02.2015 - II R 21/13

    Beitrittsaufforderung an das BMF: Kürzung der abziehbaren Vermächtnislast nach §

    Auszug aus BFH, 22.07.2015 - II R 21/13
    Das Bundesministerium der Finanzen, das dem Verfahren aufgrund einer Aufforderung durch den Bundesfinanzhof --BFH-- (Beschluss vom 18. Februar 2015 II R 21/13, BFH/NV 2015, 842) gemäß § 122 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) beigetreten ist, teilt die Ansicht des FA.
  • BFH, 06.11.2019 - II R 29/16

    Vergebliche Prozesskosten können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden

    Ähnlich wie bei den in § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG ausdrücklich genannten Grabpflegekosten oder den unter § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG fallenden Verbindlichkeiten (vgl. BFH-Urteile vom 22.07.2015 - II R 21/13, BFHE 250, 221, BStBl II 2016, 228, zum Geldvermächtnis, und vom 22.07.2015 - II R 12/14, BFHE 250, 225, BStBl II 2016, 230, zum Pflichtteils- und Zugewinnausgleich) ist der Abzug nicht durch § 10 Abs. 6 Satz 1 ErbStG eingeschränkt.
  • BFH, 06.11.2019 - II R 6/17

    Zustellung finanzgerichtlicher Urteile - Abziehbarkeit vergeblicher

    Ähnlich wie bei den in § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG ausdrücklich genannten Grabpflegekosten oder den unter § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG fallenden Verbindlichkeiten (vgl. BFH-Urteile vom 22.07.2015 - II R 21/13, BFHE 250, 221, BStBl II 2016, 228, zum Geldvermächtnis, und vom 22.07.2015 - II R 12/14, BFHE 250, 225, BStBl II 2016, 230, zum Pflichtteils- und Zugewinnausgleich) ist der Abzug nicht durch § 10 Abs. 6 Satz 1 ErbStG eingeschränkt.
  • FG Düsseldorf, 25.01.2017 - 4 K 509/16

    Voraussetzungen für eine erbschaftsteuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten als

    Unbeschadet dessen kann ein wirtschaftlicher Zusammenhang i.S. des § 10 Abs. 6 Satz 1 ErbStG nicht hinsichtlich sog. allgemeiner Nachlassverbindlichkeiten wie den Erbfallkosten (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG) angenommen werden (BFH, Urteil vom 22. Juli 2015 II R 21/13, BFHE 250, 221, BStBl II 2016, 228).
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