Rechtsprechung
BFH, 03.09.2015 - VI R 9/15 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Kindergeld: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 3, EStG § 62 Abs 1 Nr 1, EStG § 63 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 63 Abs 1 S 2, HRG § 19 Abs 4, EStG VZ 2013
Kindergeld: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung
- Bundesfinanzhof
Kindergeld: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2009, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2009, § 32 Abs 4 S 3 EStG 2009, § 62 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 63 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009
Kindergeld: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung - IWW
§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 63 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 19 Abs. 4 des Hochschulrahmengesetzes, § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG, § 135 Abs. 1 FGO
- Wolters Kluwer
Kindergeldberechtigung eines Kindes im Masterstudium
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Kindergeld: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung
- steuerrechtsiegen.de
Kindergeldanspruch - Masterstudium ist Teil der Erstausbildung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindergeldberechtigung eines Kindes im Masterstudium
- datenbank.nwb.de
Kindergeld: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (18)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Kindergeld: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Kindesunterhalt: Masterstudium als Teil der Erstausbildung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kindergeld - das konsekutive Masterstudium als Teil der Erstausbildung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Kindergeld: Konsekutives Masterstudium ist als Teil der Erstausbildung anzusehen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kindergeld - Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Masterstudium kann Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs sein
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Kindergeld: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 22.11.2015)
Kindergeld: Mehr vom Staat
- haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)
Kindergeld bei Masterstudium?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kindergeld trotz Masterstudium
- anwalt.de (Kurzinformation)
Konsekutives Masterstudium ist als Teil der Erstausbildung anzusehen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kindergeldanspruch im Falle der Aufnahme eines Masterstudiums
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kindergeld für Studenten
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Abgrenzung von Erst- und Zweitausbildung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Kindergeld: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kindergeld auch im Masterstudium
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Ausbildungskosten
- Kinder
- Berücksichtigung volljähriger Kinder nach der Neuregelung durch das Steuervereinfachungsgesetz (ab 1.1.2012 gültig)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 02.09.2014 - 15 K 15011/14
- BFH, 03.09.2015 - VI R 9/15
Papierfundstellen
- BFHE 251, 10
- NJW 2015, 3807
- FamRZ 2016, 128
- BStBl II 2016, 166
Wird zitiert von ... (99) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 15.04.2015 - V R 27/14
Kindergeld: Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bei mehraktiger …
Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VI R 9/15
Dies hat zur Folge, dass auch erst dann der Verbrauch der Erstausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG eintreten kann (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. April 2015 V R 27/14, BFHE 249, 500).Dies folgt u.a. aus einer gegenüber § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG (Kind, das "für einen Beruf ausgebildet wird") engeren Auslegung des Berufsausbildungsbegriffs (BFH-Urteile in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 22, und in BFHE 249, 500).
bb) Ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss Teil der Erstausbildung sein kann, richtet sich danach, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (BFH-Urteile in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 25, und in BFHE 249, 500).
Mehraktige Ausbildungsmaßnahmen sind dann als Teil einer einheitlichen Erstausbildung zu qualifizieren, wenn sie zeitlich und inhaltlich so aufeinander abgestimmt sind, dass die Ausbildung nach Erreichen des ersten Abschlusses fortgesetzt werden soll und das --von den Eltern und dem Kind-- bestimmte Berufsziel erst über den weiterführenden Abschluss erreicht werden kann (BFH-Urteile in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 27 und 30, und in BFHE 249, 500).
Ist aufgrund objektiver Beweisanzeichen erkennbar, dass das Kind die für sein angestrebtes Berufsziel erforderliche Ausbildung nicht bereits mit dem ersten erlangten Abschluss beendet hat, kann auch eine weiterführende Ausbildung noch als Teil der Erstausbildung zu qualifizieren sein (BFH-Urteile in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 30, und in BFHE 249, 500).
Davon ist jedenfalls dann auszugehen, wenn die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang zueinander stehen (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (BFH-Urteile in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 30 a.E., und in BFHE 249, 500).
(1) Bei der Prüfung des sachlichen Zusammenhangs ist darauf abzustellen, ob die Ausbildungsabschnitte hinsichtlich der Berufssparte oder des fachlichen Bereichs im Zusammenhang stehen (BFH-Urteile in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, und in BFHE 249, 500).
Nur wenn im Anschluss an einen solchen Abschluss der weitere Ausbildungsabschnitt nicht aufgenommen wird, obwohl damit begonnen werden könnte, und der Entschluss zur Fortsetzung auch sonst nicht erkennbar wird, wird der Zusammenhang und damit die Einheitlichkeit des Ausbildungsgangs aufgehoben (BFH-Urteil in BFHE 249, 500; Wendl, Finanz-Rundschau 2014, 167, 169, unter 3.b aa).
Das Erfordernis einer typischen Unterhaltssituation für den Kindergeldanspruch bei volljährigen Kindern ist seither vollständig entfallen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Oktober 2013 III R 22/13, BFHE 243, 246, BStBl II 2014, 257, Rz 15; vom 5. März 2014 XI R 32/13, BFH/NV 2014, 1031, Rz 21, und in BFHE 249, 500).
- BFH, 03.07.2014 - III R 52/13
Kindergeld: Duales Studium mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im …
Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VI R 9/15
Da es im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG auf das angestrebte Berufsziel des Kindes ankommt, muss der Tatbestand "Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung" nicht bereits mit dem ersten (objektiv) berufsqualifizierenden Abschluss (z.B. in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang) erfüllt sein (BFH-Urteil vom 3. Juli 2014 III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 25 ff.).Dies folgt u.a. aus einer gegenüber § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG (Kind, das "für einen Beruf ausgebildet wird") engeren Auslegung des Berufsausbildungsbegriffs (BFH-Urteile in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 22, und in BFHE 249, 500).
Der erkennende Senat schließt sich dieser Auffassung aus den im BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 22 ff. genannten Gründen an.
bb) Ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss Teil der Erstausbildung sein kann, richtet sich danach, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (BFH-Urteile in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 25, und in BFHE 249, 500).
Mehraktige Ausbildungsmaßnahmen sind dann als Teil einer einheitlichen Erstausbildung zu qualifizieren, wenn sie zeitlich und inhaltlich so aufeinander abgestimmt sind, dass die Ausbildung nach Erreichen des ersten Abschlusses fortgesetzt werden soll und das --von den Eltern und dem Kind-- bestimmte Berufsziel erst über den weiterführenden Abschluss erreicht werden kann (BFH-Urteile in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 27 und 30, und in BFHE 249, 500).
Ist aufgrund objektiver Beweisanzeichen erkennbar, dass das Kind die für sein angestrebtes Berufsziel erforderliche Ausbildung nicht bereits mit dem ersten erlangten Abschluss beendet hat, kann auch eine weiterführende Ausbildung noch als Teil der Erstausbildung zu qualifizieren sein (BFH-Urteile in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 30, und in BFHE 249, 500).
Davon ist jedenfalls dann auszugehen, wenn die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang zueinander stehen (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (BFH-Urteile in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 30 a.E., und in BFHE 249, 500).
(1) Bei der Prüfung des sachlichen Zusammenhangs ist darauf abzustellen, ob die Ausbildungsabschnitte hinsichtlich der Berufssparte oder des fachlichen Bereichs im Zusammenhang stehen (BFH-Urteile in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, und in BFHE 249, 500).
- FG Berlin-Brandenburg, 02.09.2014 - 15 K 15011/14
Kein Kindergeldanspruch bei konsekutivem Masterstudium nach Abschluss eines …
Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VI R 9/15
Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. September 2014 15 K 15011/14 und der Bescheid der Beklagten vom 25. Oktober 2013 über die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für das Kind C ab Mai 2013 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13. Januar 2014 aufgehoben.Sie beantragt, das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 2. September 2014 15 K 15011/14 sowie die Einspruchsentscheidung vom 13. Januar 2014 und den Bescheid vom 25. Oktober 2013 aufzuheben und Kindergeld für das Kind C für den Zeitraum Mai bis August 2013 zu zahlen.
- BFH, 05.03.2014 - XI R 32/13
Zum Kindergeldanspruch für ein verheiratetes volljähriges Kind
Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VI R 9/15
Das Erfordernis einer typischen Unterhaltssituation für den Kindergeldanspruch bei volljährigen Kindern ist seither vollständig entfallen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Oktober 2013 III R 22/13, BFHE 243, 246, BStBl II 2014, 257, Rz 15; vom 5. März 2014 XI R 32/13, BFH/NV 2014, 1031, Rz 21, und in BFHE 249, 500). - BFH, 17.10.2013 - III R 22/13
Kindergeld für verheiratete Kinder - Keine Anwendbarkeit der sog. …
Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VI R 9/15
Das Erfordernis einer typischen Unterhaltssituation für den Kindergeldanspruch bei volljährigen Kindern ist seither vollständig entfallen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Oktober 2013 III R 22/13, BFHE 243, 246, BStBl II 2014, 257, Rz 15;… vom 5. März 2014 XI R 32/13, BFH/NV 2014, 1031, Rz 21, und in BFHE 249, 500). - BFH, 17.06.2010 - III R 34/09
Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus - …
Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VI R 9/15
Diese Rechtsprechung wurde jedoch inzwischen aufgegeben (BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 III R 34/09, BFHE 230, 61, BStBl II 2010, 982, Rz 11 ff.). - BFH, 02.03.2000 - VI R 13/99
Kein Kindergeld/-freibetrag für verheiratete Kinder
Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VI R 9/15
Zwar setzte nach früherer Rechtsprechung des BFH der Kindergeldanspruch für über 18 Jahre alte Kinder eine typische Unterhaltssituation seitens der Eltern voraus (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 2. März 2000 VI R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522, unter 2.a, und vom 19. April 2007 III R 65/06, BFHE 218, 70, BStBl II 2008, 756, unter II.1.). - BFH, 19.04.2007 - III R 65/06
Anspruch auf Kindergeld für ein verheiratetes Kind
Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VI R 9/15
Zwar setzte nach früherer Rechtsprechung des BFH der Kindergeldanspruch für über 18 Jahre alte Kinder eine typische Unterhaltssituation seitens der Eltern voraus (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 2. März 2000 VI R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522, unter 2.a, und vom 19. April 2007 III R 65/06, BFHE 218, 70, BStBl II 2008, 756, unter II.1.).
- BFH, 11.12.2018 - III R 26/18
Kindergeld bei neben der Ausbildung ausgeübter Erwerbstätigkeit
Führt das Kind etwa neben einer 22 Wochenstunden umfassenden Arbeitstätigkeit ein Vollzeitstudium an der Universität durch, kann auch weiter der Ausbildungscharakter im Vordergrund stehen (s. hierzu etwa BFH-Urteil vom 3. September 2015 VI R 9/15, BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166).Der VI. Senat hat mitgeteilt, dass er einer Abweichung von seinem Urteil in BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166 zustimmt.
- FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2017 - 5 K 2388/15
Kindergeld bis zum Abschluss des angestrebten Berufsziels
Dies ergebe sich aus dem BFH-Urteil vom 3. September 2015 (VI R 9/15).Das Erfordernis einer typischen Unterhaltssituation für den Kindergeldanspruch bei volljährigen Kindern ist seither vollständig entfallen (vgl. BFH-Urteil vom 3. September 2015, VI R 9/15, BFH/NV 2016, 113).
- BFH, 08.09.2016 - III R 27/15
Berufsausbildung durch berufsbegleitendes Studium beim Kindergeld
Dies folgt u.a. aus einer gegenüber § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG (Kind, das "für einen Beruf ausgebildet wird") engeren Auslegung des Berufsausbildungsbegriffs (BFH-Urteil vom 3. September 2015 VI R 9/15, BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166, Rz 15).Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach nunmehr ständiger Rechtsprechung darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (BFH-Urteile in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 25; vom 15. April 2015 V R 27/14, BFHE 249, 500, Rz 20;… in BFH/NV 2015, 1378, Rz 26; in BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166, Rz 16).
- BGH, 08.03.2017 - XII ZB 192/16
Kindesunterhalt: Ausbildungsunterhalt in den sogenannten …
Für die Frage, welcher Berufssparte die Ausbildung zuzurechnen ist, sind diese beiden Abschnitte daher als einheitliche mehrstufige Ausbildung zum Lehramt einzuordnen (vgl. BFHE 251, 10 = NJW 2015, 3807 Rn. 16 ff.; OVG Hamburg FamRZ 2006, 1615;… Wendl/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 9. Aufl. § 2 Rn. 82; wohl auch OLG Celle FamRZ 2010, 1456). - BFH, 04.02.2016 - III R 14/15
Kindergeld: Erstausbildung bei Aufnahme eines Studiums nach Berufstätigkeit
a) Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach nunmehr ständiger Rechtsprechung darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (BFH-Urteile vom 3. Juli 2014 III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 25; in BFHE 249, 500, Rz 20;… vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378, Rz 26; vom 3. September 2015 VI R 9/15, BFHE 251, 10, Rz 16). - FG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 6 K 3796/16
Kindergeld: Berufsbegleitendes Masterstudium der Wirtschaftspsychologie als Teil …
Verwiesen werde insoweit auf das BFH-Urteil vom 3. September 2015 VI R 9/15 (BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166).Deshalb sei mit der BFH-Rechtsprechung, insbesondere Urteil vom 3. September 2015 VI R 9/15 (BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166), davon auszugehen, dass Bachelor- und Masterstudium als Teile einer einheitlichen Erstausbildung zu qualifizieren seien.
Dies hat zur Folge, dass auch erst dann der Verbrauch der Erstausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG eintreten kann (BFH-Urteil vom 3. September 2015 VI R 9/15, BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166).
Dies folgt u.a. aus einer gegenüber § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG (Kind, das "für einen Beruf ausgebildet wird") engeren Auslegung des Berufsausbildungsbegriffs (BFH-Urteil vom 3. September 2015 VI R 9/15, BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166).
(2) Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach nunmehr ständiger Rechtsprechung darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (BFH-Urteile vom 3. September 2015 VI R 9/15, BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166, und vom 8. September 2016 III R 27/15, BFHE 255, 202, BStBl II 2017, 278).
Hierfür ist auch erforderlich, dass aufgrund objektiver Beweisanzeichen erkennbar wird, dass das Kind die für sein angestrebtes Berufsziel erforderliche Ausbildung nicht bereits mit dem ersten erlangten Abschluss beendet hat (BFH-Urteile vom 3. September 2015 VI R 9/15, BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166, und vom 8. September 2016 III R 27/15, BFHE 255, 202, BStBl II 2017, 278).
Aufgrund der Öffnung des Masterstudiums für Hochschulabschlüsse ohne wirtschaftswissenschaftlichem Anteil dürfte es sich bei dem Masterstudium zwar nicht um ein sog. konsekutives Masterstudium (dazu vgl. BFH-Urteil vom 3. September 2015 VI R 9/15, BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166) handeln.
Entscheidend ist nach Auffassung des Senats allein der inhaltliche sachliche Zusammenhang, nicht dagegen der formale Abschluss des Ausbildungsabschnitts (in diesem Sinne wohl auch Geserich, HFR 2016, 43, 45).
Nur wenn im Anschluss an einen solchen Abschluss der weitere Ausbildungsabschnitt nicht aufgenommen wird, obwohl damit begonnen werden könnte, und der Entschluss zur Fortsetzung auch sonst nicht erkennbar wird, wird der Zusammenhang und damit die Einheitlichkeit des Ausbildungsgangs aufgehoben (BFH-Urteile vom 15. April 2015 V R 27/14, BFHE 249, 500, BStBl II 2016, 163, und vom 3. September 2015 VI R 9/15, BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166).
- FG Niedersachsen, 06.02.2018 - 13 K 171/17
Gewährung von Kindergeld für die Zeit einer Ausbildung zum "Bankfachwirt …
c) Das Tatbestandsmerkmal des "Abschlusses einer erstmaligen Berufsausbildung" im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG liegt dann vor, wenn das Kind befähigt ist, einen von ihm angestrebten Beruf auszuüben (BFH-Urteil vom 15. April 2015 V R 27/14, BStBl II 2016, 163; BFH-Urteil vom 3. September 2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166).Abzustellen ist darauf, ob sich die einzelnen Ausbildungsabschnitte als integrative Teile einer einheitlichen Ausbildung darstellen (BFH-Urteil vom 3. Juli 2014 III R 52/13 BStBl II 2015, 152;… BFH-Urteil vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378; BFH-Urteil vom 15. April 2015 V R 27/14, BStBl II 2016, 163; BFH-Urteil vom 3. September 2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166; BFH-Urteil vom 4. Februar 2016 III R 14/15, BStBl II 2016, 615; BFH-Urteil vom 8. September 2016 III R 27/15, BStBl II 2017, 278; BFH-Beschluss vom 29. August 2017 XI B 57/17, juris).
Die Ausbildungsabschnitte stellen sich deshalb als integrative Teile einer einheitlichen Ausbildung dar, wenn die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) zueinander stehen und in einem engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (BFH-Urteil vom 3. Juli 2014 III R 52/13 BStBl II 2015, 152;… BFH-Urteil vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378; BFH-Urteil vom 15. April 2015 V R 27/14, BStBl II 2016, 163; BFH-Urteil vom 3. September 2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166; BFH-Urteil vom 4. Februar 2016 III R 14/15, BStBl II 2016, 615; BFH-Urteil vom 8. September 2016 III R 27/15, BStBl II 2017, 278; BFH-Beschluss vom 29. August 2017 XI B 57/17, juris).
Der enge zeitliche Zusammenhang entfällt nach Ansicht des BFH erst, wenn der weitere Ausbildungsabschnitt nicht aufgenommen wird, obwohl das Kind damit hätte beginnen können (BFH-Urteil vom 15. April 2015 V R 27/14, BStBl II 2016, 163, Tz. 26 bei juris; BFH-Urteil vom 3. September 2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166, Tz. 22 bei juris).
Seine anschließenden Bemühungen dienten dem - objektiv feststellbaren - Ziel der Erlangung des Abschlusses als Bankfachwirt (ebenso für einen vergleichbaren Fall: BFH-Urteil vom 15. April 2015 V R 27/14, BStBl II 2016, 163, Tz. 23 und 26 bei juris; vgl. auch: BFH-Urteil vom 3. September 2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166, Tz. 19 bei juris).
a) Zwar trifft es zu, dass der Begriff der Berufsausbildung in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG enger ist, als das in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG genannte Tatbestandsmerkmal "Kind, das ... für einen Beruf ausgebildet wird." (BFH-Urteil vom 3. Juli 2014 III R 52/13, BStBl II 2015, 152; BFH-Urteil vom 15. April 2015 V R 27/14, BStBl II 2016, 163; BFH-Urteil vom 3. September 2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166).
Dieser Grundsatz ist vom BFH auch bereits mehrfach für mehraktige Berufsausbildungen bestätigt worden (BFH-Urteil vom 15. April 2015 V R 27/14, BStBl II 2016, 163, Tz. 28 bei juris; BFH-Urteil vom 8. September 2016 III R 27/15, BStBl II 2017, 278; inzident auch in: BFH-Urteil vom 3. September 2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166, Tz. 24 bei juris).
- BFH, 11.04.2018 - III R 18/17
Kein Kindergeldanspruch wegen Zweitausbildung durch zeitliche Zäsur (hier: …
aa) Nach der Rechtsprechung des BFH kommt es für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, darauf an, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (BFH-Urteile vom 4. Februar 2016 III R 14/15, BFHE 253, 145, BStBl II 2016, 615, Rz 12; vom 3. Juli 2014 III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 25; vom 15. April 2015 V R 27/14, BFHE 249, 500, BStBl II 2016, 163, Rz 20;… vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378, Rz 26; vom 3. September 2015 VI R 9/15, BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166, Rz 16). - BFH, 10.04.2019 - III R 43/17
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Mehraktige …
Führt das Kind etwa neben einer 22 Wochenstunden umfassenden Arbeitstätigkeit ein Vollzeitstudium an der Universität durch, kann auch weiter der Ausbildungscharakter im Vordergrund stehen (s. hierzu etwa Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. September 2015 - VI R 9/15, BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166).Der VI. Senat hat mitgeteilt, dass er einer Abweichung von seinem Urteil in BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166 zustimmt.
- FG Saarland, 15.02.2017 - 2 K 1290/16
Kindergeld: bei Berufsziel "Steuerberater" Abschluss der erstmaligen …
Dies hat zur Folge, dass auch erst dann der Verbrauch der Erstausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG eintreten kann (BFH vom 15. April 2015 V R 27/14, BStBl II 2016, 163; vom 3. September 2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166).Da es im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG auf das angestrebte Berufsziel des Kindes ankommt, muss der Tatbestand "Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung" nicht bereits mit dem ersten (objektiv) berufsqualifizierenden Abschluss (z.B. in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang) erfüllt sein (BFH vom 3. September 2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166).
Ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss Teil der Erstausbildung sein kann, richtet sich nach Meinung des BFH danach, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (BFH vom 3. September 2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166).
Davon ist jedenfalls dann auszugehen, wenn die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang zueinander stehen (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (BFH vom 3. September 2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166).
Im Fall des BFH-Urteils vom 3. September 2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166 hatte das Kind im April 2013 den Studiengang Wirtschaftsmathematik an der Universität mit dem Bachelor-Abschluss beendet.
- FG Düsseldorf, 11.01.2018 - 9 K 994/17
Kindergeld: Kindergeldanspruch bei mehraktiger Ausbildung
- BFH, 17.01.2019 - III R 8/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Kindergeld; …
- BFH, 21.03.2019 - III R 17/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Kindergeld; …
- BFH, 11.12.2018 - III R 47/17
Mehraktige Erstausbildung im Kindergeldrecht
- BFH, 20.02.2019 - III R 42/18
Kindergeld: Abgrenzung zwischen Erst- und Zweitausbildung bei einem bereits …
- FG Münster, 14.05.2018 - 13 K 1161/17
Studium zum Sparkassenfachwirt kann zu Anspruch auf Kindergeld führen
- BFH, 21.03.2019 - III R 12/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Mehraktige …
- BFH, 11.12.2018 - III R 32/17
Mehraktige Ausbildung im Kindergeldrecht
- FG Münster, 22.01.2019 - 12 K 3654/17
Gewährung von Kindergeld für die Zeit der Absolvierung eines Masterstudiums; …
- BFH, 29.08.2017 - XI B 57/17
Fortbildung zur "Führungskraft Handel" nicht mehr Teil der Erstausbildung
- BFH, 21.03.2019 - III R 18/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Mehraktige …
- FG Niedersachsen, 17.04.2018 - 13 K 178/17
Vorliegen einer zu berücksichtigenden Berufsausbildung bei Durchführung eines …
- FG Saarland, 02.03.2018 - 2 K 1006/17
Kindergeld: Aufnahme eines Fernstudiums nach Abschluss einer Ausbildung zur …
- BFH, 11.12.2018 - III R 2/18
(Mehraktige Ausbildung im Kindergeldrecht)
- BFH, 23.10.2019 - III R 14/18
Umorientierung während einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung
- BFH, 22.05.2019 - III R 69/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Zur …
- BFH, 19.02.2020 - III R 28/19
Kindergeld; Anforderungen an die nachvollziehbare Gesamtwürdigung der Umstände …
- BFH, 09.09.2020 - III R 10/19
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 - III R 26/18 - Kindergeld; …
- BFH, 21.03.2019 - III R 40/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Mehraktige …
- LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 147/19
Zeitliche Begrenzung der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Studenten …
- BFH, 23.01.2020 - III R 72/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Kindergeld; …
- BFH, 11.12.2018 - III R 22/18
Mehraktige Erstausbildung im Kindergeldrecht
- BFH, 17.03.2020 - III R 31/19
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 - III R 26/18 - Kindergeld; …
- BFH, 21.03.2019 - III R 50/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18; teilweise …
- BFH, 10.04.2019 - III R 19/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Mehraktige …
- FG Münster, 31.10.2018 - 7 K 1015/18
Kindergeld - Mehraktige Berufsausbildung, Anzeige
- FG Niedersachsen, 13.11.2017 - 2 K 155/17
Kindergeld
- BFH, 21.03.2019 - III R 16/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Mehraktige …
- BFH, 20.02.2019 - III R 27/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Mehraktige …
- BFH, 17.01.2019 - III R 32/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Kindergeld; …
- FG Münster, 23.05.2017 - 1 K 2410/16
Kinder in Berufsausbildung - Mehraktige Berufsausbildung
- BFH, 20.02.2019 - III R 53/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Mehraktige …
- BFH, 20.02.2019 - III R 52/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Kindergeld; …
- BFH, 18.12.2019 - III R 21/19
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Zur …
- BFH, 10.04.2019 - III R 48/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Mehraktige …
- SG Stralsund, 20.01.2017 - S 3 KR 11/15
Krankenversicherung - Student - Überschreitung der Altershöchstgrenze - …
- BFH, 21.03.2019 - III R 56/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Mehraktige …
- BFH, 20.02.2019 - III R 44/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Kindergeld; …
- BFH, 10.04.2019 - III R 51/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Mehraktige …
- BFH, 10.04.2019 - III R 36/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Mehraktige …
- BFH, 10.04.2019 - III R 33/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Mehraktige …
- BFH, 20.02.2019 - III R 35/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Mehraktige …
- BFH, 23.01.2020 - III R 29/19
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Zur …
- FG Münster, 23.05.2017 - 1 K 3050/16
Kinder/Ausbildung - "Schädliche" Zweitausbildung
- FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2015 - 6 K 1216/15
Kindergeld: Zweitausbildung als Teil einer einheitlichen Gesamtausbildung?
- BFH, 17.03.2020 - III R 32/19
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 - III R 26/18; im …
- BFH, 23.01.2020 - III R 30/19
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Inhaltsgleich …
- FG Düsseldorf, 22.03.2019 - 7 K 2386/18
Gewährung von Kindergeld nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung und …
- FG Niedersachsen, 17.10.2017 - 13 K 76/17
Berücksichtigungsfähigkeit eines volljährigen Kindes beim Kindergeld während der …
- FG Niedersachsen, 13.12.2018 - 11 K 155/18
Streit um die Gewährung von Kindergeld; Erstausbildung
- BFH, 09.09.2020 - III R 2/19
Bindungswirkung eines Ablehnungsbescheids
- BFH, 26.05.2021 - III R 39/20
Zur Abgrenzung zwischen der mehraktigen einheitlichen Erstausbildung mit daneben …
- FG Berlin-Brandenburg, 11.11.2015 - 3 K 3221/15
Kindergeldrecht - Mindestumfang einer Ausbildung
- BFH, 22.05.2019 - III R 54/18
Kindergeld
- SG Berlin, 07.02.2019 - S 72 KR 748/18
Krankenversicherung der Studenten - Studium der Elektrotechnik - Bachelor- und …
- FG Münster, 16.08.2018 - 10 K 3767/17
Ausbildung - Banklehre und Bachelorstudium als einheitliche Berufsausbildung
- FG Hessen, 20.02.2018 - 3 K 83/16
§ 32 Abs. 4 1 Nr. 2a) EStG, § 32 Abs. 4 S 2 u. 3 EStG
- FG Düsseldorf, 06.12.2017 - 2 K 1605/17
Rechtsstreit um das Vorliegen einer mehraktigen Berufsausbildung bzw. …
- FG München, 30.09.2020 - 7 K 2947/19
Kindergeldanspruch nach Aufnahme eines berufsbegleitenden Masterstudiums im …
- FG München, 08.11.2018 - 10 K 2238/18
Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Festsetzung von Kindergeld
- FG Münster, 14.12.2017 - 3 K 2536/17
Kindergeld - Erstmalige Berufsausbildung, Weiterbildung, Abgrenzung bei …
- FG Köln, 14.05.2018 - 7 K 2906/17
Gewährung von Kindergeld nach dem Abschluss einer dualen Ausbildung zum …
- FG Münster, 17.01.2018 - 3 K 2555/17
Ausbildung - Einheitliche erstmalige Berufsausbildung
- FG Niedersachsen, 12.11.2019 - 13 K 171/17
Berufsbegleitende Teilnahme an einem Bankcolleg als Bestandteil der erstmaligen …
- FG Düsseldorf, 28.05.2018 - 7 K 123/18
Gewährung und Festsetzung von Kindergeld bzgl. Beendigung einer Ausbildung in dem …
- FG Niedersachsen, 04.04.2018 - 3 K 152/17
Kindergeld: Nachweisanforderungen bei mehraktiger Ausbildung
- FG Düsseldorf, 14.06.2021 - 9 K 370/21
Voraussetzungen für eine Berücksichtigung als Kind im Sinne des § 32 Abs. 4 EStG
- FG Düsseldorf, 20.06.2018 - 7 K 223/18
Gewährung von Kindergeld hinsichtlich Qualifizierung von mehraktigen …
- VGH Bayern, 26.02.2016 - 12 B 15.2255
Ergänzende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem …
- FG Düsseldorf, 18.07.2018 - 7 K 576/18
Gewährung von Kindergeld nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder …
- FG Nürnberg, 17.01.2018 - 7 K 826/16
Verpflichtung der Familienkasse zur Zahlung des Kindergeldes
- FG Düsseldorf, 07.11.2018 - 7 K 1532/18
Kindergeldanspruch bei mehraktigen Ausbildungsmaßnahmen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - L 16 KR 758/20
Keine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten …
- FG Düsseldorf, 26.09.2018 - 7 K 1149/18
Gewährung von Kindergeld bei Vorliegen einer einheitlichen Ausbildung durch …
- FG Niedersachsen, 15.03.2018 - 6 K 301/17
Anspruch auf Kindergeld nach dem Abschluss einer Berufsausbildung; Verbrauch der …
- FG Niedersachsen, 08.12.2020 - 3 K 152/17
Anspruch auf Kindergeld wegen Absolvierung der Erstausbildung bei Teilnahme am …
- FG Münster, 07.03.2019 - 8 K 1902/18
Ablehnung der Festsetzung von Kindergeld für Studienzeit nach abgeschlossener …
- FG Münster, 06.12.2018 - 8 K 3559/17
Kindergeld - Stellen eine Bankausbildung und ein anschließendes Bachelorstudium …
- FG Düsseldorf, 28.05.2018 - 7 K 2356/17
Kindergeldanspruch bei mehraktiger Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin
- FG Bremen, 16.12.2022 - 2 K 81/22
Kein Anspruch auf Kindergeld wegen "schädlicher" Tätigkeit nach Abschluss einer …
- FG Münster, 07.03.2019 - 8 K 2774/18
Kindergeldanspruch wegen einer Berufsausbildung des Kindes
- FG Düsseldorf, 20.06.2018 - 7 K 224/18
Gewährung von Kindergeld i.R.e. Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten
- FG Düsseldorf, 11.01.2018 - 9 K 1541/17
Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung: Prüfung zur Steuerfachwirtin als …
- FG Münster, 07.03.2019 - 8 K 1903/18
Ablehnung der Festsetzung von Kindergeld für Studienzeit nach abgeschlossener …
- FG Düsseldorf, 18.07.2018 - 7 K 1480/18
Kindergeldanspruch nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines …
- FG Münster, 07.03.2019 - 8 K 1449/18
Ablehnung der Festsetzung von Kindergeld für Studienzeit nach abgeschlossener …
- FG Düsseldorf, 26.09.2018 - 7 K 850/18
Anspruch auf Gewährung von Kindergeld für die Zeit während der Ausbildung zum …
- FG Düsseldorf, 18.01.2019 - 7 K 2323/17
Anspruch eines erwachsenen Auszubildenden auf die Gewährung von Kindergeld
- FG Düsseldorf, 28.05.2018 - 7 K 3294/17
Kindergeldanspruch bei mehraktiger Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin