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   BFH, 03.12.2015 - V R 36/13   

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https://dejure.org/2015,43116
BFH, 03.12.2015 - V R 36/13 (https://dejure.org/2015,43116)
BFH, Entscheidung vom 03.12.2015 - V R 36/13 (https://dejure.org/2015,43116)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - V R 36/13 (https://dejure.org/2015,43116)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung - Organschaft und Eingliederungsvoraussetzungen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1a, UStG § 2 Abs 2 Nr 2, EWGRL 388/77 Art 4 Abs 4 UAbs 2, EWGRL 388/77 Art 5 Abs 8, UStG VZ 2005, UStG VZ 2006
    Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung - Organschaft und Eingliederungsvoraussetzungen

  • Bundesfinanzhof

    Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung - Organschaft und Eingliederungsvoraussetzungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1a UStG 2005, § 2 Abs 2 Nr 2 UStG 2005, Art 4 Abs 4 UAbs 2 EWGRL 388/77, Art 5 Abs 8 EWGRL 388/77, UStG VZ 2005
    Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung - Organschaft und Eingliederungsvoraussetzungen

  • IWW

    § 1 Abs. 1a des Umsatzsteuergesetzes (UStG), Richtlinie 77/388/EWG, Art. 4 Ab... s. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG, Richtlinie 77/388, Richtlinie 2006/69, § 126 Abs. 3 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 1 Abs. 1a UStG, Art. 5 Abs. 8, Art. 6 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG, Art. 5 Abs. 8 Satz 1 der Richtlinie 77/388/EWG, § 2 Abs. 1 UStG, Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG, § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, § 15 Abs. 2 UStG, § 143 Abs. 2 FGO

  • Deutsches Notarinstitut

    UStG 2005 §§ 1 Abs. 1a, 2 Abs. 2 Nr. 2; EWGRL 388/77 Art. 4 Abs. 4
    Anforderungen an nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung bei Betriebsaufspaltung

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Übertragung des Unternehmensvermögens auf eine KG und des Anlagevermögens auf eine BGB-Gesellschaft

  • Betriebs-Berater

    Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

  • rewis.io

    Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung - Organschaft und Eingliederungsvoraussetzungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Übertragung des Unternehmensvermögens auf eine KG und des Anlagevermögens auf eine BGB -Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Bundesfinanzhof ordnet Konzernbesteuerung bei der Umsatzsteuer neu

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschäftsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung - und die umsatzsteuerliche Organschaft

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    EUBes 527/2011, § 10d Abs 2 EStG, § ... 8 Abs 1 KStG, § 8c Abs 1 S 5 KStG 2002 vom 22.12.2009, § 8c Abs 1a KStG 2002 vom 16.07.2009, § 8c Abs 1 S 6 KStG 2002 vom 22.12.2009, Art 107 Abs 1 AEUV, Art 263 Abs 4 AEUV

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen und Anwendungsbereich der umsatzsteuerlichen Organschaft

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 251, 556
  • BB 2016, 339
  • DB 2016, 318
  • DB 2016, 326
  • BStBl II 2017, 563
  • NZG 2016, 520
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 16.07.2015 - C-108/14

    Larentia + Minerva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste

    Auszug aus BFH, 03.12.2015 - V R 36/13
    Im Hinblick auf die zwischen den Beteiligen streitige Frage der Organschaft und die hierfür zu berücksichtigende Bedeutung des Unionsrechts (Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG) hat der Senat mit Beschluss vom 24. April 2014 das Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des EuGH in der verbundenen Rechtssache C-108/14 Larentia + Minerva und C-109/14 Marenave Schiffahrt (Vorlagebeschlüsse des BFH vom 11. Dezember 2013 XI R 17/11, BFHE 244, 79, BStBl II 2014, 417, und vom 11. Dezember 2013 XI R 38/12, BFHE 244, 94, BStBl II 2014, 428) angeordnet.

    Mit Urteil vom 16. Juli 2015 (EU:C:2015:496) hat der EuGH in dieser verbundenen Rechtssache zur Auslegung der unionsrechtlichen Grundlagen der Organschaft wie folgt entschieden:.

    Hieran hat sich durch das EuGH-Urteil Larentia + Minerva und Marenave Schiffahrt (EU:C:2015:496) nichts geändert, wie der erkennende Senat mit Urteil vom 2. Dezember 2015 V R 15/14, BFHE 252, 158 (Leitsatz) ausdrücklich entschieden hat.

    Zudem kommt auch unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils Larentia + Minerva und Marenave Schiffahrt (EU:C:2015:496) die Einbeziehung eines Nichtunternehmers --wie hier der GbR-- in den Organkreis nicht in Betracht (BFH-Urteil vom 2. Dezember 2015 V R 67/14, BFHE 251, 547, Leitsatz).

    Die Einbeziehung der Personengesellschaft in den Organkreis setzt dann aber voraus, dass an ihr nur eine natürliche Person als Organträger beteiligt ist, da der erkennende Senat auch unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils Larentia + Minerva und Marenave Schiffahrt (EU:C:2015:496) an seiner Rechtsprechung festhält, nach der es keine sog. Mehrmütterorganschaft gibt (BFH-Urteil vom 30. April 2009 V R 3/08, BFHE 226, 144, BStBl II 2013, 873, Leitsatz).

  • BFH, 02.12.2015 - V R 25/13

    Organschaft mit Tochterpersonengesellschaft - teleologische Extension

    Auszug aus BFH, 03.12.2015 - V R 36/13
    Im Übrigen kann eine Personengesellschaft nur dann einer juristischen Person bei Anwendung von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG gleichzustellen sein, wenn zu den Gesellschaftern der Personengesellschaft nur der Organträger und die seinem Unternehmen finanziell eingegliederten Personen gehören (BFH-Urteil vom 2. Dezember 2015 V R 25/13, Leitsatz).

    Zwar steht die Beteiligung einer natürlichen Person der Einbeziehung der Personengesellschaft in den Organkreis nach dem Senatsurteil vom 2. Dezember 2015 V R 25/13, BFHE 251, 534 nicht entgegen, wenn die natürliche Person der Organträger ist.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der erkennende Senat hinsichtlich der weiteren Begründung auf seine Urteile vom 2. Dezember 2015 V R 15/14, V R 67/14 und V R 25/13.

  • BFH, 02.12.2015 - V R 67/14

    Keine Organschaft mit Nichtunternehmer - Zahlungen zur Deckung der Betriebskosten

    Auszug aus BFH, 03.12.2015 - V R 36/13
    Zudem kommt auch unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils Larentia + Minerva und Marenave Schiffahrt (EU:C:2015:496) die Einbeziehung eines Nichtunternehmers --wie hier der GbR-- in den Organkreis nicht in Betracht (BFH-Urteil vom 2. Dezember 2015 V R 67/14, BFHE 251, 547, Leitsatz).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der erkennende Senat hinsichtlich der weiteren Begründung auf seine Urteile vom 2. Dezember 2015 V R 15/14, V R 67/14 und V R 25/13.

  • BFH, 02.12.2015 - V R 15/14

    Organschaft und Eingliederungsvoraussetzungen - kein ermäßigter Steuersatz für

    Auszug aus BFH, 03.12.2015 - V R 36/13
    Hieran hat sich durch das EuGH-Urteil Larentia + Minerva und Marenave Schiffahrt (EU:C:2015:496) nichts geändert, wie der erkennende Senat mit Urteil vom 2. Dezember 2015 V R 15/14, BFHE 252, 158 (Leitsatz) ausdrücklich entschieden hat.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der erkennende Senat hinsichtlich der weiteren Begründung auf seine Urteile vom 2. Dezember 2015 V R 15/14, V R 67/14 und V R 25/13.

  • FG Nürnberg, 06.08.2013 - 2 K 1964/10

    Annahme einer Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Aufteilung des Geschäfts durch

    Auszug aus BFH, 03.12.2015 - V R 36/13
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 6. August 2013  2 K 1964/10 aufgehoben.

    Demgegenüber gab das Finanzgericht (FG) der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1964 veröffentlichten Urteil statt.

  • BFH, 01.12.2010 - XI R 43/08

    Zu den Voraussetzungen einer finanziellen Eingliederung einer Organgesellschaft

    Auszug aus BFH, 03.12.2015 - V R 36/13
    Eine Organschaft besteht aus mehreren Gründen nicht: Es fehlt an einer finanziellen Eingliederung, da weder die KG an der GbR noch die GbR an der KG über eine eigene Mehrheitsbeteiligung verfügte (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 22. April 2010 V R 9/09, BFHE 229, 433, BStBl II 2011, 597, unter II.2.; vom 1. Dezember 2010 XI R 43/08, BFHE 232, 550, BStBl II 2011, 600, unter II.2.).
  • BFH, 09.12.2010 - V R 17/10

    Kein Vorsteuerabzug beim Betriebsausflug, soweit keine Aufmerksamkeit (Grenze 110

    Auszug aus BFH, 03.12.2015 - V R 36/13
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass sich der Vorsteuerabzug nach den beim Leistungsbezug bestehenden Verwendungsabsichten richtet (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2010 V R 17/10, BFHE 232, 243, BStBl II 2012, 53, unter II.3.a).
  • BFH, 22.04.2010 - V R 9/09

    Betriebsaufspaltung: Keine umsatzsteuerrechtliche Organschaft, wenn mehreren

    Auszug aus BFH, 03.12.2015 - V R 36/13
    Eine Organschaft besteht aus mehreren Gründen nicht: Es fehlt an einer finanziellen Eingliederung, da weder die KG an der GbR noch die GbR an der KG über eine eigene Mehrheitsbeteiligung verfügte (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 22. April 2010 V R 9/09, BFHE 229, 433, BStBl II 2011, 597, unter II.2.; vom 1. Dezember 2010 XI R 43/08, BFHE 232, 550, BStBl II 2011, 600, unter II.2.).
  • BFH, 30.04.2009 - V R 3/08

    Keine Mehrmütterorganschaft im Umsatzsteuerrecht

    Auszug aus BFH, 03.12.2015 - V R 36/13
    Die Einbeziehung der Personengesellschaft in den Organkreis setzt dann aber voraus, dass an ihr nur eine natürliche Person als Organträger beteiligt ist, da der erkennende Senat auch unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils Larentia + Minerva und Marenave Schiffahrt (EU:C:2015:496) an seiner Rechtsprechung festhält, nach der es keine sog. Mehrmütterorganschaft gibt (BFH-Urteil vom 30. April 2009 V R 3/08, BFHE 226, 144, BStBl II 2013, 873, Leitsatz).
  • BFH, 04.02.2015 - XI R 14/14

    Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen beim Verkauf einzelner Unternehmensteile

    Auszug aus BFH, 03.12.2015 - V R 36/13
    c) Eine als Fortsetzung des Einzelunternehmens anzusehende Tätigkeit der GbR ergibt sich auch nicht aus der vom FG als maßgeblich angesehenen Gesamtschau, da das FG insoweit nicht hinreichend die nach dem EuGH-Urteil vom 30. Mai 2013 C-651/11 X (EU:C:2013:346, Rz 46 f.) maßgebliche Einzelbeurteilung berücksichtigt hat, die nicht nur für den "Übertragenden", sondern auch für den "Begünstigten" und damit für den Erwerber gilt (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 4. Februar 2015 XI R 14/14, BFHE 250, 240, BStBl II 2015, 908, unter II.2.b).
  • BFH, 30.04.2009 - V R 4/07

    Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG bei nur teilweiser Übernahme der

  • BFH, 06.05.2010 - V R 26/09

    Keine Geschäftsveräußerung bei Übertragung eines an eine Organgesellschaft

  • BFH, 11.12.2013 - XI R 17/11

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer sog. Führungsholding - Aufteilung der

  • BFH, 18.01.2012 - XI R 27/08

    Geschäftsveräußerung - Übereignung des Warenbestands und der Geschäftsausstattung

  • BFH, 11.12.2013 - XI R 38/12

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer sog. Führungsholding - Aufteilung der

  • EuGH, 30.05.2013 - C-651/11

    X - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 5 Abs. 8 - Begriff

  • EuGH, 13.03.2014 - C-204/13

    Malburg - Steuern - Mehrwertsteuer - Entstehung und Umfang des Rechts auf

  • BFH, 28.11.2002 - V R 3/01

    Unentgeltliche Betriebsübertragung

  • EuGH, 10.11.2011 - C-444/10

    Schriever - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 5 Abs. 8 - Begriff der

  • EuGH, 27.11.2003 - C-497/01

    Zita Modes

  • BFH, 29.08.2018 - XI R 37/17

    Geschäftsveräußerung - Übereignung des Inventars einer Gaststätte bei

    Die Nutzungsüberlassung der Immobilie darf auch durch einen Dritten erfolgen, ohne dass es darauf ankäme, welche Vereinbarung zuerst getroffen wurde (vgl. insoweit zutreffend BFH-Urteil vom 3. Dezember 2015 V R 36/13, BFHE 251, 556, BStBl II 2017, 563, Rz 19 und 21).
  • BFH, 26.06.2019 - XI R 3/17

    Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen

    Der Senat verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf die BFH-Urteile in BFHE 229, 433, BStBl II 2011, 597, in BFHE 232, 550, BStBl II 2011, 600, vom 02.12.2015 - V R 12/14 (BFH/NV 2016, 437, Rz 22), vom 03.12.2015 - V R 36/13 (BFHE 251, 556, BStBl II 2017, 563, Rz 27) und vom 24.08.2016 - V R 36/15 (BFHE 255, 310, BStBl II 2017, 595, Rz 14) sowie den BFH-Beschluss vom 19.09.2011 - XI B 85/10 (BFH/NV 2012, 283, Rz 13).

    Im Rahmen der Prüfung ist --insoweit entgegen der Auffassung der Klägerin-- jeder Vorgang einzeln und selbständig zu beurteilen; Erwerbe von mehreren Personen dürfen nicht zusammengerechnet werden (vgl. EuGH-Urteil X vom 30.05.2013 - C-651/11, EU:C:2013:346, UR 2013, 582, Rz 47; BFH-Urteile in BFHE 250, 240, BStBl II 2015, 908, Rz 29 f.; in BFHE 248, 472, BStBl II 2015, 616, Rz 25 f.; in BFHE 251, 556, BStBl II 2017, 563, Rz 26).

  • BFH, 18.09.2019 - XI R 33/18

    Grundsätzlich keine Geschäftsveräußerung trotz vollständiger Übertragung der

    bb) Allerdings hat das FG zu Unrecht ungeprüft gelassen, ob zwischen der Erwerberin und der B-GmbH eine Organschaft besteht (vgl. allgemein zu dieser Möglichkeit BFH-Urteil vom 03.12.2015 - V R 36/13, BFHE 251, 556, BStBl II 2017, 563, Rz 27 und 28).
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 6 K 1396/10

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Fortführung des Unternehmens durch

    Zum Erwerb durch eine Unternehmergruppe hat das FG Nürnberg mit Urteil vom 06.08.2013 - 2 K 1964/10 (Az. des Revisionsverfahrens beim BFH: V R 36/13; EFG 2013 S. 1964) entschieden, dass § 1 Abs. 1a UStG richtlinienkonform in der Weise auszulegen sei, dass von der nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung auch die Fälle erfasst werden, in denen ein Unternehmen nicht auf einen einzigen Erwerber, sondern auf mehrere übertragen werde, die den Geschäftsbetrieb gemeinsam in der bisherigen Form fortführen wollen.

    Die Zulassung der Revision ist auch zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung erforderlich im Hinblick auf das bereits anhängige Verfahren V R 36/13.

  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2016 - 1 K 3466/14

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: finanzielle und wirtschaftliche

    Der 5. Senat des BFH hat an diesen Anforderungen auch nach dem EuGH-Urteil vom 16. Juli 2015 C-108/14 und C-109/14, Larentia und Minerva (UR 2015, 671) festgehalten (vgl.BFH-Urteile vom 2. Dezember 2015 V R 15/14, UR 2016, 192; vom 3. Dezember 2015 V R 36/13, BFHE 251, 556, UR 2016, 204).
  • FG München, 02.02.2023 - 14 K 2328/20

    Anwendbarkeit der Grundsätze der Kettenübertragung bei Betriebsfortführung durch

    Die Einzelbeurteilung gilt dabei nicht nur für den Übertragenden, sondern auch für den Erwerber (BFH-Urteil vom 3. Dezember 2015 - V R 36/13, BFHE 251, 556, BStBl II 2017, 563, Rn. 26).

    Insbesondere handelt es sich nicht um einen Fall, bei dem Vermögenswerte an verschiedene Erwerber veräußert wurden, die nur zusammen ein Teilvermögen bildeten (vgl. BFH-Urteil vom 4. Februar 2015 - XI R 14/14, BFHE 250, 240, BStBl II 2015, 908, Rn. 33) oder die nicht unternehmerisch genutzt wurden (vgl. BFH-Urteil vom 3. Dezember 2015 - V R 36/13, BFHE 251, 556, BStBl II 2017, 563, Rn. 24).

    bb) Für die Beurteilung der Fortführung(sabsicht) spielen deshalb auch Elemente wie die Laufzeit eines gewährten Mietvertrags und die für seine Beendigung vereinbarten Bedingungen bei der Gesamtbeurteilung eine Rolle, auch wenn weder die Laufzeit des Mietvertrags noch die Möglichkeit, diesen kurzfristig zu kündigen, als solche für die Schlussfolgerung entscheidend sind, dass der Erwerber beabsichtigte, den übertragenen Geschäftsbetrieb oder Unternehmensteil sofort abzuwickeln (vgl. in diesem Sinne EuGH-Urteile Mailat vom 19. Dezember 2018 - C-17/18, ECLI:EU:C:2018:1038, Rn. 28, und Schriever vom 10. November - C-444/10, ECLI:EU:C:2011:724, Rn. 42f; BFH-Urteil vom 3. Dezember 2015 - V R 36/13, BFHE 251, 556, BStBl II 2017, 563, Rn. 17f, m.w.N.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 K 2485/13

    GmbH & Co. KG keine Organgesellschaft - Auswirkungen eines Gesamtplans bei der

    Zu diesem Urteil sei beim BFH unter dem Aktenzeichen V R 36/13 ein Revisionsverfahren anhängig.
  • FG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - 1 K 1854/18

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs aufgrund Einbringung eines Einzelunternehmens

    Die Dauer des Mietvertrags und damit der Nutzungsüberlassung ist dabei nur insoweit zu berücksichtigen, als sich hieraus -was vorliegend aufgrund der unbefristeten Überlassung nicht der Fall ist- ein Hindernis für die dauerhafte Fortführung der wirtschaftlichen Tätigkeit ergibt (BFH-Urteil vom 3. Dezember 2015 V R 36/13, BStBl II 2017, 563 Rn. 16 ff.).

    Zudem setzt eine Geschäftsveräußerung eine Unternehmensfortführung beim Erwerber voraus (BFH-Urteil vom 3. Dezember 2015 V R 36/13, BStBl II 2017, 563 Rn. 15 und Rn. 23).

  • BFH, 24.07.2017 - XI B 25/17

    Finanzielle Eingliederung bei nur mittelbarer Beteiligung; maßgeblicher Zeitpunkt

    Da gleichzeitig eine Mehrmütterorganschaft nach nationalem Recht ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteile vom 30. April 2009 V R 3/08, BFHE 226, 144, BStBl II 2013, 873; vom 3. Dezember 2015 V R 36/13, BFHE 251, 556, BStBl II 2017, 563), hat das FA angenommen, dass keine Organschaft besteht.
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.09.2019 - 2 K 2161/16

    Steuerschuldnerschaft des Organträgers: keine Qualifizierung von Innenumsätzen

    Schließlich sei darauf hingewiesen, dass der BFH mit Urteilen vom 02.12.2015 (V R 25/13) und vom 03.12.2015 (V R 36/13) entschieden habe, dass auch eine Personengesellschaft durch richtlinienkonforme Auslegung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG Organgesellschaft sein könne.
  • FG München, 27.09.2021 - 7 K 3347/18

    Keine Gemeinnützigkeit eines im Verfassungsschutzbericht erwähnten Vereins

  • FG Köln, 15.09.2020 - 8 K 2974/18

    Auslösen einer Vorsteuerberichtigung durch eine Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • FG Münster, 23.03.2023 - 5 K 232/18

    Zurechnung der Umsätze und Vorsteuerbeträge der Organgesellschaft dem Organträger

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 7 K 7123/16

    Annahme einer umsatzsteuerlichen Organschaft bei unterschiedlicher Ausprägung

  • FG Nürnberg, 30.04.2019 - 2 K 358/17

    Umsatzsteuer 2011

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