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   BFH, 13.10.2015 - IX R 35/14   

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https://dejure.org/2015,43120
BFH, 13.10.2015 - IX R 35/14 (https://dejure.org/2015,43120)
BFH, Entscheidung vom 13.10.2015 - IX R 35/14 (https://dejure.org/2015,43120)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 2015 - IX R 35/14 (https://dejure.org/2015,43120)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Risikolebensversicherungsbeiträge keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 2, EStG § 9 Abs 1 S 2, EStG § 10 Abs 3, EStG § 10 Abs 1 Nr 3a, EStG § 12 Nr 1 S 2, EStG VZ 2008
    Risikolebensversicherungsbeiträge keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • Bundesfinanzhof

    Risikolebensversicherungsbeiträge keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 3 Nr 2 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 2 EStG 2002, § 10 Abs 3 EStG 2002, § 10 Abs 1 Nr 3a EStG 2002
    Risikolebensversicherungsbeiträge keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • IWW

    § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes... (EStG), § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG, § 10 Abs. 3 ff. EStG, § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Beiträgen zu Risikolebensversicherungen zur Absicherung der Finanzierung einer der Einkünfteerzielung dienenden Immobilie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Zulässigkeit der Aufteilung der Beiträge

  • Betriebs-Berater

    Risikolebensversicherungsbeiträge keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EStG § 9 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 3, § 12 Nr. 1 Satz 2
    Keine Berücksichtigung von Risikolebensversicherungsbeiträgen als Werbungskosten auch bei vom den Grundstückserwerb finanzierenden Kreditinstitut verlangten Abschluss

  • rewis.io

    Risikolebensversicherungsbeiträge keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Beiträgen zu Risikolebensversicherungen zur Absicherung der Finanzierung einer der Einkünfteerzielung dienenden Immobilie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von Beiträgen zu Risikolebensversicherungen zur Absicherung der Finanzierung einer der Einkünfteerzielung dienenden Immobilie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • datenbank.nwb.de

    Risikolebensversicherungsbeiträge keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Risikolebensversicherungsbeiträge sind keine Werbungskosten bei Mieteinkünften!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Risikolebensversicherungsbeiträge keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - und die Beiträge zur Risikolebensversicherung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Risikolebensversicherungsbeiträge stellen keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Risikolebensversicherung: Beiträge sind keine Werbungskosten bei Vermietungseinkünften

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Berücksichtigung von darlehnssichernden Beiträgen zu Risikoversicherungen als Sonderausgaben

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Werbungskosten: Abschluss einer Risikolebensversicherung zur Immobilienfinanzierung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Risikolebensversicherungsbeiträge keine Werbungskosten

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Risikolebensversicherungsbeiträge sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Vorsorgeaufwendungen/Altersvorsorgeaufwendungen
    Sonstige Vorsorgeaufwendungen
    Sonstige Vorsorgeaufwendungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG
    Allgemeiner Überblick

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 252, 34
  • NJW 2016, 1263
  • NZM 2016, 831
  • BB 2016, 339
  • DB 2016, 624
  • BStBl II 2016, 210
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus BFH, 13.10.2015 - IX R 35/14
    Eine Aufteilung von Beiträgen für Risikolebensversicherungen nach den im Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) niedergelegten Maßstäben kommt nicht in Betracht, wenn sich die durch die Einkünfteerzielung veranlassten Beitragsanteile nicht feststellen lassen und dem Darlehenssicherungszweck gegenüber der Absicherung des Todesfallrisikos eine untergeordnete Bedeutung zukommt.

    Daran habe sich auch durch die Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) nichts geändert.

    Maßgeblich ist, ob bei wertender Beurteilung das auslösende Moment für das Entstehen der getätigten Aufwendungen der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre zuzuordnen ist (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672).

    Bei der erforderlichen wertenden Beurteilung (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672 Rz 93) kommt diesem privaten Umstand --die Darlehenstilgung ist dem Vermögensbereich des Steuerpflichtigen zuzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 7. August 1990 IX R 139/86, BFH/NV 1991, 94)-- das entscheidende Gewicht zu; er ist das "auslösende Moment" für das Entstehen der getätigten Aufwendungen, welche damit insgesamt der Privatsphäre und nicht der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre zuzuordnen sind.

    Zwar steht § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nach den im Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672 niedergelegten Maßstäben einer Aufteilung von gemischt veranlassten, aber anhand ihrer steuerlich erheblichen und privaten Anteile trennbaren Aufwendungen nicht mehr grundsätzlich entgegen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 07.10.2014 - 6 K 6147/12

    Beiträge für Risikolebensversicherung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften

    Auszug aus BFH, 13.10.2015 - IX R 35/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Oktober 2014  6 K 6147/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2015, 277 veröffentlichten Urteil die Auffassung, die Aufwendungen des Klägers für die Risikolebensversicherungen könnten nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Ansatz gebracht werden.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 7. Oktober 2014 6 K 6147/12 sowie den Bescheid über Einkommensteuer für 2008 vom 13. Dezember 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26. März 2012, zuletzt geändert durch Bescheid vom 17. August 2012, dahin zu ändern, dass bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung weitere Werbungskosten in Höhe von 2.467,24 EUR angesetzt werden.

  • BFH, 07.08.1990 - IX R 139/86

    Abziehbarkeit von Versicherungsbeträgen als Wergbungskosten

    Auszug aus BFH, 13.10.2015 - IX R 35/14
    Bei der erforderlichen wertenden Beurteilung (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672 Rz 93) kommt diesem privaten Umstand --die Darlehenstilgung ist dem Vermögensbereich des Steuerpflichtigen zuzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 7. August 1990 IX R 139/86, BFH/NV 1991, 94)-- das entscheidende Gewicht zu; er ist das "auslösende Moment" für das Entstehen der getätigten Aufwendungen, welche damit insgesamt der Privatsphäre und nicht der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre zuzuordnen sind.
  • BFH, 04.08.2016 - VI R 47/13

    Treuhändervergütung im Verbraucherinsolvenzverfahren weder Werbungskosten noch

    Maßgeblich ist, ob bei wertender Beurteilung das auslösende Moment für das Entstehen der Aufwendungen der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre zuzuordnen ist (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Oktober 2015 IX R 35/14, BFHE 252, 34, BStBl II 2016, 210; vom 8. April 2014 IX R 45/13, BFHE 244, 442, BStBl II 2015, 635; vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672).
  • FG Köln, 21.03.2018 - 3 K 2364/15

    Berücksichtigung von in Zusammenhang mit dem Verkauf eines nicht zur

    Als maßgebliches Kriterium für einen steuerrechtlich anzuerkennenden wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Aufwendungen und einer Einkunftsart wird die wertende Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen "auslösenden Moments" sowie dessen "Zuweisung zur einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre" angesehen (BFH, Beschluss vom 21.9.2009 GrS 1/06, BStBl II 2010, 672 und Urteil vom 13.10.2015 IX R 35/14, BStBl II 2016, 210).
  • BFH, 29.10.2019 - IX R 22/18

    Veräußerungskosten grundsätzlich keine vorab entstandenen Werbungskosten

    Entscheidend kommt es auf den objektiven wirtschaftlichen Zusammenhang an (vgl. auch BFH-Urteil vom 13.10.2015 - IX R 35/14, BFHE 252, 34, BStBl II 2016, 210 betreffend Beiträge für eine in die Finanzierung eingebundene Risikolebensversicherung).
  • FG Niedersachsen, 12.01.2022 - 9 K 165/20

    Keine Berücksichtigungsfähigkeit von Beiträgen für eine

    Dieser, in der privaten Lebensführung liegende "auslösende Moment" überlagere den mit der Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen bestehenden wirtschaftlichen Zusammenhang (BFH, Urteil vom 13. Oktober 2015 IX R 35/15 (Anmerkung Dokumentar: korrektes Az.: IX R 35/14), BFHE 252, 34, BStBl II 2016, 210).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.09.2023 - 5 K 1800/19

    Rückstellung für Insolvenzverwaltervergütung

    Maßgeblich ist, ob bei wertender Beurteilung das auslösende Moment für das Entstehen der Aufwendungen der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre zuzuordnen ist (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Oktober 2015 IX R 35/14, BFHE 252, 34, BStBl II 2016, 210; vom 8. April 2014 IX R 45/13, BFHE 244, 442, BStBl II 2015, 635; vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672).
  • FG Niedersachsen, 22.06.2023 - 3 K 105/22

    Vergütung des Insolvenzverwalters als Betriebsausgabe

    Maßgeblich ist, ob bei wertender Beurteilung das auslösende Moment für das Entstehen der Aufwendungen der einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre zuzuordnen ist (z.B. BFH-Urteile vom 13. Oktober 2015 IX R 35/14 , BStBl. II 2016, 210; vom 8. April 2014 IX R 45/13 , BStBl. II 2015, 635; vgl. auch Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06 , BStBl. II 2010, 672).
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