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   BFH, 22.06.2016 - V R 46/15   

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https://dejure.org/2016,26214
BFH, 22.06.2016 - V R 46/15 (https://dejure.org/2016,26214)
BFH, Entscheidung vom 22.06.2016 - V R 46/15 (https://dejure.org/2016,26214)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - V R 46/15 (https://dejure.org/2016,26214)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Steuerfreie Leistungen eines Erziehungsbeistands

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EGRL 112/2006 Art 9, EGRL 112/2006 Art 10, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst h, UStG § ... 2 Abs 1, UStG § 2 Abs 2, UStG § 4 Nr 25, UStG § 19, SGB 8 § 2 Abs 2, SGB 8 § 27 Abs 1, SGB 8 § 27 Abs 2, SGB 8 § 30, SGB 8 § 75, SGB 8 § 36 Abs 2, UStG § 4 Nr 25 Buchst b DBuchst bb, UStG VZ 2007, UStG VZ 2008, UStG VZ 2009
    Steuerfreie Leistungen eines Erziehungsbeistands

  • Bundesfinanzhof

    Steuerfreie Leistungen eines Erziehungsbeistands

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 9 EGRL 112/2006, Art 10 EGRL 112/2006, Art 132 Abs 1 Buchst h EGRL 112/2006, § 2 Abs 1 UStG 2005, § 2 Abs 2 UStG 2005
    Steuerfreie Leistungen eines Erziehungsbeistands

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse eines selbständigen Erziehungsbeistandes für von ihm erbrachte Betreuungsleistungen bei Vergütung durch eine Personengesellschaft

  • Betriebs-Berater

    Steuerfreie Leistungen eines Erziehungsbeistands

  • rewis.io

    Steuerfreie Leistungen eines Erziehungsbeistands

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Steuerbefreiungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerfreie Leistungen eines Erziehungsbeistands

  • rechtsportal.de

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse eines selbständigen Erziehungsbeistandes für von ihm erbrachte Betreuungsleistungen bei Vergütung durch eine Personengesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Steuerfreie Leistungen eines Erziehungsbeistands

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuerfreie Leistungen eines Erziehungsbeistands

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung unter Auflage

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerfreie Leistungen eines Erziehungsbeistands

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG 2005 § 4 Nr 25, SGB 8 § 75, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst h
    Steuerfreiheit, Jugendhilfe, Sozialarbeit

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 254, 272
  • FamRZ 2016, 1770
  • BB 2016, 2133
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (29)

  • BFH, 18.08.2015 - V R 13/14

    Umsatzsteuerfreie Pflegeleistungen

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 46/15
    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 18. August 2015 V R 13/14 (BFHE 251, 282), da es sich um nicht vergleichbare Sachverhalte handele: Der Kläger sei kein Mitglied in einem "anerkannten" Verein, sodass keine über einen Verein durchgeleitete Kostentragung vorliege.

    Auch eine derartige mittelbare oder "durchgeleitete" Kostentragung erfüllt nach der jüngsten Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteile in BFHE 251, 282, Rz 21, sowie in BFH/NV 2016, 1129, Rz 36) das Merkmal der Kostenübernahme.

    Wie der Senat bereits im Urteil in BFHE 251, 282 (Rz 21) entschieden hat, liegt eine "Kostenübernahme" i.S. des EuGH-Urteils Zimmermann, (EU:C:2012:716, Rz 31) auch dann vor, wenn der Leistende die Vergütung nicht direkt erhält, sondern indirekt im Wege der Durchleitung über einen Verein.

  • EuGH, 15.11.2012 - C-174/11

    Zimmermann - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs.

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 46/15
    bb) Der Kläger ist auch als Einrichtung i.S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL "anerkannt" (zu den Anforderungen im Einzelnen vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Zimmermann vom 15. November 2012 C-174/11, EU:C:2012:716, Rz 26).

    (3) Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass sich die Anerkennung auch daraus ergeben kann, dass die Kosten der fraglichen Leistungen unter Umständen zum großen Teil von Krankenkassen oder anderen Einrichtungen der sozialen Sicherheit übernommen werden (EuGH-Urteil Zimmermann, EU:C:2012:716, Rz 31; BFH-Urteil vom 6. April 2016 V R 55/14, BFH/NV 2016, 1129, Rz 36).

    Wie der Senat bereits im Urteil in BFHE 251, 282 (Rz 21) entschieden hat, liegt eine "Kostenübernahme" i.S. des EuGH-Urteils Zimmermann, (EU:C:2012:716, Rz 31) auch dann vor, wenn der Leistende die Vergütung nicht direkt erhält, sondern indirekt im Wege der Durchleitung über einen Verein.

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2015 - 6 K 1361/12

    Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Erziehungsbeistandes - Vereinbarkeit

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 46/15
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. November 2015  6 K 1361/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die dagegen erhobene Klage vor dem Finanzgericht (FG) hatte nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 72 veröffentlichten Urteil Erfolg.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 12. November 2015  6 K 1361/12 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 06.04.2016 - V R 55/14

    Umsatzsteuerfreie Betreuungsleistungen

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 46/15
    (3) Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass sich die Anerkennung auch daraus ergeben kann, dass die Kosten der fraglichen Leistungen unter Umständen zum großen Teil von Krankenkassen oder anderen Einrichtungen der sozialen Sicherheit übernommen werden (EuGH-Urteil Zimmermann, EU:C:2012:716, Rz 31; BFH-Urteil vom 6. April 2016 V R 55/14, BFH/NV 2016, 1129, Rz 36).

    Auch eine derartige mittelbare oder "durchgeleitete" Kostentragung erfüllt nach der jüngsten Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteile in BFHE 251, 282, Rz 21, sowie in BFH/NV 2016, 1129, Rz 36) das Merkmal der Kostenübernahme.

  • BFH, 08.11.2007 - V R 2/06

    Steuerbefreiung der Umsätze eines Sozialarbeiters, der im Auftrag eines

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 46/15
    Das FG-Urteil stehe nicht im Einklang mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. November 2007 V R 2/06 (BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634).

    Dem könne nicht gefolgt werden, da auch der Grundsatz der Neutralität nicht gebiete, dass rechtlich unterschiedlich ausgestaltete Beziehungen umsatzsteuerrechtlich gleich behandelt werden müssten (BFH-Urteil in BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634, Rz 43).

  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 46/15
    Insoweit haben die nationalen Gerichte zu prüfen, ob die zuständigen Behörden die Grenzen des ihnen eingeräumten Ermessens unter Beachtung der Grundsätze des Unionsrechts eingehalten haben, einschließlich des Grundsatzes der Gleichbehandlung, der im Mehrwertsteuerbereich im Grundsatz der steuerlichen Neutralität zum Ausdruck kommt ( vgl. EuGH-Urteile Kügler vom 10. September 2002 C-141/00, EU:C:2002:473; Kingscrest Associates und Montecello vom 26. Mai 2005 C-498/03, EU:C:2005:322).
  • BFH, 22.04.2004 - V R 1/98

    Steuerbefreiung der Umsätze einer GmbH aus Behandlungspflege, Grundpflege und

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 46/15
    Dabei kommt es nicht zwingend darauf an, ob die Kosten im konkreten Fall tatsächlich übernommen worden sind, es reicht vielmehr aus, dass sie übernehmbar sind (BFH-Urteile vom 8. Juni 2011 XI R 22/09, BFHE 234, 448, Rz 38, sowie vom 22. April 2004 V R 1/98, BFHE 205, 514, BStBl II 2004, 849, unter II.3.b, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2012 - 7 A 10868/12

    Erstattung von Jugendhilfeleistungen; örtliche Zuständigkeit; verschiedene

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 46/15
    Da die Erziehungsbeistandschaft auf der Entscheidung des Jugendamtes beruhte, voraussichtlich für eine längere Zeit zu leisten ist und deshalb gemäß § 36 Abs. 2 SGB VIII ein Hilfeplan aufzustellen ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Oktober 2012  7 A 10868/12, JAmt 2012, 606, Leitsatz 2 sowie Rz 32) und das Jugendamt nach den Feststellungen des FG die Kostenübernahme erklärt hat, liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kostentragung vor.
  • EuGH, 21.06.2007 - C-453/05

    Ludwig - Sechste Richtlinie - Mehrwertsteuer - Begriff "Umsätze der Vermittlung

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 46/15
    Das Neutralitätsprinzip besagt auch, dass die Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein müssen, das Organisationsmodell zu wählen, das ihnen am besten zusagt, ohne Gefahr zu laufen, dass ihre Umsätze von der Steuerbefreiung nach der Richtlinie ausgeschlossen werden (EuGH-Urteile GfBk vom 7. März 2013 C-275/11, EU:C:2013:141, Leitsatz 3, sowie Rz 30 und 31, sowie Abbey National vom 22. Februar 2001 C-408/98, EU:C:2001:110, sowie Ludwig vom 21. Juni 2007 C-453/05, EU:C:2007:369, Rz 35).
  • BFH, 19.12.1985 - V R 167/82

    Unanfechtbarkeit i. S. des § 19 Abs. 4 UStG 1973 ist die formelle Bestandskraft

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 46/15
    a) Mit der Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2006, in der er die Steuer nach den allgemeinen Grundsätzen berechnet hatte, hat der Kläger jedoch konkludent auf die Nichterhebung der Steuer nach § 19 Abs. 1 UStG verzichtet (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2003 V R 29/02, BFHE 202, 403, BStBl II 2003, 904, Rz 18, sowie vom 19. Dezember 1985 V R 167/82, BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420).
  • BFH, 15.02.2012 - XI R 24/09

    Zur Vorsteuerberichtigung beim letzten Abnehmer einer Lieferkette wegen ihm

  • EuGH, 26.05.2005 - C-498/03

    Kingscrest Associates und Montecello - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel

  • BFH, 05.08.2010 - V R 54/09

    Zuschuss, sportliche Veranstaltung, Zweckbetrieb - Umsatzsteuer auf

  • BFH, 02.07.2014 - XI R 4/13

    Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Übertragung eines Miteigentumsanteils an

  • BFH, 09.07.2003 - V R 29/02

    Rechtsbehelfsfrist: Schriftliche Zustimmung zur Steueranmeldung

  • VG Aachen, 21.01.2015 - 2 L 414/14

    Erziehungsbeistandschaft; sozialpädagogische Familienhilfe; Wunsch- und

  • BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Rahmen des

  • EuGH, 07.03.2013 - C-275/11

    GfBk - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 77/388/EWG - Steuerfreiheit für

  • EuGH, 22.02.2001 - C-408/98

    Abbey National

  • VG Bayreuth, 20.07.2009 - B 3 K 08.623

    Voraussetzungen der Bindungswirkung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

  • LSG Bayern, 29.04.2015 - L 16 R 1062/13

    Tätigkeiten als Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII

  • BFH, 11.11.2015 - V R 3/15

    Beurteilung der Unternehmereigenschaft von durch eine Agentur vermittelten

  • BFH, 14.04.2010 - XI R 14/09

    Unternehmereigenschaft des geschäftsführenden Komplementärs einer KG

  • BFH, 15.10.1997 - I R 42/97

    VGA bei Pensionszusagen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 88/14

    Familienhelfer - Einzelfallhilfe

  • BFH, 07.05.2014 - X R 19/11

    Teilwertabschreibung einer GmbH-Beteiligung bei über mehrere Jahre gewährten

  • BFH, 16.09.2015 - XI R 27/13

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung -

  • BFH, 11.11.2004 - V R 30/04

    Entschädigung für Flurschäden und Aufwuchsschäden als echter Schadensersatz -

  • BFH, 10.03.2005 - V R 29/03

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers

  • BFH, 10.04.2019 - XI R 11/17

    Umsatzsteuerpflicht für Gutachtertätigkeit im Auftrag des Medizinischen Dienstes

    Dies wird durch die Rechtsprechung des BFH dahingehend ausgelegt, dass aus der Verwendung des Ausdrucks "vergütet wurden" statt "Kostenübernahme" zwar nicht geschlossen werden könne, dass eine mittelbare Vergütung nicht ausreiche (BFH-Urteil vom 22. Juni 2016 - V R 46/15, BFHE 254, 272, Rz 50).

    Voraussetzung einer "Vergütung" sei jedoch zumindest, dass der zuständige Träger die durch einen Subunternehmer an einen anderen Unternehmer im Rahmen der begünstigten Tätigkeit erbrachten Leistungen kennt und die Kosten hierfür, wenn auch mittelbar, tragen will (vgl. BFH-Urteile in BFHE 254, 272, Rz 31; in BFHE 262, 220, Rz 66).

    Demgemäß kann es zu einer Anerkennung aufgrund einer vertraglich vereinbarten Kostenübernahme nur dann kommen, wenn für den Vertragsschluss eine gesetzliche Grundlage besteht (BFH-Urteile vom 18. Februar 2016 - V R 46/14, BFHE 253, 421, Rz 43, m.w.N.; in BFHE 254, 272, Rz 37).

  • BFH, 13.06.2018 - XI R 20/16

    Zur Umsatzsteuerbefreiung von Subunternehmerleistungen im Bereich der ambulanten

    Soweit der BFH in seinen Urteilen vom 18. August 2015 V R 13/14 (BFHE 251, 282, BFH/NV 2015, 1784) und vom 22. Juni 2016 V R 46/15 (BFHE 254, 272, BFH/NV 2016, 1530) eine mittelbare Kostentragung als ausreichend angesehen habe, hätten die Unternehmer in diesen Fällen die Möglichkeit gehabt, unmittelbar Verträge mit den Pflegekassen bzw. mit dem Jugendamt zu schließen.

    aa) Befreiungsvorschriften sind zwar --worauf das FA zutreffend hinweist-- grundsätzlich eng auszulegen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 5. August 2010 V R 54/09, BFHE 231, 289, BStBl II 2011, 191, Rz 22; in BFHE 254, 272, BFH/NV 2016, 1530, Rz 49; jeweils m.w.N.).

    Der BFH hat mit Urteil in BFHE 254, 272, BFH/NV 2016, 1530 zur richtlinienkonformen Auslegung von § 4 Nr. 25 Buchst. b Doppelbuchst.

    In diesem Fall sagt das Jugendamt in Kenntnis der Person des Subunternehmers zu und übernimmt die Kosten für dessen Leistungen (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 254, 272, BFH/NV 2016, 1530, Rz 31).

    c) Das FA verkennt, dass zur Gewährung der Steuerbefreiung an Subunternehmer eine mittelbare oder durchgeleitete Kostentragung nach der jüngeren Rechtsprechung des BFH (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 251, 282, BFH/NV 2015, 1784, Rz 21; in BFHE 253, 466, BFH/NV 2016, 1126, Rz 36; in BFHE 254, 272, BFH/NV 2016, 1530, Rz 36; in BFHE 256, 550, BFH/NV 2017, 863, Rz 35) ausreicht, soweit es darauf abstellt, dass ein bloßes Tätigwerden als Subunternehmer für die Anerkennung als soziale Einrichtung nicht ausreicht.

    d) Es kommt --anders als das FA mit Bezug auf die BFH-Urteile in BFHE 251, 282, BFH/NV 2015, 1784 und in BFHE 254, 272, BFH/NV 2016, 1530 ferner meint-- nicht darauf an, dass die Klägerin mangels erforderlicher Qualifikation als "Fachkraft" selbst keine Vereinbarung mit dem Sozialhilfeträger hatte treffen können.

  • FG Hessen, 13.02.2017 - 6 K 2594/12

    § 4 Nr.25 UStG, Art. 132 Abs.1 Buchst. h MwStSystRL

    aa UStG dahingehend unionsrechtskonform auszulegen, dass eine indirekte und damit mittelbare Vergütung der Leistungen durch einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ausreicht, soweit die Leistungen des Unternehmers nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL steuerbefreit sind (Urteil des BFH vom 22.06.2016 V R 46/15, BFHE 254, 272, BFH/NV 2016, 1530 [BFH 22.06.2016 - V R 46/15] ).

    Das ist insbesondere der Fall bei Kindern bzw. Jugendlichen, die Probleme in der Familie, Schule, mit Freunden oder bei der Bewältigung ihres Alltags haben (vgl. Urteil des BFH vom 22.06.2016 V R 46/15, BFHE 254, 272, BFH/NV 2016, 1530 [BFH 22.06.2016 - V R 46/15] ).

    Die Beauftragung eines Unternehmers mit der Erziehungshilfe einschließlich der Zusage einer Kostenübernahme durch das Jugendamt in Kenntnis eines Subunternehmers beinhaltet die formlose Bestellung des Subunternehmers zum Erziehungsbeistand, woraus sich dessen sozialer Charakter ergibt, der dem Erbringer der Dienstleistung zuerkannt sein muss (vgl. Urteil des BFH vom 22.06.2016 V R 46/15, BFHE 254, 272, BFH/NV 2016, 1530 [BFH 22.06.2016 - V R 46/15] ).

    Erfüllen sie diese Aufgaben aber nicht oder nur unzulänglich, liegt es im allgemeinen Interesse, Kinder und Jugendliche bereits möglichst frühzeitig zu betreuen und ihnen die Chance an einer Teilhabe am späteren Erwerbsleben und der Gesellschaft zu ermöglichen (vgl. Urteil des BFH vom 22.06.2016 V R 46/15, BFHE 254, 272, BFH/NV 2016, 1530 [BFH 22.06.2016 - V R 46/15] ).

    (cc) Letztlich kann sich die Anerkennung auch daraus ergeben kann, dass die Kosten der fraglichen Leistungen zum großen Teil von Krankenkassen oder anderen Einrichtungen der sozialen Sicherheit übernommen werden (Urteile des BFH vom 22.06.2016 V R 46/15, BFHE 254, 272, BFH/NV 2016, 1530 [BFH 22.06.2016 - V R 46/15] und vom 06.04.2016 V R 55/14, BFH/NV 2016, 1129).

    Insoweit haben die nationalen Gerichte zu prüfen, ob die zuständigen Behörden die Grenzen des ihnen eingeräumten Ermessens unter Beachtung der Grundsätze des Unionsrechts eingehalten haben, einschließlich des Grundsatzes der Gleichbehandlung, der im Mehrwertsteuerbereich im Grundsatz der steuerlichen Neutralität zum Ausdruck kommt (vgl. Urteil des BFH vom 22.06.2016 V R 46/15, BFHE 254, 272, BFH/NV 2016, 1530 [BFH 22.06.2016 - V R 46/15] unter Bezugnahme auf die Urteile des EuGH vom 10.09.2002 C-141/00 -Kügler-, EU:C:2002:473 und vom 26.05.2005 C-498/03 -Kingscrest Associates und Montecello- EU:C:2005:322).

  • BFH, 07.12.2016 - XI R 5/15

    Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen der Eingliederungshilfe und im Rahmen des

    Insbesondere hat der Kläger nach den tatsächlichen Feststellungen des FG ein Unternehmerrisiko getragen und war nicht unselbständig i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG (vgl. dazu allgemein BFH-Urteile vom 14. April 2010 XI R 14/09, BFHE 230, 245, BStBl II 2011, 433, Rz 20 ff.; vom 11. November 2015 V R 3/15, BFH/NV 2016, 795, Rz 20 f.; vom 22. Juni 2016 V R 46/15, BFHE 254, 272, BFH/NV 2016, 1530, Rz 19 f.).

    Insoweit reicht es aus, dass der X-e.V. nach den tatsächlichen Feststellungen des FG sämtliche Kosten der ISB- und EGH-Leistungen des Klägers dem Landschaftsverband bzw. der Stadt C in Rechnung gestellt hat und jene in allen (und damit in mehr als 40 % der) Fälle(n) sämtliche Kosten mittelbar getragen haben (s. zur Gewährung der Steuerbefreiung an Subunternehmer in Fällen der mittelbaren Kostentragung auch BFH-Urteile in BFHE 253, 466, BFH/NV 2016, 1126, Rz 36; in BFHE 254, 272, BFH/NV 2016, 1530, Rz 36 und 50 f.; BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2013 XI B 88/13, BFH/NV 2014, 550).

  • BFH, 23.09.2020 - XI R 34/19

    Zum Widerruf des Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung

    b) Mit der Abgabe einer Umsatzsteuererklärung, in der der Steuerpflichtige die Steuer nach den allgemeinen Grundsätzen berechnet, verzichtet er konkludent auf die Nichterhebung der Steuer nach § 19 Abs. 1 UStG (vgl. BFH-Urteile in BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420; vom 09.07.2003 - V R 29/02, BFHE 202, 403, BStBl II 2003, 904, unter II.2.b, Rz 18; vom 20.12.2012 - V R 23/11, BFHE 240, 377, BStBl II 2013, 334, Rz 11; vom 24.07.2013 - XI R 31/12, BFHE 242, 429, BStBl II 2014, 214, Rz 17; vom 22.06.2016 - V R 46/15, BFHE 254, 272, Rz 53).
  • FG Köln, 17.05.2017 - 9 K 3140/14

    Umsatzsteuer: Verfahrensbeistand erbringt keine steuerfreie Leistung

    Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. h) MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten "eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen." Die Umsetzung dieser Richtlinie erfolgte wie auch diejenige des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g) MwStSystRL durch die Beibehaltung bereits zuvor bestehender Befreiungsvorschriften in § 4 Nr. 25 UStG, so dass auch insoweit eine unmittelbare Berufung auf das Unionsrecht möglich ist (vgl. im Ergebnis z.B. BFH-Urteile vom 6. April 2016 V R 55/14, BFH/NV 2016, 1126 und vom 22. Juni 2016 V R 46/15, BFH/NV 2016, 1530).

    Als eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundene Leistungen wurden von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bspw. anerkannt der Betrieb eines Wohnheims zur Unterbringung psychisch und seelisch kranker Kinder und Jugendlicher (BFH-Urteil vom 6. April 2016 V R 55/14, BFH/NV 2016, 1206) oder die Leistungen eines Erziehungsbeistandes im Sinne des § 30 SGB VIII, der das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützt und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördert (BFH-Urteil vom 22. Juni 2016 V R 46/15, BFH/NV 2016, 1530).

  • BFH, 30.11.2016 - V R 10/16

    Zur Steuerfreiheit von Leistungen eines Sozialtrainers

    Der Senat legt § 4 Nr. 25 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG unionsrechtskonform dahingehend aus, dass eine Vergütung durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht nur im Falle einer unmittelbaren, sondern auch bei einer nur mittelbaren (durchgeleiteten) Kostentragung (eingehend BFH-Urteil vom 22. Juni 2016 V R 46/15, BFHE 254, 272, Rz 51; ebenso schon BFH-Urteil vom 18. August 2015 V R 13/14, BFHE 251, 282) zu durchgeleiteten Zahlungen eines Vereins an Pflegehelfer, und BFH-Urteil vom 8. Juni 2011 XI R 22/09, BFHE 234, 448 zu Altenpflegeleistungen).

    So verhielt es sich im Fall des BFH-Urteils in BFHE 254, 272.

    Damit hatte es die Durchführung der Maßnahme durch den jeweiligen Subunternehmer genehmigt (BFH-Urteil in BFHE 254, 272, Rz 31).

  • BFH, 30.11.2016 - V R 18/16

    Steuerfreie Übernahme von Verbindlichkeiten

    Danach müssen die Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, das Organisationsmodell zu wählen, das ihnen am besten zusagt, ohne Gefahr zu laufen, dass ihre Umsätze von der Steuerbefreiung nach der Richtlinie ausgeschlossen werden (EuGH-Urteile GfBk vom 7. März 2013 C-275/11, EU:C:2013:141, Leitsatz 3, sowie Rz 30 und 31, sowie Abbey National vom 22. Februar 2001 C-408/98, EU:C:2001:110, sowie Ludwig vom 21. Juni 2007 C-453/05, EU:C:2007:369, Rz 35; vgl. auch BFH-Urteil vom 22. Juni 2016 V R 46/15, BFHE 254, 272, unter II.2.b bb (4)).
  • BFH, 21.06.2017 - V R 29/16

    Zur Unternehmereigenschaft einer Heilpädagogin - Unionsrechtskonforme

    Hierbei wird es die Maßstäbe zu berücksichtigen haben, die der Bundesfinanzhof insbesondere in seinem Urteil vom 22. Juni 2016 V R 46/15 (BFHE 254, 272, Rz 18 ff., m.w.N.) dargelegt hat.
  • BFH, 23.07.2019 - XI R 7/17

    Ort der Leistungen eines Boxtrainers

    b) Außerdem wird das FG unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse zu verifizieren haben, ob der Kläger --entsprechend dem Vertragswortlaut-- tatsächlich selbständig i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG tätig war (vgl. allgemein BFH-Urteile vom 14.04.2010 - XI R 14/09, BFHE 230, 245, BStBl II 2011, 433, Rz  20 f.; vom 11.11.2015 - V R 3/15, BFH/NV 2016, 795, Rz 20 f.; vom 22.06.2016 - V R 46/15, BFHE 254, 272, Rz 18 ff., jeweils m.w.N.).
  • FG Hessen, 20.10.2021 - 1 K 736/19

    Steuerbefreite Umstätze durch selbstständige Tätigkeit im Bereich der ambulanten

  • BFH, 19.08.2021 - V R 21/20

    Zu "eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundenen Dienstleistungen" i.S.

  • FG Münster, 10.10.2019 - 5 K 2662/16

    Anteilige Umsatzsteuerpflichtigkeit der Beförderungsleistungen einer dem

  • BFH, 19.01.2017 - V R 47/15

    "Scheinselbständigkeit" eines Kunsttherapeuten in einer JVA

  • BFH, 30.06.2022 - V R 32/21

    Ortskundeprüfung als steuerfreie Leistung

  • FG Hessen, 19.06.2018 - 1 K 2042/16

    § 4 Nr. 25 UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. h und i MwStSystRL

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