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   BFH, 09.11.2016 - II R 12/15   

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https://dejure.org/2016,48630
BFH, 09.11.2016 - II R 12/15 (https://dejure.org/2016,48630)
BFH, Entscheidung vom 09.11.2016 - II R 12/15 (https://dejure.org/2016,48630)
BFH, Entscheidung vom 09. November 2016 - II R 12/15 (https://dejure.org/2016,48630)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Bundesfinanzhof

    Verkauf von Grundbesitz einer GmbH an einen Landkreis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 1 GrEStG 1997 vom 24.03.1999
    Verkauf von Grundbesitz einer GmbH an einen Landkreis

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GrEStG § 4 Nr. 1
    Verkauf eines Grundstücks an einen Landkreis nicht grunderwerbsteuerbefreit

  • Wolters Kluwer

    Grunderwerbsteuerliche Behandlung des Erwerbs eines Grundstücks durch einen Landkreis von einer in seinem Mehrheitsbesitz befindlichen GmbH

  • Betriebs-Berater

    Verkauf von Grundbesitz einer GmbH an einen Landkreis

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GrEStG § 4 Nr. 1
    Befreiung von der Grunderwerbsteuer nur bei juristischer Person des öffentlichen Rechts als Veräußerer des Grundstücks

  • rewis.io

    Verkauf von Grundbesitz einer GmbH an einen Landkreis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG § 4 Nr. 1
    Verkauf von Grundbesitz einer GmbH an einen Landkreis

  • rechtsportal.de

    GrEStG § 4 Nr. 1
    Grunderwerbsteuerliche Behandlung des Erwerbs eines Grundstücks durch einen Landkreis von einer in seinem Mehrheitsbesitz befindlichen GmbH

  • datenbank.nwb.de

    Verkauf von Grundbesitz einer GmbH an einen Landkreis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    GmbH veräußert Grundstück: keine Steuerbefreiung!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundbesitzverkauf einer GmbH an einen Landkreis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verkauf von Grundbesitz einer GmbH an einen Landkreis

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verkauf von Grundbesitz einer GmbH an einen Landkreis

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Befreiung für Verkauf an einen Landkreis

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Grunderwerbsteuer bei Grundstücksverkauf einer GmbH an einen Landkreis

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • pwc.de (Kurzinformation)

    Verkauf von Grundbesitz einer GmbH an einen Landkreis

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 4 Nr 1, GG Art 28 Abs 2, AsylbLG § 3
    Grunderwerbsteuer, Steuerbefreiung, Asylbewerberunterkunft, Asylbewerber, Flüchtling, Gemeinnützigkeit

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 255, 540
  • NVwZ-RR 2017, 305
  • BB 2017, 22
  • DB 2017, 1008
  • BStBl II 2017, 211
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.09.2015 - II R 13/14

    Keine Hamburger Zweitwohnungsteuer für eine aus beruflichen Gründen gehaltene

    Auszug aus BFH, 09.11.2016 - II R 12/15
    bb) Für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgebend, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. September 2015 II R 13/14, BFHE 251, 569, m.w.N.).

    Der sog. Wille des Gesetzgebers bzw. der am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten kann hiernach bei der Interpretation nur insoweit berücksichtigt werden, als er auch im Text Niederschlag gefunden hat (BFH-Urteil in BFHE 251, 569, m.w.N.).

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92

    Einstandspflicht - Träger der Insolvenzsicherung - Betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BFH, 09.11.2016 - II R 12/15
    Es kann dahinstehen, ob überhaupt ein "Übergang von öffentlich-rechtlichen Aufgaben" vorlag, da die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben durch Private als beliehene Unternehmer eine Übertragung durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfordert (z.B. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 1995  1 C 32/92, BVerwGE 98, 280) und eine solche ursprüngliche Übertragung der Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von dem Kläger als Kostenträger nach § 3 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 16. November 1993 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen I 1993, 515) auf die A-GmbH im Streitfall als Voraussetzung einer Rückübertragung nicht ersichtlich ist.
  • BGH, 12.03.2013 - XI ZR 227/12

    Bankinsolvenz: Stundungswirkung eines von der Bundesanstalt für

    Auszug aus BFH, 09.11.2016 - II R 12/15
    Der Entstehungsgeschichte kommt zwar zur Erfassung des objektiven Willens des Gesetzgebers erhebliches Gewicht zu (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1980  1 PBvU 1/79, BVerfGE 54, 277, unter C.III.1., und Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. März 2013 XI ZR 227/12, BGHZ 197, 21; jeweils m.w.N.).
  • FG Hessen, 21.01.2015 - 5 K 908/10

    Der Kläger ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts, die durch den

    Auszug aus BFH, 09.11.2016 - II R 12/15
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 21. Januar 2015  5 K 908/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BFH, 09.11.2016 - II R 12/15
    Der Entstehungsgeschichte kommt zwar zur Erfassung des objektiven Willens des Gesetzgebers erhebliches Gewicht zu (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1980  1 PBvU 1/79, BVerfGE 54, 277, unter C.III.1., und Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. März 2013 XI ZR 227/12, BGHZ 197, 21; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.05.2023 - II R 24/21

    Grunderwerbsteuer bei Zusammenlegung und Neuerrichtung von Kirchengemeinden

    Die Intention war danach die grunderwerbsteuerrechtliche Privilegierung der öffentlichen Hand bei Eigentumswechsel an Grundstücken innerhalb der öffentlichen Hand bei Übergang von Verwaltungsaufgaben (BFH-Urteil vom 09.11.2016 - II R 12/15, BFHE 255, 540, BStBl II 2017, 211, Rz 19).

    Die Steuerbefreiung erfordert als Veräußerer und als Erwerber des Grundstücks jeweils juristische Personen des öffentlichen Rechts (BFH-Urteil vom 09.11.2016 - II R 12/15, BFHE 255, 540, BStBl II 2017, 211, Rz 16).

    Hält eine juristische Person des öffentlichen Rechts alle Anteile an einer juristischen Person des privaten Rechts, wird der private Rechtsträger der Grundstücke trotzdem nicht zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und damit nicht selbst zum begünstigten Rechtsträger (vgl. BFH-Urteil vom 09.11.2016 - II R 12/15, BFHE 255, 540, BStBl II 2017, 211, Rz 22).

  • BFH, 27.09.2017 - II R 13/15

    Grundsteuerbefreiung bei Öffentlich Privater Partnerschaft

    Selbst wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts alle Anteile an einer juristischen Person des privaten Rechts hält, wird der private Rechtsträger nicht zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und damit nicht selbst zum begünstigten Rechtsträger (BFH-Urteil vom 9. November 2016 II R 12/15, BFHE 255, 540, BStBl II 2017, 211, Rz 22).
  • BFH, 06.12.2017 - II R 26/15

    Grundsteuerbefreiung bei Öffentlich Privater Partnerschaft

    Selbst wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts alle Anteile an einer juristischen Person des privaten Rechts hält, wird der private Rechtsträger nicht zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und damit nicht selbst zum begünstigten Rechtsträger (BFH-Urteil vom 9. November 2016 II R 12/15, BFHE 255, 540, BStBl II 2017, 211, Rz 22).
  • BFH, 27.11.2019 - II R 40/16

    Grunderwerbsteuerbefreiung für kirchlichen Schulträgerwechsel

    Es ist zwischen den Beteiligten zu Recht nicht streitig, dass E und die Klägerin als Veräußerer und Erwerber juristische Personen des öffentlichen Rechts sind (zu dem Erfordernis der juristischen Person des öffentlichen Rechts auf beiden Seiten des Erwerbsgeschäfts vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 09.11.2016 - II R 12/15, BFHE 255, 540, BStBl II 2017, 211) und dass die Grundstücke und das Erbbaurecht nicht überwiegend einem Betrieb gewerblicher Art dienen.

    Seit jeher gehört jedenfalls die hoheitliche Tätigkeit zu den öffentlich-rechtlichen Aufgaben i.S. des früheren § 4 Abs. 1 Nr. 5 GrEStG 1940 (RGBl I 1940, 585) und des heutigen § 4 Nr. 1 GrEStG (dazu im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 255, 540BStBl II 2017, 211, Rz 19).

  • FG Münster, 07.06.2017 - 8 K 3992/14

    Zusammenlegung von Kirchengemeinden kann Grunderwerbsteuer auslösen

    § 4 Nr. 1 GrEStG findet keine Anwendung, wenn Veräußerer - wie hier fiktiv - eine GmbH (juristische Person des Privatrechts) ist und zwar auch dann, wenn ausschließlich juristische Personen des öffentlichen Rechts Gesellschafter sind und die GmbH öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt (vgl. BFH Urteil vom 09.11.2016 II R 12/15, BStBl. II 2017, 211).
  • FG Münster, 17.06.2021 - 8 K 364/21

    Grunderwerbsteuerpflichtiger Erwerb sämtlicher Anteile an einer GmbH

    Da der Gesetzgeber jedenfalls zum Zeitpunkt dieser Erweiterung die Verwaltungspraxis juristischer Personen des öffentlichen Rechts kannte, juristische Personen des Privatrechts zu errichten und mit der Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben zu betrauen, hat er die Regelung dieser Sachverhalte nicht übersehen, sondern die Steuerbefreiung bewusst nicht gewährt (vgl. zum Ganzen BFH, Urteil vom 09.11.2016, II R 12/15, BStBl. II 2017, 211).
  • FG Hessen, 21.01.2015 - 5 K 908/10
    des BFH : II R 12/15.
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