Rechtsprechung
   BFH, 14.03.2017 - VIII R 38/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,30552
BFH, 14.03.2017 - VIII R 38/15 (https://dejure.org/2017,30552)
BFH, Entscheidung vom 14.03.2017 - VIII R 38/15 (https://dejure.org/2017,30552)
BFH, Entscheidung vom 14. März 2017 - VIII R 38/15 (https://dejure.org/2017,30552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,30552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 6, EStG VZ 2009
    Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • Bundesfinanzhof

    Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 2 S 1 Nr 6 EStG 2009, EStG VZ 2009
    Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • IWW

    § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes, § ... 42 der Abgabenordnung, § 52a Abs. 10 Satz 5 EStG, § 20 EStG, § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG, § 20 Abs. 2 EStG, § 20 Abs. 9 EStG, § 23 Abs. 1 EStG, § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 118 Abs. 1 FGO, § 52 Abs. 28 Satz 14 EStG, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG, § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG, § 52a Abs. 10 Satz 5 Halbsatz 2 EStG, § 52 Abs. 36 Satz 5 EStG, § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG, § 20 Abs. 4 EStG, § 20 Abs. 6 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit von Verlusten aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen; Anforderungen an die Feststellung fehlender Gewinnerzielungsabsicht

  • Betriebs-Berater

    Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • rewis.io

    Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6
    Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • rechtsportal.de

    EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6
    Abzugsfähigkeit von Verlusten aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

  • datenbank.nwb.de

    Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung - und die steuerliche Berücksichtigung der Verluste

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Verluste aus Veräußerung einer Lebensversicherung steuerlich zu berücksichtigen

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 6, EStG § 52a Abs 10 S 5
    Veräußerungsverlust, Lebensversicherung, Überschusserzielungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 258, 240
  • BB 2017, 2005
  • DB 2017, 1944
  • BStBl II 2017, 1040
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Düsseldorf, 23.10.2015 - 1 K 2011/13

    Berücksichtigung des Verlustes bei der Veräußerung von Ansprüchen aus einer

    Auszug aus BFH, 14.03.2017 - VIII R 38/15
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 23. Oktober 2015  1 K 2011/13 E aufgehoben und der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. Mai 2013 dahin geändert, dass bei den Einkünften aus Kapitalvermögen des Klägers ein Verlust aus der Veräußerung der Lebensversicherung in Höhe von 46.198 EUR anerkannt wird.

    Die Gründe sind in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 377 veröffentlicht.

  • FG Nürnberg, 11.02.2014 - 1 K 1465/13

    Modifizierte Überschusserzielungsabsicht als Voraussetzung für

    Auszug aus BFH, 14.03.2017 - VIII R 38/15
    Mit ihrer Revision machen die Kläger geltend, dass es für die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht unter Berücksichtigung des Urteils des FG Nürnberg vom 11. Februar 2014  1 K 1465/13 (EFG 2014, 1671) allein auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankomme.

    Insofern sei auf die Unterschiede zwischen dem hiesigen Sachverhalt und dem Sachverhalt, der dem Urteil des FG Nürnberg in EFG 2014, 1671 zugrunde gelegen habe, hinzuweisen.

  • BFH, 29.06.1995 - VIII R 68/93

    Veräußerungsverlust aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung i. S. des

    Auszug aus BFH, 14.03.2017 - VIII R 38/15
    Dass er damit seinen Verlust minimieren wollte (vgl. dazu BFH-Urteil vom 29. Juni 1995 VIII R 68/93, BFHE 178, 160, BStBl II 1995, 722), rechtfertigt ebenso wenig die Widerlegung der Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht wie das bloße Vorliegen eines Verlusts.
  • BFH, 14.05.2014 - VIII R 37/12

    Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

    Auszug aus BFH, 14.03.2017 - VIII R 38/15
    aa) Das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht ist auch bei Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 EStG grundsätzlich zu prüfen und für jede einzelne Kapitalanlage getrennt zu beurteilen (stellvertretend Senatsurteil vom 14. Mai 2014 VIII R 37/12, BFH/NV 2014, 1883).
  • BFH, 09.07.2019 - X R 9/17

    Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Refinanzierungszinsen

    Das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht ist auch bei Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 EStG grundsätzlich zu prüfen und für jede einzelne Kapitalanlage getrennt zu beurteilen (BFH-Urteile vom 14.03.2017 - VIII R 38/15, BFHE 258, 240, BStBl II 2017, 1040, Rz 18, und VIII R 25/14, BFHE 258, 237, BStBl II 2017, 1038, Rz 18).

    Die mit der Abgeltungsteuer eingeführten Besonderheiten der Einkünfte aus Kapitalvermögen bedingen zwar eine tatsächliche (widerlegbare) Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht (BFH-Urteil in BFHE 258, 240, BStBl II 2017, 1040, Rz 19).

  • BFH, 01.07.2021 - VIII R 28/18

    Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den

    Die Einkünfteerzielungsabsicht wird jedoch aufgrund der mit der Abgeltungsteuer eingeführten Besonderheiten der Einkünfte aus Kapitalvermögen (widerleglich) vermutet (vgl. hierzu: BFH-Urteile vom 14.03.2017 - VIII R 38/15, BFHE 258, 240, BStBl II 2017, 1040, und in BFH/NV 2014, 1883).

    Allein der spätere Ausfall des Rückzahlungsanspruchs ist ebenfalls nicht geeignet, die Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht zu widerlegen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 258, 240, BStBl II 2017, 1040).

  • FG Düsseldorf, 28.01.2020 - 10 K 2166/16

    Einkommensteuer: Behandlung des Forderungsausfalls aus einem

    Die Einkünfteerzielungsabsicht ist daher für Kapitalanlagen ab dem Veranlagungszeitraum 2009 (widerleglich) zu vermuten (so BFH-Urteile vom 14. März 2017 VIII R 25/14, BStBl II 2017, 1038, und VIII R 38/15, BStBl II 2017, 1040).
  • FG Düsseldorf, 11.11.2021 - 14 K 2330/19

    Anerkennung von Verlusten im Zusammenhang mit der Auflösung einer

    Das Erfordernis der Einkünfteerzielungsabsicht ist allerdings unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten der Einkunftsart hinsichtlich der Einkünfteermittlung zu prüfen (BFH-Urteil vom 14.03.2017 VIII R 38/15, BStBl II 2017, 1040).

    Die durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 mit der Abgeltungsteuer als Schedule eingeführten Besonderheiten der Einkünfte aus Kapitalvermögen bedingen eine tatsächliche (widerlegbare) Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht, da mit der Abgeltungsteuer in § 20 EStG umfassend alle in Betracht kommenden Kapitalanlagen, insbesondere auch realisierte Wertsteigerungen des Kapitalstamms, erfasst werden sollten (BFH-Urteil vom 14.03.2017 a.a.O.).

    Ein steuerbarer Verlust auf Grund eines Forderungsausfalls liegt für Zwecke des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG grundsätzlich erst dann vor, wenn endgültig feststeht, dass (über bereits gezahlte Beträge hinaus) keine (weiteren) Rückzahlungen (mehr) erfolgen werden (BFH-Urteil vom 14.03.2017 VIII R 38/15, BStBl II 2017, 1040).

  • BFH, 20.11.2018 - VIII R 39/15

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Kapitaleinkünften in sog.

    Im Fall der Steuerpflicht der rechnungs- und außerrechnungsmäßigen Zinsen bei einem hypothetischen Rückkauf unterliegt der gesamte Veräußerungsgewinn i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 20 Abs. 4 EStG der Besteuerung (BFH-Urteil vom 14. März 2017 VIII R 38/15, BFHE 258, 240, BStBl II 2017, 1040).
  • FG Düsseldorf, 19.01.2023 - 14 K 1638/20

    Berücksichtigung von Verlusten bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft

    Das Erfordernis der Einkünfteerzielungsabsicht ist allerdings unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten der Einkunftsart hinsichtlich der Einkünfteermittlung zu prüfen (BFH-Urteil vom 14.03.2017 VIII R 38/15, BStBl II 2017, 1040).

    Die durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 mit der Abgeltungsteuer als Schedule eingeführten Besonderheiten der Einkünfte aus Kapitalvermögen bedingen eine tatsächliche (widerlegbare) Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht, da mit der Abgeltungsteuer in § 20 EStG umfassend alle in Betracht kommenden Kapitalanlagen, insbesondere auch realisierte Wertsteigerungen des Kapitalstamms, erfasst werden sollten (BFH-Urteil vom 14.03.2017 a.a.O.).

    Ein steuerbarer Verlust auf Grund eines Forderungsausfalls liegt für Zwecke des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG grundsätzlich erst dann vor, wenn endgültig feststeht, dass (über bereits gezahlte Beträge hinaus) keine (weiteren) Rückzahlungen (mehr) erfolgen werden (BFH-Urteil vom 14.03.2017 VIII R 38/15, BStBl II 2017, 1040).

  • BFH, 14.03.2017 - VIII R 25/14

    Negative Einkünfte bei Rückkauf einer Sterbegeldversicherung

    Auch hier gilt nach Einführung der Abgeltungsteuer durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007 (BGBl I 2007, 1912) die tatsächliche Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht (grundsätzlich dazu Senatsurteil vom 14. März 2017 VIII R 38/15, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
  • BFH, 27.10.2020 - IX R 5/20

    Ausfall einer privaten Darlehensforderung

    Nach dem BFH-Urteil vom 14.03.2017 - VIII R 38/15 (BFHE 258, 240, BStBl II 2017, 1040, m.w.N.) bedingen die durch das UntStRefG 2008 mit der Abgeltungsteuer als Schedule eingeführten Besonderheiten der Einkünfte aus Kapitalvermögen eine tatsächliche (widerlegbare) Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht.
  • BFH, 20.06.2023 - IX R 2/22

    Berücksichtigung des Verlusts aus einer stehen gelassenen

    Nach dem BFH-Urteil vom 14.03.2017 - VIII R 38/15 (BFHE 258, 240, BStBl II 2017, 1040, m.w.N.) bedingen die durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (UntStRefG 2008) vom 14.08.2007 (BGBl I 2008, 1912) mit der Abgeltungsteuer als Schedule eingeführten Besonderheiten der Einkünfte aus Kapitalvermögen eine tatsächliche (widerlegbare) Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht.
  • FG Münster, 24.08.2022 - 7 K 1646/20

    Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen

    Da Kapitalerträge gemäß § 20 Abs. 1 bis 3 EStG einem Werbungskostenabzugsverbot (§ 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 20 Abs. 9 EStG) und der beschränkten Verlustverrechnung (§ 20 Abs. 6 EStG) unterliegen, wird die Einkünfteerzielungsabsicht im Rahmen dieser Einkunftsart grundsätzlich vermutet (ständige Rechtsprechung des BFH, siehe hierzu z.B. Urteile vom 14.03.2017 VIII R 38/15, BStBl II 2017, 1040 sowie VIII R 25/14, BStBl II 2017, 1038, BMF-Schreiben vom 12.04.2018 (IV C 1-S 2252/08/10004:021, 2018/0281370, BStBl I 2018, 624 Rn 125; Finanzgericht Münster Urteil vom 29.09.2020 6 K 1176/17 E, EFG 2021, 198).

    Auch bei den Einkünften aus Kapitalvermögen wird die Frage, ob Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt, nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, danach entschieden, ob während einer Totalperiode ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erzielt werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 14.05.2014 VIII R 37/12, BFH/NV 2014, 1883 und vom 14.03.2017 VIII R 25/14, BStBl II 2017, 1038 und VIII R 38/15, BStBl II 2017, 1040).

    Hinzu kommen die Einschränkungen des objektiven Nettoprinzips durch das Werbungskostenabzugsverbot in § 20 Abs. 9 EStG und die Verlustabzugsbeschränkungen gemäß § 20 Abs. 6 EStG (BFH-Urteil vom 14.03.2017 VIII R 38/15, BStBl II 2017, 1040).

  • FG München, 27.10.2023 - 8 K 797/22

    Fehlerhaftes Ansetzen von Kapitalvermögen bei Einkommenssteuerbescheid

  • BFH, 30.11.2022 - VIII R 15/19

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 30.11.2022 VIII R 30/20 - Steuerliche

  • BFH, 16.03.2023 - VIII R 36/19

    Steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen und -verlusten im Falle des sog.

  • BFH, 03.05.2023 - IX R 12/22

    Gewinnerzielungsabsicht bei den Einkünften aus § 17 des Einkommensteuergesetzes

  • BFH, 30.11.2022 - VIII R 30/20

    Steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen und -verlusten im Falle des sog.

  • FG München, 29.09.2020 - 5 K 2870/19

    Wertpapiereigenschaft von Xetra-Gold

  • FG Münster, 05.09.2019 - 8 K 2950/16

    Steuerliche Folgen aus einem im Streitjahr erfolgten Bondstripping und der

  • FG Münster, 03.11.2021 - 13 K 3187/19

    Berücksichtigen der Aufwendungen der Gesellschafter einer aufgelösten GmbH aus

  • FG Düsseldorf, 15.05.2018 - 6 K 357/15

    Einkünfteerzielungsabsicht eines Pensionssicherungsvereins: Erfüllung der

  • FG Münster, 24.11.2023 - 4 K 1147/20

    Einkommensteuer / Verfahrensrecht - Zur Bindungswirkung eines gegenüber einer GbR

  • FG Münster, 29.09.2020 - 6 K 1176/17

    Steuerliche Behandlung von Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von sog.

  • FG Nürnberg, 30.03.2022 - 3 K 1470/19

    Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen TecDAX Zertifikaten an eine GmbH

  • FG Köln, 05.08.2020 - 3 K 3319/17

    Materielle Verfassungsmäßigkeit des Verbots Verbot des Abzugs der tatsächlichen

  • FG Münster, 24.11.2023 - K 1147/20
  • FG Nürnberg, 18.11.2021 - 4 K 519/18

    Inanspruchnahme aus der Bürgschaft

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht