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   BFH, 05.02.1953 - IV 41/49 U   

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https://dejure.org/1953,258
BFH, 05.02.1953 - IV 41/49 U (https://dejure.org/1953,258)
BFH, Entscheidung vom 05.02.1953 - IV 41/49 U (https://dejure.org/1953,258)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 1953 - IV 41/49 U (https://dejure.org/1953,258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Besteuerung von Veräußerungsrenten - Minderung der Einkommensteuer um Abnutzungsabsetzungen auf das Rentenstammrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 57, 265
  • DB 1953, 347
  • BStBl III 1953, 105
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.09.1952 - IV 70/49 U

    Einordnung vererblicher Renten als Einkünfte - Wirtschaftlicher Einkommensbegriff

    Auszug aus BFH, 05.02.1953 - IV 41/49 U
    Zur Frage der Besteuerung von Veräußerungsrenten hat der Senat bereits eingehend in dem Urteil IV 70/49 U vom 18. September 1952, Bundessteuerblatt (BStBl.) 1952 III S. 290 Stellung genommen.

    In Verbindung hiermit sei ergänzend zu IV 70/49 U bemerkt:.

    Die Entscheidung IV 70/49 U geht von der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs aus.

    Die Fassung des § 10 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 EStG 1934 spricht dafür, daß dem Gesetzgeber eine wesentliche Änderung gegenüber dem Einkommensteuergesetz 1925 nicht vorgeschwebt hat, IV 70/49 U zieht jedoch aus der Einordnung des § 22 EStG in den allgemeinen Begriff der Einkünfte und insbesondere aus der Auswirkung des Werbungskostenbegriffes des § 9 des Gesetzes auf § 22 die Schlußfolgerung, daß die Übertragung der Grundsätze der Rechtsprechung zum Einkommensteuergesetz 1925 auf das Einkommensteuergesetz 1934 dort ihre Grenze finden muß, wo sie zu einem mit dem wirtschaftlichen Einkommensbegriff unvereinbaren Ergebnis führt.

    Die Entscheidung IV 70/49 U fordert für Einmalprämien als Vorbedingung der Übertragung der Grundsätze für Veräußerungsrenten auf die Besteuerung der durch sie erworbenen Renten, daß die Vergünstigung des § 10 Abs. 1 Ziff. 2 a nicht in Anspruch genommen wird.

    Die Entscheidung IV 70/49 U sah bei der Gleichstellung der Einmalprämie mit den Beträgen, die zum Erwerb von Veräußerungsrenten getätigt werden, Werbungkosten zur Erzielung nicht steuerpflichtiger Einnahmen (der Rückzahlungsbeträge), in der Sprache des Bilanzsteuerrechtes ausgedrückt, in dem Vorgang insoweit lediglich eine Vermögensumschichtung.

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Zudem ging es im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteile vom 18. September 1952 - IV 70/49 U -, BStBl III 1952 S. 290; vom 5. Februar 1953 - IV 41/49 U -, BStBl III 1953 S. 105 und vom 9. Juli 1953 - IV 289/52 U -, BStBl III 1953 S. 236) allein darum, die frühere, als systemwidrig kritisierte Besteuerung von Kapitalrückzahlungen auf Grund eines entgeltlich oder sonst privat erworbenen "Rentenstammrechts" durch ein einkommensteuerrechtlich folgerichtiges Besteuerungssystem zu ersetzen.
  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Mit Urteil vom 18. September 1952 IV 70/49 U (BFHE 56, 754, BStBl III 1952, 290) hat der BFH "in freier Auslegung des Gesetzes" entschieden, daß eine entgeltlich erworbene private Leibrente nur insoweit und erst dann steuerbar ist, wenn die durch die Veräußerung erzielten Einnahmen den Wert des veräußerten Gegenstandes übersteigen: Der BFH ließ die Verrechnung der Leibrentenzahlungen einer Versicherungsgesellschaft mit dem Wert der eingezahlten Einmalprämie zu (vgl. ferner BFH-Urteile vom 5. Februar 1953 IV 41/49 U, BFHE 57, 265, BStBl III 1953, 105; vom 15.
  • BFH, 14.11.2001 - X R 32/01

    Veräußerungsleibrenten - Nichtberücksichtigung des Sparerfreibetrags

    Anlass für die Einführung der Ertragsanteilsbesteuerung durch das Gesetz zur Neuordnung von Steuern (StNOG) vom 16. Dezember 1954 (BGBl I 1954, 373, BStBl I 1954, 575) war die Anregung des BFH (Urteil vom 5. Februar 1953 IV 41/49 U, BFHE 57, 265, BStBl III 1953, 105) an den Gesetzgeber, die Besteuerung der entgeltlich erworbenen privaten Leibrente neu zu regeln.
  • BFH, 30.10.2001 - VIII R 29/00

    Sofort beginnende Rentenversicherung gegen bankfinanzierte Einmalzahlung

    aa) Aus dieser somit auch die Überschusseinkünfte nach § 22 Nr. 1 EStG systematisch prägenden Trennung von Einkunfts- und Vermögensebene folgt zum einen, dass --im Einklang mit der Behandlung von Anschaffungskosten für den Erwerb einer Kapitalanlage i.S. von § 20 EStG-- die unmittelbaren Aufwendungen (Einmalprämie oder laufende Beiträge) für den Erwerb von Rentenrechten (sog. Veräußerungsrente; vgl. BFH-Entscheidungen vom 18. September 1952 IV 70/49 U, BFHE 56, 754, BStBl III 1952, 290; vom 5. Februar 1953 IV 41/49 U, BFHE 57, 265, BStBl III 1953, 105) auch insoweit, als deren Erträge (ganz oder teilweise) der Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 1 oder Satz 3 Buchst. a EStG unterliegen, weder als sofort abziehbare (vorweggenommene) Werbungskosten noch als Absetzungen für Abnutzung Berücksichtigung finden können (vgl. zur gesetzlichen Rentenversicherung BFH-Urteile vom 21. Juli 1981 VIII R 32/80, BFHE 134, 124, BStBl II 1982, 41; vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747; zu § 1587o des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB-- s. BFH-Urteil vom 7. Februar 1990 X R 204/87, BFH/NV 1990, 762).
  • BFH, 09.02.1994 - IX R 110/90

    Als dauernde Last zu beurteilende wiederkehrende Leistungen zum Erwerb eines zum

    aa) Anlaß der Berücksichtigung eines Ertragsanteils für Leibrenten in §§ 9, 10 und 22 EStG durch das StNOG 1954 (vgl. BTDrucks II/481, S. 85f.) war die Änderung der Rechtsprechung des BFH in den Jahren 1952/1953, nach der Veräußerungsrenten, die wirtschaftlich den Kaufpreis darstellen, zunächst mit der Gegenleistung zu verrechnen waren (BFH-Urteile vom 18. September 1952 IV 70/49 U, BFHE 56, 754, BStBl III 1952, 290, 291 f.; vom 5. Februar 1953 IV 41/49 U, BFHE 57, 265, BStBl III 1953, 105, und vom 15. Februar 1957 VI 150/55 U, BFHE 64, 356, BStBl III 1957, 134).
  • BFH, 08.03.1989 - X R 16/85

    1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den

    Anlaß für die Einführung der Ertragsanteilsbesteuerung durch das Gesetz zur Neuordnung von Steuern (StNOG) vom 16. Dezember 1954 (BGBl I 1954, 373, BStBl I 1954, 575) war die Anregung des BFH an den Gesetzgeber, die Besteuerung der entgeltlich erworbenen privaten Leibrente neu zu regeln (BFH-Urteil vom 5. Februar 1953 IV 41/49 U, BFHE 57, 265, BStBl III 1953, 105).
  • BFH, 14.06.2000 - X R 111/98

    Sozialversicherungsrente eines Schwerbehinderten

    Anlass für die Einführung der Ertragsanteilsbesteuerung durch das Gesetz zur Neuordnung von Steuern (StNOG) vom 16. Dezember 1954 (BGBl I 1954, 373, BStBl I 1954, 575) war die Anregung des BFH an den Gesetzgeber, die Besteuerung der entgeltlich erworbenen privaten Leibrente neu zu regeln (BFH-Urteil vom 5. Februar 1953 IV 41/49 U, BFHE 57, 265, BStBl III 1953, 105).
  • BFH, 11.02.1954 - IV 331/53 U

    Besteuerung der mit laufenden Prämien erworbenen Renten - Besteuerung von

    Bereits in der Entscheidung IV 41/49 U vom 5. Februar 1953 (Slg.Bd. 57 S. 265, Bundessteuerblatt III S. 105) kommt zum Ausdruck, daß eine grundsätzliche Änderung der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs zur Besteuerung der Renten nicht beabsichtigt ist.

    Wie aber bereits in der Entscheidung IV 41/49 U vom 5. Februar 1953 ausgeführt wird, sahen der Gesetzgeber des EStG 1934 und ihm folgend die Rechtsprechung in der Zulässigkeit des Abzuges der Prämien als Sonderausgaben einen ausreichenden Ausgleich für die volle Besteuerung der Renten.

  • FG Baden-Württemberg, 18.06.2007 - 6 K 425/04

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Bezügen aus der gesetzlichen

    Anlass für die Einführung der Ertragsanteilsbesteuerung durch das Gesetz zur Neuordnung von Steuern (StNOG) vom 16. Dezember 1954 (BGBl. I 1954, 373, BStBl I 1954, 575) war die Anregung des Bundesfinanzhofs (BFH) an den Gesetzgeber, die Besteuerung der entgeltlich erworbenen privaten Leibrente neu zu regeln (BFH-Urteil vom 5. Februar 1953 IV 41/49 U, BStBl III 1953, 105).
  • BFH, 02.10.1959 - VI 64/57 U

    Einkommensteuerrechtliche Beurteilung von Bezügen, die ein Vermächtnisnehmer aus

    Es liegt hier eine unentgeltlich erworbene Rente vor, die der Empfänger nach § 22 Ziff. 1 EStG 1950 in voller Höhe zu versteuern hat (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 41/49 U vom 5. Februar 1953, BStBl 1953 III S. 105, Slg. Bd. 57 S. 265).
  • BFH, 19.06.1956 - I 69/56 U

    Steuerpflichtigkeit von Rentenzahlungen nach der Währungsumstellung -

  • BFH, 09.07.1953 - IV 289/52 U

    Besteuerung von Veräußerungsrenten nach dem Einkommensteuergesetztes (EStG) -

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