Rechtsprechung
   BFH, 02.03.1961 - IV 126/60 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,263
BFH, 02.03.1961 - IV 126/60 U (https://dejure.org/1961,263)
BFH, Entscheidung vom 02.03.1961 - IV 126/60 U (https://dejure.org/1961,263)
BFH, Entscheidung vom 02. März 1961 - IV 126/60 U (https://dejure.org/1961,263)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Würdigung aller Umstände des Einzelfalls beim Erlass von Steuerschulden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Erlass
    Erlass aus persönlichen Gründen
    Erlasswürdigkeit

Papierfundstellen

  • BFHE 73, 53
  • DB 1961, 904
  • BStBl III 1961, 288
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.11.1957 - IV 418/56 U

    Voraussetzungen für einen Erlass von Steuerschulden - Erlasswürdigkeit des

    Auszug aus BFH, 02.03.1961 - IV 126/60 U
    Ein Erlaß von Steuern nach § 131 AO setzt Erlaßwürdigkeit des begünstigten Steuerpflichtigen voraus; ob die Erlaßwürdigkeit zu bejahen oder zu verneinen ist, ist jedoch unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles, nicht nur unter Berücksichtigung einer vorhergegangenen Bestrafung des Steuerpflichtigen wegen eines Steuervergehens, zu entscheiden (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs IV 418/56 U vom 14. November 1957, BStBl 1958 III S. 153, Slg. Bd. 66 S. 398).

    Zusammenfassung: Ein Erlaß von Steuern nach § 131 AO setzt Erlaßwürdigkeit des begünstigten Steuerpflichtigen voraus; ob die Erlaßwürdigkeit zu bejahen oder zu verneinen ist, ist jedoch unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles, nicht nur unter Berücksichtigung einer vorhergegangenen Bestrafung des Steuerpflichtigen wegen eines Steuervergehens, zu entscheiden (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs IV 418/56 U vom 14. November 1957, BStBl 1958 III S. 153, Slg. Bd. 66 S. 398).

    Es ist richtig, daß ein Entgegenkommen der Steuerbehörde gemäß § 131 AO die Erlaßwürdigkeit des Steuerpflichtigen voraussetzt, wie der erkennende Senat bereits in dem Urteil IV 418/56 U vom 14. November 1957 (BStBl 1958 III S. 153, Slg. Bd. 66 S. 398) zum Ausdruck gebracht hat.

    schon vor Ergehen der Beschwerdeentscheidung der Oberfinanzdirektion - insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall wesentlich von dem Fall des Urteils des Bundesfinanzhofs IV 418/56 U vom 14. November 1957 - erheblich verschlechtert.

    Dem steht auch das oben angeführte Urteil des Bundesfinanzhofs IV 418/56 U vom 14. November 1957 nicht entgegen.

  • BFH, 17.04.1956 - I 218/55 U

    Verhältnis von Steuergerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit -

    Auszug aus BFH, 02.03.1961 - IV 126/60 U
    Den Vorinstanzen ist beizutreten, wenn sie unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Urteil I 218/55 U vom 17. April 1956, BStBl 1956 III S. 190, Slg. Bd. 62 S. 510) die Auffassung vertreten, daß es nicht Sinn des § 131 AO sein könne, die Rechtskraft einer Steuerfestsetzung dadurch auszuhöhlen, daß die Finanzbehörde gezwungen werde, im Billigkeitsverfahren nochmals sachlich auf einen rechtskräftig abgeschlossenen Steuerfall einzugehen, sofern nicht ausnahmsweise ganz besondere Gründe hierfür vorliegen.
  • BFH, 17.04.1951 - GrS D 1/51
    Auszug aus BFH, 02.03.1961 - IV 126/60 U
    Der Senat hat lediglich zu prüfen, ob in der Ablehnung des Erlasses ein Ermessensmißbrauch zu erblicken ist (vgl. Gutachten des Bundesfinanzhofs Gr.S. D 1/51 S vom 17. April 1951, BStBl 1951 III S. 107, Slg. Bd. 55 S. 277 ff.).
  • BFH, 14.07.2010 - X R 34/08

    Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen

    Eine Unbilligkeit kann entweder in der Sache liegen oder ihren Grund in der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen haben (BFH-Urteil vom 2. März 1961 IV 126/60 U, BFHE 73, 53, BStBl III 1961, 288).
  • BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84

    Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die

    Es ist grundsätzlich nicht Sinn des § 227 AO 1977, die Bestandskraft einer Steuerfestsetzung dadurch auszuhöhlen, daß die Finanzbehörden gezwungen werden, im Billigkeitsverfahren nochmals sachlich auf einen bestandskräftig abgeschlossenen Steuerfall einzugehen, sofern nicht ausnahmsweise ganz besondere Gründe dafür vorliegen (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1961 IV 126/60 U, BFHE 73, 53, BStBl III 1961, 288).
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.08.2011 - 1 K 1369/07

    (Erlass von hinterzogener Tabaksteuer aus persönlichen Billigkeitsgründen:

    Steuerliches Fehlverhalten insbesondere in Form der Steuerhinterziehung ist dabei ein im Rahmen der Abwägung besonders gewichtiger Aspekt, führt jedoch nicht zu einer Reduzierung des Ermessens dergestalt, dass in jedem Fall einer Bestrafung wegen Steuerhinterziehung die Erlasswürdigkeit zu verneinen wäre (BFH, Urteile vom 02. März 1961 IV 126/60 U, BStBl III 1961, 288; vom 11. März 1988 III R 236/84, BFH/NV 1989, 432; Beschluss vom 15. Oktober 1992 X B 152/92, BFH/NV 1993, 80; FG München, Urteil vom 28. Mai 1998 13 K 1411/97, EFG 1998, 1242; FG Hamburg, Urteil vom 9. August 2006 4 K 72/05, juris; Sauer in: Beermann/Gosch, AO, FGO, § 163 AO Rn. 36; Klein/Rüsken, AO, 10. A., § 163 Rn. 100).

    Vielmehr muss im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung aller Umstände auch berücksichtigt werden, welche Anstrengungen der Steuerpflichtige unternommen hat, um die Rückstände, die auf seinem steuerunehrlichen Verhalten beruhen, abzutragen, und ob diese Bemühungen als ausreichend anzusehen sind (BFH, Urteil vom 02. März 1961 IV 126/60 U, BStBl III 1961, 288; FG München, Urteil vom 28. Mai 1998 13 K 1411/97, EFG 1998, 1242).

    Ausgehend von der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteile vom 02. März 1961 IV 126/60 U, BStBl III 1961, 288; vom 11. März 1988 III R 236/84, BFH/NV 1989, 432; Beschluss vom 15. Oktober 1992 X B 152/92, BFH/NV 1993, 80), wonach ein Billigkeitserlass auch im Falle eines groben steuerlichen Fehlverhaltens nicht schlechthin ausgeschlossen ist, sondern eine umfassende Abwägung stattzufinden hat, kann nicht von vornherein angenommen werden, dass das Ergebnis dieser - hier vom Beklagten unterlassenen - Abwägung in jedem Fall für die Klägerin hätte negativ ausfallen müssen.

  • BFH, 30.04.1981 - VI R 169/78

    Billigkeitsverfahren - Überprüfung der Steuerfestsetzung - Fehlerhafte

    Ebenso wie nach der früheren Vorschrift des § 131 Abs. 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung (AO), die dem § 227 Abs. 1 AO 1977 inhaltlich entspricht, kann eine Unbilligkeit entweder in der Sache liegen oder ihren Grund in der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen haben (BFH-Entscheidung vom 2. März 1961 IV R 126/60 U, BFHE 73, 53, BStBl III 1961, 288).

    Bereits aus der Entscheidung in BFHE 73, 53, BStBl III 1961, 288 ergibt sich, daß eine bestandskräftig festgesetzte Steuer im Billigkeitsverfahren nicht schon dann sachlich überprüft werden kann, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist.

  • BFH, 06.03.1996 - II R 102/93

    Grunderwerbsteuergesetz des Landes Baden-Württemberg nicht mehr revisibel;

    Die Unbilligkeit kann entweder in der Sache liegen oder ihren Grund in der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen haben (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. März 1961 IV 126/60 U, BFHE 73, 53, BStBl III 1961, 288).
  • FG Baden-Württemberg, 23.03.2018 - 2 K 1854/17

    Erlass einer Rückforderung von Kindergeld - Ermessensfehler - Prüfung der

    Eine Unbilligkeit kann entweder in der Sache liegen oder ihren Grund in der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen haben (BFH, Urteil vom 2. März 1961 IV 126/60 U, BStBl III 1961, 288).

    Es ist nicht Sinn des § 227 AO, die Bestandskraft einer Steuerfestsetzung dadurch auszuhöhlen, dass die Finanzbehörden gezwungen werden, im Billigkeitsverfahren nochmals sachlich auf einen bestandskräftig abgeschlossenen Steuerfall einzugehen, sofern nicht ausnahmsweise ganz besondere Gründe dafür vorliegen (vgl. das Urteil des BFH vom 2. März 1961 IV 126/60 U, aaO).

  • FG Düsseldorf, 17.05.2018 - 15 K 1458/17

    Qualifizierung der nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens begründeten

    Eine Unbilligkeit kann entweder in der Sache liegen (sachliche Unbilligkeit) oder ihren Grund in der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen (persönliche Unbilligkeit) haben (BFH-Urteil vom 2.5.1961 IV 126/60 U, BStBl III 1961, 288).
  • FG Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 4 K 1767/12

    Ermessensfehlerfreie Ablehnung eines beantragten Erlasses von Einkommensteuer aus

    Eine Unbilligkeit kann entweder in der Sache liegen oder ihren Grund in der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen haben (Urteil des BFH vom 02. März 1961 IV 126/60 U, BStBl III 1961, 288).

    Es ist nicht Sinn des § 227 AO, die Bestandskraft einer Steuerfestsetzung dadurch auszuhöhlen, dass die Finanzbehörden gezwungen werden, im Billigkeitsverfahren nochmals sachlich auf einen bestandskräftig abgeschlossenen Steuerfall einzugehen, sofern nicht ausnahmsweise ganz besondere Gründe dafür vorliegen (vgl. das Urteil des BFH vom 02. März 1961 IV 126/60 U, BStBl III 1961, 288).

  • FG Köln, 29.09.2005 - 15 K 6405/03

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei Vollstreckungsmaßnahmen

    Jedenfalls reicht selbst ein nachhaltiges steuerliches Fehlverhalten für sich allein nicht aus, die Erlasswürdigkeit zu verneinen; die Entscheidung hängt auch insoweit von einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Falles ab (BFH in BFH/NV 1993, 80 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 2.März 1961 IV 126/60 U, BFHE 73, 53, BStBl III 1961, 288; BFH-Beschluß vom 9. Februar 1987 IV B 53/86, BFH/NV 1987, 488, unter 2. b, m.w.N; Lemaire in: Kühn/von Wedelstädt, AO und FGO, § 227, Rz. 40; Fritsch in: Pahlke/Koenig, AO, § 227, Rz. 63; Stöcker in: Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 227 AO, Rz. 69).
  • BFH, 31.03.2004 - X R 25/03

    Erlass; sachliche Unbilligkeit: Veräußerungsgewinn, obwohl früher entstandene

    Eine Unbilligkeit kann entweder in der Sache liegen oder ihren Grund in der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen haben (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. März 1961 IV 126/60 U, BFHE 73, 53, BStBl III 1961, 288).
  • BFH, 20.02.1991 - II R 63/88

    1. Kein Erlaß von Wechselsteuer bei ersatzweise ausgestellten neuen Wechseln 2.

  • FG Hamburg, 18.01.2005 - IV 143/04

    Erlass einer Zinsforderung bei Erlassbedürftigkeit und Erlasswürdigkeit

  • FG München, 28.05.1998 - 13 K 1411/97

    Betrieb eines Einzelhandels mit Gebraucht- und Unfallfahrzeugen; Anspruch auf

  • BFH, 30.09.1996 - X B 131/96
  • FG Thüringen, 02.04.1997 - III 99/97

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Erlass von

  • BFH, 17.12.1993 - IV B 21/93

    Erlaß von Steuern aus Billigkeitsgründen (§ 227 AO )

  • BFH, 15.10.1992 - X B 152/92

    Kriterien für die Annahme einer Aussicht auf Erfolg bei einer beabsichtigten

  • BFH, 25.03.1988 - III R 186/84

    Erlass von Steueransprüchen wegen Unbilligkeit - Vernichtung oder ernstliche

  • LSG Bayern, 22.04.2014 - L 10 AL 35/14

    Offene Erfolgsaussichten für eine Klage gegen die Ablehnung eines Erlasses einer

  • FG Berlin-Brandenburg, 07.01.2014 - 6 K 6209/11

    Verpflichtungsklage bei begehrter Qualifikation eines Gewinnanteils als

  • BFH, 11.03.1988 - III R 236/84

    Voraussetzungen für den Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis

  • BFH, 09.02.1987 - IV B 53/86

    Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Ermessensentscheidung - Ablehnung des Erlasses

  • BFH, 08.04.1987 - X R 14/81

    Ermessensspielraum des Finanzamtes bei der Beurteilung eines Erlaßantrags

  • BFH, 08.05.1962 - VII 51/61 S

    Voraussetzungen der steuergerichtlichen Nachprüfung

  • FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 8 K 34/09

    Anspruch auf Behandlung eines Sanierungsgewinns im Wege einer abweichenden

  • FG Hessen, 03.05.2011 - 7 K 2036/08

    Zweckwidrige Verwendung - vorschriftswidrige Vergällung - Herstellung oder

  • FG Niedersachsen, 19.08.2008 - 15 K 408/07

    Zu den Bindungswirkungen einer zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt mündlich

  • BFH, 04.06.1998 - V B 131/97
  • BFH, 11.01.1995 - II B 64/94

    Entscheidung durch Urteil ohne mündliche Verhandlung

  • BFH, 01.08.1961 - I 100/60 S

    Zustimmung des Bundesministers zu Billigkeitsmaßnahmen wegen unbilliger Härte aus

  • FG Hamburg, 09.08.2006 - 4 K 72/05

    Erlass der Tabaksteuer aus persönlichen Billigkeitsgründen bei

  • BFH, 23.03.1971 - VII R 71/68
  • FG Saarland, 15.07.1997 - 1 K 68/95

    Abgabenordnung; Erlaß von Zinsen

  • BFH, 23.01.1964 - IV 393/61 U

    Erstattung von bereits entrichteten Steuern und sonstigen Geldleistungen wegen

  • BFH, 29.11.1963 - VI 331/62 S

    Inanspruchnahme eines Kommanditisten als persönlichen Steuerschuldner für die

  • VG Potsdam, 03.12.2013 - 11 K 199/07

    Grundsteuer

  • FG München, 08.12.2009 - 15 K 408/07

    Zu den Bindungswirkungen einer zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt mündlich

  • BFH, 07.08.1987 - VI B 50/87

    Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • BFH, 31.01.1963 - IV 155/62
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht