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   BFH, 22.06.1966 - II 74/63   

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https://dejure.org/1966,925
BFH, 22.06.1966 - II 74/63 (https://dejure.org/1966,925)
BFH, Entscheidung vom 22.06.1966 - II 74/63 (https://dejure.org/1966,925)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 1966 - II 74/63 (https://dejure.org/1966,925)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grunderwerbssteuerrechtlicher Gegenstand eines Kaufvertrages ist der Verkauf eines gesamten Grundstücks einschließlich des Sandvorkommens - Recht zur Sandgewinnung als selbständige Gewerbeberechtigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 86, 428
  • DB 1966, 1379
  • BStBl III 1966, 550
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.06.1966 - II 130/62

    Grunderwerbsteuerveranlagung der Mineralgewinnungsrecht einer Kiesgrube

    Auszug aus BFH, 22.06.1966 - II 74/63
    Der Senat hat in Fortführung der ständigen Rechtsprechung in dem Urteil II 130/62 vom 22. Juni 1966, das in der Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs veröffentlicht wird, erneut entschieden, daß als Mineralgewinnungsrechte und sonstige Gewerbeberechtigungen im Sinne dieser Bestimmung nur diejenigen Gewerbeberechtigungen in Betracht kommen, die als solche wirklich nach den maßgeblichen Vorschriften als grundstücksgleiche Rechte oder als Grundstücksbestandteile (§ 96 BGB) begründet worden sind.

    Insoweit wird auf die Gründe des oben angeführten Urteils II 130/62 Bezug genommen.

    Da sich jedenfalls grunderwerbsteuerrechtlich der Erwerbsvorgang auch auf das Sandvorkommen als Bestandteil des dienenden Grundstücks selbst erstreckt, sind auch gesondert ausgewiesene Aufwendungen für solche Vorkommen -- in welcher Einkleidung auch immer, z. B. als Entgelt für ein "Mineralgewinnungsrecht" oder, wie im Streitfall, "für die Übertragung des Sandvorkommens" -- grundsätzlich als Teile der Gegenleistung zu behandeln (vgl. hierzu auch das heutige oben angeführte Urteil II 130/62 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • BFH, 27.02.1952 - II 129/51 U

    Charakter eines im Erbbaugrundbuch eingetragenen Erbbauzinses - Berechnung der

    Auszug aus BFH, 22.06.1966 - II 74/63
    Bereits in dem Urteil des Senats II 129/51 U vom 27. Februar 1952 (BFH 56, 250, BStBl III 1952, 98) hat der Senat angedeutet, daß Grunddienstbarkeiten den Charakter dauernder Lasten nicht schon deshalb verlieren, weil sie wegen besonderer Umstände -- wie des Erlöschens im Zwangsversteigerungsverfahren gemäß § 52 des Zwangsversteigerungsgesetzes -- vorzeitig erlöschen.
  • BFH, 13.07.1960 - II 49/60 U

    Schenkung eines Grundstücks unter Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs

    Auszug aus BFH, 22.06.1966 - II 74/63
    Dagegen ist der nicht übertragbare, unvererbliche, nur zugunsten einer bestimmten natürlichen Person bestellte Nießbrauch (§§ 1030, 1059, 1061 BGB) keine dauernde Last (vgl. auch das Urteil des Senats II 49/60 U vom 13. Juli 1960, BFH 71, 440, BStBl III 1960, 413; Boruttau-Klein, a. a. O., § 11 Tz. 339; Ott, Steuer und Wirtschaft 1932 I Sp 720; 1935 Sp. 410), so daß die Gleichstellung der Grunddienstbarkeit mit dem Nießbrauch durch das FA in dieser allgemeinen Form nicht zutrifft.
  • BFH, 09.09.1959 - II 157/57 U

    Erschließungskosten im Sinne einer auf dem Grundstück ruhenden dauernden Last

    Auszug aus BFH, 22.06.1966 - II 74/63
    Der Nichtzurechnung einer dauernden Last zur Gegenleistung gemäß § 11 Abs. 2 Ziff. 2 Satz 2 GrEStG liegt der Gedanke zugrunde, daß solche Lasten, mit deren Wegfall der jeweilige Gründstückseigentümer in absehbarer Zeit nicht rechnen kann, im rechtsgeschäftlichen Verkehr als eine dauernde wertmindernde Eigenschaft des Grundstücks selbst empfunden werden (vgl. allgemein Urteil des Senats II 157/57 U vom 9. September 1959, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 69 S. 558 -- BFH 69, 558 --, BStBl III 1959, 468).
  • RFH, 12.04.1932 - II A 560/31
    Auszug aus BFH, 22.06.1966 - II 74/63
    Deshalb zählen "immerwährende" Grunddienstbarkeiten (für ein Wegerecht vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs II A 529/31 vom 13. Oktober 1931, RFH 29, 348), "namentlich Grundgerechtigkeiten von unbegrenzter Dauer" (Urteil des Reichsfinanzhofs II A 560/31 vom 12. April 1932, RFH 31, 243, 249) zweifelsfrei zu den dauernden Lasten.
  • RFH, 13.10.1931 - II A 529/31
    Auszug aus BFH, 22.06.1966 - II 74/63
    Deshalb zählen "immerwährende" Grunddienstbarkeiten (für ein Wegerecht vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs II A 529/31 vom 13. Oktober 1931, RFH 29, 348), "namentlich Grundgerechtigkeiten von unbegrenzter Dauer" (Urteil des Reichsfinanzhofs II A 560/31 vom 12. April 1932, RFH 31, 243, 249) zweifelsfrei zu den dauernden Lasten.
  • FG Schleswig-Holstein, 11.10.1966 - III 184/62
    Auszug aus BFH, 22.06.1966 - II 74/63
    Das Finanzgericht (FG) vertrat in dem auszugsweise in den "Entscheidungen der Finanzgerichte" (EFG) 1963 S. 263 veröffentlichten Urteil III 184/62 vom 27. Februar 1963 die Auffassung, daß die sich aus dem Eigentum ergebende Befugnis zur Sandentnahme als Grunddienstbarkeit in ein selbständiges dingliches Recht verwandelt worden und auf den auf diese Weise Berechtigten (die KG) übergegangen sei, also nicht mehr durch die Verkäuferin auf die Stpfl. habe übertragen werden können.
  • BFH, 15.07.2015 - II R 11/14

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks durch den

    Dauernde Lasten sind solche Belastungen des Grundstücks, mit deren Wegfall der Grundstückseigentümer in absehbarer Zeit nicht rechnen kann und die im rechtsgeschäftlichen Verkehr zu einer dauernden Wertminderung des Grundstücks selbst führen (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 1966 II 74/63, BFHE 86, 428, BStBl III 1966, 550).

    Entscheidend ist insoweit, dass die Grunddienstbarkeit dem jeweiligen Eigentümer des herrschenden Grundstücks zusteht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 86, 428, BStBl III 1966, 550).

  • FG München, 24.04.2002 - 4 K 484/00

    Veräußerung eines Kiesabbaurechts an einen Dritten bei der Veräußerung eines

    Dies ergebe sich aus dem Urteil des BFH vom 22.06.1966 (II 74/63, BStBl III 1966, 550), wonach dem Recht eines Dritten bis zur Erschöpfung der Ausbeute der Charakter einer dauernden Last zugesprochen werde.

    Die Begründung einer neuen Belastung des Grundstücks durch das im Kaufvertrag eingeräumte und durch die beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der KG gesicherte Kiesabbaurecht ist als sonstige Leistung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG Teil der Gegenleistung (vgl. BFH-Urteile vom 22. Juni 1966 II 74/63, BStBl. III 1966, 550, (551 unten) und vom gleichen Tag II 130/62, BStBl. III 1966, 552, (553) mit weiterem Hinweis; Hofmann, Komm. zum GrEStG , 7. Aufl., § 9 Rdnr. 12 a. E.; Pahlke/Franz Komm. zum GrEStG , 2. Aufl., § 9 Rdnr. 95 und 216; Boruttau, Komm. zum GrEStG , 14. Aufl., § 9 Rdnr. 594).

  • BFH, 28.11.1967 - II R 37/66

    Bestellung eines Erbbaurechts - Grunderwerbsteuerpflicht

    b) Unbestreitbar richtig ist allerdings der Ausgangspunkt des Preußischen Oberverwaltungsgerichts, daß die Abbaubefugnis vor Bestellung der Abbaugerechtigkeit nach dem einschlägigen preußischen Recht im Eigentum enthalten ist und kein besonderes Recht darstellt (vgl. für die nichtregalen Sand- und Kiesgewinnungsrechte die Urteile des BFH II 130/62 vom 22. Juni 1966, BFH 86, 424, BStBl III 1966, 552; II 74/63 vom 22. Juni 1966, BFH 86, 428, BStBl III 1966, 550; II 139/64 vom 29. Juni 1966, BFH 86, 691, BStBl III 1966, 631); entsprechendes gilt auch für die Baubefugnisse aus Eigentum und Erbbaurecht.
  • FG Thüringen, 28.03.2006 - I 907/02

    Einbeziehung des bei Veräußerung eines Grundstücks im Beitrittsgebiet auf den

    Denn anders als nach der Rechtslage im Gebiet der alten Bundesländer, wonach der grunderwerbsteuerliche Grundstücksbegriff dem des bürgerlichen Rechts entspricht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GrEStG) und damit auch das Kiesvorkommen umfasst (vgl. BFH-Urteile vom 22. Juni 1966 II 74/63, BStBl III 1966, 550 und vom 8. Juni 2005 II R 26/03, BStBl II 2005, 613; BFH-Beschluss vom 21. Juli 2005 II B 79/04, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen - BFH/NV - 2005, 2053), gehört im Streitfall das Kiesvorkommen nicht zum grunderwerbsteuerlichen Grundstück.
  • FG Thüringen, 28.03.2006 - I 908/02

    Einbeziehung des bei der Veräußerung eines Grundstücks mit Kiesvorkommen im

    Denn anders als nach der Rechtslage im Gebiet der alten Bundesländer, wonach der grunderwerbsteuerliche Grundstücksbegriff dem des bürgerlichen Rechts entspricht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GrEStG) und damit auch das Kiesvorkommen umfasst (vgl. BFH-Urteile vom 22. Juni 1966 II 74/63, BStBl III 1966, 550 und vom 8. Juni 2005 II R 26/03, BStBl II 2005, 613; BFH-Beschluss vom 21. Juli 2005 II B 79/04, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen - BFH/NV - 2005, 2053), gehört im Streitfall das Kiesvorkommen nicht zum grunderwerbsteuerlichen Grundstück.
  • BFH, 22.06.1977 - II R 22/71

    Grundstückserwerber - Übernahme einer sonstigen Leistung - Duldung einer

    Der vorliegende Sachverhalt ist nicht demjenigen vergleichbar, über welchen der BFH mit dem Urteil vom 22. Juni 1966 II 74/63 (BFHE 86, 428, BStBl III 1966, 550) zu entscheiden hatte.
  • BFH, 09.05.1967 - II R 118/66

    Maßgeblicher Grundstückswert bei Festlegung der Höhe der Grunderwerbssteuer -

    Als solche kommen nur Lasten in Betracht, die sich wegen ihrer unbegrenzten Dauer als dauernde wertmindernde Eigenschaft des Grundstücks selbst auswirken (vgl. Urteil des Senats II 74/63 vom 22. Juni 1966 zu 2, BFH 86, 428, BStBl III 1966, 550).
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