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BFH, 05.10.1966 - VI 328/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtliche Behandlung von dem Finanzamt nach einer Veranlagung zur Steuer bekanntgewordenen Tatsachen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Anzeige- und Berichtigungspflicht gem. § 153 AO
Papierfundstellen
- BFHE 87, 539
- DB 1967, 494
- BStBl III 1967, 231
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 05.12.1958 - VI 296/57 S
Berufung des Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt auf den Grundsatz von Treu …
Auszug aus BFH, 05.10.1966 - VI 328/65
Wie das FG mit Recht ausführt, muß das FA eine ihm nachträglich bekanntgewordene Tatsache als nicht "neu" gegen sich gelten lassen, wenn es durch eine Rückfrage den richtigen Sachverhalt hätte feststellen können und eine solche Rückfrage nach Lage der Dinge geboten war (vgl. Urteil des Senats VI 296/57 S vom 5. Dezember 1958, BFH 68, 223, BStBl III 1959, 86). - BFH, 26.01.1962 - VI 67/61
Auszug aus BFH, 05.10.1966 - VI 328/65
Allein die Erkenntnis des FA, daß ihm ein Beurteilungsfehler unterlaufen ist, ist keine neue Tatsache im Sinne von § 222 Abs. 1 AO, wie im Urteil des Senats VI 67/61 vom 26. Januar 1962 (HFR 1962, 354) ausgeführt ist. - BFH, 07.07.1961 - VI 311/60
Auszug aus BFH, 05.10.1966 - VI 328/65
Anders läge es, wenn die Erklärung selbst oder die begleitenden Umstände beim FA eine unrichtige Vorstellung erwecken konnten, wie es z. B. in dem von dem Senat entschiedenen Fall des Urteils VI 311/60 vom 7. Juli 1961 (HFR 1962, 200) war.
- BFH, 04.12.2012 - VIII R 50/10
Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier …
- FG Hamburg, 24.06.2009 - 3 K 6/09
Heraufsetzung einer bestandskräftig festgesetzten Einkommensteuer aufgrund einer …
Danach kommt es nicht mehr darauf an, dass das FA ansonsten das Risiko eines Missverständnisses einer fremdsprachigen Übersetzung zu tragen hätte, wenn nicht der Irrtum des FA durch den Steuerpflichtigen gefördert worden wäre, sei es durch unrichtige Steuererklärungen - wie hier im Streitjahr und im Vorjahr (oben c-f) - oder sei es durch zusätzliche Handlungen - wie hier durch die handschriftlichen Umrechnungsvermerke allein für den Arbeitslohnbetrag (oben A II 2 a, 3 b) - (vgl. BFH vom 5. Oktober 1966 VI 328/65, BFHE 87, 539, BStBl III 1967, 231). - FG Hamburg, 24.04.2009 - 3 K 6/09
Nachträgliches Bekanntwerden ausländischer Dividenden / Anrechnung ausländischer …
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