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BFH, 01.12.1966 - IV 65/65, IV 66/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 88, 12
- BStBl III 1967, 273
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 14.02.1963 - V 102/60
Auszug aus BFH, 01.12.1966 - IV 65/65
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat allerdings im Urteil V 102/60 vom 14. Februar 1963, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963 S. 379, entschieden, daß dann, wenn eine Auskunftsperson von dem gesetzlichen Recht zur Aussageverweigerung im finanzgerichtlichen Verfahren, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, Gebrauch mache, auch frühere Aussagen dieser Auskunftsperson, die sie in dem dem gerichtlichen Verfahren vorangegangenen außergerichtlichen Verfahren vor einem Beamten (z.B. im Rahmen einer Betriebsprüfung oder Steuerfahndungsprüfung) oder auch im gerichtlichen Verfahren vor einem Richter ohne Hinweis auf das Auskunftsverweigerungsrecht gemacht habe, in dem gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden dürften.
- BFH, 12.02.2020 - X R 9/19
Verwertung der Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines Zeugen, der sich …
Die seinerzeitige Fassung des § 176 RAO sah --ebenso wie die damals geltenden Parallelvorschriften im Strafprozessrecht-- noch nicht vor, dass Zeugen auch in nichtrichterlichen Vernehmungen über ihre Auskunftsverweigerungsrechte zu belehren sind (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 01.12.1966 - IV 65, 66/65, BFHE 88, 12, BStBl III 1967, 273). - BFH, 31.10.1990 - II R 180/87
Das FA darf bei der Artfortschreibung des Einheitswerts eines Grundstücks …
Da sie nicht rückgängig gemacht werden kann, darf das FA die hieraus gewonnenen Tatsachenkenntnisse nicht verwerten (…Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 88 AO 1977 Rdnr. 130; anderer Ansicht Klein/Orlopp, Abgabenordnung, 4. Aufl. 1989, § 101 Anm. 3 "mangels einer entsprechenden Vorschrift", unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. Dezember 1966 IV 65-66/65, BFHE 88, 12, BStBl III 1967, 273; jedoch beruft sich dieses Urteil nur darauf, daß § 176 der Reichsabgabenordnung - AO - keine Belehrung vorschreibe).