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   BFH, 09.05.1969 - III B 36/68   

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https://dejure.org/1969,1634
BFH, 09.05.1969 - III B 36/68 (https://dejure.org/1969,1634)
BFH, Entscheidung vom 09.05.1969 - III B 36/68 (https://dejure.org/1969,1634)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 1969 - III B 36/68 (https://dejure.org/1969,1634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuervergünstigung - Finanzielle Auswirkungen - Herabsetzung der HGA - Mitwirkungspflicht - Klage - Tatsachenvortrag - Ermessensverletzung - Klagekosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 96, 296
  • BStBl II 1969, 627
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Baden-Württemberg, 22.02.2012 - 2 K 677/11

    Keine Änderung eines formell bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids aufgrund

    Berücksichtigt man zudem, dass den Steuerpflichtigen, der eine Steuervergünstigung mit erheblichen finanziellen Auswirkungen beantragt, eine erhöhte Mitwirkungspflicht trifft (BFH-Beschluss vom 9. Mai 1969 III B 36/68, BFHE 96, 296; BStBl II 1969, 627) ist vorliegend eine Verletzung der Ermittlungspflicht des Finanzamts, das bei der Steuerfestsetzung hinsichtlich der Besteuerung des Veräußerungsgewinns der eindeutigen, von einem Steuerberater gefertigten Erklärung der Kläger folgte, nicht gegeben.
  • BFH, 26.03.1974 - VIII R 224/72

    Ausspielgerät - Umstellung auf Schwachstrom - Neues Wirtschaftsgut - Antrag auf

    Das gilt in besonderem Maße für beantragte Steuervergünstigungen (z. B. BFH-Beschluß vom 9. Mai 1969 III B 36/68, BFHE 96, 296, BStBl II 1969, 627).
  • BFH, 19.01.1972 - II B 11/69

    Erledigung des Rechtsstreits - Rücknahme des angefochtenen Bescheids - Antrag auf

    Ihrer Pflicht, von vornherein bei der Sachaufklärung mitzuwirken, kam erhöhte Bedeutung zu, weil die Klägerin eine Steuerbefreiung begehrte, die in mehrfacher Hinsicht an Umstände anknüpfte, die nur ihr bekannt waren (vgl. BFH-Beschlüsse II B 17/66 vom 27. Juni 1968, BFH 93, 188, BStBl II 1968, 753; III B 36/68 vom 9. Mai 1969, BFH 96, 296, BStBl II 1969, 627, 628).
  • BFH, 12.11.1982 - III R 24/80
    NV: Im Investitionszulageverfahren ist es Sache des Antragstellers, die nur ihm bekannten, zu seinen Gunsten sprechenden Umstände darzulegen und durch Anführung von Tatsachen zu erhärten (vgl. BFH-Beschluß vom 9.5.1969 III B 36/68).
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