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   BFH, 10.12.1969 - I R 43/67   

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https://dejure.org/1969,602
BFH, 10.12.1969 - I R 43/67 (https://dejure.org/1969,602)
BFH, Entscheidung vom 10.12.1969 - I R 43/67 (https://dejure.org/1969,602)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 1969 - I R 43/67 (https://dejure.org/1969,602)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Veräusserungsgeschäfts bei Entziehung der Anteile des Steuerpflichtigen im Wege der Zwangsversteigerung - Begriff der Anschaffungskosten der Beteiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17 ; EStDV § 53

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 98, 30
  • DB 1970, 668
  • BStBl II 1970, 310
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BFH, 10.12.1969 - I R 43/67
    Das ist im vorliegenden Falle aber nicht zulässig, denn die Gerichte sind nicht berechtigt, den Gesetzesbefehl aus Erwägungen, die in der Vorschrift keinen Ausdruck gefunden haben, im Ergebnis in abgeänderter Fassung anzuwenden (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - 2 BvH 2/52 vom 21. Mai 1952, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bd. 1 S. 299).
  • BFH, 14.02.1958 - VI 162/55 U

    Werbungskosten-Pauschbetrag bei Ehegatten im Ruhestand - Verschärfung der

    Auszug aus BFH, 10.12.1969 - I R 43/67
    Hiervon hat die Rechtsprechung nur Ausnahmen gemacht, wenn die Wortauslegung zu einem so sinnwidrigen Ergebnis führen würde, daß der Gesetzgeber es nicht gewollt haben konnte (vgl. BFH-Urteil VI 162/55 U vom 14. Februar 1958, BFH 66, 539, BStBl III 1958, 207).
  • BFH, 29.06.1962 - VI 82/61 U

    Definition des Betriebsvermögen eines Landwirts und Forstwirts

    Auszug aus BFH, 10.12.1969 - I R 43/67
    Im übrigen müsse analog zu den zu § 23 EStG ergangenen Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) VI 82/61 U vom 29. Juni 1962 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 75 S. 330 - BFH 75, 330 -, BStBl III 1962, 387) und VI 120/62 vom 22. November 1963 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1964 S. 157 - HFR 1964, 157 -) angenommen werden, daß eine unter Zwang erfolgende Veräußerung dann keine Steuer auslöse, wenn sie wegen der alsbaldigen Anschaffung eines Ersatzwirtschaftsgutes nicht zu einer Gewinnverwirklichung geführt habe.
  • BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei

    Auszug aus BFH, 10.12.1969 - I R 43/67
    Nach dem Beschluß des BVerfG 2 BvL 3/66 und 2 BvR 701/64 vom 7. Oktober 1969 (HFR 1970, 37) hat der Gesetzgeber mit § 17 EStG von seiner "Freiheit zur Erschließung von Steuerquellen einen zulässigen Gebrauch gemacht", weil Veräußerungsgewinne aus Kapitalanteilen im Privatvermögen solchen aus Anteilen im Betriebsvermögen, die immer und voll besteuert werden, wirtschaftlich und rechtlich vergleichbar sind.
  • BFH, 22.11.1963 - VI 120/62
    Auszug aus BFH, 10.12.1969 - I R 43/67
    Im übrigen müsse analog zu den zu § 23 EStG ergangenen Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) VI 82/61 U vom 29. Juni 1962 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 75 S. 330 - BFH 75, 330 -, BStBl III 1962, 387) und VI 120/62 vom 22. November 1963 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1964 S. 157 - HFR 1964, 157 -) angenommen werden, daß eine unter Zwang erfolgende Veräußerung dann keine Steuer auslöse, wenn sie wegen der alsbaldigen Anschaffung eines Ersatzwirtschaftsgutes nicht zu einer Gewinnverwirklichung geführt habe.
  • BFH, 03.12.2019 - VIII R 34/16

    Verluste aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien können steuerlich geltend

    "Veräußerung" ist die entgeltliche Übertragung des --zumindest wirtschaftlichen-- Eigentums auf einen Dritten, ggf. auch zwangsweise, etwa im Wege der Zwangsversteigerung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10.12.1969 - I R 43/67, BFHE 98, 30, BStBl II 1970, 310, zu § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG) oder auf der Grundlage eines ausländischen Insolvenzplans (BFH-Urteil vom 12.05.2015 - IX R 57/13, BFH/NV 2015, 1364, Rz 15).
  • BFH, 12.05.2015 - IX R 57/13

    Aktienveräußerung im Rahmen eines amerikanischen Insolvenzplanverfahrens

    Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung des --zumindest wirtschaftlichen-- Eigentums auf einen Dritten, ggf. auch zwangsweise, etwa im Wege der Zwangsversteigerung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Dezember 1969 I R 43/67, BFHE 98, 30, BStBl II 1970, 310 zu § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2096/11

    Zwangseinziehung von Aktien als Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG

    Da die Veräußerung nicht freiwillig sein muss, liegt ein Veräußerungsgeschäft auch dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen die Anteile im Wege der Zwangsversteigerung entzogen werden (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1969 I R 43/67, BStBl II 1970 Seite 310: zu § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ) oder aufgrund eines hoheitlichen Eingriffs (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999 I R 43-44/98, BStBl II 2000 Seite 424: zu § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG); auf die Motive für die Veräußerung kommt es nicht an (Kirchhof/Kube, EStG, 11. A. 2012, Rz 14 zu § 23 m. w. N.).
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