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   BFH, 30.10.1969 - V R 150/66   

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https://dejure.org/1969,2293
BFH, 30.10.1969 - V R 150/66 (https://dejure.org/1969,2293)
BFH, Entscheidung vom 30.10.1969 - V R 150/66 (https://dejure.org/1969,2293)
BFH, Entscheidung vom 30. Oktober 1969 - V R 150/66 (https://dejure.org/1969,2293)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Indizien gegen die Unternehmereigenschaft eines Reisevertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BFHE 98, 302
  • DB 1970, 862
  • BStBl II 1970, 474
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.12.1961 - V 139/59 U

    Vorliegen einer beruflichen Unselbständigkeit eines Reisevertreters

    Auszug aus BFH, 30.10.1969 - V R 150/66
    Jede weitere, auch branchenfremde, selbständige oder unselbständige Tätigkeit war ihm untersagt (vgl. hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - V 139/59 U vom 7. Dezember 1961, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 74 S. 396 - BFH 74, 396 -, BStBl III 1962, 149).

    In den o.a. Urteil V 139/59 U vom 7. Dezember 1961 hat der Senat sogar einen Reisenden, der nur Provision (kein Fixum) erhielt, als unselbständig angesehen, weil andere wichtige Merkmale für seine Angestellteneigenschaft sprachen (siehe auch das BFH-Urteil VI 88/60 vom 24. November 1961, a.a.O.).

  • BFH, 27.11.1961 - VI 88/60

    Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Reisender

    Auszug aus BFH, 30.10.1969 - V R 150/66
    Der Schriftverkehr mit den Kunden (einschließlich Auftragsbestätigung, Rechnungserteilung, Abgabe von Angeboten) erfolgte grundsätzlich durch die Firma E; der Steuerpflichtige wurde mittels Durchschlägen unterrichtet (vgl. hierzu BFH-Urteil VI 88/60 vom 24. November 1964, Der Betrieb 1962 S. 150, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, § 19 Abs. 1 Nr. 1, Rechtsspruch 230).

    In den o.a. Urteil V 139/59 U vom 7. Dezember 1961 hat der Senat sogar einen Reisenden, der nur Provision (kein Fixum) erhielt, als unselbständig angesehen, weil andere wichtige Merkmale für seine Angestellteneigenschaft sprachen (siehe auch das BFH-Urteil VI 88/60 vom 24. November 1961, a.a.O.).

  • BFH, 02.12.1998 - X R 83/96

    Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht

    Mangels eines --auch für sog. Fehlzeiten garantierten-- Mindestverdienstes (vgl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 1969 V R 150/86, BFHE 98, 302, BStBl II 1970, 474) trägt er ein eigenes unternehmerisches Risiko.
  • BFH, 14.12.1988 - X R 34/82

    Umsatzsteuerpflichtigkeit der Vermittler von Warentermingeschäften -

    Zwar werden auch an Arbeitnehmer erfolgsabhängige Entlohnungen gezahlt (vgl. BFH-Urteile vom 30. Oktober 1969 V R 150/66, BFHE 98, 302, BStBl II 1970, 474, 476; BFHE 126, 311, BStBl II 1979, 188).

    Das FG hat im Streitfall zu Recht darauf abgestellt, daß der Kläger mangels eines - auch für sog. Fehlzeiten garantierten - Mindestverdienstes (vgl. ferner Urteil in BFHE 98, 302, BStBl II 1970, 474) ein eigenes unternehmerisches Risiko trug.

  • FG Hessen, 28.10.2004 - 6 K 1405/99

    Abgrenzung zwischen unternehmerischer und nichtselbständiger Tätigkeit bei

    Mangels eines --auch für sog. Fehlzeiten garantierten-- Mindestverdienstes (vgl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 1969 V R 150/86, BFHE 98, 302, BStBl II 1970, 474) - trugen sie insoweit ein eigenes unternehmerisches Risiko.
  • FG Düsseldorf, 19.06.1996 - 5 K 583/90

    Steuerliche Behandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit

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  • BFH, 27.02.1975 - V R 139/70

    Geschäftsführung - Vorstandsmitglied - Geschäftsführendes Vorstandsmitglied -

    Da im Streitfall schriftliche Verträge zwischen dem Kläger und der Stiftung nicht abgeschlossen worden sind, ist das Gesamtbild danach zu beurteilen, ob die von dem Kläger ausgeübte Tätigkeit nach dem überwiegenden Erscheinungsbild ihrer äußeren Merkmale nach Umfang und Gewichtigkeit als selbständig oder unselbständig anzusehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 1969 V R 150/66, BFHE 98, 302, BStBl II 1970, 474 ff.).
  • FG Baden-Württemberg, 02.03.2011 - 7 K 5850/08

    Zur Qualifizierung der Einkünfte eines Militärberaters als gewerbliche Einkünfte

    Mangels eines --auch für sog. Fehlzeiten garantierten-- Mindestverdienstes (vgl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 1969 V R 150/86, BFHE 98, 302, BStBl II 1970, 474) trug er ein eigenes unternehmerisches Risiko.
  • BFH, 22.06.1983 - I R 8/80
    Im Streitfall erfolgte Zurückverweisung zur Feststellung, ob der Kläger als Eigenhändler oder als selbständiger oder nicht selbständiger Handelsvertreter (zur Abgrenzung vgl. BFH-Urteil vom 30.10.1969 V R 150/66; Literatur) tätig war.3.
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