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   BFH, 13.07.1971 - VIII 1/65   

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https://dejure.org/1971,748
BFH, 13.07.1971 - VIII 1/65 (https://dejure.org/1971,748)
BFH, Entscheidung vom 13.07.1971 - VIII 1/65 (https://dejure.org/1971,748)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 1971 - VIII 1/65 (https://dejure.org/1971,748)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufbewahrung - Einnahmeursprungsaufzeichnungen - Auszählung der Tageskasse - Tageskassenberichte - Kassenbuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 103, 34
  • DB 1971, 2141
  • BStBl II 1971, 729
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.05.1966 - IV 472/60
    Auszug aus BFH, 13.07.1971 - VIII 1/65
    So ist insbesondere nicht zu beanstanden, daß der Steuerpflichtige, der in seinem Betrieb Waren von geringerem Wert an eine unbestimmte Vielzahl zumeist unbekannter und auch nicht feststellbarer Personen verkauft, die baren Betriebseinnahmen nicht einzeln aufgezeichnet hat (vgl. Urteile des BFH IV 472/60 vom 12. Mai 1966, BFH 86, 118, BStBl III 1966, 372, und I R 73/66 vom 1. Oktober 1969, BFH 97, 21, BStBl II 1970, 45).

    Allerdings müssen auch in einem derartigen Fall grundsätzlich die angefallenen Registrierkassenstreifen, Kassenzettel, Bons und sonstige Belege aufbewahrt werden, soweit nicht der Aufbewahrungszweck auf andere Weise gesichert und die Gewähr der Vollständigkeit der übertragenen Aufzeichnungen nach den tatsächlichen Verhältnissen gegeben ist (vgl. hierzu BFH-Urteil IV 472/60, a. a. O., und die hierzu gegebene Rechtsprechungsübersicht).

  • BFH, 01.10.1969 - I R 73/66

    Kasseneinnahme - Kassenausgabe - Geschäftskasse - Kassenbestandsaufnahmen -

    Auszug aus BFH, 13.07.1971 - VIII 1/65
    So ist insbesondere nicht zu beanstanden, daß der Steuerpflichtige, der in seinem Betrieb Waren von geringerem Wert an eine unbestimmte Vielzahl zumeist unbekannter und auch nicht feststellbarer Personen verkauft, die baren Betriebseinnahmen nicht einzeln aufgezeichnet hat (vgl. Urteile des BFH IV 472/60 vom 12. Mai 1966, BFH 86, 118, BStBl III 1966, 372, und I R 73/66 vom 1. Oktober 1969, BFH 97, 21, BStBl II 1970, 45).
  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Die Aufbewahrung von Einnahmeursprungsaufzeichnungen ist nicht erforderlich, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird (BFH-Urteil vom 13. Juli 1971 VIII 1/65, BFHE 103, 34, BStBl II 1971, 729).
  • BFH, 07.07.1977 - IV R 205/72

    Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - Buchführungsmangel - Beurteilung - Sachliches

    Daß damit dem Aufbewahrzweck ebenso wie der Sicherstellung der Vollständigkeit der übertragenen Aufzeichnungen nach den tatsächlichen Verhältnissen in vollem Umfang Rechnung getragen sei, habe der BFH in einem ähnlich gelagerten Fall ausgesprochen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 1971 VIII 1/65, BFHE 103, 34, BStBl II 1971, 729).

    Wie der VIII. Senat des BFH in dem Urteil VIII 1/65 entschieden hat, ist die Aufbewahrung von Einnahmeursprungsaufzeichnungen nicht erforderlich, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse "in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte.

    Für die Frage, was unter einem in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführten Kassenbuch zu verstehen ist, läßt sich aus dem Urteil VIII 1/65 nur entnehmen, daß die unverzügliche Übertragung der Tageseinnahmen in das "in Form eines Kassenberichts geführte Kassenbuch", so die Darstellung des Steuerpflichtigen, das FG als ausreichend hingenommen hatte, obwohl die Staffelung des Kassenbuchs die Berechnung nach Art der Kassenberichte nur schwer zugelassen hatte, und daß der VIII. Senat dies offensichtlich billigte.

    Darüber hinaus die Aufbewahrung der Notizzettel als sog. Einnahmeursprungsaufzeichnungen zu verlangen, obwohl ihre Bedeutung nach Aufnahme der Tageseinnahmen und der aus ihnen geleisteten Ausgaben in Hauptkasse und Kassenbuch ihre Erledigung gefunden hat, hält der erkennende Senat in Übereinstimmung mit dem Urteil VIII 1/65 auch deshalb nicht für erforderlich, weil nicht einzusehen ist, welche Ergebnisse in materieller Hinsicht gewonnen werden könnten, wenn die Zettel aufbewahrt worden wären.

    Diese Überlegung ist jedenfalls dann von Bedeutung, wenn wie im Fall des BFH-Urteils VIII 1/65 und im vorliegenden Fall wegen der Abgabe von Waren oder Leistungen an eine Vielzahl meist unbekannter Personen die baren Betriebseinnahmen nicht einzeln aufgezeichnet zu werden brauchen (vgl. die BFH-Urteile IV 472/60 und I R 73/66).

  • BFH, 25.10.2012 - X B 133/11

    Pflicht zur Aufbewahrung der sog. Schichtzettel im Taxigewerbe; keine

    Der XI. Senat des BFH hat in seinem Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02 (BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599) mit Verweis auf das BFH-Urteil vom 13. Juli 1971 VIII 1/65 (BFHE 103, 34, BStBl II 1971, 729) ausdrücklich ausgeführt, dass die Aufbewahrung der Schichtzettel --als Einnahmeursprungsaufzeichnungen-- ausnahmsweise dann nicht erforderlich sei, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen werde.

    Wie der BFH in seinem Urteil in BFHE 103, 34, BStBl II 1971, 729 ausgeführt hat, ist nur dann sowohl dem Aufbewahrungszweck als auch der Sicherstellung der Vollständigkeit der übertragenen Aufzeichnungen in vollem Umfang Rechnung getragen.

  • FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1124/10

    Zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3

    Die Tageseinnahmen würden in einer Summe erfasst (BFH vom 13. Juli 1971 VIII 1/65, BStBl II 1971, 729).
  • FG Hamburg, 16.11.2016 - 2 K 110/15

    Schätzung bei gewerblichen Einkünften aus Eigenprostitution -

    Die Aufbewahrung von Einnahmeursprungsaufzeichnungen ist dann nicht erforderlich, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird (BFH-Urteil vom 13. Juli 1971 VIII 1/65, BFHE 103, 34, BStBl II 1971, 729).
  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80

    Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung -

    Dahingestellt bleiben kann unter diesen Umständen, ob die Ansicht des FG zutreffend ist, daß die Einnahmeursprungsaufzeichnungen (Registrierkassenstreifen, Kellnerbons) aufbewahrt werden mußten, obwohl Kassenberichte geführt worden sind (dazu BFH-Urteile vom 13. Juli 1971 VIII 1/65, BFHE 103, 34, BStBl II 1971, 729; vom 7. Juli 1977 IV R 205/72, BFHE 124, 157, BStBl II 1978, 307; Abschn. 29 Abs. 3 der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - 1969).
  • FG Münster, 16.05.2013 - 2 K 3030/11

    Frage der Rechtmäßigkeit von Zuschätzungen nach Steuerfahndungsprüfung

    Die Aufbewahrung von Einnahmeursprungsaufzeichnungen (z.B. Kassenrollen) ist deshalb nur dann nicht erforderlich, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird (vgl. BFH-Urteile vom 26.02.2004 XI R 25/02, aaO, vom 20.06.1985 IV R 41/82, aaO und vom 13.07.1971 VIII R 1/65, BStBl. II 1971, 729; BFH-Beschlüsse vom 23.12.2004 III B 1404, BFH/NV 2005, 667 und vom 07.02.2008 X B 189/97 n.v.).
  • FG Köln, 27.08.2013 - 3 V 1100/13

    Taxiunternehmen, Schätzungsbefugnis, Aufbewahren der Schichtzettel, Höhe der

    bbb) Soweit sich Antragstellerin im Schriftsatz vom 15. Mai 2013 erstmals auf die in der Rechtsprechung anerkannte Ausnahme beruft, Schichtzettel gemäß § 147 Abs. 1 und Abs. 3 AO seien nicht aufzubewahren, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen werde (BFH-Urteil vom 13. Juli 1971 VIII 1/65, BFHE 103, 34, BStBl II 1971, 729; BFH-Urteil in BStBl II 2004, 599; Beschluss des FG Hamburg vom 31.08.2011 6 V 2/11, juris), stellt dies die Schätzungsbefugnis des Antragsgegners nicht in Frage.

    bb) Soweit sich Antragstellerin im Schriftsatz vom 15. Mai 2013 erstmals auf die in der Rechtsprechung anerkannte Ausnahme beruft, dass Schichtzettel gemäß § 147 Abs. 1 und Abs. 3 AO nicht aufzubewahren sind, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird (BFH-Urteil vom 13. Juli 1971 VIII 1/65, BFHE 103, 34, BStBl II 1971, 729; BFH-Urteil in BStBl II 2004, 599; Beschluss des FG Hamburg vom 31.08.2011 6 V 2/11, juris), stellt dies die Schätzungsbefugnis des Antragsgegners nicht in Frage.

  • FG Münster, 22.12.2014 - 9 V 1742/14

    Finanzrechtsweg, Buchführungsmängel, Hinzuschätzung

    Grundsätzlich sind die Ursprungsaufzeichnungen aufzubewahren (BFH-Urteil vom 13.7.1971 VIII 1/65, BFHE 103, 34, BStBl. II 1971, 729).
  • FG Münster, 19.08.2004 - 8 V 3055/04

    Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen zum Umsatz und Gewinn aufgrund einer

    Zwar entfällt diese wegen Unzumutbarkeit, wenn Waren von geringem Wert an eine unbestimmte Anzahl nicht bekannter Personen verkauft werden (BFH-Urteil vom 12.05.1966 IV 472/60, Bundessteuerblatt - BStBl. - III 1966, 372; vom 13.07.1971 VIII 1/65, BStBl. II 1971, 729; vom 20.06.1985 IV R 41/82, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1985, 12).
  • FG Münster, 10.11.2003 - 6 V 4562/03

    Zulässigkeit von Chi-Quadrat-Tests und Zeitreihen-Vergleichen

  • FG Münster, 18.05.2022 - 10 K 261/17

    Keine Hinzuschätzungen bei einer GmbH wegen unklarer Mittelherkunft bei ihrem

  • FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18

    Schätzungsbefugnis bei Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen

  • BFH, 11.05.2000 - I B 7/00

    Ordnungsgemäße Buchführung - Bareinnahmen - Elektronische Registrierkasse -

  • FG Hamburg, 11.11.2014 - 6 K 206/11

    Einkommensteuer: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen bei einem Taxiunternehmen

  • FG Hamburg, 31.08.2011 - 6 V 2/11

    Einkommensteuergesetz: Schätzung der Einnahmen eines Taxiunternehmens

  • FG Köln, 27.08.2013 - 3 V 3747/12

    Taxiunternehmen, Schätzungsbefugnis, Aufbewahren der Schichtzettel, Höhe der

  • FG Hamburg, 31.08.2011 - 6 V 25/11

    Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung: Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei

  • FG München, 28.07.2014 - 7 K 1127/13

    Zuschätzungen Taxiunternehmen

  • FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18 zurück zur Übersicht Seite drucken

    Hinzuschätzung anhand durchschnittlicher Tagesumsätze

  • FG Münster, 24.01.2007 - 12 K 2226/05
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