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   BFH, 05.11.1971 - VI R 207/68   

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BFH, 05.11.1971 - VI R 207/68 (https://dejure.org/1971,190)
BFH, Entscheidung vom 05.11.1971 - VI R 207/68 (https://dejure.org/1971,190)
BFH, Entscheidung vom 05. November 1971 - VI R 207/68 (https://dejure.org/1971,190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Fahrten von Außenmonteuren - Wechselnde Montagestellen - Betriebssitz - Fehlender ständiger Arbeitsplatz - Dienstreise - Fahrtaufwendungen - Auslagenersatz - Haftungsverfahren gegen Arbeitgeber - Steuerpflichtiger Arbeitslohn - Grobe Verletzung der steuerlichen Pflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Dienstreise von Arbeitnehmern, pauschaler Auslagenersatz, Berücksichtigung von Werbungskosten im Haftungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 103, 472
  • DB 1972, 317
  • BStBl II 1972, 137
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.07.1969 - VI 68/65

    Pauschale Fehlgeldentschädigungen - Steuerfreiheit - Rechtsnormähnliche Anordnung

    Auszug aus BFH, 05.11.1971 - VI R 207/68
    In dem die Behandlung von Fehlgeldentschädigung betreffenden Urteil VI 68/65 vom 11. Juli 1969 (BFH 97, 107, BStBl II 1970, 69) hat der Senat dargelegt, daß die Abgrenzung zwischen diesen beiden Gestaltungsmöglichkeiten von den im Betriebe maßgeblichen Vereinbarungen oder Regelungen abhängig ist.

    Jedoch setzt die Annahme von Auslagenersatz des weiteren voraus, daß über die ausgelegten Beträge im einzelnen abgerechnet wird (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil VI 68/65, a. a. O.).

    Nur ausnahmsweise hat der Senat pauschale Abgeltungen dann als steuerfreien Auslagenersatz anerkannt, wenn es sich um kleine Beträge handelt, die mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit auch tatsächlich ausschließlich für den vorgesehenen Zweck verbraucht werden (vgl. zusammenfassend Urteil VI 68/65, a. a. O.).

  • BFH, 29.11.1968 - VI R 279/67

    Erstattungsleistungen eines Arbeitgebers wegen der Aufwendungen eines

    Auszug aus BFH, 05.11.1971 - VI R 207/68
    Im Urteil VI R 279/67 vom 29. November 1968 (BFH 94, 336, BStBl II 1969, 173) habe der BFH anerkannt, daß der Arbeitgeber sich hierauf im Haftungsprozeß berufen könne.

    Der Senat hat, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Zugehörigkeit von Bezügen zum Arbeitslohn und damit auch über die Notwendigkeit der Eintragung der mit diesen Bezügen zusammenhängenden Werbungskosten irrten und irren konnten, zugelassen, daß sich der Arbeitgeber auf diese Umstände noch im Haftungsverfahren beruft (zuletzt Urteil VI R 279/67 vom 29. November 1968, a. a. O.).

  • RFH, 29.07.1936 - VI A 133/36
    Auszug aus BFH, 05.11.1971 - VI R 207/68
    Dieses eigene Interesse der Arbeitnehmer schließe auch die Annahme eines nicht zum Arbeitslohn gehörenden Auslagenersatzes aus (vgl. Urteil des RFH VI A 133/36 vom 29. Juli 1936, RStBl 1936, 987).

    Der Senat kann es dahingestellt lassen, ob, wie das FG unter Berufung auf das RFH-Urteil VI A 133/36 (a. a. O.) ausführt, bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wegen des eigenen Interesses des Arbeitnehmers eine solche Gestaltungsmöglichkeit -- die Fahrtkosten dem Bereich des Arbeitgebers zuzuordnen und sie dem Arbeitnehmer steuerfrei zu ersetzen -- nicht gegeben ist; immerhin hat die Verwaltungspraxis mit der Regelung in Abschn. 25 Abs. 4 LStR seit jeher unter bestimmten Voraussetzungen den steuerfreien Ersatz der Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zugelassen.

  • BFH, 02.10.1968 - VI R 83/67

    Steuerfreiheit von Zehrgeldern als Auslagenersatz

    Auszug aus BFH, 05.11.1971 - VI R 207/68
    Eine ähnliche pauschale Abrechnung von Zehrgeldern habe der BFH in dem Urteil VI R 83/67 vom 2. Oktober 1968 (BFH 94, 21, BStBl II 1969, 45) als zulässig anerkannt.
  • BFH, 14.04.1967 - VI R 168/66

    Beträge, die den im privaten Dienst angestellten Personen für Reisekosten gezahlt

    Auszug aus BFH, 05.11.1971 - VI R 207/68
    Nach der Rechtsprechung des Senats entspricht der in Abschn. 21 Abs. 2 LStR niedergelegte Dienstreisebegriff dem geltenden Recht (z. B. Urteil VI R 168/66 vom 14. April 1967, BFH 88, 422, BStBl III 1967, 430).
  • BFH, 16.03.1962 - VI 85/61 U

    Anspruch eines durch Haftungsbescheid für Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer in

    Auszug aus BFH, 05.11.1971 - VI R 207/68
    Schon im Urteil VI 85/61 U vom 16. März 1962 (BFH 75, 36, BStBl III 1962, 282) hat der Senat ausgesprochen, daß das FA in der Regel im Rahmen seines billigen Ermessens verbleibt, wenn es zur Vereinfachung des Verfahrens den Arbeitgeber in Anspruch nimmt, falls nach einer Lohnsteuerprüfung viele meist kleine Lohnsteuerbeträge aufgrund eines im wesentlichen gleichliegenden Tatbestandes nachzuzahlen sind.
  • BFH, 05.11.1971 - VI R 184/69

    Dienstreise von Arbeitnehmern

    Auszug aus BFH, 05.11.1971 - VI R 207/68
    Im Urteil VI R 184/69 vom 5. November 1971 (BStBl II 1972, 130) hat der Senat ausgeführt, daß bei Arbeitnehmern, die ständig auf auswärtigen Bau- oder Montagestellen tätig sind, nicht etwa der Firmensitz als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen werden kann, wenn der Arbeitnehmer dort nicht, auch nicht vorübergehend, tätig wird, sondern ihn nur zur Angabe der geleisteten Arbeitsstunden, zur Entgegennahme des Arbeitslohns und zur Entgegennahme weiterer Arbeitsaufträge aufsucht.
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 70/03

    Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und ständig wechselnden

    a) Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass es sich bei den Fahrten von der Wohnung zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten um einen Typus handelt, der von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a.F. seinem Zweck nach nicht erfasst werden sollte (BFH-Urteile in BFHE 175, 553, BStBl II 1995, 137; vom 20. November 1987 VI R 6/86, BFHE 152, 232, BStBl II 1988, 443; vom 5. November 1971 VI R 184/69, BFHE 103, 493, BStBl II 1972, 130, und VI R 207/68, BFHE 103, 472, BStBl II 1972, 137; ebenso zum unbeschränkten Betriebsausgabenabzug für Fahrten eines selbständig tätigen Lotsen zu wechselnden Tätigkeitsstätten: BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 5/95, BFH/NV 1997, 279).
  • BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77

    Umfang des Nachweises bei steuerfreien Reisekostenvergütungen durch den

    Das habe der Bundesfinanzhof (BFH) bisher zwar nur für den Fall zugelassen, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Zugehörigkeit von Bezügen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn geirrt hätten und der Irrtum nicht auf einer groben Verletzung der steuerlichen Pflichten beruhe (Urteil vom 5. November 1971 VI R 207/68, BFHE 103, 472, BStBl II 1972, 137).

    Daß der als Haftender in Anspruch genommene Arbeitgeber im Lohnsteuerhaftungsverfahren Einwendungen aus der Person seiner Arbeitnehmer erheben kann, hat der BFH bisher allerdings nur in Fällen anerkannt, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Zugehörigkeit von Bezügen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn geirrt hatten und der Irrtum - anders als im Streitfall - nicht auf einer groben Verletzung der Steuerpflichten beruhte (Urteil des Senats vom 5. November 1971 VI R 207/68, BFHE 103, 472, BStBl II 1972, 137).

  • BFH, 28.03.2006 - VI R 24/03

    Auslagenersatz bei Erstattung der Reparaturkosten eines Musikinstruments

    Ihre Ausgaben sind durch dessen Belange bedingt; sie gehen auf Rechnung des Betriebes und sind, soweit sie erstattet werden, keine Werbungskosten der Arbeitnehmer (vgl. BFH-Urteile vom 5. November 1971 VI R 207/68, BFHE 103, 472, BStBl II 1972, 137; vom 21. August 1974 VI R 272/70, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 31.10.1973 - VI R 98/73

    Aufwendungen für Fahrten mit eigenem Kraftfahrzeug zwischen Wohnung und ständig

    Die ständig wechselnden Baustellen seien keine regelmäßigen Arbeitsstätten (Urteile des BFH vom 5. November 1971 VI R 207/68, BFHE 103, 472, BStBl II 1972, 137, und vom 5. November 1971 VI R 184/69, BFHE 103, 493, BStBl II 1972, 130).

    Der BFH hat im Urteil VI R 207/68 entschieden, daß die Fahrten von Außenmonteuren, die am Betriebssitz keinen ständigen Arbeitsplatz besitzen, keine Dienstreisen sind.

    Der Senat hat schon im Urteil VI R 207/68 darauf hingewiesen, daß Arbeitnehmer, die keine feste Arbeitsstätte haben, sondern an ständig wechselnden Montagestellen (Baustellen sind ebenso zu beurteilen) eingesetzt werden, nicht die Möglichkeit haben, durch entsprechende Wohnsitznahme selbst die Höhe der Fahrtaufwendungen zu bestimmen.

  • BFH, 28.01.1972 - VI R 11/69

    Baustellen - Montagestellen - Politische Gemeinde

    Wegen der Behandlung der letzteren Gruppe verweist der Senat auf seine Entscheidung VI R 184/69 vom 5. November 1971 (a. a. O.).

    Der Senat weist hierzu auf seine Urteile VI 68/65 vom 11. Juli 1969 (BFH 97, 107, BStBl II 1970, 69) und VI R 207/68 vom 5. November 1971 (BFH 103, 472, BStBl II 1972, 137) hin.

    Der Senat verweist insoweit auf die Entscheidungen VI R 279/67 vom 29. November 1968 (BFH 94, 336, BStBl II 1969, 173) und VI R 207/68 (a. a. O.).

  • BFH, 28.02.1975 - VI R 28/73

    Steuerliche Behandlung der freien Unterkunft und Verpflegung bei ehrenamtlichen

    Eine Vereinbarung, nach der Aufwendungen nicht im einzelnen, sondern nur pauschal ersetzt werden, führt regelmäßig dazu, daß der pauschale Ersatz als Arbeitslohn anzusehen ist und die Geltendmachung der Aufwendungen als Werbungskosten im einzelnen dem Arbeitnehmer überlassen bleibt (BFH-Urteil vom 5. November 1971 VI R 207/68, BFHE 103, 472, BStBl II 1972, 137).

    Da dieser Irrtum nicht auf einer groben Verletzung der steuerlichen Pflichten der Klägerin beruhte, andererseits den Helfern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Aufwendungen entstanden sein könnten, kann die Klägerin mit Einwendungen aus den steuerlichen Verhältnissen ihrer Arbeitnehmer nicht ausgeschlossen werden (BFH-Urteil VI R 207/68).

  • FG Hamburg, 26.02.2001 - II 718/99

    Häusliches Arbeitszimmer: Kostenzuschuss des Arbeitgebers

    Umgekehrt gilt: Ist der Arbeitnehmer durch die empfangenen Beträge bereichert, weil ihm beispielsweise Werbungskosten ersetzt werden oder er an den Aufwendungen ein nicht ganz unerhebliches eigenes Interesse hat, liegt kein Auslagenersatz vor (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 1971 VI R 207/68, BFHE 103, 472, BStBl II 1972, 137).
  • BFH, 12.08.1983 - VI R 155/80

    1. Unterhaltszuschüsse eines Referendars sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. - 2.

    Der Senat hat im Urteil vom 5. November 1971 VI R 207/68 (BFHE 103, 472, BStBl II 1972, 137) die Begünstigung von Arbeitnehmern mit ständig wechselnden Einsatzstellen damit begründet, daß sie nicht die Möglichkeit hätten, durch entsprechende Wohnsitznahme selbst in Höhe der Fahrtaufwendungen zu bestimmen.

    Es kommt hinzu, daß der BFH die Rechtsprechung zu dem erhöhten Werbungskostenabzug bei Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen damit begründet hat, daß die Arbeitnehmer "im ausschließlichen Interesse des Betriebs" ihre Tätigkeitsstätte wiederholt wechseln müßten (vgl. BFHE 103, 472, BStBl II 1972, 137).

  • FG München, 23.07.2002 - 2 K 3177/01

    Abzugsfähigkeit der Fahrt- und Verpflegungsmehraufwendungen eines mehrere

    Mit Urteil vom 05.11.1971 ( VI R 207/68, BStBl 1972, 137) hat der BFH zum EStG 1960/61 lapidar entschieden, dass die Grundsätze für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nicht angewendet werden können, wenn Arbeitnehmer keine feste Arbeitsstätte haben, sondern an ständig wechselnden Montagestellen eingesetzt werden.

    Mit Urteilen vom 5. November 1971 ( VI R 184/69, BStBl II 1972, 130 zum EStG 1965 und VI R 207/68, BStBl II 1972, 137 zum EStG 1960/1961) hat der BFH und ihm folgend die Finanzverwaltung auf Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Einsatzstellen die Einschränkungen des Werbungskostenabzugs durch § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG nicht angewandt, weil sie einen Typus von Fahrten beträfen, der von dieser Vorschrift nach ihrem Zweck nicht erfasst werden sollte.

  • BFH, 04.05.1990 - VI R 144/85

    Einsatzwechseltätigkeit kann auch bei Auszubildenden vorliegen (Änderung der

    Sind mangels regelmäßiger Arbeitsstätte keine Dienstreisen gegeben, wenden der BFH seit seinen Entscheidungen vom 5. November 1971 VI R 184/69 (BFHE 103, 493, BStBl II 1972, 130) und VI R 207/68 (BFHE 103, 472, BStBl II 1972, 137) und ihm folgend die Finanzverwaltung (zuletzt Abschn. 24 Abs. 4 Nr. 3 LStR 1987) auf Fahrten zwischen der Wohnung und ständig wechselnden Einsatzstellen die Einschränkung des Werbungskostenabzugs durch § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG nicht an, weil sie einen Typus von Fahrten betrifft, der von dieser Vorschrift nach ihrem Zweck nicht erfaßt werden sollte.
  • BFH, 20.11.1987 - VI R 6/86

    Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen, die im üblichen

  • FG Baden-Württemberg, 26.05.2000 - 9 K 251/96

    Pasuschaler Vorsteuerabzug nur für lohnsteuerliche "Dienstreisen" der

  • BFH, 28.09.1990 - VI R 98/89

    Arbeitslohn - Bahnstrecke nach Berlin (Ost) - Liegewagenbetreuer - Fahrt- und

  • BFH, 26.07.1974 - VI R 24/69

    Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer nach bestandskräftiger Veranlagung des

  • BFH, 11.07.1980 - VI R 198/77

    PKW-Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnder Einsatzstelle; für die

  • BFH, 29.04.1983 - VI S 10/82

    Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Haftungswege - Nachforderung der Lohnsteuer -

  • FG Thüringen, 27.11.2003 - II 1063/02

    Keine Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und auswärtigem

  • FG München, 01.04.2010 - 8 V 3819/09

    Lohnsteuerhaftung des Drückerkolonnenchefs für Zeitschriftenwerber

  • BFH, 27.11.1987 - VI B 176/86

    Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuerhaftungsbescheids - Vorliegen von

  • BSG, 13.03.1985 - 9a RV 52/83

    Fahrtkostenersatz und Bruttoeinkommen

  • BFH, 19.01.1976 - VI R 227/72

    Angestellte einer öffentlichen Sparkasse - Gaststättenbesuch - Aufforderung der

  • FG Saarland, 20.10.2000 - 2 K 257/00

    Keine Einsatzwechseltätigkeit bei Kundenberaterin eines Kreditinstituts (§9 Abs.

  • BFH, 30.08.1988 - VI R 40/85

    Voraussetzungen für die Gewährung von Pauschbeträgen wegen

  • BFH, 17.12.1971 - VI R 315/70

    Unverheiratete Seeleute - Wohnung an Land - Liegehafen des Schiffes -

  • BFH, 08.07.1988 - VI R 50/85

    Anforderungen an eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung

  • FG Niedersachsen, 16.12.1997 - VII 659/96

    Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als

  • BFH, 15.10.1982 - VI R 187/79
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