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   BFH, 09.03.1972 - V R 32/69   

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https://dejure.org/1972,1168
BFH, 09.03.1972 - V R 32/69 (https://dejure.org/1972,1168)
BFH, Entscheidung vom 09.03.1972 - V R 32/69 (https://dejure.org/1972,1168)
BFH, Entscheidung vom 09. März 1972 - V R 32/69 (https://dejure.org/1972,1168)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 105, 196
  • DB 1972, 1099
  • BStBl II 1972, 556
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • RFH, 15.11.1921 - V A 202/21
    Auszug aus BFH, 09.03.1972 - V R 32/69
    Durch das Einsetzen der Pferde und das Entgegennehmen von Preisen habe er eine nachhaltige, auf die Erzielung von Einnahmen gerichtete Tätigkeit entfaltet (Urteil des RFH V A 202/21 vom 15. November 1921, RFH 7, 244, RStBl 1922, 74).

    Das RFH-Urteil V A 202/21 vom 15. November 1921 (a. a. O.) sei zu § 1 Abs. 1 UStG 1918 ergangen und passe nicht auf die Rennpreise, die nicht als Entgelt im Sinne des § 10 UStDB 1951 angesehen werden könnten.

    Diese vom RFH in seinem Urteil V A 202/21 vom 15. November 1921 (a. a. O.) vertretene Auffassung wird durch § 10 UStDB 1951 bestätigt, wonach der Übergang des Handlungserfolgs eines Unternehmers (die Leistung) auf einen anderen als Empfänger Merkmal des Begriffs Entgelt ist.

    Diesem Umstand hat der RFH in seinem Urteil V A 202/21 vom 15. November 1921 (a. a. O.) besonderes Gewicht beigelegt.

  • BFH, 02.10.1969 - V R 163/66

    Voraussetzungen für Einordnung der Züchterprämie nach der Rennordnung als Entgelt

    Auszug aus BFH, 09.03.1972 - V R 32/69
    Zu einer anderen Beurteilung führt es auch nicht, wenn man die beiden Urteile des BFH V R 163/66 vom 2. Oktober 1969 (BFH 97, 263, BStBl II 1970, 111) und V R 94/68 vom 6. August 1970 (BFH 99, 504, BStBl II 1970, 730) berücksichtigt, die die Züchterprämie nach der Rennordnung nicht als Entgelt ansehen und damit das RFH-Urteil V 133/41 vom 12. Februar 1942 (RStBl 1942, 543) einschränken.

    Auch im Urteil V R 163/66 vom 2. Oktober 1969 (a. a. O.) kommt der BFH zu dem Ergebnis, bei dem Abstellen eines Pferdes zu einem Rennen handele es sich um eine entgeltliche sonstige Leistung.

  • BFH, 06.08.1970 - V R 94/68

    Züchterprämie - Rennordnung - Entgelt - Halter des siegreichen Pferdes

    Auszug aus BFH, 09.03.1972 - V R 32/69
    Zu einer anderen Beurteilung führt es auch nicht, wenn man die beiden Urteile des BFH V R 163/66 vom 2. Oktober 1969 (BFH 97, 263, BStBl II 1970, 111) und V R 94/68 vom 6. August 1970 (BFH 99, 504, BStBl II 1970, 730) berücksichtigt, die die Züchterprämie nach der Rennordnung nicht als Entgelt ansehen und damit das RFH-Urteil V 133/41 vom 12. Februar 1942 (RStBl 1942, 543) einschränken.

    Die in dem BFH-Urteil V R 94/68 vom 6. August 1970 (a. a. O.) vertretene Auffassung, daß eine Zahlung auf der Grundlage des § 657 BGB grundsätzlich nicht als "Entgelt" im Sinne des Umsatzsteuerrechts zu beurteilen sei, ist zumindest für den vorliegenden Fall einzuschränken, da der Rennstallbesitzer gerade mit Rücksicht auf die Auslobung gehandelt hat.

  • BFH, 30.08.2017 - XI R 37/14

    Zur Unternehmereigenschaft und Steuerbarkeit der Leistungen eines

    e) Entgegen dem Vortrag des FA in der mündlichen Verhandlung weicht der erkennende Senat mit seiner Auffassung auch nicht i.S. des § 11 FGO vom BFH-Urteil vom 9. März 1972 V R 32/69 (BFHE 105, 196, BStBl II 1972, 556) ab; denn dieses Urteil betrifft eine frühere, noch nicht harmonisierte Rechtslage (Streitjahre 1963 bis 1966) und ist außerdem durch das EuGH-Urteil Bastova (EU:C:2016:855, UR 2016, 913, MwStR 2016, 991) überholt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. Mai 2013 XI R 11/09, BFHE 242, 84, BFH/NV 2013, 1524, Leitsatz 3).
  • BFH, 02.08.2018 - V R 21/16

    Umsatzsteuer: Kein steuerbarer Leistungsaustausch bei platzierungsabhängigen

    Die Teilnahme an einem Wettbewerb (Pferderennen) ist nicht steuerbar, wenn dem Eigentümer der Pferde als Gegenleistung lediglich ein platzierungsabhängiges Preisgeld gezahlt wird (anders noch BFH-Urteil vom 9. März 1972 V R 32/69, BFHE 105, 196, BStBl II 1972, 556).

    cc) Soweit der Senat im Urteil vom 9. März 1972 V R 32/69 (BFHE 105, 196, BStBl II 1972, 556) entschieden hatte, dass die als Belohnung für das erfolgreiche Teilnehmen an Pferderennen empfangenen Rennpreise Entgelte für eine von dem Rennstallbesitzer erbrachte sonstige Leistung darstellen, ist diese --zur früheren, noch nicht harmonisierten Rechtslage (Streitjahre: 1963 bis 1966) ergangene-- Entscheidung durch das EuGH-Urteil Bastová (EU:C:2016:855, HFR 2017, 82) überholt (vgl. hierzu bereits BFH-Urteil in BFHE 259, 175, Rz 29).

  • FG Köln, 18.04.2018 - 9 K 2738/15

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs für Eingangsumsätze im

    Echte Preisgelder in der Form von platzierungsabhängigen Rennpreisen bei Pferderennen unterliegen damit nicht der Umsatzsteuer (so auch Michel , jM 2018, 78 (79) entgegen BFH, Urteil vom 9. März 1972 - V R 32/69, 196, BStBl. II 1972, 556).

    Auch weicht die Entscheidung von der des BFH vom 9. März 1972 - V R 32/69, 196, BStBl. II 1972, 556 zur Steuerbarkeit von Preisgeldern bei Pferderennen sowie von der Richtlinienanweisung der Verwaltung 12.2.

  • BFH, 07.03.1995 - XI R 72/93

    Leistungsaustausch bei Gewährung einer Werbeprämie für die Vermittlung eines

    Beide Leistungen stehen daher in ursächlichem Zusammenhang (BFH-Urteile in BFHE 70, 264, BStBl III 1960, 97; vom 9. März 1972 V R 32/69, BFHE 105, 196, BStBl II 1972, 556).
  • FG Münster, 11.12.2008 - 5 K 1252/03

    Leistungsbeziehungen in Form von Sachzuwendungen im Rahmen von Umsatzwettbewerben

    Zwar kann auch ein einseitig bindendes Versprechen eines Preises zu einem umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch führen (BFH, Urteil vom 9. März 1972 V R 32/69, BStBl. II 1972, 556).
  • FG Münster, 11.12.2008 - 5 K 2357/08

    Leistungsbeziehungen in Form von Sachzuwendungen i.R.v. Umsatzwettbewerben und

    Zwar kann auch ein einseitig bindendes Versprechen eines Preises zu einem umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch führen (BFH, Urteil vom 9. März 1972 V R 32/69, BStBl. II 1972, 556).
  • FG München, 02.02.2011 - 3 K 1504/08

    Keine Entgeltsminderung bei Verrechnung einer Werbeprämie

    Beide Leistungen stehen daher in einem ursächlichem Zusammenhang (BFH-Urteile vom 17. Dezember 1959 V 251/58 U, BStBl III 1960, 97 und vom 9. März 1972 V R 32/69, BStBl II 1972, 556).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.07.1995 - 1 K 1728/94

    Umsatzsteuer; Preis für Schönheitskönigin als Entgelt für sonstige Leistung

    Das zu Pferderennen ergangene BFH-Urteil vom 9. März 1972 V R 32/69 (BStBl. 1972 II S. 556, 557 Li. Sp.) stellt zutreffend fest, daß der Rennveranstalter den Besitzern von Rennpferden durch die Auslobung von Rennpreisen für siegreiche Pferde Gewinnchancen einräume, um die Beteiligung an der Rennveranstaltung herbeizuführen.
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