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   BFH, 02.03.1973 - III R 88/69   

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BFH, 02.03.1973 - III R 88/69 (https://dejure.org/1973,148)
BFH, Entscheidung vom 02.03.1973 - III R 88/69 (https://dejure.org/1973,148)
BFH, Entscheidung vom 02. März 1973 - III R 88/69 (https://dejure.org/1973,148)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nachhaltige Unrentabilität - Absinken des Teilwerts - Bewegliches Anlagevermögen - Wiederbeschaffungskosten - Nachhaltige Arbeit mit Verlusten - Wiederbeschaffungskosten - Objektiv nachprüfbare Maßnahmen - Stillegung des Betriebes - Stillegung eines Steinkohlenbergwerks

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Papierfundstellen

  • BFHE 109, 63
  • BStBl II 1973, 475
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 19.05.1972 - III R 21/71

    Teilwert eines Erzeugnisses - Vollkostenrechnung - Wiederherstellung -

    Auszug aus BFH, 02.03.1973 - III R 88/69
    Der Senat hat in dem Urteil vom 19. Mai 1972 III R 21/71 (BFHE 106, 228, BStBl II 1972, 748) darauf hingewiesen, daß schon der RFH in dem Urteil vom 14. Dezember 1926 VI A 575/26 (RFHE 20, 87) den Teilwert als den Wiederbeschaffungs- oder Reproduktionswert eines Wirtschaftsguts definiert hat, der durch den Betrag der Wiederbeschaffungskosten bestimmt werde.

    Auf diesen Unterschied hat der Senat im Urteil III R 21/71 hingewiesen.

  • BFH, 06.08.1971 - III R 9/71

    Verpachtung eines Gewerbebetriebs - Geschäftswert - Einheitswert des

    Auszug aus BFH, 02.03.1973 - III R 88/69
    Zu den einzelnen Wirtschaftsgütern, die in den Gesamtkaufpreis einbezogen werden, gehört auch ein als geldwerte Realität in Erscheinung getretener Geschäftswert (vgl. BFH-Urteil vom 6. August 1971 III R 9/71, BFHE 102, 573, BStBl II 1971, 677, und die dort angegebenen Entscheidungen).

    Denn ein realisierter Geschäftswert ist, wie in dem Urteil III R 9/71 ausgeführt wurde, ein selbständig bewertbares Wirtschaftsgut, das auch bei der Einzelbewertung zu erfassen ist.

  • RFH, 28.02.1930 - III A 84/28
    Auszug aus BFH, 02.03.1973 - III R 88/69
    Diese Auffassung ist dann auch vom Bewertungssenat des RFH in dem grundlegenden Urteil vom 28. Februar 1930 III A 84/28 (RStBl 1930, 287) für die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens übernommen worden.

    So hat z. B. der RFH in dem Urteil III A 84/28 diese Möglichkeit auch für die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens ausdrücklich bejaht, obwohl er andererseits die Erfassung eines nicht als Realität in Erscheinung getretenen positiven Geschäftswerts als gegen den Grundsatz der Einzelbewertung verstoßend abgelehnt hat.

  • BVerwG, 18.12.1957 - IV C 267.57
    Auszug aus BFH, 02.03.1973 - III R 88/69
    Nach der Rechtsprechung ist dieses Erfordernis, soweit es sich um eine Rüge der Nichtvernehmung von Zeugen handelt, nur dann erfüllt und damit die Rüge ordnungsmäßig erhoben, wenn die Namen der Zeugen und das Beweisthema in der Revision, der Revisionsbegründung oder in dem angefochtenen Urteil bezeichnet werden (vgl. BFH-Urteil vom 18. April 1972 VIII R 40/66, BFHE 105, 325, BStBl II 1972, 572 und die dort zitierten Entscheidungen des BVerwG vom 9. November 1956 II C 175/54, BVerwGE 5, 12, und vom 18. Dezember 1957 IV C 267/57, BVerwGE 6, 69).

    Die Klägerin beruft sich schließlich zu Unrecht auf die Entscheidung des BVerwG IV C 267/57, weil auch die dort als ausreichend angesehene Wiedergabe der Namen der Zeugen und der in ihr Wissen gestellten Beweisfragen im Tatbestand und eine Stellungnahme dazu in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils im Streitfall nicht gegeben sind.

  • BFH, 12.07.1968 - III 181/64

    Bestimmung des geltenden Grundsatzes für die Einheitsbewertung des

    Auszug aus BFH, 02.03.1973 - III R 88/69
    Der Senat hat in dem Urteil vom 12. Juli 1968 III 181/64 (BFHE 93, 323, BStBl II 1968, 794), in dem er daran festgehalten hat, daß nach dem Bewertungsgesetz für die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens der Grundsatz der Einzelbewertung gilt, die im Schrifttum vertretene Auffassung abgelehnt, daß Voraussetzung für die Feststellung des Teilwerts die Feststellung des Werts der wirtschaftlichen Einheit im ganzen sei.
  • BFH, 18.04.1972 - VIII R 40/66

    Verfahrensfehler - Mündliche Verhandlung - Rüge in Revision - Nichtvernehmung von

    Auszug aus BFH, 02.03.1973 - III R 88/69
    Nach der Rechtsprechung ist dieses Erfordernis, soweit es sich um eine Rüge der Nichtvernehmung von Zeugen handelt, nur dann erfüllt und damit die Rüge ordnungsmäßig erhoben, wenn die Namen der Zeugen und das Beweisthema in der Revision, der Revisionsbegründung oder in dem angefochtenen Urteil bezeichnet werden (vgl. BFH-Urteil vom 18. April 1972 VIII R 40/66, BFHE 105, 325, BStBl II 1972, 572 und die dort zitierten Entscheidungen des BVerwG vom 9. November 1956 II C 175/54, BVerwGE 5, 12, und vom 18. Dezember 1957 IV C 267/57, BVerwGE 6, 69).
  • RFH, 14.12.1926 - VI A 575/26
    Auszug aus BFH, 02.03.1973 - III R 88/69
    Der Senat hat in dem Urteil vom 19. Mai 1972 III R 21/71 (BFHE 106, 228, BStBl II 1972, 748) darauf hingewiesen, daß schon der RFH in dem Urteil vom 14. Dezember 1926 VI A 575/26 (RFHE 20, 87) den Teilwert als den Wiederbeschaffungs- oder Reproduktionswert eines Wirtschaftsguts definiert hat, der durch den Betrag der Wiederbeschaffungskosten bestimmt werde.
  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 02.03.1973 - III R 88/69
    Nach der Rechtsprechung ist dieses Erfordernis, soweit es sich um eine Rüge der Nichtvernehmung von Zeugen handelt, nur dann erfüllt und damit die Rüge ordnungsmäßig erhoben, wenn die Namen der Zeugen und das Beweisthema in der Revision, der Revisionsbegründung oder in dem angefochtenen Urteil bezeichnet werden (vgl. BFH-Urteil vom 18. April 1972 VIII R 40/66, BFHE 105, 325, BStBl II 1972, 572 und die dort zitierten Entscheidungen des BVerwG vom 9. November 1956 II C 175/54, BVerwGE 5, 12, und vom 18. Dezember 1957 IV C 267/57, BVerwGE 6, 69).
  • FG Hamburg, 27.08.1996 - II 24/95

    Teilwertabschreibung unter die Wiederbeschaffungskosten bei nachhaltiger

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  • BFH, 18.12.2002 - I R 11/02

    Aktivierung von Zinsansprüchen aus Genussrechten

    bereits am Bilanzstichtag der verpflichteten Gesellschaft entstehen und deshalb bei der Festsetzung der Vermögensteuer auf einen späteren Stichtag zu berücksichtigen sind (BFH-Urteil vom 26. Juni 1970 III R 88/69, BFHE 99, 547, BStBl II 1970, 735).
  • BFH, 20.09.1989 - II R 96/86

    Bezuschußte Wirtschaftsgüter - Unrentabler Betrieb - Wiederbeschaffungskosten -

    Die Teilwerte der Wirtschaftsgüter eines unrentablen Betriebs können nur dann unter die Wiederbeschaffungskosten absinken, wenn das Unternehmen konkrete Maßnahmen trifft, den Betrieb zu liquidieren oder stillzulegen (Anschluß an das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. März 1973 III R 88/69, BFHE 109, 63, BStBl II 1973, 475).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liege eine zum Absinken des Teilwertes unter die Wiederbeschaffungskosten führende nachhaltige Unrentabilität nur vor, wenn das Unternehmen nachhaltig mit Verlusten arbeite und deshalb objektiv nachprüfbare Maßnahmen zur Stillegung des Betriebes ergreife (BFH-Urteil vom 2. März 1973 III R 88/69, BFHE 109, 63, BStBl II 1973, 475).

    Nach der Rechtsprechung des bisher für die Einheitsbewertung zuständig gewesenen III. Senats können jedoch bei Unrentabilität eines Betriebes die Teilwerte von Wirtschaftsgütern nur dann unter die Wiederbeschaffungskosten absinken, wenn das Unternehmen konkrete Maßnahmen trifft, den Betrieb so bald wie möglich zu liquidieren oder stillzulegen (Urteil in BFHE 109, 63, BStBl II 1973, 475).

  • BFH, 08.05.1981 - III R 26/79

    Blockheizwerk - Fernheizwerk - Gewährung von Beihilfe - Kapitalzuschuß -

    Aber auch die Unrentierlichkeit der Anlage müsse bei Anwendung der Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. März 1973 III R 88/69 (BFHE 109, 63, BStBl II 1973, 475) bei der Teilwertermittlung berücksichtigt werden.

    Der Teilwert deckt sich in der Regel mit den Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungskosten für ein Wirtschaftsgut gleicher Art und Güte am Bewertungsstichtag (BFHE 109, 63, BStBl II 1973, 475; BFHE 110, 203, BStBl II 1973, 794).

    Unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 19. Mai 1972 III R 21/71 (BFHE 106, 228, BStBl II 1972, 748) führte der Senat aus, daß die Kenntnis des Gesamtkaufpreises für das Unternehmen, dessen Betriebsvermögen zu bewerten sei, nicht unerläßliche Voraussetzung sei (vgl. BFHE 109, 63, BStBl II 1973, 475); denn aus der Legaldefinition des Teilwerts könne der Schluß gezogen werden, daß der gedachte Erwerber des Unternehmens für das einzelne Wirtschaftsgut höchstens soviel zahlen würde, als er an Kosten aufwenden müßte, um dieses Wirtschaftsgut, falls es fehlte, wiederzubeschaffen (vgl. auch RFH-Urteil vom 14. Dezember 1926 VI A 575/26, RFHE 20, 87).

  • BFH, 06.07.1995 - IV R 30/93

    Keine Vermutung eines niedrigeren Teilwerts von Einzel-Wirtschaftsgütern des

    Er entspricht im Falle betriebsnotwendiger Wirtschaftsgüter den Wiederbeschaffungskosten und sinkt erst dann auf den Einzelveräußerungspreis, wenn das Unternehmen konkrete Maßnahmen zur Liquidierung oder Stillegung trifft (BFH-Urteile vom 2. März 1973 III R 88/69, BFHE 109, 63, BStBl II 1973, 475; vom 20. September 1989 II R 96/86, BFHE 159, 95, BStBl II 1990, 206).
  • BFH, 30.11.1988 - II R 237/83

    1. Vermutung, daß der Teilwert eines Wirtschaftsguts seinen

    Der Teilwert, wie er seit 1934 in § 12 des Reichsbewertungsgesetzes 1934 (§ 10 BewG 1965) definiert ist, erfordert keine Gesamtbewertung (vgl. hierzu u.a. die Urteile des BFH vom 19. Mai 1972 III R 21/71, BFHE 106, 228, BStBl II 1972, 748, und vom 2. März 1973 III R 88/69, BFHE 109, 63, BStBl II 1973, 475).

    Die Rechtsprechung hat Auswirkungen aber nur in eingeschränktem Umfang zugelassen, wenn eine Fortführung des Unternehmens nicht beabsichtigt ist (vgl. BFHE 109, 63, 67, BStBl II 1973, 475).

  • BFH, 29.04.1999 - IV R 63/97

    Teilwert bei Betriebseröffnung

    So führt etwa die Berücksichtigung des Gesamtkaufpreises auch nicht dazu, einen Unternehmensertragswert anteilig auf die einzelnen Wirtschaftsgüter umzulegen (BFH-Entscheidung vom 2. März 1973 III R 88/69, BFHE 109, 63, BStBl II 1973, 475 zu 3. der Entscheidungsgründe).
  • FG Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 14 K 135/92

    Berücksichtigung von Verlusten bei Festsetzung des Einheitswerts für

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  • BFH, 17.05.1974 - III R 50/73

    Werkvertrag - Halbfertige Arbeiten - Teilwert - Reproduktionswert - Erkenntnisse

    Das hat der Senat in dem Urteil vom 2. März 1973 III R 88/69 (BFHE 109, 63, BStBl II 1973, 475) für das bewegliche Anlagevermögen bei Stillegung eines Steinkohlenbergwerks anerkannt.

    Das ist von der Rechtsprechung seit je her anerkannt (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 26. Januar 1956 IV 566/54 U, BFHE 62, 305, BStBl III 1956, 113; und die dort zitierte Entscheidung des RFH vom 4. November 1925 VI A 491/25, RFHE 17, 332; und für das Bewertungsrecht die im Urteil III R 88/69 unter 4. angegebenen RFH-Entscheidungen).

  • BFH, 05.03.1986 - II R 232/82

    Der gemeine Wert nichtnotierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft kann aus

    Abgesehen davon, daß diese Rüge als verspätet nicht beachtet werden kann (§ 120 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO -), ist sie auch deshalb nicht ordnungsgemäß erhoben, weil sie weder die Namen der Zeugen angibt, die zu vernehmen gewesen wären, noch das Beweisthema, zu dem diese Zeugen hätten aussagen sollen (vgl. BFH-Entscheidung vom 2. März 1973 III R 88/69, BFHE 109, 63, 65, BStBl II 1973, 475).
  • BFH, 07.12.1978 - I R 142/76

    Auslegung des Begriffs Teilwert bei Betriebseröffnung; Höhe des Teilwerts bei

  • BFH, 09.11.1994 - I R 68/92

    1. Zur Bewertung - retrograden Ermittlung des Teilwerts - von Grundstücken des

  • BFH, 17.11.1987 - II B 29/87

    Absinken der Teilwerte von Wirtschaftsgütern unter die Wiederbeschaffungskosten

  • BFH, 16.12.1998 - II R 53/95

    Nachhaltige Unrentabilität eines Unternehmens

  • BFH, 12.05.1993 - II R 2/90

    Keine Ableitung des Teilwerts der einzelnen Wirtschaftsgüter aus dem erzielten

  • FG Hessen, 08.10.2007 - 4 V 2223/07

    Teilwert von Anlagegütern bei nachhaltiger Unrentabilität des Unternehmens - Kein

  • FG München, 04.02.2004 - 7 K 337/99

    Verdeckte Einlage durch Forderungsverzicht ist mit dem Teilwert der Forderung zu

  • FG München, 13.07.1999 - 7 K 1328/97

    Möglichkeit der Teilwertabschreibung; Erworbene Konzessionen des

  • BFH, 17.12.1998 - IV B 80/98

    Einkommensteuer - Ermäßigung - Aufenthaltsdauer - Berechnung -

  • BFH, 17.09.1987 - III R 201/84

    Teilwertabschreibung - Fehlmaßnahme - Ertragslage des Unternehmens -

  • BFH, 21.02.1990 - II R 27/87

    Teilwertvermutung - Anschaffungskosten - Herstellungskosten - Molkereizuschüsse -

  • BFH, 08.11.1973 - V R 130/69

    Revision - Verfahrensrüge - Hinweis auf Akteninhalt - Ordnungsgemäße Erhebung -

  • BFH, 16.08.2005 - II B 10/04

    Einheitsbewertung Betriebsvermögen - Stichtage vor dem 1.1.1993

  • BFH, 13.05.1993 - II R 82/89

    Grunderwerbsteuerpflicht bei Übernahme eines mit Fördermitteln errichteten

  • BFH, 04.03.1999 - II B 133/97

    Teilwertminderung wegen nachhaltiger Unrentabilität des Betriebes

  • BFH, 08.05.1981 - III R 109/76

    Seeschiffahrt - Schiffbauzuschuß - Kapitalzuschuß - Bewertung eines Seeschiffes -

  • BFH, 12.08.1987 - II R 225/84

    Personenhandelsgesellschaft - Gesellschafterwechsel - Seeschiff - Zu niedrige

  • BFH, 09.12.1983 - III R 40/79

    Brennrecht - Einheitsbewertung - Betriebsvermögen

  • BFH, 02.11.1988 - II B 194/87

    Hinreichende Begründung der (Revisions-)Entscheidung

  • BFH, 29.01.1986 - II R 218/82

    Grundsatz der Teilwertermittlung für zum Verkauf bestimmte Kunstgegenstände

  • BFH, 20.07.1973 - III R 101/72

    Teilwert von Erzeugnisbeständen - Bewertungsstichtag - Verwaltungskosten -

  • BFH, 20.07.1973 - III R 100/72

    Teilwert von Erzeugnisbeständen - Bewertungsstichtag - Verwaltungskosten -

  • BFH, 17.09.1987 - III R 202/84

    Teilwertabschreibung - Fehlmaßnahme - Ertragslage des Unternehmens -

  • BFH, 28.05.1986 - II R 236/82

    Ermittlugn des Betriebsvermögens im Wege der Einzelbewertung

  • FG Baden-Württemberg, 09.10.1997 - 6 K 150/96

    Berücksichtigung einer Betriebslast beim Einheitswert des Betriebsvermögens;

  • FG Köln, 31.08.2016 - 10 K 923/14

    Ansatz eines Firmenwerts auf Ebene einer Organgesellschaft

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