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   BFH, 25.03.1976 - IV R 174/73   

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https://dejure.org/1976,372
BFH, 25.03.1976 - IV R 174/73 (https://dejure.org/1976,372)
BFH, Entscheidung vom 25.03.1976 - IV R 174/73 (https://dejure.org/1976,372)
BFH, Entscheidung vom 25. März 1976 - IV R 174/73 (https://dejure.org/1976,372)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Laufende Versorgungsleistungen - Witwe eines selbständigen Versicherungsvertreters - Lebenszeit - Sonstige Einkünfte - Nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Einkommensteuerpflicht

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG 1965 § 15 Nr. 1; EStG 1965 § 22 Nr. 1; EStG 1965 § 24 Nr. 2; HGB § 89 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Versorgungsleistungen an die Witwe eines Versicherungsvertreters von der Versicherungsgesellschaft sind nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 118, 572
  • VersR 1977, 147
  • BStBl II 1976, 487
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.10.1963 - VI 322/61 U

    Zugehörigkeit von Versorgungsrenten, die auf einer früheren gewerblichen

    Auszug aus BFH, 25.03.1976 - IV R 174/73
    Darin setzte das FA unter Berufung auf das Urteil des BFH vom 10. Oktober 1963 VI 322, 323/61 U (BFHE 77, 741, BStBl III 1963, 592) die Rentenzahlungen in voller Höhe als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 24, 15 EStG) an.
  • BFH, 30.01.1974 - IV R 80/70

    Freiberufliche Praxis - Veräußerung - Leibrente - Höchstlaufzeit -

    Auszug aus BFH, 25.03.1976 - IV R 174/73
    In diesem Falle wäre der Klägerin zwar nach der Rechtsprechung des BFH ein Wahlrecht zwischen einer sofortigen Versteuerung des Veräußerungsgewinns auf der Grundlage des Barwerts der Rente als Veräußerungspreis einerseits und einer laufenden Besteuerung der vollen Rentenbezüge nach § 24 Nr. 2 EStG andererseits zugestanden (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 30. Januar 1974 IV R 80/70, BFHE 111, 477, BStBl II 1974, 452).
  • BGH, 23.05.1966 - VII ZR 268/64

    Altersversorgung und Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

    Auszug aus BFH, 25.03.1976 - IV R 174/73
    Die zivilrechtliche Folge einer derartigen Versorgungszusage ist, daß die Altersversorgung nach den Grundsätzen der Billigkeit (vgl. § 89 b Abs. 1 Nr. 3 HGB) den Ausgleichsanspruch ausschließen kann, soweit die zugesagte Altersversorgung den Ausgleichsanspruch erreicht oder übersteigt (Urteil des BGH vom 23. Mai 1966 VII ZR 268/64, BGHZ 45, 268).
  • FG Baden-Württemberg, 05.11.1997 - 12 K 168/96

    So werden Versorgungszahlungen besteuert - Zahlungen des

    Er trägt vor, die Zuordnung der Einnahmen zu den gewerblichen Einkünften ergebe sich eindeutig aus dem Gesetz (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 24 Nr. 2 EStG) und der dazugehörigen Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 25. März 1976 IV R 174/73, BStBl II 1976, 487).

    Das ist vom BFH mit Urteil vom 25. März 1976 (IV R 174/73, BStBl II 1976, 487) bestätigt worden.

  • BFH, 04.12.2012 - VIII R 41/09

    Zurückbehaltung von Forderungen im Rahmen einer Praxiseinbringung i. S. des § 24

    Denn im Zeitpunkt des Zuflusses der Honorareinnahmen hat der Einbringende nachträgliche Einkünfte aus seiner Tätigkeit vor der Einbringung (§ 24 Nr. 2 EStG; BFH-Urteil vom 25. März 1976 IV R 174/73, BFHE 118, 572, BStBl II 1976, 487).
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 17/98 R

    Anrechnung von steuerlichen Gewinnen auf Hinterbliebenenrenten

    Dementsprechend werden die Bezüge, die die Witwe eines Arztes aus einem bei einer Kassenärztlichen Vereinigung angesammelten Fonds erhält, als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit bewertet (BFHE 85, 442) und werden die an die Witwe eines selbständigen Handelsvertreters von einer Versicherungsgesellschaft gezahlten Versorgungsleistungen zu den nachträglichen Einkünften aus Gewerbebetrieb gerechnet und nicht zu den sonstigen Einkünften iS von § 22 Nr. 1 EStG (vgl BFHE 118, 572).
  • BFH, 08.12.2016 - III R 41/14

    Leistungen aus einer Lebensversicherung an Stelle eines Ausgleichsanspruchs nach

    aa) Der Zuordnung zu den Kapitaleinkünften steht das BFH-Urteil vom 25. März 1976 IV R 174/73 (BFHE 118, 572, BStBl II 1976, 487) nicht entgegen.
  • BSG, 10.03.1994 - 12 RK 30/91

    Krankenversicherung - Beitragspflicht - Betriebliche Altersversorgung -

    Im Steuerrecht hat es schließlich der Bundesfinanzhof (BFH) ebenfalls abgelehnt, laufende Versorgungsleistungen, die an die Stelle des Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB getreten waren, als Ausgleichsanspruch zu behandeln (BFHE 118, 572, 576).
  • BFH, 29.04.1993 - IV R 16/92

    Nachträgliche Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit, wenn Erbin eines

    Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit liegen dann vor, wenn die Einkünfte in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der ehemaligen Tätigkeit stehen, insbesondere ein Entgelt für die im Rahmen der ehemaligen Tätigkeit erbrachten Leistungen darstellen (BFH-Urteile vom 10. Oktober 1963 VI 322, 323/61 U, BFHE 77, 741, BStBl III 1963, 592; vom 25. März 1976 IV R 174/73, BFHE 118, 572, BStBl II 1976, 487).
  • BFH, 24.01.1996 - X R 14/94

    Dem Erben nachträglich zugeflossene Rentenzahlungen auch bei Verwendung zur

    Der Begriff des Rechtsnachfolgers i. S. des § 24 Nr. 2 EStG umfaßt nach dem BFH-Urteil vom 25. März 1976 IV R 174/73 (BFHE 118, 572, 575, BStBl II 1976, 487) entsprechend dem Sinn und Zweck der Vorschrift, die Erträgnisse einer steuerpflichtigen Betätigung einkommensteuerrechtlich voll zu erfassen, sowohl den bürgerlich-rechtlichen Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolger als auch denjenigen, dem z. B. aufgrund eines von einem Gewerbetreibenden abgeschlossenen Vertrags zugunsten Dritter (§ 328 BGB) Einnahmen zufließen, die auf der gewerblichen Betätigung beruhen.
  • FG Köln, 24.06.2015 - 14 K 1130/13

    Qualifizierung der Einkünfte nach dem Tod eines freiberuflichen Erfinders

    b) Die Rechtsprechung hat Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit dann angenommen, wenn die Einkünfte in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der ehemaligen Tätigkeit stehen, insbesondere ein Entgelt für die im Rahmen der ehemaligen Tätigkeit erbrachten Leistungen darstellen (BFH-Urteile vom 10.10.1963 VI 322, 321/61 U, BFHE 77, 741, BStBl II 1963, 592; vom 25.03.1976 IV R 174/73, BFHE 118, 572, BStBl II 1976, 487; Urteil in BStBl II 1996, 287, 288).

    Unter Hinweis auf den wirtschaftlichen Zusammenhang wurden laufende Versorgungsleistungen, die die Witwe eines selbständigen Versicherungsvertreters von dem vertretenen Versicherungsunternehmen im Hinblick auf die frühere Tätigkeit ihres verstorbenen Ehemannes auf Lebenszeit erhalten hatte, als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb und als solche gemäß § 24 Nr. 2 i.V.m. § 15 EStG im Jahr des jeweiligen Zuflusses in voller Höhe einkommensteuerpflichtig angesehen (BFH-Urteil in BStBl II 1976, 487).

  • BFH, 02.12.1997 - VIII R 42/96

    Keine Auflösung von Witwen-Pensionsrückstellungen

    Für diese Einkünfte gilt grundsätzlich, daß sie nach ihrem Zufluß zu versteuern sind (§ 4 Abs. 3 EStG; BFH-Urteil vom 22. Februar 1978 I R 137/74, BFHE 125, 42, BStBl II 1978, 430; H 139 (1) des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs, und --für Versorgungsbezüge-- BFH-Urteil vom 25. März 1976 IV R 174/73, BFHE 118, 572, BStBl II 1976, 487; FG Nürnberg, Urteil in EFG 1997, 166 a.E.; Seeger in Schmidt, a.a.O., § 24 Rz. 95, m.w.N.; offengelassen vom BFH in den Urteilen vom 24. Oktober 1979 VIII R 49/77, BFHE 129, 334, BStBl II 1980, 186, und vom 6. März 1997 IV R 47/95, BFHE 183, 78, BStBl II 1997, 509).
  • BFH, 31.03.1977 - IV R 111/76

    Witwe eines selbständigen Versicherungsvertreters - Gewerbeertrag - Eingestellter

    Nach ihrer Auffassung seien laufende Versorgungsbezüge der Witwe eines selbständigen Versicherungsvertreters nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Urteil des BFH vom 25. März 1976 IV R 174/73, BFHE 118, 572, BStBl II 1976, 487).

    Hier würde es naheliegen, die Zahlungen als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil IV R 174/73).

  • FG Thüringen, 28.09.2017 - 2 K 266/16

    Nachträgliche gewerbliche Einkünfte bei Übertragung einer Versorgungszusage -

  • BFH, 25.08.1987 - IX R 98/82

    Hinzugezogener/Beigeladener bei widerstreitender Steuerfestsetzung (§ 174 Abs. 5

  • BFH, 04.11.1992 - X R 33/90

    Verhältnis § 17 EStG zu § 22 Nr. 2, § 23 EStG

  • FG Nürnberg, 25.07.2019 - 6 K 1733/18

    Versteuerung der aus dem Vertreterversorgungswerk als Rente geleisteten Zahlungen

  • FG Niedersachsen, 10.04.2014 - 10 K 243/12

    Auf den Ausgleichsanspruch anrechenbare Leistungen aus einer kapitalgedeckten

  • FG Schleswig-Holstein, 07.12.2005 - 2 K 220/01

    Erbin eines verstorbenen Künstlers erzielt durch Veräußerung des künstlerischen

  • BFH, 18.10.1989 - I R 126/88

    Leibrente für Veräußerung von Ansprüchen aus einem Lizenzvertrag kann zu

  • FG Hamburg, 26.07.2006 - 2 K 105/05

    Einkommensteuer: Abziehbarkeit von Beiträgen zur berufsständischen

  • FG Düsseldorf, 26.09.2013 - 13 K 472/12

    Nachträgliche Betriebseinnahmen: Einkünfte des Erben aus künstlerischer Tätigkeit

  • BFH, 27.11.1992 - IV B 109/91

    Annahme von nachträglichen Einkünften aus selbstständiger Arbeit

  • FG München, 23.04.2018 - 2 K 102/16

    Änderung der Einkommensteuerbescheide

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