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   BFH, 14.04.1976 - IV R 45/75   

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BFH, 14.04.1976 - IV R 45/75 (https://dejure.org/1976,657)
BFH, Entscheidung vom 14.04.1976 - IV R 45/75 (https://dejure.org/1976,657)
BFH, Entscheidung vom 14. April 1976 - IV R 45/75 (https://dejure.org/1976,657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revision - Telegramm - Postversehen - Zustellung nach Fristablauf - Normale Beförderungsdauer - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Revisionsbegründungsfrist

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 208
  • BStBl II 1976, 624
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 21.06.1968 - III B 36/67

    Rechtsmittel - Einlegung durch Telegramm - Wiedereinsetzung in vorigen Stand -

    Auszug aus BFH, 14.04.1976 - IV R 45/75
    Die Einlegung darf aber auch durch Telegramm erfolgen (BFH-Beschluß vom 21. Juni 1968 III B 36/67 , BFHE 92, 438, BStBl II 1968, 589); in diesem Fall ist die handschriftliche Unterzeichnung entbehrlich.

    Dennoch konnte angenommen werden, daß die Post die Eilbedürftigkeit der Zustellung erkennen und deshalb den Boten anweisen würde, das Telegramm noch am Abend desselben Tages in den Nachtbriefkasten des FG zu werfen (BFH-Beschluß III B 36/67 ).

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BFH, 14.04.1976 - IV R 45/75
    b) Die Revisionsbegründungsfrist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist (Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 30. November 1970 GrS 1.69, BVerwGE 36, 340 ; BFH-Beschluß vom 21. Januar 1972 III R 118/71 (n.v.); Tipke/Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 7. Aufl., Anm. 10 zu § 120 FGO ; v. Wallis/List in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1.-6. Aufl., Anm. 23 zu § 120 FGO ; Ziemer/Birkholz, Finanzgerichtsordnung , 2. Aufl., Tz. 22 zu § 120).

    - Würde man sich der im Beschluß des BVerwG GrS 1.69 vertretenen Auffassung anschließen, nach der die Revisionsbegründungsfrist erst mit der Zustellung der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu laufen beginnt (Ansicht b), so wäre die Frist im Streitfall noch nicht in Gang gesetzt worden.

  • BFH, 07.12.1971 - VII R 108/69

    Begründung der Revision - Versäumung der Revisionsfrist - Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BFH, 14.04.1976 - IV R 45/75
    Ist die Revisionsbegründungsfrist in dem Zeitpunkt, in dem der Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionseinlegungsfrist gestellt wird, noch nicht abgelaufen, so kann Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist gemäß § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO gestellt werden; ist die Revisionsbegründungsfrist dagegen versäumt, muß Antrag auf Wiedereinsetzung auch hinsichtlich der Revisionsbegründungsfrist gestellt werden (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1971 VII R 108/69 , BFHE 104, 184 , BStBl II 1972, 224 ).

    - Die Revisionsbegründung müßte schließlich auch dann als rechtzeitig eingelegt angesehen werden, wenn man mit dem VII. Senat des BFH (Urteil VII R 108/69 ) der Meinung wäre, die Revisionsbegründungsfrist beginne schon mit Ablauf der Revisionseinlegungsfrist (Ansicht c).

  • BAG, 06.05.1960 - 5 AZR 586/59

    Rechtssuchende Partei - Ausnutzung der sRechtsmittelfrist - Gerichtsverwaltungen

    Auszug aus BFH, 14.04.1976 - IV R 45/75
    Falls ein Nachtbriefkasten nicht vorhanden gewesen sein sollte, könnte allerdings die Auffassung vertreten werden, daß unter den gegebenen Umständen mit einem verspäteten Eingang der Revisionen gerechnet werden mußte, weil das Telegramm nicht so rechtzeitig aufgegeben worden war, daß es bis zum Dienstschluß des letzten Tages der Frist von einem zur Entgegennahme des Telegramms befugten Beamten hätte in Empfang genommen werden können (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 25. April 1951 II ZB 6/51, BGHZ 2, 31; Urteile des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 6. Mai 1960 5 AZR 586/59, Neue Juristische Wochenschrift 1960 S. 1543 - NJW 1960, 1543 -, und vom 21. Oktober 1963 5 AZR 1/63, NJW 1964, 369).
  • BAG, 21.10.1963 - 5 AZR 1/63

    Gerichte für Arbeitssachen - Gerichtsverwaltungen - die Zeit nach Dienstschluß -

    Auszug aus BFH, 14.04.1976 - IV R 45/75
    Falls ein Nachtbriefkasten nicht vorhanden gewesen sein sollte, könnte allerdings die Auffassung vertreten werden, daß unter den gegebenen Umständen mit einem verspäteten Eingang der Revisionen gerechnet werden mußte, weil das Telegramm nicht so rechtzeitig aufgegeben worden war, daß es bis zum Dienstschluß des letzten Tages der Frist von einem zur Entgegennahme des Telegramms befugten Beamten hätte in Empfang genommen werden können (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 25. April 1951 II ZB 6/51, BGHZ 2, 31; Urteile des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 6. Mai 1960 5 AZR 586/59, Neue Juristische Wochenschrift 1960 S. 1543 - NJW 1960, 1543 -, und vom 21. Oktober 1963 5 AZR 1/63, NJW 1964, 369).
  • BFH, 21.04.1966 - IV 240/65
    Auszug aus BFH, 14.04.1976 - IV R 45/75
    Dem Senat erscheint es geboten, über die Zulässigkeit der Revisionen eine Zwischenentscheidung zu treffen (§§ 97, 121 FGO ; vgl. BFH-Urteile vom 21. April 1966 IV 240/65, BFHE 86, 301, BStBl III 1966, 466; vom 16. Dezember 1971 I R 212/71 , BFHE 104, 493 , BStBl II 1972, 425 ).
  • BGH, 25.04.1951 - II ZB 6/51

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 14.04.1976 - IV R 45/75
    Falls ein Nachtbriefkasten nicht vorhanden gewesen sein sollte, könnte allerdings die Auffassung vertreten werden, daß unter den gegebenen Umständen mit einem verspäteten Eingang der Revisionen gerechnet werden mußte, weil das Telegramm nicht so rechtzeitig aufgegeben worden war, daß es bis zum Dienstschluß des letzten Tages der Frist von einem zur Entgegennahme des Telegramms befugten Beamten hätte in Empfang genommen werden können (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 25. April 1951 II ZB 6/51, BGHZ 2, 31; Urteile des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 6. Mai 1960 5 AZR 586/59, Neue Juristische Wochenschrift 1960 S. 1543 - NJW 1960, 1543 -, und vom 21. Oktober 1963 5 AZR 1/63, NJW 1964, 369).
  • BFH, 25.04.1968 - VI R 76/67

    Steuersachen - Berufsmäßiges Auftreten - Persönliche Verhältnisse - Gesetzliche

    Auszug aus BFH, 14.04.1976 - IV R 45/75
    Eine Fristversäumnis ist als entschuldigt anzusehen, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Beschlüsse vom 25. April 1968 VI R 76/67 , BFHE 92, 320, BStBl II 1968, 585; vom 29. September 1971 I R 174/70 , BFHE 103, 135 , BStBl II 1972, 19 ).
  • BFH, 05.11.1973 - GrS 2/72

    Handschriftliche Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift - Entsendung

    Auszug aus BFH, 14.04.1976 - IV R 45/75
    Das Erfordernis der schriftlichen Einlegung bedeutet, daß die Revision grundsätzlich handschriftlich unterzeichnet sein muß (vgl. BFH- Beschluß vom 5. November 1973 GrS 2/72, BFHE 111, 278 , BStBl II 1974, 242 ).
  • BVerwG, 30.11.1970 - Gr. Sen. 1.69

    Beginn und Dauer der Revisionsbegründungsfrist als Einmonatsfrist - Anschluss der

    Auszug aus BFH, 14.04.1976 - IV R 45/75
    b) Die Revisionsbegründungsfrist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist (Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 30. November 1970 GrS 1.69, BVerwGE 36, 340 ; BFH-Beschluß vom 21. Januar 1972 III R 118/71 (n.v.); Tipke/Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 7. Aufl., Anm. 10 zu § 120 FGO ; v. Wallis/List in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1.-6. Aufl., Anm. 23 zu § 120 FGO ; Ziemer/Birkholz, Finanzgerichtsordnung , 2. Aufl., Tz. 22 zu § 120).
  • BFH, 16.12.1971 - I R 212/71

    Zwischenentscheidung - Ergehen als Vorbescheid - Zustellung durch Übergabe -

  • BFH, 29.09.1971 - I R 174/70

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Verschulden - Prozeßbevollmächtigter -

  • BFH, 21.11.1974 - IV B 67/74

    Rechtsmittelfrist - Fristwahrung - Rechtsmittelschrift - Dienstschluß -

  • BFH, 14.04.1976 - IV R 43/75

    Revision - Telegramm - Postversehen - Zustellung nach Fristablauf - Normale

    weitere Verbundverfahren: BFH - 14.04.1976 - AZ: IV R 44/75 BFH - 14.04.1976 - AZ: IV R 45/75.
  • BFH, 14.04.1976 - IV R 44/75

    Revision - Telegramm - Postversehen - Zustellung nach Fristablauf - Normale

    weitere Verbundverfahren: BFH - 14.04.1976 - AZ: IV R 45/75.
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Telegramm - Postversehen - Zustellung nach Fristablauf - Normale Beförderungsdauer - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Revisionsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 208
  • NJW 1976, 1960 (Ls.)
  • BStBl II 1976, 624
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 21.06.1968 - III B 36/67

    Rechtsmittel - Einlegung durch Telegramm - Wiedereinsetzung in vorigen Stand -

    Auszug aus BFH, 14.04.1976 - IV R 43/75
    Die Einlegung darf aber auch durch Telegramm erfolgen (BFH-Beschluß vom 21. Juni 1968 III B 36/67, BFHE 92, 438, BStBl II 1968, 589); in diesem Fall ist die handschriftliche Unterzeichnung entbehrlich.

    Dennoch konnte angenommen werden, daß die Post die Eilbedürftigkeit der Zustellung erkennen und deshalb den Boten anweisen würde, das Telegramm noch am Abend desselben Tages in den Nachtbriefkasten des FG zu werfen (BFH-Beschluß III B 36/67).

  • BFH, 07.12.1971 - VII R 108/69

    Begründung der Revision - Versäumung der Revisionsfrist - Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BFH, 14.04.1976 - IV R 43/75
    Ist die Revisionsbegründungsfrist in dem Zeitpunkt, in dem der Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionseinlegungsfrist gestellt wird, noch nicht abgelaufen, so kann Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist gemäß § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO gestellt werden; ist die Revisionsbegründungsfrist dagegen versäumt, muß Antrag auf Wiedereinsetzung auch hinsichtlich der Revisionsbegründungsfrist gestellt werden (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1971 VII R 108/69, BFHE 104, 184, BStBl II 1972, 224).

    -- Die Revisionsbegründung müßte schließlich auch dann als rechtzeitig eingelegt angesehen werden, wenn man mit dem VII. Senat des BFH (Urteil VII R 108/69) der Meinung wäre, die Revisionsbegründungsfrist beginne schon mit Ablauf der Revisionseinlegungsfrist (Ansicht c).

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BFH, 14.04.1976 - IV R 43/75
    Die Revisionsbegründungsfrist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist (Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts -- BVerwG -- vom 30. November 1970 GrS 1.69, BVerwGE 36, 340; BFH-Beschluß vom 21. Januar 1972 III R 118/71 (n. v.); Tipke/Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 7. Aufl., Anm. 10 zu § 120 FGO; v. Wallis/List in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1.--6. Aufl., Anm. 23 zu § 120 FGO; Ziemer/Birkholz, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., Tz. 22 zu § 120).

    -- Würde man sich der im Beschluß des BVerwG GrS 1.69 vertretenen Auffassung anschließen, nach der die Revisionsbegründungsfrist erst mit der Zustellung der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu laufen beginnt (Ansicht b), so wäre die Frist im Streitfall noch nicht in Gang gesetzt worden.

  • BFH, 25.04.1968 - VI R 76/67

    Steuersachen - Berufsmäßiges Auftreten - Persönliche Verhältnisse - Gesetzliche

    Auszug aus BFH, 14.04.1976 - IV R 43/75
    Eine Fristversäumnis ist als entschuldigt anzusehen, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Beschlüsse vom 25. April 1968 VI R 76/67, BFHE 92, 320, BStBl II 1968, 585; vom 29. September 1971 I R 174/70, BFHE 103, 135, BStBl II 1972, 19).
  • BAG, 06.05.1960 - 5 AZR 586/59

    Rechtssuchende Partei - Ausnutzung der sRechtsmittelfrist - Gerichtsverwaltungen

    Auszug aus BFH, 14.04.1976 - IV R 43/75
    Falls ein Nachtbriefkasten nicht vorhanden gewesen sein sollte, könnte allerdings die Auffassung vertreten werden, daß unter den gegebenen Umständen mit einem verspäteten Eingang der Revisionen gerechnet werden mußte, weil das Telegramm nicht so rechtzeitig aufgegeben worden war, daß es bis zum Dienstschluß des letzten Tages der Frist von einem zur Entgegennahme des Telegramms befugten Beamten hätte in Empfang genommen werden können (vgl. Beschluß des BGH vom 25. April 1951 II ZB 6/51, BGHZ 2, 31; Urteile des Bundesarbeitsgerichts -- BAG -- vom 6. Mai 1960 5 AZR 586/59, NJW 1960, 1543, und vom 21. Oktober 1963 5 AZR 1/63, NJW 1964, 369).
  • BFH, 05.11.1973 - GrS 2/72

    Handschriftliche Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift - Entsendung

    Auszug aus BFH, 14.04.1976 - IV R 43/75
    Das Erfordernis der schriftlichen Einlegung bedeutet, daß die Revision grundsätzlich handschriftlich unterzeichnet sein muß (vgl. BFH-Beschluß vom 5. November 1973 GrS 2/72, BFHE 111, 278, BStBl II 1974, 242).
  • BVerwG, 30.11.1970 - Gr. Sen. 1.69

    Beginn und Dauer der Revisionsbegründungsfrist als Einmonatsfrist - Anschluss der

    Auszug aus BFH, 14.04.1976 - IV R 43/75
    Die Revisionsbegründungsfrist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist (Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts -- BVerwG -- vom 30. November 1970 GrS 1.69, BVerwGE 36, 340; BFH-Beschluß vom 21. Januar 1972 III R 118/71 (n. v.); Tipke/Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 7. Aufl., Anm. 10 zu § 120 FGO; v. Wallis/List in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1.--6. Aufl., Anm. 23 zu § 120 FGO; Ziemer/Birkholz, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., Tz. 22 zu § 120).
  • BGH, 25.04.1951 - II ZB 6/51

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 14.04.1976 - IV R 43/75
    Falls ein Nachtbriefkasten nicht vorhanden gewesen sein sollte, könnte allerdings die Auffassung vertreten werden, daß unter den gegebenen Umständen mit einem verspäteten Eingang der Revisionen gerechnet werden mußte, weil das Telegramm nicht so rechtzeitig aufgegeben worden war, daß es bis zum Dienstschluß des letzten Tages der Frist von einem zur Entgegennahme des Telegramms befugten Beamten hätte in Empfang genommen werden können (vgl. Beschluß des BGH vom 25. April 1951 II ZB 6/51, BGHZ 2, 31; Urteile des Bundesarbeitsgerichts -- BAG -- vom 6. Mai 1960 5 AZR 586/59, NJW 1960, 1543, und vom 21. Oktober 1963 5 AZR 1/63, NJW 1964, 369).
  • BAG, 21.10.1963 - 5 AZR 1/63

    Gerichte für Arbeitssachen - Gerichtsverwaltungen - die Zeit nach Dienstschluß -

    Auszug aus BFH, 14.04.1976 - IV R 43/75
    Falls ein Nachtbriefkasten nicht vorhanden gewesen sein sollte, könnte allerdings die Auffassung vertreten werden, daß unter den gegebenen Umständen mit einem verspäteten Eingang der Revisionen gerechnet werden mußte, weil das Telegramm nicht so rechtzeitig aufgegeben worden war, daß es bis zum Dienstschluß des letzten Tages der Frist von einem zur Entgegennahme des Telegramms befugten Beamten hätte in Empfang genommen werden können (vgl. Beschluß des BGH vom 25. April 1951 II ZB 6/51, BGHZ 2, 31; Urteile des Bundesarbeitsgerichts -- BAG -- vom 6. Mai 1960 5 AZR 586/59, NJW 1960, 1543, und vom 21. Oktober 1963 5 AZR 1/63, NJW 1964, 369).
  • BFH, 29.09.1971 - I R 174/70

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Verschulden - Prozeßbevollmächtigter -

    Auszug aus BFH, 14.04.1976 - IV R 43/75
    Eine Fristversäumnis ist als entschuldigt anzusehen, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Beschlüsse vom 25. April 1968 VI R 76/67, BFHE 92, 320, BStBl II 1968, 585; vom 29. September 1971 I R 174/70, BFHE 103, 135, BStBl II 1972, 19).
  • BFH, 21.11.1974 - IV B 67/74

    Rechtsmittelfrist - Fristwahrung - Rechtsmittelschrift - Dienstschluß -

  • BFH, 14.04.1976 - IV R 45/75

    Revision - Telegramm - Postversehen - Zustellung nach Fristablauf - Normale

  • BFH, 14.04.1976 - IV R 44/75
  • FG Baden-Württemberg, 04.05.2016 - 1 K 4060/14

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verletzung der Sorgfaltspflichten

    Der Säumige muss die den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt beachten (BFH-Urteil vom 14. April 1976 IV R 43/75, BFHE 119, 208, BStBl II 1976, 624).
  • BFH, 14.04.1976 - IV R 44/75

    Revision - Telegramm - Postversehen - Zustellung nach Fristablauf - Normale

    Hinweis: verbundenes Verfahren Volltext siehe unter BFH - 14.04.1976 - AZ: IV R 43/75.
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revision - Telegramm - Postversehen - Zustellung nach Fristablauf - Normale Beförderungsdauer - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Revisionsbegründungsfrist

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 208
  • BStBl II 1976, 624
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.04.1976 - IV R 43/75

    Revision - Telegramm - Postversehen - Zustellung nach Fristablauf - Normale

    Auszug aus BFH, 14.04.1976 - IV R 44/75
    Hinweis: verbundenes Verfahren Volltext siehe unter BFH - 14.04.1976 - AZ: IV R 43/75.
  • BFH, 14.04.1976 - IV R 45/75

    Revision - Telegramm - Postversehen - Zustellung nach Fristablauf - Normale

    Auszug aus BFH, 14.04.1976 - IV R 44/75
    weitere Verbundverfahren: BFH - 14.04.1976 - AZ: IV R 45/75.
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