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   BFH, 23.07.1976 - III R 166/73   

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https://dejure.org/1976,421
BFH, 23.07.1976 - III R 166/73 (https://dejure.org/1976,421)
BFH, Entscheidung vom 23.07.1976 - III R 166/73 (https://dejure.org/1976,421)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1976 - III R 166/73 (https://dejure.org/1976,421)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verarbeitende gewerbliche Tätigkeit - Überwiegen in gemischtem Betrieb - Verhältnisse des Einzelfalles - Abgrenzungsmerkmale - Umsatz - Investiertes Kapital - Arbeitslohn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BerlinFG § 19 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 549
  • DB 1976, 2333
  • BStBl II 1976, 705
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.09.1968 - I 92/65

    Bildung einer Rückstellung für zukünftige Belastungen durch den entgeltlichen

    Auszug aus BFH, 23.07.1976 - III R 166/73
    Denn das FG hat im zweiten Rechtsgang festgestellt, daß sich der Betrieb des Klägers in einem Strukturwandel befand, was im ersten Rechtsgang nicht bekannt war (Hinweis auf BFH-Urteil vom 11. September 1968 I 92/65, BFHE 94, 197, BStBl II 1969, 194, und Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 126 FGO Anm. 20).
  • BFH, 03.04.1973 - VIII R 31/71

    Erhöhte Investitionszulage - Betrieb des verarbeitenden Gewerbes - Jahr der

    Auszug aus BFH, 23.07.1976 - III R 166/73
    Im Urteil vom 3. April 1973 VIII R 31/71 (BFHE 109, 292, BStBl II 1973, 578) hat der BFH aber bereits anerkannt, daß es ausnahmsweise gerechtfertigt sein kann, das nächste Jahr in die Beurteilung miteinzubeziehen, wenn beispielsweise eine Maschine noch im alten Jahr angeschafft worden ist, die Produktion aber aus Gründen, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat (langwierige Inbetriebnahme einer Maschine, unvorhergesehene Fehler einer Maschine, Fehlen von Aufträgen) erst im nächsten Jahr aufgenommen werden kann.
  • BFH, 01.09.1959 - I 48/59 U

    Vereinbarung eines Gesellschaftsverhältnisses durch Ehegatten - Ernsthaftigkeit

    Auszug aus BFH, 23.07.1976 - III R 166/73
    Der BFH als Revisionsgericht kann in die Rechtsfindung nur eingreifen, wenn Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze gerügt werden (vgl. Urteil vom 1. September 1959 I 48/59 U, BFHE 70, 93, BStBl III 1960, 35).
  • BFH, 27.03.1973 - VIII R 130/70

    Erhöhte Investitionszulage - Gewährung für Betrieb - Verarbeitende gewerbliche

    Auszug aus BFH, 23.07.1976 - III R 166/73
    Er verwies auf sein Urteil vom gleichen Tag VIII R 130/70 (BFHE 109, 202, BStBl II 1973, 554) und führte aus, daß ein "Betrieb des verarbeitenden Gewerbes" (§ 19 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 BerlinFG) bei einem gemischten Betrieb nur angenommen werden könne, wenn der verarbeitende Betriebsbereich überwiege.
  • BFH, 19.11.1970 - IV 150/65

    Abgrenzung von Heimarbeitern und Außenarbeitern nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)

    Auszug aus BFH, 23.07.1976 - III R 166/73
    Nach dem zurückverweisenden Urteil vom 27. März 1973 VIII R 118/72, an das die Vorinstanz (§ 126 Abs. 5 FGO) und der erkennende Senat (Urteil vom 19. November 1970 IV 150/65, BFHE 101, 36, BStBl II 1971, 209) gebunden sind, kommt es für die Entscheidung darauf an, ob der Herstellungsbereich im Betrieb des Klägers den Verlagsbereich im Anschaffungsjahr 1969 überwogen hat.
  • BFH, 19.10.2000 - III R 100/96

    Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung; Abgrenzung nicht

    Die neuere Rechtsprechung habe die Zuordnung zunehmend in Anlehnung an die Systematik 1979 vorgenommen, welche aber derartigen --noch im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Juli 1976 III R 166/73 (BFHE 119, 549, BStBl II 1976, 705) aufgeführten-- Abgrenzungsmerkmalen keine Bedeutung mehr zumesse (vgl. Blümich/Selder, a.a.O., § 3 Rz. 28).

    Dafür sei entgegen der Verwaltungsauffassung und der Rechtsansicht des FG die bisherige Rechtsprechung des BFH zum Berlinförderungsgesetz (BerlinFG) heranzuziehen (BFH-Urteile in BFHE 119, 549, BStBl II 1976, 705; vom 23. September 1983 III R 177/81, BFHE 139, 333, BStBl II 1983, 778; ferner Schreiben des Bundesministers der Finanzen --BdF-- vom 31. Dezember 1986, BStBl I 1987, 51, Rz. 194).

    Das FG hat --vor Ergehen des klarstellenden Urteils des erkennenden Senats vom 20. September 1999 III R 33/97 (BFHE 190, 266, BStBl II 2000, 208)-- die Anwendbarkeit weiterer, individueller Abgrenzungsmerkmale entsprechend dem Urteil des erkennenden Senats in BFHE 119, 549, BStBl II 1976, 705 zu Unrecht verneint.

    Im Urteil in BFHE 119, 549, BStBl II 1976, 705 hat er für die Ermittlung der überwiegenden Tätigkeit von Mischbetrieben eine Reihe von Kriterien als geeignet für eine Abgrenzung beurteilt.

    Wie der erkennende Senat in der von ihm bestätigten Entscheidung in BFHE 119, 549, BStBl II 1976, 705 ausgeführt hat, kann die Frage, nach welchen Abgrenzungsmerkmalen das Überwiegen eines Betriebsbereichs bei gemischten Betrieben zu beurteilen ist, nicht allgemein beantwortet werden.

  • BFH, 20.09.1999 - III R 33/97

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Hilfsweise können indessen auch die im Urteil des BFH vom 23. Juli 1976 III R 166/73 (BFHE 109, 549, BStBl II 1976, 705) genannten und von der Systematik 1979 sowie der Klassifikation 1993 fortgeführten Kriterien angewendet werden.

    Im Urteil vom 23. Juli 1976 III R 166/73 (BFHE 109, 549, BStBl II 1976, 705) hat er für die Ermittlung der überwiegenden Tätigkeit von Mischbetrieben indes eine Reihe von Kriterien als geeignet für eine Abgrenzung beurteilt.

  • BFH, 12.11.1996 - III R 17/96

    Erhöhte Investitionszulage auch bei Eintragung in die Handwerksrolle nach Ablauf

    In Anlehnung an das zum Strukturwandel bei einem Betrieb des verarbeitenden Gewerbes ergangenen Senatsurteil vom 23. Juli 1976 III R 166/73 (BFHE 199, 549, BStBl II 1976, 705) sieht die Finanzverwaltung ferner vom Erfordernis der vorherigen Eintragung in die Handwerksrolle für die Zulagenförderung in den Fällen ab, in denen sich der Betrieb in einem Strukturwandel zu einem Handwerksbetrieb befindet.

    Es kann nicht Sinn einer Gesetzesauslegung sein, auf solche Weise in die unternehmerische Planung einzugreifen (vgl. Senatsurteil in BFHE 119, 549, BStBl II 1976, 705 ).

  • BFH, 04.11.2004 - III R 2/03

    Eintragung einer GmbH

    Befindet sich ein Betrieb in einem Strukturwandel zu einem erhöht begünstigten Betrieb, so ist die erhöhte Investitionszulage nach Tz. 13 Satz 2 des BMF-Schreibens in BStBl I 1993, 904 in Anlehnung an das zum Strukturwandel in einen Betrieb des verarbeitenden Gewerbes ergangene Senatsurteil vom 23. Juli 1976 III R 166/73 (BFHE 119, 549, BStBl II 1976, 705) auch für diejenigen Investitionen zu gewähren, die im Wirtschaftsjahr des Strukturwandels und im vorhergehenden Wirtschaftsjahr abgeschlossen worden sind und den Strukturwandel bewirken (BFH-Urteile in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29; in BFH/NV 2001, 1453).
  • BFH, 14.04.2016 - III R 10/15

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des

    Hilfsweise können als Abgrenzungsmerkmale auch der Umsatz, das investierte Kapital, die Arbeitslöhne oder eine Kombination dieser Merkmale in Betracht kommen (Senatsurteile in BFH/NV 2007, 1185; vom 20. September 1999 III R 33/97, BFHE 190, 266, BStBl II 2000, 208; vom 19. Oktober 2000 III R 100/96, BFH/NV 2001, 487; vom 23. Juli 1976 III R 166/73, BFHE 119, 549, BStBl II 1976, 705; vgl. Uhlmann, Betriebs-Berater 2005, 1534, und WZ 2003, S. 23: output- und input-orientierte Größen).
  • FG Berlin, 20.11.2002 - 2 K 2009/01

    Investitionszulage bei unterjährig vollzogenem Strukturwandel

    Nach Sinn und Zweck der Förderung, die nur bestimmten förderungsbedürftigen und -würdigen Branchen zugute kommen sollte, ist nach Auffassung des Gerichts bei der Beurteilung der Förderungsvoraussetzungen auf die geänderten Verhältnisse nach Abschluss des Strukturwandels abzustellen (vgl. hierzu auch BFH, BStBl II 1976, 705 ; ferner Masuch, ABC der Investitionszulage, 2. Aufl. S. 466).

    Erfüllt der Betrieb dann die Förderungsvoraussetzungen, sind alle Investitionen begünstigt, die den Strukturwandel bewirkt haben (vgl. BFH, BStBl. II 1976, 705).

  • BFH, 16.03.2000 - III R 29/98

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Die vom BFH im Urteil vom 23. Juli 1976 III R 166/73 (BFHE 119, 549, BStBl II 1976, 705) genannten weiteren Abgrenzungskriterien sollten hingegen für das InvZulG 1993 nach dem BMF-Schreiben in BStBl I 1993, 904 Tz. 2 nicht mehr maßgebend sein.
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.09.2011 - 13 K 13054/08

    Investitionszulage - Überprüfbarkeit der Eingruppierung von Mischbetrieben in

    Hilfsweise können auch die im BFH-Urteil vom 23. Juli 1976 (III R 166/73, BStBl II 1976, 705) genannten Kriterien Umsatz, investiertes Kapital und Arbeitslöhne herangezogen werden, soweit sie von der Klassifikation der Wirtschaftszweige fortgeführt werden.

    Denn nach ständiger BFH-Rechtsprechung können auch andere Kriterien herangezogen werden (BFH-Urteil vom 17. April 2008 III R 100/06, BFH/NV 2008, 1531), wobei unter Berücksichtigung von Tz. 3.3 der WZ 2003 die vom BFH schon im Urteil vom 23. Juli 1976 (III R 166/73, BStBl II 1976, 705) genannten Kriterien investiertes Kapital und Lohnsumme in Betracht kommen.

  • FG Sachsen-Anhalt, 16.08.2004 - 1 K 247/00

    Investitionszulagenrechtliche Einordnung eines im Rahmen von Abbrucharbeiten auch

    Hilfsweise können auch die im Urteil des BFH vom 23. Juli 1976 ( III R 166/73, BStBl. 1976 II 705) genannten Kriterien angewendet werden (Urteil des BFH vom 20. September 1999, III R 33/97, BStBl. 2000 II 208) (dazu b.).

    Auch die in dem Urteil des BFH vom 23. Juli 1976 ( III R 166/73, BStBl. 1976 II 705) genannten Kriterien führen nicht zu einem anderen Ergebnis.

  • FG Thüringen, 20.02.1997 - II 268/95

    Erhöhte Investitionszulage gem. § 5 Abs. 2 InvZulG 1993: Auslegung des Begriffs

    Werden in einem Betrieb jedoch verschiedene Tätigkeiten ausgeübt, von denen nur ein Teil zum verarbeitenden Gewerbe gehört, so ist entscheidend, welche Tätigkeit überwiegt (BFH-Urteil vom 14.01.1975, BStBl II 1975, 392 und 406, BFH-Urteil vom 08.04.1976, BStBl II 1976, 410 und BFH-Urteil vom 23.07.1976, BStBl II 1976, 705 ); es ist auf den Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit abzustellen.

    Auch ein Abstellen auf das investierte Kapital, die Arbeitsleistung oder eine Kombination dieser Merkmale ist nicht mehr angebracht (vgl. aber BFH-Urteil vom 23.07.1976 III R 166/73, BStBl II 1976, 705 ), da der BFH sich bei der Abgrenzung in den neueren Urteilen stets an die Systematik 1979 anlehnte, in der diese Kriterien nicht genannt sind (vgl. auch Blümich/Selder, Komm. zum InvZulG § 3 Anm. 28).

  • FG Thüringen, 05.06.1996 - I 137/95

    Erhöhung der Investitionszulage von 8 Prozent auf 20 Prozent der

  • BFH, 10.05.2001 - III R 68/97

    Elektroinstallateur - Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung -

  • FG Thüringen, 17.12.1997 - III 261/96

    Investitionszulage bei verschiedenartiger (gemischter) Tätigkeit; Betriebsstätten

  • BFH, 11.01.2003 - III B 97/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, zulagenrechtliche Zuordnung von Mischbetrieben

  • FG Thüringen, 21.01.2015 - 3 K 400/12

    Betrieb des verarbeitenden Gewerbes aufgrund Einbaus selbst umgearbeiteter Teile

  • FG Thüringen, 23.09.2004 - II 3/02

    Investitionszulage bei Strukturwandel eines Handwerksbetriebes - Fachkompetenz

  • FG Sachsen, 16.12.2004 - 3 K 138/02

    Keine Investitionszulage für Herstellung eines Seniorenpflegewohnheims bei

  • FG Nürnberg, 16.09.1996 - I 211/95

    Investitionszulage; Abgrenzung verarbeitendes Gewerbe - Handelsbetrieb

  • BFH, 20.11.1987 - III R 18/84

    Gewährung einer erhöhten Berlinzulage

  • FG Sachsen, 26.07.2001 - 3 K 1099/99

    Gesetzliche Definition eines Grundlagenbescheides; Zuordnung des Betriebs zum

  • FG Sachsen-Anhalt, 26.07.2001 - 3 K 1099/99

    Betrieb des verarbeitenden Gewerbes i.S. des Investitionszulagenrechts;

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