Weitere Entscheidung unten: BFH, 17.11.1977

Rechtsprechung
   BFH, 17.11.1977 - IV R 134/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,653
BFH, 17.11.1977 - IV R 134/77 (https://dejure.org/1977,653)
BFH, Entscheidung vom 17.11.1977 - IV R 134/77 (https://dejure.org/1977,653)
BFH, Entscheidung vom 17. November 1977 - IV R 134/77 (https://dejure.org/1977,653)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,653) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkündung eines Urteils - Konkurseröffnung vor Zustellung - Wirksame Zustellung des Urteils - Aufnahme des Rechtsstreits - Gemeinschuldner - Rechtsschutzbedürfnis

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 6
  • DB 1978, 823
  • BStBl II 1978, 165
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.12.1975 - II R 150/67

    Begründung von Steuerforderungen - Zeitpunkt der Konkurseröffnung - Durchsetzung

    Auszug aus BFH, 17.11.1977 - IV R 134/77
    Durch eine Konkurseröffnung werden die zu diesem Zeitpunkt anhängigen, die Konkursmasse (§ 1 Abs. 1 der Konkursordnung - KO -) betreffenden Gerichtsverfahren unterbrochen (§ 240 ZPO ; BFH-Urteil vom 10. Dezember 1975 II R 150/67 , BFHE 118, 412 , BStBl II 1976, 506 ).

    Steuerforderungen gegen den Gemeinschuldner, die zur Zeit der Konkurseröffnung begründet waren (§ 3 Abs. 1 KO ), können nur nach Maßgabe der konkursrechtlichen Vorschriften geltend gemacht werden (§ 12 , §§ 138ff KO ); die bereits vor der Konkurseröffnung begründeten Steuerforderungen gewähren dem Steuergläubiger somit lediglich ein Recht zur Teilnahme am Konkursverfahren (BFH-Urteile I R 185/73 und II R 150/67 ).

    b) Die Aufnahme eines wegen einer Steuerforderung anhängigen Rechtsstreits setzt zunächst allgemein voraus, daß die Forderung vom FA zur Konkurstabelle angemeldet (§§ 138ff KO ) und entweder vom Konkursverwalter oder einem Gläubiger bestritten worden ist (Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 25. Oktober 1926 GrS 1/26 S, RFHE 19, 355, RStBl 1926, 337; BFH-Urteil II R 150/67 ).

    Hat dagegen der Konkursverwalter oder ein anderer Konkursgläubiger die vom FA angemeldete Forderung bestritten, so kann der Bestreitende den schon vor Konkurseröffnung eingeleiteten Steuerstreit aufnehmen und ihn (unter geändertem - auf Feststellung zur Konkurstabelle gerichteten - Antrag) mit Wirkung für und gegen die Konkursmasse fortsetzen (vgl § 146 Abs. 3, 5 und 6 KO ; BFH-Urteil II R 150/67 ).

  • BFH, 10.06.1970 - III R 128/67

    Finanzgerichtliches Verfahren - Unterbrechung aufgrund Konkurseröffnung -

    Auszug aus BFH, 17.11.1977 - IV R 134/77
    Die Unterbrechung des gerichtlichen Verfahrens bewirkt, daß grundsätzlich alle während der Unterbrechung vom Gericht oder einem Prozeßbeteiligten in Ansehung der Hauptsache vorgenommenen Prozeßhandlungen unwirksam sind (§ 249 Abs. 2 ZPO ; vgl BFH-Beschluß vom 10. Juni 1970 III R 128/67 , BFHE 99, 348 , BStBl II 1970, 665 ).

    c) Anders als in dem Fall III R 128/67 kommt auch eine nachträgliche Genehmigung der Revision durch den Konkursverwalter nicht in Betracht.

    In dem Fall III R 128/67 hatte der (spätere) Gemeinschuldner auf Erstattung von Abgabebeträgen geklagt; er führte also einen sogenannten "Aktivprozeß".

  • BFH, 27.11.1974 - I R 185/73

    Steuerforderung - Konkurs - Konkurseröffnung - Zwangsvollstreckung - Aussetzung

    Auszug aus BFH, 17.11.1977 - IV R 134/77
    Das ist immer dann der Fall, wenn ein Steueranspruch zur Zeit der Konkurseröffnung bereits "begründet" war (§ 3 Abs. 1 KO ), dh wenn der den Steueranspruch begründende Tatbestand bereits vor der Konkurseröffnung gegeben war (vgl BFH-Urteile vom 27. November 1974 I R 185/73 , BFHE 114, 164 , BStBl II 1975, 208 ; vom 27. August 1975 II R 93/70 , BFHE 117, 176 , BStBl II 1976, 77 ).

    Steuerforderungen gegen den Gemeinschuldner, die zur Zeit der Konkurseröffnung begründet waren (§ 3 Abs. 1 KO ), können nur nach Maßgabe der konkursrechtlichen Vorschriften geltend gemacht werden (§ 12 , §§ 138ff KO ); die bereits vor der Konkurseröffnung begründeten Steuerforderungen gewähren dem Steuergläubiger somit lediglich ein Recht zur Teilnahme am Konkursverfahren (BFH-Urteile I R 185/73 und II R 150/67 ).

  • RG, 16.09.1891 - II 117/91

    Nebenintervention des Gemeinschuldners

    Auszug aus BFH, 17.11.1977 - IV R 134/77
    Denn die mit der Feststellung der Forderung für das Konkursverfahren verbundenen Wirkungen könnten mit der Verfolgung des anhängigen Gerichtsverfahrens ohnehin nicht mehr beseitigt werden (vgl Beschluß des Reichsgerichts - RG - vom 16. September 1891 II 117/91 , RGZ 28, 422); zur Abwendung der außerkonkursmäßigen Vollstreckung aber genügt sein Widerspruch (Jaeger/Weber, Konkursordnung , 8. Aufl, Rdnr 4 zu § 144 ).
  • BFH, 27.08.1975 - II R 93/70

    Eröffnung des Konkursverfahrens - Nachträgliche Steuerforderung -

    Auszug aus BFH, 17.11.1977 - IV R 134/77
    Das ist immer dann der Fall, wenn ein Steueranspruch zur Zeit der Konkurseröffnung bereits "begründet" war (§ 3 Abs. 1 KO ), dh wenn der den Steueranspruch begründende Tatbestand bereits vor der Konkurseröffnung gegeben war (vgl BFH-Urteile vom 27. November 1974 I R 185/73 , BFHE 114, 164 , BStBl II 1975, 208 ; vom 27. August 1975 II R 93/70 , BFHE 117, 176 , BStBl II 1976, 77 ).
  • BFH, 26.11.1975 - I R 157/73

    Konkurs des gesetzlichen Vertreters - GmbH - Wirksamkeit von Zustellungen -

    Auszug aus BFH, 17.11.1977 - IV R 134/77
    Da der Kläger die in der Zustellungsurkunde bezeichnete Wohnung nach seinen eigenen glaubhaften Angaben im Zeitpunkt der Zustellung (22. Mai 1976) bereits aufgegeben hatte, konnte weder der Zustellungsversuch in dieser früheren Wohnung noch der hieran anschließende Versuch einer Ersatzzustellung durch Niederlegung der Sendung bei der Postanstalt wirksam sein (vgl BFH-Urteil vom 26. November 1975 I R 157/73 , BFHE 117, 344 , BStBl II 1976, 137 ).
  • BFH, 17.07.1973 - VIII R 104/72

    Ersatzzustellung eines Schriftstückes - Niederlegung bei Postanstalt -

    Auszug aus BFH, 17.11.1977 - IV R 134/77
    Danach ist die Ersatzzustellung durch Niederlegung des Schriftstücks bei der Postanstalt nur nach einem vergeblichen Zustellungsversuch in der Wohnung des Zustellungsadressaten zulässig (vgl Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Juli 1973 VIII R 104/72 , BFHE 110, 174 , BStBl II 1973, 877 ).
  • BFH, 17.11.1977 - IV R 131/77

    Verkündung eines Urteils - Konkurseröffnung vor Zustellung - Wirksame Zustellung

    weitere Verbundverfahren: BFH - 17.11.1977 - AZ: IV R 134/77.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 17.11.1977 - IV R 131 bis 134/77, IV R 131/77, IV R 132/77, IV R 133/77, IV R 134/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,4834
BFH, 17.11.1977 - IV R 131 bis 134/77, IV R 131/77, IV R 132/77, IV R 133/77, IV R 134/77 (https://dejure.org/1977,4834)
BFH, Entscheidung vom 17.11.1977 - IV R 131 bis 134/77, IV R 131/77, IV R 132/77, IV R 133/77, IV R 134/77 (https://dejure.org/1977,4834)
BFH, Entscheidung vom 17. November 1977 - IV R 131 bis 134/77, IV R 131/77, IV R 132/77, IV R 133/77, IV R 134/77 (https://dejure.org/1977,4834)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,4834) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verkündung eines Urteils - Konkurseröffnung vor Zustellung - Wirksame Zustellung des Urteils - Aufnahme des Rechtsstreits - Gemeinschuldner - Rechtsschutzbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 6
  • DB 1978, 823
  • BStBl II 1978, 165
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 10.12.1975 - II R 150/67

    Begründung von Steuerforderungen - Zeitpunkt der Konkurseröffnung - Durchsetzung

    Auszug aus BFH, 17.11.1977 - IV R 131/77
    Durch eine Konkurseröffnung werden die zu diesem Zeitpunkt anhängigen, die Konkursmasse (§ 1 Abs. 1 KO) betreffenden Gerichtsverfahren unterbrochen (§ 240 ZPO; BFH-Urteil vom 10. Dezember 1975 II R 150/67, BFHE 118, 412, BStBl II 1976, 506).

    Steu'rforderungen gegen den Gemeinschuldner, die zur Zeit der Konkurseröffnung begründet waren (§ 3 Abs. 1 KO), können nur nach Maßgabe der konkursrechtlichen Vorschriften geltend gemacht werden (§ 12, §§ 138 ff. KO); die bereits vor der Konkurseröffnung begründeten Steuerforderungen gewähren dem Steuergläubiger somit lediglich ein Recht zur Teilnahme am Konkursverfahren (BFH-Urteile I R 185/73 und II R 150/67).

    Die Aufnahme eines wegen einer Steuerforderung anhängigen Rechtsstreits setzt zunächst allgemein voraus, daß die Forderung vom FA zur Konkurstabelle angemeldet (§§ 138 ff. KO) und entweder vom Konkursverwalter oder einem Gläubiger bestritten worden ist (Urteil des RFH vom 25. Oktober 1926 GrS 1/26 S, RFHE 19, 355, RStBl 1926, 337; BFH-Urteil II R 150/67).

    Hat dagegen der Konkursverwalter oder ein anderer Konkursgläubiger die vom FA angemeldete Forderung bestritten, so kann der Bestreitende den schon vor Konkurseröffnung eingeleiteten Steuerstreit aufnehmen und ihn (unter geändertem - auf Feststellung zur Konkurstabelle gerichteten - Antrag) mit Wirkung für und gegen die Konkursmasse fortsetzen (vgl. § 146 Abs. 3, 5 und 6 KO; BFH-Urteil II R 150/67).

  • BFH, 10.06.1970 - III R 128/67

    Finanzgerichtliches Verfahren - Unterbrechung aufgrund Konkurseröffnung -

    Auszug aus BFH, 17.11.1977 - IV R 131/77
    Die Unterbrechung des gerichtlichen Verfahrens bewirkt, daß grundsätzlich alle während der Unterbrechung vom Gericht oder einem Prozeßbeteiligten in Ansehung der Hauptsache vorgenommenen Prozeßhandlungen unwirksam sind (§ 249 Abs. 2 ZPO; vgl. BFH-Beschluß vom 10. Juni 1970 III R 128/67, BFHE 99, 348, BStBl II 1970, 665).

    Anders als in dem Fall III R 128/67 kommt auch eine nachträgliche Genehmigung der Revision durch den Konkursverwalter nicht in Betracht.

    In dem Fall III R 128/67 hatte der (spätere) Gemeinschuldner auf Erstattung von Abgabebeträgen geklagt; er führte also einen sogenannten "Aktivprozeß" .

  • BFH, 27.11.1974 - I R 185/73

    Steuerforderung - Konkurs - Konkurseröffnung - Zwangsvollstreckung - Aussetzung

    Auszug aus BFH, 17.11.1977 - IV R 131/77
    Das ist immer dann der Fall, wenn ein Steueranspruch zur Zeit der Konkurseröffnung bereits "begründet" war (§ 3 Abs. 1 KO), d. h. wenn der den Steueranspruch begründende Tatbestand bereits vor der Konkurseröffnung gegeben war (vgl. BFH-Urteile vom 27. November 1974 I R 185/73, BFHE 114, 164, BStBl II 1975, 208; vom 27. August 1975 II R 93/70, BFHE 117, 176, BStBl II 1976, 77).

    Steu'rforderungen gegen den Gemeinschuldner, die zur Zeit der Konkurseröffnung begründet waren (§ 3 Abs. 1 KO), können nur nach Maßgabe der konkursrechtlichen Vorschriften geltend gemacht werden (§ 12, §§ 138 ff. KO); die bereits vor der Konkurseröffnung begründeten Steuerforderungen gewähren dem Steuergläubiger somit lediglich ein Recht zur Teilnahme am Konkursverfahren (BFH-Urteile I R 185/73 und II R 150/67).

  • BFH, 27.08.1975 - II R 93/70

    Eröffnung des Konkursverfahrens - Nachträgliche Steuerforderung -

    Auszug aus BFH, 17.11.1977 - IV R 131/77
    Das ist immer dann der Fall, wenn ein Steueranspruch zur Zeit der Konkurseröffnung bereits "begründet" war (§ 3 Abs. 1 KO), d. h. wenn der den Steueranspruch begründende Tatbestand bereits vor der Konkurseröffnung gegeben war (vgl. BFH-Urteile vom 27. November 1974 I R 185/73, BFHE 114, 164, BStBl II 1975, 208; vom 27. August 1975 II R 93/70, BFHE 117, 176, BStBl II 1976, 77).
  • BFH, 26.11.1975 - I R 157/73

    Konkurs des gesetzlichen Vertreters - GmbH - Wirksamkeit von Zustellungen -

    Auszug aus BFH, 17.11.1977 - IV R 131/77
    Da der Kläger die in der Zustellungsurkunde bezeichnete Wohnung nach seinen eigenen glaubhaften Angaben im Zeitpunkt der Zustellung (22. Mai 1976) bereits aufgegeben hatte, konnte weder der Zustellungsversuch in dieser früheren Wohnung noch der hieran anschließende Versuch einer Ersatzzustellung durch Niederlegung der Sendung bei der Postanstalt wirksam sein (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 1975 I R 157/73, BFHE 117, 344, BStBl II 1976, 137).
  • BFH, 17.07.1973 - VIII R 104/72

    Ersatzzustellung eines Schriftstückes - Niederlegung bei Postanstalt -

    Auszug aus BFH, 17.11.1977 - IV R 131/77
    Danach ist die Ersatzzustellung durch Niederlegung des Schriftstücks bei der Postanstalt nur nach einem vergeblichen Zustellungsversuch in der Wohnung des Zustellungsadressaten zulässig (vgl. Urteil des BFH vom 17. Juli 1973 VIII R 104/72, BFHE 110, 174, BStBl II 1973, 877).
  • RG, 16.09.1891 - II 117/91

    Nebenintervention des Gemeinschuldners

    Auszug aus BFH, 17.11.1977 - IV R 131/77
    Denn die mit der Feststellung der Forderung für das Konkursverfahren verbundenen Wirkungen könnten mit der Verfolgung des anhängigen Gerichtsverfahrens ohnehin nicht mehr beseitigt werden (vgl. Beschluß des Reichsgerichts - RG - vom 16. September 1891 II 117/91, RGZ 28, 422); zur Abwendung der außerkonkurs mäßigen Vollstreckung aber genügt sein Widerspruch (Jaeger/Weber, Konkursordnung, 8. Aufl., Rdnr. 4 zu § 144).
  • BFH, 17.11.1977 - IV R 134/77

    Verkündung eines Urteils - Konkurseröffnung vor Zustellung - Wirksame Zustellung

    Auszug aus BFH, 17.11.1977 - IV R 131/77
    weitere Verbundverfahren: BFH - 17.11.1977 - AZ: IV R 134/77.
  • FG München, 30.01.2003 - 14 K 2475/00

    Rechtsschutzbedürfnis des Konkursverwalters gegen einen Feststellungsbescheid des

    Jedoch fehlt es insoweit an einem Bedürfnis für das Tätigwerden des Konkursverwalters, weil der Gemeinschuldner den denkbaren Erfolg eines solchen Verfahrens durch Ausübung der eigenen Bestreitungsbefugnis gemäß § 144 Abs. 2 , § 164 Abs. 2 KO (notfalls im Wege der Nachholung nach § 165 KO ) erreichen kann oder hätte können (vgl. BFH, Beschluss vom 17.11.1977 IV R 131-134/77, IV R 131/77, IV R 132/77, IV R 133/77, IV R 134/77, BStBl. II 1978, 165).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht