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   BFH, 13.12.1979 - IV R 69/74   

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https://dejure.org/1979,174
BFH, 13.12.1979 - IV R 69/74 (https://dejure.org/1979,174)
BFH, Entscheidung vom 13.12.1979 - IV R 69/74 (https://dejure.org/1979,174)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 1979 - IV R 69/74 (https://dejure.org/1979,174)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UmwStG 1969 § 22; EStG 1969 § 18 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Freiberufliche Praxis - Veräußerungsgewinn - Teilleistung - Personengesellschaft - Vergütungsfähige Leistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1969) § 18 Abs. 3; UmwStG (1969) § 22

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 129, 380
  • DB 1980, 668
  • BStBl II 1980, 239
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 28.01.1960 - IV 226/58 S

    Personeller Anwendungsbereich der Vorschriften über die Ermittlung der

    Auszug aus BFH, 13.12.1979 - IV R 69/74
    Nach der grundlegenden Entscheidung des Senats vom 28. Januar 1960 IV 226/58 S (BFHE 71, 111, BStBl III 1960, 291, unter II der Entscheidungsgründe) hat ein freiberuflich Tätiger einen Anspruch auf Vergütung einer bewirkten Teilleistung dann zu aktivieren, wenn es sich um eine selbständig abrechenbare und vergütungsfähige Teilleistung handelt, auf deren Vergütung ein selbständiger Honoraranspruch nach einer Gebührenordnung oder aufgrund von Sonderabmachungen besteht.

    Ergeben die weiteren Feststellungen des FG, daß der Kläger zum 31. August 1970 schon eine Teilleistung i. S. der Entscheidung in BFHE 71, 111, BStBl III 1960, 291 erbracht hatte, so ist die Klage als unbegründet abzuweisen.

    Das FG wird aber entsprechend der Entscheidung in BFHE 71, 111, BStBl III 1960, 291 noch zu prüfen haben, ob zum 31. August 1970 unter dem Gesichtspunkt der halbfertigen Arbeiten nicht eine Aktivierung der mit dem Auftrag zur Errichtung der Gesamtschule zusammenhängenden Aufwendungen des Klägers in Betracht kommt.

  • BGH, 31.01.1974 - VII ZR 99/73

    Verjährung von Gebührenforderungen eines Architekten - Unterbrechung des Laufs

    Auszug aus BFH, 13.12.1979 - IV R 69/74
    Schließlich sei es rechtlich zulässig, daß ein Architekt Teile seines Honorars gemäß § 21 Satz 1 GOA schon dann anfordere, wenn er erst Teilleistungen erbracht habe (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 31. Januar 1974 VII ZR 99/73, Neue Juristische Wochenschrift 1974 S. 697 - NJW 1974, 697 -).

    Mit dem FG ist allerdings davon auszugehen, daß ein Zahlungsanspruch des Architekten für noch nicht vollabgeschlossene Teilleistungen (vgl. BGH-Urteil vom 31. Januar 1974 VII ZR 99/73, NJW 1974, 697) noch nicht zu aktivieren ist, da es sich insoweit lediglich um Abschlagszahlungen auf den künftigen Anspruch auf Vergütung der abgeschlossenen Teilleistung handelt.

  • BFH, 14.03.1975 - IV R 78/71

    Veräußerungsgewinn - Steuerliche Begünstigung - Freiberufliche Praxis -

    Auszug aus BFH, 13.12.1979 - IV R 69/74
    Die Rechtsprechung des Senats, nach der eine steuerbegünstigte Veräußerung des gesamten Betriebsvermögens voraussetzt, daß der Steuerpflichtige die auf dieses Vermögen bezogene freiberufliche Tätigkeit zumindest für eine gewisse Zeit an dem Ort der bisherigen Tätigkeit aufgibt (z. B. Urteil vom 14. März 1975 IV R 78/71, BFHE 116, 8, BStBl II 1975, 661, mit weiteren Nachweisen), kann in Fällen der Einbringung einer freiberuflichen Praxis in eine Personengesellschaft nicht herangezogen werden.
  • BFH, 23.11.1961 - IV 98/60 S

    Rechtsweg bei Änderungsantrag hinsichtlich eines Gewerbesteuermeßbescheides

    Auszug aus BFH, 13.12.1979 - IV R 69/74
    Es soll dadurch gewährleistet werden, daß die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG letztlich zu dem gleichen laufenden Gesamtgewinn führt, wie er auch bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG angefallen wäre (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. November 1961 IV 98/60 S, BFHE 74, 535, BStBl III 1962, 199; vom 2. September 1971 IV 342/65, BFHE 104, 311, BStBl II 1972, 334, und vom 10. Juli 1973 VIII R 34/71, BFHE 110, 137, BStBl II 1973, 786).
  • BFH, 10.07.1973 - VIII R 34/71

    Ausgleichszahlung im Sinne des § 89b HGB kein Gewerbeertrag des mit dem Tode des

    Auszug aus BFH, 13.12.1979 - IV R 69/74
    Es soll dadurch gewährleistet werden, daß die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG letztlich zu dem gleichen laufenden Gesamtgewinn führt, wie er auch bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG angefallen wäre (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. November 1961 IV 98/60 S, BFHE 74, 535, BStBl III 1962, 199; vom 2. September 1971 IV 342/65, BFHE 104, 311, BStBl II 1972, 334, und vom 10. Juli 1973 VIII R 34/71, BFHE 110, 137, BStBl II 1973, 786).
  • BFH, 02.09.1971 - IV 342/65

    Verlust aus einem betrieblich gegebenen Darlehen bei der

    Auszug aus BFH, 13.12.1979 - IV R 69/74
    Es soll dadurch gewährleistet werden, daß die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG letztlich zu dem gleichen laufenden Gesamtgewinn führt, wie er auch bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG angefallen wäre (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. November 1961 IV 98/60 S, BFHE 74, 535, BStBl III 1962, 199; vom 2. September 1971 IV 342/65, BFHE 104, 311, BStBl II 1972, 334, und vom 10. Juli 1973 VIII R 34/71, BFHE 110, 137, BStBl II 1973, 786).
  • BFH, 25.06.1970 - IV 350/64

    Tarifbegünstigte Betriebsaufgabe - Liquidation des Unternehmens - Tatsächliche

    Auszug aus BFH, 13.12.1979 - IV R 69/74
    Nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 25. Juni 1970 IV 350/64 (BFHE 99, 479, 481, BStBl II 1970, 719) zählen zu den massiert anfallenden außerordentlichen (und damit steuerbegünstigten) Gewinnen die Gewinne, die eine Folge der in einem Akt vorgenommenen Veräußerung des gesamten Betriebsvermögens - Anlage - und Umlaufvermögen, Geschäftsbeziehungen und Gewinnchancen aus schwebenden Geschäften - sind.
  • BFH, 19.05.1971 - I R 46/70

    Buchverluste - Betriebsaufgabe - Entschädigungslose Überlassung -

    Auszug aus BFH, 13.12.1979 - IV R 69/74
    Richtig ist zwar, daß ein Veräußerungsgewinn deshalb einer begünstigten Besteuerung unterliegt, weil es zu Härten führen würde, wenn durch die Aufdeckung aller stillen Reserven eines Betriebes jahrelang aufgestaute Gewinne in einem Zuge mit dem normalen Steuersatz versteuert werden müßten (BFH-Urteil vom 19. Mai 1971 I R 46/70, BFHE 102, 380, BStBl II 1971, 688, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 14.05.2014 - VIII R 25/11

    Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI

    Dies kann uneingeschränkt jedoch nur dann gelten, wenn die Wirkungen der Abnahme für das Entstehen des Entgeltanspruchs des Unternehmers nicht durch Sonderregelungen, wie etwa eine Gebührenordnung, modifiziert werden (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1979 IV R 69/74, BFHE 129, 380, BStBl II 1980, 239).

    Da weder die Abnahme der Planungsleistung noch die Stellung einer Honorarschlussrechnung für die Entstehung des Honoraranspruchs nach § 8 Abs. 2 HOAI von Bedeutung sind, ist mit der auftragsgemäßen Erbringung der Planungsleistung die Abschlagszahlung bereits verdient (vgl. BFH-Urteile in BFHE 129, 390, BStBl II 1980, 239; vom 29. November 2007 IV R 62/05, BFHE 220, 85, BStBl II 2008, 557; in BFHE 71, 111, BStBl III 1960, 291).

  • BFH, 11.04.2013 - III R 32/12

    Gewinnermittlung bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft ohne Spitzenausgleich

    Der Übergang zum Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG diene jedoch nicht nur der Ermittlung eines "Veräußerungsgewinns", sondern bezwecke nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Dezember 1979 IV R 69/74 (BFHE 129, 380, BStBl II 1980, 239) "auch eine dem Gewinnbegriff des Einkommensteuergesetzes entsprechende Erfassung des laufenden Gewinns".

    Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen bei einer Betriebsveräußerung nach § 16 Abs. 1 und 2 EStG zu einer Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG (ggf. i.V.m. § 5 EStG) übergehen (BFH-Urteile vom 23. November 1961 IV 98/60 S, BFHE 74, 535, BStBl III 1962, 199; in BFHE 129, 380, BStBl II 1980, 239; vom 15. Mai 1986 IV R 146/84, BFH/NV 1988, 84, und vom 16. März 1989 IV R 153/86, BFHE 156, 195, BStBl II 1989, 557; ebenso R 16 Abs. 7 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR- 2001 bzw. R 4.5 Abs. 6 EStR 2008).

    (1) Eine Verpflichtung zur Erstellung einer Realteilungsbilanz nebst Übergangsgewinnermittlung wäre im Fall der Realteilung einer --ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelnden-- (freiberuflichen) Mitunternehmerschaft ohne Spitzenausgleich nach Auffassung des erkennenden Senats allein dann gerechtfertigt, wenn dies zur Ermittlung eines Aufgabegewinns (bzw. Aufgabegewinnanteils) oder zur zutreffenden Erfassung des laufenden Gewinns nach dem aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes abgeleiteten Grundsatz der Gesamtgewinngleichheit erforderlich wäre (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 19. April 1984 VI 408/83, EFG 1984, 598; vgl. zur Ermittlung eines Veräußerungsgewinns nach § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG auch: BFH-Urteil in BFHE 129, 380, BStBl II 1980, 239).

    (a) Eine Verpflichtung zur Erstellung einer Realteilungsbilanz nebst Übergangsgewinnermittlung hat ihre Rechtfertigung darin, dass gewährleistet werden soll, dass die Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG letztlich zu dem gleichen laufenden Gesamtgewinn führt, wie er auch bei einer Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG angefallen wäre (vgl. BFH-Urteile in BFHE 74, 535, BStBl III 1962, 199, und in BFHE 129, 380, BStBl II 1980, 239).

    Nur insoweit bezweckt der Übergang zum Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG "eine dem Gewinnbegriff des Einkommensteuergesetzes entsprechende Erfassung des laufenden Gewinns" (vgl. BFH-Urteil in BFHE 129, 380, BStBl II 1980, 239).

    Denn entscheidend ist allein, dass die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zum gleichen laufenden Gesamtgewinn führt, wie er auch bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG angefallen wäre (BFH-Urteil in BFHE 129, 380, BStBl II 1980, 239).

  • BFH, 13.09.2001 - IV R 13/01

    Einbringung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    a) Erfolgt der Übergang zum Bestandsvergleich im Zusammenhang mit der Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft, so erhöht ein dabei entstehender Übergangsgewinn den laufenden Gewinn des einbringenden Steuerpflichtigen im letzten Wirtschaftsjahr vor der Einbringung (s. Senatsurteil vom 13. Dezember 1979 IV R 69/74, BFHE 129, 380, BStBl II 1980, 239; a.A. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1964 VI 236/63, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1965, 311).

    Der Übergang zum Bestandsvergleich dient daher nicht nur der Ermittlung eines Veräußerungs- oder Einbringungsgewinns, sondern "bezweckt auch eine dem Gewinnbegriff des Einkommensteuergesetzes entsprechende Erfassung des laufenden Gewinns" (BFH in BFHE 129, 380, BStBl II 1980, 239).

  • BFH, 07.11.2018 - IV R 20/16

    Keine Gewinnrealisierung durch Bewilligung eines Vergütungsvorschusses für

    bb) Hat der Leistungsverpflichtete bisher nur Teilleistungen erbracht, ist die Gewinnrealisierung zu bejahen, soweit es sich um selbständig abrechenbare und vergütungsfähige Teilleistungen handelt, auf deren Vergütung ein selbständiger Honoraranspruch nach einer Gebührenordnung oder aufgrund von Sonderabmachungen besteht (z.B. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1979 IV R 69/74, BFHE 129, 380, BStBl II 1980, 239).
  • BFH, 29.11.2007 - IV R 62/05

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Inkassotätigkeit

    Von einer (Teil-)Gewinnrealisierung kann hingegen nicht ausgegangen werden, wenn es sich bei dem für die (Teil-)Leistung entstandenen Anspruch lediglich um einen solchen auf Zahlung eines Abschlags oder eines Vorschusses handelt (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1979 IV R 69/74, BFHE 129, 380, BStBl II 1980, 239, unter 2. der Gründe).
  • BFH, 18.05.1994 - I R 109/93

    Tätigkeit auf Rechnung und im Namen des Erwerbers nach Veräußerung einer

    Schmidt/Seeger (a. a. O., § 18 Anm. 34 b) halten das von der Rechtsprechung entwickelte Tatbestandsmerkmal der zeitweiligen Berufseinstellung am bisherigen Tätigkeitsort für verfassungsrechtlich bedenklich, solange die Einbringung einer Praxis in eine Sozietät als Veräußerung gelte, wenn die stillen Reserven aufgedeckt würden (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1979 IV R 69/74, BFHE 129, 380, BStBl II 1980, 239).
  • BFH, 14.11.2007 - XI R 32/06

    Versteuerung zurückbehaltener Forderungen bei einer Praxiseinbringung nach § 24

    aa) Ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt und sein Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft einbringt, ist zwar --abgesehen von Fällen der Buchwertfortführung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 196, 546, BStBl II 2002, 287)-- grundsätzlich so zu behandeln, als wäre er im Zeitpunkt der Einbringung zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG übergegangen (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1979 IV R 69/74, BFHE 129, 380, BStBl II 1980, 239).

    Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG letztlich zu dem gleichen laufenden Gesamtgewinn führt, wie er auch bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG angefallen wäre (vgl. BFH-Urteil in BFHE 129, 380, BStBl II 1980, 239).

  • FG Baden-Württemberg, 03.03.2016 - 3 K 1603/14

    Zeitpunkt der Realisierung von Gewinnen bei einem typengemischten Vertrag (hier:

    Dies kann uneingeschränkt jedoch nur dann gelten, wenn die Wirkungen der Abnahme für das Entstehen des Entgeltanspruchs des Unternehmers nicht durch Sonderregelungen, wie etwa eine Gebührenordnung, modifiziert werden (vgl. BFH-Urteile vom 14. Mai 2014 VIII R 25/11, BStBl II 2014, 968 -Ingenieur- und vom 13. Dezember 1979 IV R 69/74, 380, BStBl II 1980, 239 -Architekt-).
  • BFH, 14.09.1994 - I R 12/94

    1. § 18 Abs. 3 EStG findet Anwendung bei Veräußerung eines "Teils" des

    In ähnlicher Weise hat der IV. Senat im Urteil vom 13. Dezember 1979 IV R 69/74 (BFHE 129, 380, BStBl II 1980, 239) auf die Einbringung einer freiberuflichen Praxis in eine Personengesellschaft § 22 UmwStG 1969 (= § 24 UmwStG 1977) angewendet.
  • BFH, 29.06.1994 - I R 105/93

    Einkommensteuer; Veräußerung einer Freiberufler-Praxis bei Fortführung der

    Schmidt/Seeger (a.a.O., § 18 Anm. 34 b) halten das von der Rechtsprechung entwickelte Tatbestandsmerkmal der zeitweiligen Berufseinstellung am bisherigen Tätigkeitsort für verfassungsrechtlich bedenklich, solange die Einbringung einer Praxis in eine Sozietät als Veräußerung gelte, wenn die stillen Reserven aufgedeckt würden (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1979 IV R 69/74, BFHE 129, 380).
  • BFH, 22.04.1998 - XI R 96/96

    Aufnahme eines Sozius als begünstigter Veräußerungsgewinn?

  • BFH, 05.04.1984 - IV R 88/80

    Zur Einbringung eines freiberuflichen Betriebs nach § 22 UmwStG 1969 (§ 24 UmwStG

  • BFH, 10.07.2002 - I R 79/01

    Betriebseinbringung mit halbfertigen Arbeiten

  • FG Köln, 11.10.2002 - 11 K 1111/96

    Überführung einer als Einzelunternehmen betriebenen Zahnarztpraxis unter

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.07.2001 - 2 K 2363/00

    Zum Ansatz des Teilwerts von halbfertigen Arbeiten

  • BFH, 27.08.1997 - XI R 96/96
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2294/12

    Keine Versteuerung eines Übergangsgewinns im Zeitpunkt des Wechsels zur

  • FG Düsseldorf, 28.01.2016 - 16 K 647/15

    Einkommensteuerliche Einordnung eines entnommenen Vorschusses als

  • FG München, 16.07.2008 - 1 K 4388/06

    Gewinn aus der Auflösung der Bilanzposition "erhaltene Anzahlungen"

  • FG Düsseldorf, 26.09.1995 - 14 K 1772/92

    Voraussetzungen für die gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer;

  • BFH, 07.04.1989 - III R 9/87

    Gewinn aus der Auflösung eines Importwarenabschlags nur Aufgabegewinn, soweit im

  • FG München, 03.05.2007 - 1 V 4641/06

    Gewinnrealisierung von erhaltenen Anzahlungen auf vormals noch nicht vollständig

  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 138/85

    1. Klagebefugnis einer KG für Streitjahre, in denen Gesellschaft Rechtsform einer

  • FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 10 K 258/10

    Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb durch Erbringung von

  • FG Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 6 K 41/94

    Einbringungsgewinn beim Freiberufler

  • BFH, 23.05.1985 - IV R 210/83

    Zur Anwendung des § 24 UmwStG bei Aufnahme weiterer Gesellschafter in eine

  • BFH, 02.07.1981 - IV R 136/79

    Zum Vorgang einer Betriebsaufgabe kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die

  • FG Münster, 23.06.2009 - 1 K 4263/06

    Versteuerung zurückbehaltener Forderungen bei Praxiseinbringung

  • BFH, 26.02.1981 - IV R 98/79

    Tarifvergünstigung - Ausgleichszahlung

  • BFH, 11.12.1987 - III R 204/84

    Richtige Art der Gewinnermittlung durch das Gericht bei einer nicht vorgenommenen

  • FG München, 22.11.2005 - 13 K 3521/04

    Bildung bzw. Auflösung einer Ansparrücklage bei Tod eines Freiberuflers im

  • BFH, 15.05.1986 - IV R 146/84

    Abfindungsguthaben aufgrund eines Ausscheidens aus einer Anwaltssozietät als

  • BFH, 14.09.1994 - I R 41/94

    Veräußerungsgewinn von Anteilen am Vermögen einer Gesellschaft als Einkünfte aus

  • BFH, 08.06.1988 - I R 101/84

    Kapitalgesellschaft - Einbringung einer Praxis - Freiberufliche Praxis -

  • FG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - II 1205/97

    Veräußerung eines Teil-Mandantenstamms

  • BFH, 11.12.1996 - IV B 54/96

    Annahme von durchlaufenden Posten im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 2

  • BFH, 29.01.1996 - IV B 73/95

    Pflicht zur Aufteilung der mit einer Zuzahlung verbundenen Einbringung eines

  • FG Niedersachsen, 10.12.1998 - XII (IV) 686/93

    Berücksichtigung eines Einbringungsverlustes; Einbringung eines Betriebs in eine

  • FG Hamburg, 14.08.1997 - VI 102/94

    Steuerliche Folgen einer Sozietätsauflösung; Eigenverbrauch bei privater Nutzung

  • FG Niedersachsen, 18.01.1996 - XII (IV) 242/93

    Zuordnung von Gerichtskostenauslagen zu dem Übergangsgewinn oder zu dem

  • FG München, 22.01.2003 - 2 V 3708/02

    Übergangsgewinn; Verteilung; Veräußerung; Aussetzung der Vollziehung in Sachen;

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