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   BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77   

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https://dejure.org/1980,226
BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77 (https://dejure.org/1980,226)
BFH, Entscheidung vom 06.03.1980 - VI R 65/77 (https://dejure.org/1980,226)
BFH, Entscheidung vom 06. März 1980 - VI R 65/77 (https://dejure.org/1980,226)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1967 § 3 Nr. 16; LStDV 1968 § 4 Nr. 3, § 31 Abs. 3 Nr. 3

  • Wolters Kluwer

    Lohnsteuerabzug - Arbeitgeber - Reisekostenerstattung - Dauer der Dienstreise - Reisekostenabrechnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umfang des Nachweises bei steuerfreien Reisekostenvergütungen durch den Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 129, 559
  • NJW 1980, 1872 (Ls.)
  • DB 1980, 1147
  • BStBl II 1980, 289
  • BStBl II 1980, 29
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 28.02.1975 - VI R 28/73

    Steuerliche Behandlung der freien Unterkunft und Verpflegung bei ehrenamtlichen

    Auszug aus BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77
    Die Annahme steuerfreien Auslagenersatzes gemäß § 3 Nr. 50 EStG setzt nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung im Interesse einer klaren Abgrenzung des steuerpflichtigen Arbeitslohns gegenüber dem steuerbefreiten Auslagenersatz und zur Verhütung mißbräuchlicher Inanspruchnahme nicht gerechtfertigter Steuervorteile die Einzelabrechnung der vom Arbeitnehmer verauslagten Beträge voraus (zuletzt Urteil des Senats vom 28. Februar 1975 VI R 28/73, BFHE 115, 342, BStBl II 1976, 134).

    Ausnahmen hiervon sind von Verwaltung und Rechtsprechung nur in engen Grenzen anerkannt worden, wenn es sich um kleinere Beträge handelt, die erfahrungsgemäß den durchschnittlich entstehenden Aufwand nicht übersteigen (BFH-Entscheidung in BFHE 115, 342, BStBl II 1976, 134).

  • BFH, 29.06.1973 - VI R 311/69

    Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers gegen Lohnsteuerhaftungsbescheid an

    Auszug aus BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77
    Diese Einschränkung sei durch die neuere Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 29. Juni 1973 VI R 311/69, BFHE 109, 502, BStBl II 1973, 780, und vom 26. Januar 1973 VI R 136/69, BFHE 108, 338, BStBl II 1973, 423) als überholt angesehen worden.

    Es erscheint fraglich, ob diese Rechtsprechung des Senats - wie das FG meint - durch das BFH-Urteil vom 29. Juni 1973 VI R 311/69 (BFHE 109, 502, BStBl II 1973, 780) tatsächlich überholt ist.

  • BFH, 05.11.1971 - VI R 207/68

    Dienstreise von Arbeitnehmern, pauschaler Auslagenersatz, Berücksichtigung von

    Auszug aus BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77
    Das habe der Bundesfinanzhof (BFH) bisher zwar nur für den Fall zugelassen, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Zugehörigkeit von Bezügen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn geirrt hätten und der Irrtum nicht auf einer groben Verletzung der steuerlichen Pflichten beruhe (Urteil vom 5. November 1971 VI R 207/68, BFHE 103, 472, BStBl II 1972, 137).

    Daß der als Haftender in Anspruch genommene Arbeitgeber im Lohnsteuerhaftungsverfahren Einwendungen aus der Person seiner Arbeitnehmer erheben kann, hat der BFH bisher allerdings nur in Fällen anerkannt, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Zugehörigkeit von Bezügen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn geirrt hatten und der Irrtum - anders als im Streitfall - nicht auf einer groben Verletzung der Steuerpflichten beruhte (Urteil des Senats vom 5. November 1971 VI R 207/68, BFHE 103, 472, BStBl II 1972, 137).

  • BFH, 16.03.1962 - VI 85/61 U

    Anspruch eines durch Haftungsbescheid für Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer in

    Auszug aus BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77
    Im übrigen ist anerkannt, daß das FA im Rahmen seines billigen Ermessens bleibt, wenn es zur Vereinfachung des Verfahrens den Arbeitgeber in Anspruch nimmt, falls - wie im Streitfall - nach einer Lohnsteuerprüfung viele Lohnsteuerbeträge aufgrund von im wesentlichen gleichliegenden Sachverhalten nachzuzahlen sind (Urteil des Senats vom 16. März 1962 VI 85/61 U, BFHE 75, 36, BStBl III 1962, 282).
  • BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75

    Feststellungslast des Steuerpflichtigen - Minderung des Betriebsvermögens -

    Auszug aus BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77
    Die besondere Nachweispflicht stimmt im übrigen mit dem allgemeinen Grundsatz überein, wonach ein Abgabenpflichtiger die objektive Beweislast (Feststellungslast) für Tatsachen trägt, mit denen er eine steuerliche Vergünstigung begehrt (Urteile des BFH vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BFHE 119, 164, BStBl II 1976, 562, und vom 20. Januar 1978 VI R 193/74, BFHE 124, 508, BStBl II 1978, 338).
  • BFH, 11.08.1972 - VI R 274/70

    Reise eines Arbeitnehmers - Weisung des Arbeitgebers - Kosten des Arbeitgebers -

    Auszug aus BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77
    Der Grund für die Steuerfreiheit des Reisekostenersatzes ist, daß es sich bei den ersetzten Aufwendungen um Werbungskosten d. h. um Aufwendungen des Arbeitnehmers handelt, die dieser vom Arbeitslohn abziehen könnte, wenn er dafür nicht steuerfreien Ersatz vom Arbeitgeber erhalten hätte (Urteil des Senats vom 11. August 1972 VI R 274/70, BFHE 107, 24, BStBl II 1972, 917).
  • BFH, 20.01.1978 - VI R 193/74

    Mitwirkungspflicht - Gastarbeiter - Unterstützungsbedürftigkeit - Bescheinigung

    Auszug aus BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77
    Die besondere Nachweispflicht stimmt im übrigen mit dem allgemeinen Grundsatz überein, wonach ein Abgabenpflichtiger die objektive Beweislast (Feststellungslast) für Tatsachen trägt, mit denen er eine steuerliche Vergünstigung begehrt (Urteile des BFH vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BFHE 119, 164, BStBl II 1976, 562, und vom 20. Januar 1978 VI R 193/74, BFHE 124, 508, BStBl II 1978, 338).
  • BFH, 26.01.1973 - VI R 136/69

    Arbeitnehmer - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Berichtigung der

    Auszug aus BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77
    Diese Einschränkung sei durch die neuere Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 29. Juni 1973 VI R 311/69, BFHE 109, 502, BStBl II 1973, 780, und vom 26. Januar 1973 VI R 136/69, BFHE 108, 338, BStBl II 1973, 423) als überholt angesehen worden.
  • BFH, 05.07.1963 - VI 270/62 U

    Vereinbarkeit der Verpflichtung der Arbeitgeber zur Mitwirkung bei der Erhebung

    Auszug aus BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77
    Es darf nicht außer acht bleiben, daß das Lohnsteuerabzugsverfahren dem Zweck dient, durch Erhebung der Lohnsteuer an der Quelle in möglichst einfacher Form einen vollständigen und schnellen Eingang der Lohnsteuer zu gewährleisten (BFH-Urteil vom 5. Juli 1963 VI 270/62 U, BFHE 77, 408, BStBl III 1963, 468).
  • BFH, 26.07.1974 - VI R 24/69

    Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer nach bestandskräftiger Veranlagung des

    Auszug aus BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77
    Dem Vereinfachungszweck entspricht es, daß der Arbeitgeber die Lohnsteuer grundsätzlich vorschriftsmäßig einbehalten hat, wenn er die Steuerschuld entsprechend den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte unter Anwendung der jeweils gültigen Lohnsteuertabelle berechnet hat (vgl. Abschn. III des BFH-Urteils vom 26. Juli 1974 VI R 24/69, BFHE 113, 157, BStBl II 1974, 756).
  • FG Saarland, 24.05.2017 - 2 K 1082/14

    Steuerfreiheit von Fahrtkostenerstattungen - Anforderungen an die

    Hat der Arbeitgeber dieser Nachweis- und Belegnahmepflicht nicht entsprochen, scheidet die Annahme steuerfreien Reisekostenersatzes im Rahmen des Lohnsteuerabzugs aus (BFH vom 6. März 1980 VI R 65/17, BStBl II 1980, 289).

    Im Fall der Fahrtkostenerstattung müssen die Unterlagen daher so beschaffen sein, dass sie einen Vergleich der vom Arbeitgeber ausgezahlten Beträge mit den durch die beruflich bedingte Reise entstandenen Kosten ermöglichen (vgl. BFH vom 6. März 1980 VI R 65/77, BStBl II 1980, 289).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung genügt es ausnahmsweise, wenn die Voraussetzungen der Steuerfreiheit lediglich glaubhaft gemacht werden; dies aber allenfalls dann, wenn dem Steuerpflichtigen ein Nachweis durch Vorlage von Reisekostenabrechnungen ausnahmsweise nicht zugemutet werden kann (vgl. BFH vom 6. März 1980 VI R 65/77, BStBl II 1980, 289).

  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse

    Das FA hat in der Einspruchsentscheidung unter Beachtung der Rechtsprechung des Senats ausgeführt, dass die Inanspruchnahme des Arbeitgebers regelmäßig zulässig sei, wenn nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung viele Lohnsteuerbeträge aufgrund von im Wesentlichen gleich liegenden Sachverhalten nachzuerheben seien (vgl. BFH-Urteile vom 6. März 1980 VI R 65/77, BFHE 129, 559, BStBl II 1980, 289, und in BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696).
  • BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08

    Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten? -

    Dieser kommt seiner Mitwirkungspflicht am besten dadurch nach, dass er geeignete Aufzeichnungen führt, weil er insoweit zur Beweisvorsorge verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 1980 VI R 65/77, BFHE 129, 559, BStBl II 1980, 289; BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2000 IV B 4/00, BFH/NV 2001, 774, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 21.08.1995 - VI R 30/95

    1. Musikinstrumente sind keine Werkzeuge - 2. Pauschaler Auslagenersatz von mehr

    Steuerrechtlich hat der erkennende Senat in der Vergangenheit nicht steuerbaren Auslagenersatz grundsätzlich nur bei Einzelabrechnung der vom Arbeitnehmer verauslagten Beträge anerkannt; Ausnahmen davon sind in engen Grenzen dann zugelassen worden, wenn es sich um kleine Beträge handelt, die erfahrungsgemäß den durchschnittlich entstehenden Aufwand nicht übersteigen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Februar 1975 VI R 28/73, BFHE 115, 342, BStBl II 1976, 134, und vom 6. März 1980 VI R 65/77, BFHE 129, 559, BStBl II 1980, 289).
  • BFH, 26.07.2006 - VI R 49/02

    Wiederholungshonorare und Erlösbeteiligungen ausübender Künstler an

    Das FA hat in seiner Einspruchsentscheidung maßgeblich darauf abgestellt, dass die Inanspruchnahme des Klägers der Vereinfachung diene, weil der gleiche Fehler bei einer großen Anzahl von Arbeitnehmern vorliege (BFH-Urteil vom 6. März 1980 VI R 65/77, BFHE 129, 559, BStBl II 1980, 289).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2017 - L 2 R 247/17

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Reisekosten; Befreiung von Zahlungen des

    Die Feststellungslast dafür, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung von Zahlungen des Arbeitgebers von der Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen unter dem Gesichtspunkt, dass es sich um eine steuer- und beitragsfreie Erstattung von Dienstreisekosten gehandelt habe, trägt der Arbeitgeber, der sich auf diese ihn begünstigende Vorschrift berufen will (vgl. entsprechend zur steuerrechtlichen Problematik: BFH, Beschluss vom 03. August 2000 - VI B 72/00 -, juris; BFH, Urteil vom 06. März 1980 - VI R 65/77 -, BFHE 129, 559).

    Diese für den Auslagenersatz entwickelten Grundsätze gelten entsprechend für die steuerliche Behandlung von Reisekostenersatz gemäß § 3 Nr. 16 EStG (§ 4 Abs. 2 Nr. 4 LStDV) als einer besonderen Form des Auslagenersatzes (BFH, Urteil vom 06. März 1980 - VI R 65/77 -, BFHE 129, 559).

    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Reisekosten nur unter der Voraussetzung steuerfrei ersetzen darf, dass die Arbeitnehmer ihm Unterlagen über die Dienstreisen vorlegen, aus denen die Dauer der Reise, der Reiseweg und, soweit die Reisekosten nicht nach den Lohnsteuer-Richtlinien zulässigerweise mit Pauschbeträgen erstattet werden, auch die Höhe der entstandenen Aufwendungen ersichtlich sind, und der Arbeitgeber diese Unterlagen als Beleg zu den Lohnkonten nimmt (BFH, Urteil vom 06. März 1980 - VI R 65/77 -, BFHE 129, 559).

  • FG Köln, 16.01.2013 - 3 K 2008/07

    Nachweis tatsächlicher Zahlung durch Versteuerung beim Empfänger?

    Die gerichtliche Schätzungsbefugnis ändert zudem nichts daran, dass der Steuerpflichtige die Feststellungslast trägt und er --zumal wenn wie hier vorher vom Beklagten die Vorlage von Belegen verlangt wird,-- zur Beweisvorsorge verpflichtet ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 6. März 1980 VI R 65/77 BStBl II 1980, 289, vom 22.12.2000 IV B 4/00, BFH/NV 2001, 1744).

    Die gerichtliche Schätzungsbefugnis ändert aber nichts daran, dass der Steuerpflichtige die Feststellungslast trägt und er --zumal wenn wie hier vorher vom FA die Vorlage von Belegen verlangt wird-- zur Beweisvorsorge verpflichtet ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 6. März 1980 VI R 65/77 BStBl II 1980, 289, vom 22.12.2000 IV B 4/00, BFH/NV 2001, 1744).

  • BFH, 22.12.2000 - IV B 4/00

    Nachweis von WK

    Das ändert aber nichts daran, dass der Steuerpflichtige insoweit die sog. Feststellungslast trägt und er --zumal wenn wie hier vorher vom FA die Vorlage von Belegen verlangt wird-- zur Beweisvorsorge verpflichtet ist (BFH-Urteil vom 6. März 1980 VI R 65/77, BFHE 129, 559, BStBl II 1980, 289, unter 2. a, 2. Abs.).

    Seiner Mitwirkungspflicht kommt dieser am besten dadurch nach, dass er geeignete Aufzeichnungen führt, weil er auch insoweit --wie bei allen Werbungskosten-- zur Beweisvorsorge verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 129 559, BStBl II 1980, 289, unter 2. a, 2. Abs.).

  • BFH, 27.04.2001 - VI R 2/98

    Gehaltsumwandlung zugunsten steuerfreier Reisekosten

    Die Befreiungsvorschrift führt auch nicht zu einer Erleichterung der Nachweispflicht (vgl. dazu BFH-Urteil vom 6. März 1980 VI R 65/77, BFHE 129, 559, BStBl II 1980, 289).
  • BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77

    Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß

    Der Senat hat zwar zuletzt noch im Urteil vom 6. März 1980 VI R 65/77 (BFHE 129, 559, BStBl II 1980, 289, unter 4.) ausgesprochen, daß das FA im Rahmen billigen Ermessens bleibt, wenn es den Arbeitgeber in Anspruch nimmt, falls nach einer Lohnsteueraußenprüfung viele Lohnsteuerbeträge aufgrund von im wesentlichen gleichliegenden Sachverhalten nachzuzahlen sind.
  • FG Niedersachsen, 27.10.2021 - 14 K 239/18

    Haftung des Arbeitgebers für nicht abgeführte Lohnsteuer im Zusammenhang mit der

  • BFH, 26.07.2001 - VI R 122/98

    § 15 a EStG : Einlageminderung ist kein Beteiligungsgewinn

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.09.2020 - 2 K 1486/17

    Zur Frage, ob Beitragszahlungen einer Partnerschaftsgesellschaft für angestellte

  • BFH, 24.01.1992 - VI R 177/88

    Beweislastverteilung bei durch Lohnsteuerprüfer veranlasstem Rechtsirrtum

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2017 - 9 K 9235/15

    Kein Zufluss von Arbeitslohn bei Gutschrift auf dem Zeitwertkonto eines sog.

  • BFH, 23.06.2008 - VIII B 12/08

    Rechtsschutzbedürfnis für Fortsetzung eines Gerichtsverfahrens trotz Anerkennung

  • BFH, 17.12.1993 - III R 29/91

    Steuerfreiheit einer Außendienstentschädigung im Bereich der Steuerfahndung -

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.04.1999 - 3 K 2095/97

    Anforderungen an das Vorliegen eines wirtschaftlichen Gewerbebetriebs; Vornahme

  • BFH, 13.10.1983 - I R 11/79

    Österreichisches EStG - Beschränkte Steuerpflicht - Verlustabzug

  • BFH, 17.07.1980 - IV R 140/77

    Die Höhe der anläßlich einer Geschäftsreise entstandenen Übernachtungskosten kann

  • BFH, 23.06.2008 - VIII S 2/08

    Fortsetzung eines Verfahren auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein

  • LSG Hamburg, 26.02.2019 - L 3 R 124/17

    Keine Steuer- und Beitragsfreiheit eines pauschalen Zuschusses für

  • FG Schleswig-Holstein, 22.11.2001 - V 101/99

    Zur Höhe nicht steuerbaren, pauschalierten Auslagenersatzes bei Kinderbetreuer

  • FG Köln, 19.03.2009 - 2 K 659/07

    Lohnsteuerpflichtigkeit der vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer geleisteten

  • BFH, 03.05.1985 - VI R 103/82

    Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Aufwendungen,

  • FG Thüringen, 17.12.1997 - III 47/96

    Steuerfreiheit der Auszahlung von Treueprämien aus einem Betriebsprämienfond nach

  • BFH, 05.07.1996 - VI R 76/95

    Beweislast für die Steuerfreiheit von Auslösungen

  • BFH, 20.05.1980 - VI R 169/77

    Lohnsteuerhaftungsbescheid - Arbeitgeber - Angabe der Steuerschulden -

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2001 - L 13 RA 4178/99
  • FG Niedersachsen, 20.08.2009 - 11 K 121/08

    Haftung des Arbeitgebers für nicht ordnungsgemäß angemeldete und abgeführte

  • FG Düsseldorf, 27.09.2001 - 11 K 9306/98

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Lohnsteuernachforderungsbescheides;

  • FG München, 07.03.2006 - 6 K 4483/03

    Aufwendungen für einen Polizei-Diensthund als Werbungskosten

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.12.2002 - 5 K 1806/02

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Piloten

  • BFH, 03.05.1985 - VI R 110/82

    Schadenersatzzahlungen als Werbungskosten - Werbungskosten bei den Einkünften aus

  • FG München, 13.12.1995 - 1 K 1396/93

    Steuerliche Bewertung der Begleichung von Verbindlichkeiten einer erloschenen

  • BFH, 25.10.1996 - VI B 83/96

    Anrechnung von Werbungskostenersatz als auch Auslagenersatz auf

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.08.1991 - 3 K 2964/89
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.05.2012 - L 4 KR 167/12
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