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   BFH, 11.10.1979 - IV B 61/79   

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https://dejure.org/1979,299
BFH, 11.10.1979 - IV B 61/79 (https://dejure.org/1979,299)
BFH, Entscheidung vom 11.10.1979 - IV B 61/79 (https://dejure.org/1979,299)
BFH, Entscheidung vom 11. Oktober 1979 - IV B 61/79 (https://dejure.org/1979,299)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    VGFGEntlG Art. 3 § 7 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1; FGO § 46 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollziehung - Zulässigkeit eines Antrags - Zugangsvoraussetzung - Sachentscheidungsvoraussetzung - Einspruch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 129, 8
  • BStBl II 1980, 49
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.10.1977 - V R 57/74

    Untätigkeitsklage - Ablauf der Sechsmonatsfrist - Einlegung des

    Auszug aus BFH, 11.10.1979 - IV B 61/79
    Zu der letztgenannten Vorschrift steht die höchstrichterliche Rechtsprechung auf dem Standpunkt, daß eine vor Ablauf der Sechsmonatsfrist erhobene und damit unzulässige Klage mit Ablauf dieser Frist in die Zulässigkeit hineinwächst (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Oktober 1977 V R 57/74, BFHE 124, 2, BStBl II 1978, 154, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 17.05.1985 - III R 213/82

    Einspruchsverfahren - Klage gegen Steuerbescheid - Zulässigkeit der Klage -

    Der BFH hat im Falle des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nach Art. 3 § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit (VGFG-EntlG) eine Zugangsvoraussetzung darin gesehen, daß das FA vor Anrufung des FG den Antrag ganz oder teilweise ablehnt oder daß es zu erkennen gibt, daß es die Vollziehung nicht aussetzen werde (Beschluß vom 11. Oktober 1979 IV B 61/79, BFHE 129, 8, BStBl II 1980, 49).

    Dagegen steht die Rechtsprechung des BFH im Falle des § 46 Abs. 1 FGO auf dem Standpunkt, daß eine vor Ablauf der Sechsmonatsfrist erhobene und damit unzulässige Klage mit Ablauf dieser Frist in die Zulässigkeit hineinwächst (Urteile in BFHE 129, 8, BStBl II 1980, 49, und vom 13. Oktober 1977 V R 57/74, BFHE 124, 2, BStBl II 1978, 154), weil der Zweck des § 46 Abs. 1 FGO, der darin bestehe, der Finanzbehörde mindestens eine Zeitspanne von sechs Monaten für ihre Entscheidung zu gewähren, auch dann erfüllt sei, wenn der Ablauf der Frist während des gerichtlichen Verfahrens eintrete.

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Ebensowenig wie aber das Nachprüfungsverfahren für erkannte und nicht unverzüglich gerügte Vergabeverstöße durch eine im Nachprüfungsverfahren nachgeholte Rüge eröffnet wird, kann die Entbehrlichkeit der Rüge von Vergabefehlern darauf gestützt werden, die Vergabestelle verteidige ihr Vergabeverfahren im Nachprüfungsverfahren als ordnungsgemäß (zur ähnlichen Problematik bei Art. 3 § 7 Abs. 1 VGFGEntlG sowie § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO: BFH, BStBl II 1980, 49, 50; Beschl. v. 28. Mai 1990 - V B 13/90; Beschl. v. 31. August 1994 - II S 12/94).
  • BFH, 12.05.2000 - VI B 266/98

    Aussetzung der Vollziehung (AdV) unter Widerrufsvorbehalt

    Nach der Rechtsprechung des BFH handelt es sich bei der Vorschrift des § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO, wonach eine Antragstellung bei Gericht nur zulässig ist, wenn die Behörde einen AdV-Antrag ganz oder zum Teil abgelehnt hat, um eine Zugangsvoraussetzung (vgl. BFH-Beschluss vom 31. August 1994 II S 12/94, BFH/NV 1995, 413; ständige Rechtsprechung bereits zuvor zu Art. 3 § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit --VGFGEntlG--, vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Oktober 1979 IV B 61/79, BFHE 129, 8, BStBl II 1980, 49; vom 28. Mai 1990 V B 13/90, BFH/NV 1991, 698).
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