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   BFH, 21.12.1982 - VIII R 48/82   

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https://dejure.org/1982,185
BFH, 21.12.1982 - VIII R 48/82 (https://dejure.org/1982,185)
BFH, Entscheidung vom 21.12.1982 - VIII R 48/82 (https://dejure.org/1982,185)
BFH, Entscheidung vom 21. Dezember 1982 - VIII R 48/82 (https://dejure.org/1982,185)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 1, §§ 21, 21a

  • Wolters Kluwer

    Schuldzinsen - Beendigung der Vermietung - Beendigung der Verpachtung - Werbungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 1, § 21, § 21a

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auf die Zeit nach Beendigung der Vermietung oder Verpachtung entfallende Schuldzinsen sind keine Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 138, 47
  • BStBl II 1983, 373
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.03.1979 - VIII R 110/74

    Keine AfaA nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG, wenn ein zum Privatvermögen gehörendes,

    Auszug aus BFH, 21.12.1982 - VIII R 48/82
    Nachträgliche Werbungskosten bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können z. B. die Kosten eines Räumungsprozesses, der gegen Mieter geführt wird, sein, sowie Abstandszahlungen an weichende Mieter (BFH-Urteil vom 6. März 1979 VIII R 110/74, BFHE 127, 510, BStBl II 1979, 551, m. w. N.).

    Aus dem gleichen Grund hat der Senat eine Absetzung für außerordentliche Abnutzung nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG abgelehnt, wenn ein noch nicht verbrauchtes Gebäude abgerissen wird, um das Grundstück als unbebautes Grundstück veräußern zu können (BFHE 127, 510, BStBl II 1979, 551).

  • BFH, 19.01.1982 - VIII R 150/79

    Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben, soweit Verbindlichkeiten bei

    Auszug aus BFH, 21.12.1982 - VIII R 48/82
    Diese Einschränkung gegenüber der rechtlichen Möglichkeit des Abzugs nachträglicher Schuldzinsen als Betriebsausgaben (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1980 I R 119/78, BFHE 133, 22, BStBl II 1981, 460, und vom 19. Januar 1982 VIII R 150/79, BFHE 135, 193, BStBl II 1982, 321) ist durch die unterschiedliche Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb und der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geboten (§ 2 Abs. 2 EStG).

    Daher sind nach den Entscheidungen in BFHE 133, 22, BStBl II 1981, 460 und in BFHE 135, 193, BStBl II 1982, 321 Schuldzinsen, welche nach Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs bezahlt werden, keine nachträglichen Betriebsausgaben, soweit es der Steuerpflichtige unterläßt, die zugrunde liegende Schuld mit Mitteln abzudecken, die er aus der Verwertung der Wirtschaftsgüter oder als Veräußerungspreis erlangt hat.

  • BFH, 11.12.1980 - I R 119/78

    Nach Betriebsaufgabe geleistete Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 21.12.1982 - VIII R 48/82
    Diese Einschränkung gegenüber der rechtlichen Möglichkeit des Abzugs nachträglicher Schuldzinsen als Betriebsausgaben (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1980 I R 119/78, BFHE 133, 22, BStBl II 1981, 460, und vom 19. Januar 1982 VIII R 150/79, BFHE 135, 193, BStBl II 1982, 321) ist durch die unterschiedliche Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb und der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geboten (§ 2 Abs. 2 EStG).

    Daher sind nach den Entscheidungen in BFHE 133, 22, BStBl II 1981, 460 und in BFHE 135, 193, BStBl II 1982, 321 Schuldzinsen, welche nach Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs bezahlt werden, keine nachträglichen Betriebsausgaben, soweit es der Steuerpflichtige unterläßt, die zugrunde liegende Schuld mit Mitteln abzudecken, die er aus der Verwertung der Wirtschaftsgüter oder als Veräußerungspreis erlangt hat.

  • BFH, 10.03.1981 - VIII R 195/77

    Werbungskosten - Reisekosten - Hauskauf

    Auszug aus BFH, 21.12.1982 - VIII R 48/82
    Voraussetzung solcher vorab entstandener Werbungskosten ist, daß sich anhand objektiver Umstände feststellen läßt, daß der Steuerpflichtige den Entschluß, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, endgültig gefaßt hat (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. März 1981 VIII R 195/77, BFHE 133, 189, BStBl II 1981, 470).
  • BFH, 09.09.1980 - VIII R 44/78

    Einkommensteuer - Konkurs - Hausbau

    Auszug aus BFH, 21.12.1982 - VIII R 48/82
    Unter dieser Voraussetzung können Schuldzinsen auch dann Werbungskosten sein, wenn es entgegen den Planungen des Steuerpflichtigen nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung kommt, der wirtschaftliche Zusammenhang mit den erstrebten Einnahmen kann genügen (BFH-Urteil vom 9. September 1980 VIII R 44/78, BFHE 131, 479, BStBl II 1981, 418).
  • BFH, 20.06.2012 - IX R 67/10

    Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung -

    Etwas anderes galt mit Blick auf die Regelung in § 24 Nr. 2 EStG für rückständige Zinsen, die auf die Zeit der Vermietung entfielen, jedoch erst nach Beendigung der Vermietungstätigkeit geleistet wurden (BFH-Urteile vom 21. Dezember 1982 VIII R 48/82, BFHE 138, 47, BStBl II 1983, 373; vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464; Blümich/Thürmer, § 9 EStG Rz 600 "Zinsen").

    a) Die bisherige Rechtsprechung zur beschränkten Abziehbarkeit nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hat sich maßgebend von der Erwägung leiten lassen, dass der ursprünglich bestehende wirtschaftliche Zusammenhang zwischen dem zur Finanzierung von Anschaffungskosten aufgenommenen Darlehen und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mit der Veräußerung des Grundstücks beendet sei und das anschließend fortbestehende (Rest-)Darlehen seine Ursache in dem im privaten Vermögensbereich erlittenen, nicht steuerbaren Veräußerungsverlust habe; Aufwendungen hierauf seien nur noch Gegenleistung für die Überlassung von Kapital, das nicht mehr der Erzielung von steuerbaren Einnahmen diene (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1995, 966; vom 7. August 1990 VIII R 67/86, BFHE 162, 48; in BFHE 138, 47, BStBl II 1983, 373).

  • BFH, 08.04.2014 - IX R 45/13

    Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und

    Mit dem genannten Urteil in BFHE 237, 368, BStBl II 2013, 275 hat der BFH die in der früheren Rechtsprechung vertretene Auffassung zur beschränkten Abziehbarkeit nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (vgl. etwa BFH-Urteile vom 25. April 1995 IX R 114/92, BFH/NV 1995, 966; vom 7. August 1990 VIII R 67/86, BFHE 162, 48; vom 21. Dezember 1982 VIII R 48/82, BFHE 138, 47, BStBl II 1983, 373) aufgegeben.
  • BFH, 16.03.2010 - VIII R 20/08

    Nachträgliche Schuldzinsen - Wesentliche Beteiligung - Berücksichtigung von

    Mit Veräußerung oder Aufgabe der Einkunftsquelle entfalle der wirtschaftliche Zusammenhang der Aufwendungen mit einer Einkunftsart; die Aufwendungen seien danach nur noch Gegenleistung für die Überlassung eines Kapitals, das nicht mehr der Erzielung von steuerbaren Einnahmen diene (vgl. BFH-Urteile vom 25. April 1995 IX R 114/92, BFH/NV 1995, 966; vom 21. Dezember 1982 VIII R 48/82, BFHE 138, 47, BStBl II 1983, 373; vom 7. August 1990 VIII R 67/86, BFHE 162, 48).
  • BFH, 31.05.2005 - X R 36/02

    Nachträgliche Anschaffungskosten in Folge Übernahme der Hauptschuld nach Ablösung

    Die vom FG zur Begründung seiner gegenteiligen Ansicht herangezogene Rechtsprechung zu den Überschusseinkünften (namentlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung), wonach nach Wegfall oder Eintritt der Ertraglosigkeit der Einkunftsquelle im Zusammenhang mit deren Finanzierung anfallende Schuldzinsen fortan nicht mehr als Werbungskosten abgezogen werden können (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21. Dezember 1982 VIII R 48/82, BFHE 138, 47, BStBl II 1983, 373, und vom 19. Januar 1993 VIII R 74/91, BFH/NV 1993, 714), findet auf die Einkünfte aus Gewerbebetrieb keine Anwendung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 138, 47, BStBl II 1983, 373, unter 2., zweiter Absatz, und in BFH/NV 1993, 714, unter 2.c und e).
  • FG München, 26.01.2004 - 2 K 2468/97

    Abzug von Schuldzinsen als (nachträglich entstandene) Werbungskosten bei den

    Die dortige Begründung beschränkt sich auf den bloßen Hinweis auf das BFH-Urteil vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464, worin zur Begründung auf die weitere Entscheidung des BFH vom 21. Dezember 1982 VIII R 48/82, BFHE 138, 47, BStBl II 1983, 373 verwiesen wird.

    Die Begründung in BStBl II 1983, 373 unter 2) beginnt mit dem zutreffenden Hinweis: "Auch für nachträgliche Werbungskosten ist Voraussetzung, dass die Aufwendungen mit einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis i. S. einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (§ 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 24 Nr. 2 EStG).

    Der VIII. Senat des BFH in BStBl II 1983, 373 geht dabei entgegen der Auffassung von Söffing in FR 1984, 185 (188) zwar nicht davon aus, dass § 24 Nr. 2 EStG nur für die betrieblichen und nicht auch für die nichtbetrieblichen Einkunftsarten gelte; denn für nachverausgabte Werbungskosten hält der BFH § 24 Nr. 2 EStG - wie dargestellt - für anwendbar.

    Entgegen der zur Vermietung und Verpachtung ergangenen Entscheidung des BFH in BStBl II 1983, 373 besteht der wirtschaftliche Zusammenhang mit angestrebten oder zugeflossenen Einnahmen folglich auch dann noch weiter, wenn die Vermietung und Verpachtung bzw. die im Privatvermögen gehaltene Beteiligung endet; die Zinsen sind damit entgegen der Auffassung des BFH a.a.O. nicht nur noch Gegenleistung für die Überlassung eines Kapitals, das nicht mehr der Erzielung von Einkünften dient.

  • BFH, 23.04.1996 - IX R 5/94

    Wann können Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten abgezogen werden?

    Daß die einer Grundstücksveräußerung zuzurechnenden Kosten für das vorzeitige Ablösen eines Darlehens keine Werbungskosten sind, ergibt sich - wie das FG zutreffend ausgeführt hat - schon aus früheren Entscheidungen des BFH (vgl. Urteil vom 21. Dezember 1982 VIII R 48/82, BFHE 138, 47, BStBl II 1983, 373).
  • BFH, 01.10.1996 - VIII R 68/94

    Veräußerung eines mit Darlehenszinsen angeschafften oder hergestellten

    Unter den gegebenen Umständen kann der Senat offenlassen, ob die streitigen Schuldzinsen, sofern sie nicht - wie oben dargelegt (vgl. insbesondere unter II. 2. b, 1. und 2. Absatz) - der neuen Einkunftsquelle "Kapitalvermögen" zuzuordnen wären, nach den von einer im Schrifttum verbreiteten Auffassung befürworteten Grundsätzen (vgl. z. B. Schmidt/Drenseck, a. a. O., § 9 Rdnr. 40; Prinz in Herrmann/Heuer/Raupach, a. a. O., § 9 EStG Rdnr. 371; Wolff-Diepenbrock in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 9 EStG Rdnr. 195; Paus, FR 1984, 135; ders., DStZ 1992, 634; Kessler, FR 1983, 485; Seitrich, FR 1983, 582; Söffing, FR 1984, 185; Rössler, DStZ 1992, 493; Drenseck, FR 1992, 332; a. A. insbesondere die ständige Rechtsprechung des BFH: vgl. nur BFH-Urteile vom 21. Dezember 1982 VIII R 48/82, BFHE 138, 47, BStBl II 1983, 373; vom 9. August 1983 VIII R 276/82, BFHE 139, 257, BStBl II 1984, 29; in BFH/NV 1991, 734, unter 1. der Gründe; vom 12. Oktober 1995 IX R 115/90, BFH/NV 1996, 208, unter 1. der Gründe; ebenso z. B. Meyer, Deutsches Steuerrecht 1983, 531; ders., FR 1983, 585; ders., FR 1985, 123; ders., DStZ 1988, 200; ders., Die steuerliche Betriebsprüfung 1995, 30; von Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, a. a. O., § 9 Rdnr. C 60 bis C 66; vgl. auch Selder, DStZ 1995, 8) als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar wären.
  • FG Münster, 17.04.2008 - 6 K 461/04

    Abzugsfähigkeit von i.R.d. Erwerbs einer wesentlichen Beteiligung anfallenden

    Daher seien nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch Schuldzinsen, welche nach Aufgabe oder Veräußerung eines Betriebs gezahlt würden, in der Regel nachträgliche Betriebsausgaben, es sei denn der Steuerpflichtige habe es unterlassen, die zugrundeliegende Schuld mit Mitteln abzudecken, die aus der Verwertung von Wirtschaftsgütern oder als Veräußerungspreis erzielt worden sein (vgl. hierzu BFH, Urteil v. 21.12.1982, VIII R 48/82, BStBl. II 1983, 373 m.w.N.).

    Folgerichtig hat der Bundesfinanzhof auch bei anderen Überschusseinkunftsarten, etwa im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, in ständiger Rechtsprechung für den Abzug von Schuldzinsen einen entsprechenden steuerrechtlichen Zurechnungszusammenhang zwischen einem mit Kredit angeschafften Wirtschaftsgut und dessen Widmung zur Einkünfteerzielung gefordert (vgl. etwa BFH, Urteil v. 21.12.1982, VIII R 48/82, BStBl. II 1983, 373;Urteil v. 12.11.1991, IX R 15/90, BStBl. II 1992, 289).

  • FG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 4 K 2859/09

    Zinsen und Zinsswapkosten als Werbungskosten - Umzugskosten

    Ein derartiger wirtschaftlicher Zusammenhang sei aber nach Beendigung der Einkunftserzielung nicht mehr möglich (vgl. das Urteil des BFH vom 21. Dezember 1982 VIII R 48/82, BStBI II 1983, 373).
  • BFH, 23.01.1990 - IX R 8/85

    Sind die Kosten für vorzeitige Darlehensrückzahlungen Werbungskosten?

    Auch ein Abzug als nachträgliche Werbungskosten gemäß § 24 Nr. 2 EStG kommt nicht in Betracht; denn diese Regelung gilt nach dem BFH-Urteil vom 21. Dezember 1982 VIII R 48/82 (BFHE 138, 47, BStBl II 1983, 373, Nr. 2 der Gründe) nur für Schuldzinsen, soweit sie auf die Zeit der Vermietung und Verpachtung entfallen und nach Ablauf dieser Zeit bezahlt werden.
  • BFH, 27.11.1995 - VIII B 16/95

    Bürgschaftsinanspruchnahme und Refinanzierungszinsen bei GmbH-Beteiligung

  • BFH, 04.03.1997 - IX R 29/93

    Schuldzinsen, die auf die Zeit zwischen Kündigung und Auseinandersetzung im

  • BFH, 19.01.1993 - VIII R 74/91

    Finanzierungskosten für eine im Privatvermögen gehaltene wesentliche

  • BFH, 08.12.1992 - VIII R 99/90

    Werbungskosten durch Bürgschaft zugunsten des Arbeitgebers

  • BFH, 01.10.1986 - I R 96/83

    Vermietung oder Verpachtung eines zuvor betrieblich genutzten Grundstücks als

  • BFH, 22.09.1999 - XI R 46/98

    Betriebliche Rentenverpflichtung nach Betriebsaufgabe

  • FG Baden-Württemberg, 01.07.2010 - 13 K 136/07

    Nach der Veräußerung einer Immobilie gezahlte Schuldzinsen sind keine

  • BFH, 04.09.1990 - IX B 10/90

    Beschwerde gegen die Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • FG Köln, 20.09.2001 - 10 K 5793/96

    Zwangsräumungskosten eines Grundstücks

  • BFH, 07.08.1990 - VIII R 67/86

    Wird Veräußerungserlös aus Mietwohngrundstück nicht zur Darlehenstilgung

  • BFH, 26.11.1985 - IX R 64/82

    Steuerliche Folgen einer vorweggenommenen Erbfolgeregelung

  • BFH, 11.10.2017 - IX R 10/17

    Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und

  • BFH, 01.10.1996 - VIII R 88/94

    Zum Abzug von Schuldzinsen für ein mit Kredit finanziertes Berlin-Darlehen als

  • BFH, 31.07.1991 - VIII R 67/88

    Schuldzinsen für Kredite als nachträgliche Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte

  • BFH, 23.01.1991 - X R 37/86

    Bei Veräußerung eines kreditfinanzierten Grundstücks gegen Leibrente können die

  • FG Niedersachsen, 30.08.2013 - 11 K 31/13

    Berücksichtigung von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus

  • FG München, 13.02.2008 - 9 K 2576/05

    (nachträgliche) Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 12.11.1991 - IX R 15/90

    Schuldzinsen, die nach Beendigung der Einkunftserzielung eines vermieteten

  • BFH, 09.08.1983 - VIII R 276/82

    Bei einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17

  • BFH, 08.12.1992 - VIII R 78/89

    Verrechnung von Schuldzinsen mit Guthabenzinsen aus Bausparguthaben

  • FG Baden-Württemberg, 18.04.1996 - 14 K 601/91

    Abzugsfähigkeit von Abbruchkosten und Restbuchwert als nachträgliche

  • BFH, 17.12.2008 - IX R 25/08

    Werbungskosten bei gemeinschaftlich erzielten Einkünften

  • BFH, 10.11.1992 - VIII R 98/90

    Zulässigkeit des Abzugs nachträglicher Werbungskosten - Refinanzierungskosten für

  • BFH, 14.11.1989 - VIII R 270/84

    Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids zuungunsten des

  • FG Köln, 30.03.2004 - 8 K 2807/99

    Kein Werbungskostenabzug nach Wegfall der Einkunftsquelle

  • BFH, 04.09.2000 - IX R 44/97

    Anlage des Kaufpreises auf dem Notaranderkonto

  • BFH, 17.12.1996 - VIII R 39/95

    Geltendmachung der gesamten in einem Jahr für ein Refinanzierungsdarlehen

  • BFH, 18.08.1992 - VIII R 22/89

    Werbungskosten durch Kredit-Schuldzinsen

  • BFH, 07.08.1990 - VIII R 223/85

    Anforderungen an die Geltendmachung von Werbungskosten - Erzielung von Einkünften

  • BFH, 12.10.1995 - IX R 115/90

    Schuldzinsen für ein veräußertes Haus für die Zeit der Kaufpreishinterlegung

  • FG Niedersachsen, 13.02.1998 - I 464/96

    Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VuV); Beweislast

  • BFH, 14.07.1992 - VIII R 49/90

    Einkommensteuer; Werbungskostenabzug von Schuldzinsen bei den Einkünften aus

  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 101/87

    Zulässigkeit der Berücksichtigung von Schuldzinsen als nachträgliche

  • FG Düsseldorf, 18.07.2011 - 11 V 1620/11

    Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und

  • BFH, 20.12.1994 - IX R 32/93

    Schuldzinsen nach Beendigung der Vermietungstätigkeit

  • BFH, 26.02.1985 - VIII R 59/83

    Voraussetzungen der Einordnung von Zinszahlungen als Werbungskosten bei

  • FG Köln, 19.01.2006 - 10 K 3712/04

    Kosten eines (Jura-)Erststudiums

  • FG Niedersachsen, 11.08.2004 - 2 K 757/00

    Berücksichtigung von Schuldzinsen bei den Werbungskosten im Rahmen einer privaten

  • FG Saarland, 21.11.2001 - 1 K 230/98

    Anerkennung (nachträglicher) Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften

  • FG Köln, 08.02.2001 - 10 K 4874/96

    Konzernweite Auslandsversetzung: "Sonderzahlungen" werden voll besteuert

  • BFH, 23.02.1984 - IV R 245/80
  • FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 3084/00

    Zur Berechnung eines Auflösungsverlustes bei wesentlicher Beteiligung an einer

  • BFH, 30.01.1990 - IX R 182/84

    Entstehung von Schuldzinsen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer

  • FG Münster, 21.12.2005 - 1 K 5371/02

    Zwangsentnahme im Rahmen unentgeltlicher Betriebsübernahme

  • BFH, 08.04.1992 - XI R 32/90

    Kosten für das Darlehen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus

  • FG München, 17.10.2000 - 13 K 4834/96

    Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Wohnung in A

  • FG München, 04.12.1996 - 1 K 3607/93

    Veranlassung von Schuldzinsen durch ein Vermietungsverhältnis; Steuermindernde

  • FG Baden-Württemberg, 18.12.1996 - 2 K 61/92

    Wirksamkeit eines Vorbehalts der Nachprüfung bis er ausdrücklich aufgehoben wird;

  • FG Hessen, 01.10.1996 - 3 K 2810/94
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.1990 - 4 K 82/88

    Einkommensteuer; Vorfälligkeitsentschädigung keine Werbungskosten bei Vermietung

  • OLG Düsseldorf, 28.12.1990 - 10 W 97/90

    Anwendbarkeit des § 19 Abs. 4 KostO bei beabsichtigter Weiterveräußerung eines

  • FG Hamburg, 05.02.1987 - V 405/85
  • FG München, 24.09.1990 - 13 K 13211/85

    Einkommensteuer; nachträgliche Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und

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