Rechtsprechung
   BFH, 05.07.1984 - IV R 36/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,554
BFH, 05.07.1984 - IV R 36/81 (https://dejure.org/1984,554)
BFH, Entscheidung vom 05.07.1984 - IV R 36/81 (https://dejure.org/1984,554)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 1984 - IV R 36/81 (https://dejure.org/1984,554)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,554) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 16 Abs. 3, § 6b

  • Wolters Kluwer

    Betriebsaufgabe - Beginn einer Betriebsaufgabe - Vorbereitung einer künftigen Betriebsaufgabe - Abgrenzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs. 3, § 6 b

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Unterscheidung zwischen der Vorbereitung einer künftigen Betriebsaufgabe und dem Beginn dieser Betriebsaufgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 141, 325
  • BB 1984, 1788
  • BStBl II 1984, 711
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.07.1981 - VIII R 124/76

    Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Vorbehaltsnießbrauchs

    Auszug aus BFH, 05.07.1984 - IV R 36/81
    Wie der VIII. Senat des BFH mit Urteil vom 28. Juli 1981 VIII R 124/76 (BFHE 134, 130, BStBl II 1982, 378) entschieden hat, ist der bei der Veräußerung eines Grundstücks dem Eigentümer vorbehaltene Nießbrauch "keine Gegenleistung des Erwerbers" und damit nicht Teil des vom Veräußerer erzielten Veräußerungspreises.
  • BFH, 04.02.1982 - IV R 150/78

    Keine Tarifbegünstigung, wenn eine für den Gewinn aus der Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 05.07.1984 - IV R 36/81
    Denn träfe die Betrachtungsweise der Revision zu, so hätte die Klägerin für einen Teil des im Rahmen einer Betriebsaufgabe entstandenen Gewinns eine Rücklage nach § 6b EStG gebildet mit der Folge, daß der gesamte Betriebsaufgabegewinn und damit auch der Gewinn aus der Auflösung der im Zuge der Betriebsaufgabe gebildeten Rücklage gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 EStG nicht mehr der gerade aus dieser Betriebsaufgabe abgeleiteten Tarifbegünstigung teilhaftig werden können (Urteil des Senats vom 4. Februar 1982 IV R 150/78, BFHE 135, 202, BStBl II 1982, 348).
  • BFH, 29.04.1981 - IV R 23/78

    Betriebsaufgabe - Billigkeitsgründe - Steuererlaß

    Auszug aus BFH, 05.07.1984 - IV R 36/81
    Der Senat verweist insoweit auf die im Streitfall sinngemäß anzuwendenden Rechtsgrundsätze seines Urteils vom 29. April 1981 IV R 23/78 (BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726).
  • BFH, 25.06.1970 - IV 350/64

    Tarifbegünstigte Betriebsaufgabe - Liquidation des Unternehmens - Tatsächliche

    Auszug aus BFH, 05.07.1984 - IV R 36/81
    Dabei beginnt die Betriebsaufgabe nicht bereits mit dem inneren Entschluß des Steuerpflichtigen, seinen Gewerbebetrieb demnächst aufzugeben, und auch nicht mit der bloßen Kundgabe eines solchen Entschlusses nach außen, sondern erst mit vom Aufgabeentschluß getragenen Handlungen, die objektiv auf die Auflösung des Betriebs als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens gerichtet sind, wie z. B. die Einstellung der werbenden Tätigkeit oder die Veräußerung bestimmter für die Fortführung des Betriebs unerläßlicher Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens (z. B. BFH-Urteile vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BFHE 99, 479, 481, BStBl II 1970, 719; vom 9. Februar 1972 I R 205/66, BFHE 105, 15, 18, BStBl II 1972, 455; Hermann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 16 Rz. 424, m. w. N.).
  • BFH, 09.02.1972 - I R 205/66

    Keine Gewinnrealisierung bei Umwandlung eines Gewerbebetriebs in einen land- und

    Auszug aus BFH, 05.07.1984 - IV R 36/81
    Dabei beginnt die Betriebsaufgabe nicht bereits mit dem inneren Entschluß des Steuerpflichtigen, seinen Gewerbebetrieb demnächst aufzugeben, und auch nicht mit der bloßen Kundgabe eines solchen Entschlusses nach außen, sondern erst mit vom Aufgabeentschluß getragenen Handlungen, die objektiv auf die Auflösung des Betriebs als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens gerichtet sind, wie z. B. die Einstellung der werbenden Tätigkeit oder die Veräußerung bestimmter für die Fortführung des Betriebs unerläßlicher Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens (z. B. BFH-Urteile vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BFHE 99, 479, 481, BStBl II 1970, 719; vom 9. Februar 1972 I R 205/66, BFHE 105, 15, 18, BStBl II 1972, 455; Hermann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 16 Rz. 424, m. w. N.).
  • BFH, 29.10.1981 - IV R 138/78

    Übergang zur Liebhaberei keine Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 05.07.1984 - IV R 36/81
    Eine Betriebsaufgabe i. S. von § 16 Abs. 3 EStG (als Voraussetzung eines gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG tarifbegünstigten Betriebsaufgabegewinns) liegt vor, wenn ein Gewerbetreibender den Entschluß gefaßt hat, seine gewerbliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und wenn er in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder in das Privatvermögen überführt (z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, 343, BStBl II 1982, 381).
  • BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02

    Zum Zeitpunkt der Aufstellung einer Aufgabebilanz und Gewinnrealisierung im

    Eine Betriebsaufgabe i.S. von § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und wenn er in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder in das Privatvermögen überführt (z.B. Urteile des Senats vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, 343, BStBl II 1982, 381, und vom 5. Juli 1984 IV R 36/81, BFHE 141, 325, BStBl II 1984, 711).
  • BFH, 26.05.1993 - X R 101/90

    Zum für Annahme einer Betriebsaufgabe maßgeblichen Zeitraum

    Indessen setzt eine Betriebsaufgabe nach allgemeiner - auch vom Senat geteilter - Auffassung voraus, daß nach der Betriebseinstellung die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an einen oder mehrere Abnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das Privatvermögen überführt werden (BFH-Urteile vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719; vom 25. Juli 1972 VIII R 3/66, BFHE 106, 528, BStBl II 1972, 936; vom 5. Juli 1984 IV R 36/81, BFHE 141, 325, 327, BStBl II 1984, 711; vom 3. Oktober 1984 I R 116/81, BFHE 142, 381, 383, BStBl II 1985, 131; Dötsch, Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe, 1987, 28; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 12. Aufl., 1993, § 16 Anm. 30, 48; Reiß in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 16 Rdnr. F 11).

    b) Die Betriebsaufgabe beginnt mit der ersten vom Aufgabeentschluß getragenen Handlung, die objektiv auf die Auflösung des Betriebs als selbständigen Organismus gerichtet ist, wie z. B. mit der Einstellung der werbenden Tätigkeit oder der Veräußerung bestimmter für die Fortführung des Betriebs unerläßlicher Wirtschaftsgüter (BFH-Urteile in BFHE 141, 325, 327, BStBl II 1984, 711; vom 7. April 1989 III R 9/87, BFHE 157, 355, 358, BStBl II 1989, 874).

  • BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03

    Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb; Tarifbegünstigung des Gewinns aus der

    Die Betriebsaufgabe beginnt mit solchen Vorgängen, die objektiv auf die Auflösung des Betriebs als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens gerichtet sind, wie z.B. die Einstellung der werbenden Tätigkeit oder die Veräußerung bestimmter, für die Fortführung des Betriebs unerlässlicher Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens (BFH-Urteil vom 5. Juli 1984 IV R 36/81, BFHE 141, 325, BStBl II 1984, 711).
  • BFH, 09.09.1993 - IV R 30/92

    Gewerblicher Grundstückshandel: Begünstigter Veräußerungsgewinn?

    b) Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn ein Gewerbetreibender den Entschluß gefaßt hat, seine gewerbliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, sofern er alsdann in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder in das Privatvermögen überführt (BFH-Urteile vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381; vom 5. Juli 1984 IV R 36/81, BFHE 141, 325, BStBl II 1984, 711).

    Dabei beginnt die Betriebsaufgabe nicht bereits mit dem inneren Entschluß des Steuerpflichtigen, seinen Gewerbebetrieb demnächst aufzugeben, und auch nicht mit der Kundgabe eines solchen Beschlusses nach außen, sondern erst mit solchen Vorgängen, die objektiv auf die Auflösung des Betriebs als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens gerichtet sind, wie z. B. die Einstellung der werbenden Tätigkeit oder die Veräußerung bestimmter, für die Fortführung des Betriebs unerläßlicher Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens (BFH-Urteil in BFHE 141, 325, BStBl II 1984, 711).

  • BFH, 30.03.2006 - IV R 31/03

    Betriebsaufspaltung im Anschluss an die steuerbegünstigte Aufgabe eines

    a) Eine Betriebsaufgabe i.S. von § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder in das Privatvermögen überführt (z.B. Urteile des Senats vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, 343, BStBl II 1982, 381, und vom 5. Juli 1984 IV R 36/81, BFHE 141, 325, BStBl II 1984, 711).
  • BFH, 15.06.2011 - IV B 143/09

    Zeitpunkt des Entschlusses zur Betriebsaufgabe - Darlegungen zur Rüge eines

    Dabei beginnt die Betriebsaufgabe nicht bereits mit dem inneren Entschluss des Steuerpflichtigen zur Betriebsaufgabe oder mit der Kundgabe eines solchen Beschlusses, sondern erst mit den vom Aufgabeentschluss getragenen Handlungen, die objektiv auf die Auflösung des Betriebs als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens gerichtet sind (BFH-Urteile vom 5. Juli 1984 IV R 36/81, BFHE 141, 325, BStBl II 1984, 711, unter 1. der Gründe, und vom 9. September 1993 IV R 30/92, BFHE 172, 344, BStBl II 1994, 105, unter 2.b der Gründe).
  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 316/82

    Gewinn aus einem Räumungsverkauf kein Aufgabegewinn

    Zulässig ist es nach der Rechtsprechung, daß die Wirtschaftsgüter insgesamt in das Privatvermögen überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen überführt werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. Juli 1984 IV R 36/81, BFHE 141, 325, BStBl II 1984, 711; vom 16. September 1966 VI 118/65 und VI 119/65, BFHE 87, 134, BStBl III 1967, 70).
  • FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 192/08

    Gewerbesteuerpflichtiger Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf des einzigen

    Indessen setzt eine Betriebsaufgabe voraus, dass nach der Betriebseinstellung die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an einen oder mehrere Abnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das Privatvermögen überführt werden (BFH-Urteile vom 25.Juni 1970 IV 350/64, BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719; vom 25.Juli 1972 VIII R 3/66, BFHE 106, 528, BStBl II 1972, 936; vom 5.Juli 1984 IV R 36/81, BFHE 141, 325, 327, BStBl II 1984, 711; vom 3.Oktober 1984 I R 116/81, BFHE 142, 381, 383, BStBl II 1985, 131; Dötsch, Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe, 1987, 28; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 12.Aufl. 1993, § 16 Anm.30, 48; Reiß in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 16 Rdnr. F 11).

    Die Betriebsaufgabe beginnt mit der ersten vom Aufgabeentschluss getragenen Handlung, die objektiv auf die Auflösung des Betriebs als selbständigen Organismus gerichtet ist, wie z. B. mit der Einstellung der werbenden Tätigkeit oder der Veräußerung bestimmter für die Fortführung des Betriebs unerlässlicher Wirtschaftsgüter (BFH-Urteile in BFHE 141, 325, 327, BStBl II 1984, 711; vom 7. April 1989 III R 9/87, BFHE 157, 355, 358, BStBl II 1989, 874).

  • FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 263/06

    Teilbestandskraft eines Feststellungsbescheides - Grundstück eines Bauträgers als

    Indessen setzt eine Betriebsaufgabe voraus, dass nach der Betriebseinstellung die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an einen oder mehrere Abnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das Privatvermögen überführt werden (BFH-Urteile vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719; vom 25.Juli 1972 VIII R 3/66, BFHE 106, 528, BStBl II 1972, 936; vom 5.Juli 1984 IV R 36/81, BFHE 141, 325, 327, BStBl II 1984, 711; vom 3.Oktober 1984 I R 116/81, BFHE 142, 381, 383, BStBl II 1985, 131; Dötsch, Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe, 1987, 28; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 12.Aufl. 1993, § 16 Anm. 30, 48; Reiß in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 16 Rdnr. F 11).

    Die Betriebsaufgabe beginnt mit der ersten vom Aufgabeentschluss getragenen Handlung, die objektiv auf die Auflösung des Betriebs als selbständigen Organismus gerichtet ist, wie z. B. mit der Einstellung der werbenden Tätigkeit oder der Veräußerung bestimmter für die Fortführung des Betriebs unerlässlicher Wirtschaftsgüter (BFH-Urteile in BFHE 141, 325, 327, BStBl II 1984, 711; vom 7.April 1989 III R 9/87, BFHE 157, 355, 358, BStBl II 1989, 874).

  • BFH, 22.10.1992 - III R 7/91

    Betriebsaufgabe bei Einstellung der gewerblichen Tätigkeit und Auflösung des

    Ein Steuerpflichtiger übt dieses Wahlrecht i.S. einer Betriebsaufgabe z.B. aus, wenn sein unternehmerisches Handeln im Zusammenhang mit der Einstellung der werbenden Tätigkeit darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen (BFH-Urteil vom 5. Juli 1984 IV R 36/81, BFHE 141, 325, BStBl II1984, 711, m.w.N.).
  • BFH, 07.04.1989 - III R 9/87

    Gewinn aus der Auflösung eines Importwarenabschlags nur Aufgabegewinn, soweit im

  • BFH, 20.10.2011 - IV B 146/10

    Beginn der Betriebsaufgabe, Teilbetriebsveräußerung, Darlegung der

  • BFH, 10.03.1998 - VIII R 62/96

    Beginn der Betriebsaufgabe

  • BFH, 05.12.1996 - IV R 65/95

    Betriebseinstellung durch Veräußerung der Milchquote und zweier Grundstücke

  • BFH, 28.04.1987 - IX R 40/81

    Voraussetzungen für die Ansetzung des Nutzungswertes eines Mietwohngrundstücks -

  • FG Köln, 21.12.2001 - 4 K 6549/97

    Anforderungen an eine Betriebsaufgabe

  • BFH, 15.03.1990 - IV R 90/88

    - Zeitpunkt der Erfassung des nach § 6c EStG begünstigten Gewinns bei

  • BFH, 25.11.1993 - IV R 19/92

    Erlös aus Edelmetallabfällen bei Aufgabe einer Zahnarztpraxis (§ 18 EStG )

  • BFH, 05.03.1996 - IV B 78/95

    Zeitpunkt der Betriebsaufgabe bei verpachteten Betrieben

  • BFH, 03.03.1988 - IV R 212/85

    Veräußerung eines Betriebes durch Übertragung aller wesentlichen Grundlagen des

  • BFH, 10.10.1991 - XI R 16/89

    Zurechnung des Kapitalwerts eines Wohnrechts und den mit einer Forderung aus

  • BFH, 05.06.1991 - XI R 19/90

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsaufgabe oder einer

  • FG Düsseldorf, 25.11.1998 - 18 V 4606/97

    Betrieb eines Kraftverkehrsunternehmens zum Transport von Gütern; Rechtmäßigkeit

  • FG Sachsen, 11.11.2020 - 2 K 546/20

    Geltendmachen eines Verlusts aus einer Betriebsaufgabe eines Insolvenzschuldners

  • FG Sachsen, 11.11.2020 - 2 K 546/20 zurück zur Übersicht Seite drucken

    Geltendmachen eines Verlusts aus einer Betriebsaufgabe eines Insolvenzschuldners

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht