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   BFH, 13.12.1984 - VIII R 59/82   

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https://dejure.org/1984,593
BFH, 13.12.1984 - VIII R 59/82 (https://dejure.org/1984,593)
BFH, Entscheidung vom 13.12.1984 - VIII R 59/82 (https://dejure.org/1984,593)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 1984 - VIII R 59/82 (https://dejure.org/1984,593)
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Volltextveröffentlichungen (5)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfteerzielungsabsicht
    Die Gewinnerzielungsabsicht
    Einzelfälle
    Gewerbebetrieb
    Die positiven Tatbestandsmerkmale gemäß § 15 Abs. 2 EStG
    Die Gewinnerzielungsabsicht
    Rechtsprechung - Übersicht

Papierfundstellen

  • BFHE 143, 58
  • NJW 1985, 1576
  • BB 1985, 907
  • BStBl II 1985, 455
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 13.12.1984 - VIII R 59/82
    Werden aus dem Betrieb eines Gästehauses während eines Zeitraums von acht oder mehr Jahren ausschließlich Verluste erzielt, so rechtfertigt dieser Umstand für sich allein nicht den Schluß, das auch in den Folgejahren Verluste erwirtschaftende Gästehaus werde ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben (vgl. BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).

    Diese Grundsätze hat der BFH durch Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, 434 f., BStBl II 1984, 751, 766) eingeschränkt.

    In derartigen Fällen müsse aus weiteren Beweisanzeichen der Schluß möglich sein, daß der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübe (BFHE 141, 405, 436, BStBl II 1984, 751, 767).

  • BFH, 22.07.1982 - IV R 74/79

    Gutshof - Liebhabereibetrieb - Überinvestition - Existenzgrundlage

    Auszug aus BFH, 13.12.1984 - VIII R 59/82
    Dauernde Verluste während eines Zeitraums von etwa acht oder mehr Jahren begründen nach der bisherigen Rechtsprechung die Vermutung, daß eine einkommensteuerrechtlich unbeachtliche Tätigkeit vorliegt, weil der geschlossene Verlustzeitraum einer solchen Anzahl von Jahren eine ausreichende Grundlage für die Prognose biete, daß der Betrieb bei gleichbleibender Form der Bewirtschaftung nicht geeignet sei, aus der Verlustzone herauszukommen und nachhaltig Gewinne zu erzielen (vgl. z. B. Urteile vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381, und vom 22. Juli 1982 IV R 74/79, BFHE 136, 459, BStBl II 1983, 2).
  • BFH, 29.10.1981 - IV R 138/78

    Übergang zur Liebhaberei keine Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 13.12.1984 - VIII R 59/82
    Dauernde Verluste während eines Zeitraums von etwa acht oder mehr Jahren begründen nach der bisherigen Rechtsprechung die Vermutung, daß eine einkommensteuerrechtlich unbeachtliche Tätigkeit vorliegt, weil der geschlossene Verlustzeitraum einer solchen Anzahl von Jahren eine ausreichende Grundlage für die Prognose biete, daß der Betrieb bei gleichbleibender Form der Bewirtschaftung nicht geeignet sei, aus der Verlustzone herauszukommen und nachhaltig Gewinne zu erzielen (vgl. z. B. Urteile vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381, und vom 22. Juli 1982 IV R 74/79, BFHE 136, 459, BStBl II 1983, 2).
  • BFH, 21.10.1980 - VIII R 81/79

    Werbungskosten - Vermietung

    Auszug aus BFH, 13.12.1984 - VIII R 59/82
    Der Große Senat hat in diesem Zusammenhang auf das Urteil des erkennenden Senats vom 21. Oktober 1980 VIII R 81/79 (BFHE 132, 518, BStBl II 1981, 452) hingewiesen.
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