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   BFH, 27.06.1985 - I B 27/85   

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https://dejure.org/1985,56
BFH, 27.06.1985 - I B 27/85 (https://dejure.org/1985,56)
BFH, Entscheidung vom 27.06.1985 - I B 27/85 (https://dejure.org/1985,56)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 1985 - I B 27/85 (https://dejure.org/1985,56)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 144, 137
  • NJW 1986, 279 (Ls.)
  • BB 1985, 1902
  • BStBl II 1985, 625
 
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Wird zitiert von ... (271)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.02.1986 - I R 226/84

    Steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 27.06.1985 - I B 27/85
    Aus der Beschwerdebegründung ergibt sich lediglich, daß beim BFH ein Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen VIII R 106/84, nunmehr I R 226/84, gegen das Urteil des FG Hamburg vom 20. Februar 1984 V 498/81 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1984, 490) anhängig ist, dessen Entscheidung Bedeutung für den Streitfall haben könnte.

    Damit wird jedoch zunächst nur ein individuelles Interesse des Beschwerdeführers an einer Gleichbehandlung mit dem Steuerpflichtigen in dem Verfahren I R 226/84 dargelegt.

    Es wird auch nicht die in dem Verfahren I R 226/84 zu entscheidende Rechtsfrage angesprochen, weshalb die Möglichkeit ausscheidet, die grundsätzliche Bedeutung aus dem Parallelverfahren abzuleiten.

  • FG Hamburg, 20.02.1984 - V 498/81
    Auszug aus BFH, 27.06.1985 - I B 27/85
    Der BFH wird sich in Kürze noch einmal mit dieser Problematik befassen müssen, da das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 20.2.1984 (V 498/81) nicht rechtskräftig geworden ist.

    Aus der Beschwerdebegründung ergibt sich lediglich, daß beim BFH ein Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen VIII R 106/84, nunmehr I R 226/84, gegen das Urteil des FG Hamburg vom 20. Februar 1984 V 498/81 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1984, 490) anhängig ist, dessen Entscheidung Bedeutung für den Streitfall haben könnte.

  • BFH, 15.01.1980 - VIII R 154/78

    Zur steuerrechtlichen Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 27.06.1985 - I B 27/85
    "Die Rechtsprechung des BFH, die zuletzt in dem Urteil vom 15.1.1980 (VIII R 154/78, BStBl II 1980, S. 350) zum Ausdruck kam, kann keineswegs als endgültig betrachtet werden.
  • BFH, 18.11.2013 - X B 82/12

    Leichtfertige Steuerverkürzung i. S. von § 378 AO

    Dazu gehört ein konkreter und substantiierter Vortrag, weshalb im Einzelnen die Klärung der Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsfortentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 23.07.2008 - VI B 78/07

    Anforderungen an das Beschwerdevorbringen nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO

    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus einem derartigen Gemenge das herauszusuchen, was möglicherweise --bei wohlwollender Auslegung-- zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte; ebenso ist es nicht dessen Aufgabe, selbst anhand der Akten mögliche Zulassungsgründe zu ermitteln (vgl. BVerwG-Beschluss in NJW 1996, 1554, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625, und vom 1. März 2005 X B 158/04, BFH/NV 2005, 1014, unter 2.a a.E.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 26, m.w.N.).
  • BFH, 04.05.1999 - IX B 38/99

    Eigennutzung i.S. des § 4 EigZulG

    Eine Rechtsfrage hat grundsätzliche Bedeutung, wenn ihre Beantwortung durch den BFH aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625).
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