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   BFH, 23.07.1985 - VIII R 48/85   

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https://dejure.org/1985,258
BFH, 23.07.1985 - VIII R 48/85 (https://dejure.org/1985,258)
BFH, Entscheidung vom 23.07.1985 - VIII R 48/85 (https://dejure.org/1985,258)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1985 - VIII R 48/85 (https://dejure.org/1985,258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 193 Abs. 1, § 194 Abs. 1, § 196; BpO(St) § 4 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Prüfungsanordnung - Verjährte Steueransprüche - Unmöglichkeit der Durchsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eine Außenprüfung kann sich auch auf Steueransprüche erstrecken, die möglicherweise verjährt sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 145, 3
  • BB 1986, 1004
  • BStBl II 1986, 433
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 01.08.1984 - I R 138/80

    Erweiterung des Prüfungszeitraums - Steuernachforderung - Wahrscheinlichkeit

    Auszug aus BFH, 23.07.1985 - VIII R 48/85
    Die Erweiterung des Prüfungszeitraums sei auch deswegen ermessensfehlerhaft, weil vage Vermutungen die Annahme nicht unerheblicher Steuernachforderungen nicht begründen könnten (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. August 1984 I R 138/80, BFHE 142, 198, BStBl II 1985, 350).

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, auch wenn die Ausführungen des erst nach Ergehen der Vorentscheidung bekanntgewordenen Urteils in BFHE 142, 198, BStBl II 1985, 350 berücksichtigt werden.

  • BFH, 23.01.1985 - I R 53/81

    Anordnung einer Außenprüfung - Haftungsbescheid - Treu und Glauben - Prüfung

    Auszug aus BFH, 23.07.1985 - VIII R 48/85
    Der BFH hat demgemäß eine Außenprüfung schon dann für zulässig gehalten, wenn die Feststellung neuer Tatsachen zwecks Durchführung von Berichtigungsveranlagungen nach § 222 AO als möglich erscheint (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1979 VIII R 220/78, BFHE 129, 114, BStBl II 1980, 143) oder, wenn zwar einer Verwertung der Außenprüfungsergebnisse Hindernisse entgegenstehen, aber Verhältnisse Dritter i. S. des § 194 Abs. 1 Satz 4 AO 1977 berührt sind (BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 53/81, BFHE 143, 16, BStBl II 1985, 566).
  • BFH, 04.10.1984 - VIII R 111/84

    Betriebsprüfung - Rechtmäßigkeit der Betriebsprüfungsanordnung - Streit über

    Auszug aus BFH, 23.07.1985 - VIII R 48/85
    In Streitfällen über die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung ist der Streitwert regelmäßig mit 50 v. H. der mutmaßlich zu erwartenden Mehrsteuern anzusetzen; wenn Schätzungsgrundlagen fehlen, ist der Streitwert auf 4.000 DM zu bestimmen (BFH-Beschluß vom 4. Oktober 1984 VIII R 111/84, BFHE 142, 542, BStBl II 1985, 257).
  • BFH, 24.10.1979 - VIII R 220/78

    Erweiterung der Betriebsprüfung - Steuernachforderung - Steuererstattung -

    Auszug aus BFH, 23.07.1985 - VIII R 48/85
    Der BFH hat demgemäß eine Außenprüfung schon dann für zulässig gehalten, wenn die Feststellung neuer Tatsachen zwecks Durchführung von Berichtigungsveranlagungen nach § 222 AO als möglich erscheint (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1979 VIII R 220/78, BFHE 129, 114, BStBl II 1980, 143) oder, wenn zwar einer Verwertung der Außenprüfungsergebnisse Hindernisse entgegenstehen, aber Verhältnisse Dritter i. S. des § 194 Abs. 1 Satz 4 AO 1977 berührt sind (BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 53/81, BFHE 143, 16, BStBl II 1985, 566).
  • FG Nürnberg, 07.02.1985 - IV 166/83
    Auszug aus BFH, 23.07.1985 - VIII R 48/85
    Es besteht kein Anlaß, die Verwaltung in diesem Falle auf eine Steuerfahndung zu verweisen (a. A. Sauer, StBp. 1985, 7, Urteil des FG Nürnberg vom 7. Februar 1985 IV 166/83, EFG 1985, 323).
  • FG Niedersachsen, 21.06.1984 - XI 151/82
    Auszug aus BFH, 23.07.1985 - VIII R 48/85
    Es braucht nicht dazu Stellung genommen zu werden, ob, wie das FG annimmt, ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Prüfungsanordnung einem Antrag auf Hinausschieben der Prüfung i. S. des § 146 a Abs. 3 AO, § 171 Abs. 4 AO 1977 gleichsteht und sonach verjährungshemmend wirkt (a. A. Urteil des Niedersächsischen FG vom 21. Juni 1984 XI 151/82, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1984, 590).
  • BGH, 09.11.2021 - II ZB 1/21

    Zurückweisung der auf Eintragung der Löschung der aufgelösten GmbH gerichteten

    Eine Außenprüfung kann grundsätzlich bis zur Verjährung der an die zu überprüfenden Besteuerungsgrundlagen anknüpfenden Steuern und, soweit die Verjährung nicht feststeht, auch darüber hinaus angeordnet werden (BFHE 145, 3, 5 ff.; BFHE 169, 294, 299).
  • BFH, 25.01.1989 - X R 158/87

    Örtliche Zuständigkeit - Übergang der Zuständigkeit - Bekanntwerden von Umständen

    b) Dem Erlaß einer Prüfungsanordnung steht nicht entgegen, daß die Steueransprüche möglicherweise verjährt sind (BFH-Urteil vom 23. Juli 1985 VIII R 48/85, BFHE 145, 3, BStBl II 1986, 433).

    Wer durch Anfechtung und Aussetzung der Vollziehung der Prüfungsanordnung oder der Festlegung des Prüfungsbeginns bewirkt, daß die Prüfung nicht zu dem vorgesehenen Zeitpunkt beginnt, muß - wenn die Festlegung des Prüfungsbeginns rechtmäßig ist - demjenigen gleichgestellt werden, der die Verschiebung der Prüfung beantragt (Tipke/Kruse, a.a.O., § 171 AO 1977 Tz. 14; Schick, a.a.O., § 196 AO 1977 Anm. 381; offengelassen in BFHE 145, 3, BStBl II 1986, 433; als wahrscheinlich angenommen im BFH-Urteil vom 3. Juli 1986 IV R 258/84, BFH/NV 1987, 685 a.E.).

  • BFH, 18.08.2020 - VII R 34/18

    Übertragung von Prüfungsbefugnissen nach dem MiLoG auf die Zollverwaltung -

    (1) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine Prüfungsanordnung nicht schon deshalb rechtswidrig, weil die Steueransprüche, die überprüft werden sollen, möglicherweise verjährt sind oder aus anderen Gründen nicht mehr durchgesetzt werden können; das gilt jedenfalls dann, wenn der Eintritt der Verjährung nicht offensichtlich ist (vgl. BFH-Urteil vom 23.07.1985 - VIII R 48/85, BFHE 145, 3, BStBl II 1986, 433; BFH-Beschlüsse vom 03.03.2006 - IV B 39/04, BFH/NV 2006, 1250; vom 13.03.2002 - XI B 122/01, BFH/NV 2002, 1012, und vom 29.05.2001 - VIII B 1/01, BFH/NV 2001, 1569; s.a. Schallmoser in HHSp, § 193 AO Rz 38 und § 196 AO Rz 72).
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