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   BFH, 18.02.1986 - VII B 114/85   

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https://dejure.org/1986,3758
BFH, 18.02.1986 - VII B 114/85 (https://dejure.org/1986,3758)
BFH, Entscheidung vom 18.02.1986 - VII B 114/85 (https://dejure.org/1986,3758)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 1986 - VII B 114/85 (https://dejure.org/1986,3758)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufnahme eines Betriebs zur Milcherzeugung nach Investitionen - Berechnung einer Anlieferungs-Referenzmenge nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung - Milchquote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 146, 1
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.12.1985 - VII B 116/85
    Auszug aus BFH, 18.02.1986 - VII B 114/85
    Wie der erkennende Senat durch Beschluß vom 17. Dezember 1985 VII B 116/85 (zur Veröffentlichung bestimmt, Abdruck ist den Ausfertigungen dieser Entscheidung beigefügt) entschieden hat, ist in Fällen, in denen ein Milcherzeuger begehrt, für ihn im Wege vorläufigen Rechtsschutzes eine höhere Referenzmenge vorzusehen als die bisher festgestellte, Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung zu gewähren.

    Diese Situation zu berücksichtigen, ist das HZA nach §§ 9 Abs. 2, 10 Abs. 3 MGVO indes nur befugt, wenn ihm eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Landesstelle vorliegt (vgl. den zitierten, beigefügten Senatsbeschluß vom 17. Dezember 1985 VII B 116/85).

  • BFH, 17.01.1985 - IV B 65/84

    Negativer Gewinnfeststellungsbescheid - Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung der

    Auszug aus BFH, 18.02.1986 - VII B 114/85
    Er ist ein negativer Referenzmengen-Feststellungsbescheid und vergleichbar z. B. dem negativen Gewinnfeststellungsbescheid des Finanzamts - FA - (Entscheidung des FA, entgegen dem Antrag des Steuerpflichtigen keine Verlüste festzustellen), dessen Eigenschaft als Verwaltungsakt nicht streitig ist (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 17. Januar 1985 IV B 65/84, BFHE 143, 10, BStBl II 1985, 299).

    Die letztgenannte Frage hat der IV. Senat des BFH dem Großen Senat mit Beschluß in BFHE 143, 10, BStBl II 1985, 299 vorgelegt.

  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

    Auszug aus BFH, 18.02.1986 - VII B 114/85
    Außerdem ist die Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte ohnehin nur zulässig, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes nicht ausgeschlossen werden können (vgl. BFH-Beschluß vom 19. April 1968 IV B 3/66, BFHE 92, 314, BStBl II 1968, 538); diese Voraussetzung ist hier aber, wie sich aus den obigen Ausführungen ergibt, nicht gegeben.
  • BFH, 17.02.1987 - VII B 136/86

    Vorliegen eines Feststellungsbescheides des Hauptzollamtes - Anforderungen an

    Ob im Falle eines solchen negativen Referenzmengen-Feststellungsbescheids vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung, wie das FG meint (vgl. auch Beschluß des FG Rheinland-Pfalz vom 26. Mai 1986 3 V 7/86, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1986, 461), oder durch einstweilige Anordnung zu gewähren ist, ist zweifelhaft (vgl. Beschluß des Senats vom 18. Februar 1986 VII B 114/85, BFHE 146, 1).

    Eine solche Aussetzung wäre nur zulässig, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes nicht ausgeschlossen werden können (vgl. BFHE 146, 1, 4, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).

    Zur Begründung wird auf die obigen Ausführungen zur Frage hingewiesen, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des negativen Referenzmengen-Feststellungsbescheides vorliegen (vgl. auch BFHE 146, 1, 4).

  • BFH, 29.09.1987 - VII B 98/87

    Aussetzung der Vollziehung eines negativen Referenzmengen-Feststellungsbescheides

    Der Senat hat diese Frage bisher zwar unentschieden gelassen (vgl. Beschluß vom 18. Februar 1986 VII B 114/85, BFHE 146, 1).

    Wegen der vom Senat in der Entscheidung in BFHE 146, 1 näher begründeten Vergleichbarkeit eines negativen Gewinnfeststellungsbescheides mit einem negativen Referenzmengen-Feststellungsbescheid folgt der Senat auch für einen solchen Bescheid der Auffassung des Großen Senats (vgl. auch Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 26. Mai 1986 3 V 7/86, Entscheidungen der Finanzgerichte 1986, 461).

    Eine solche Aussetzung wäre nur zulässig, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes nicht ausgeschlossen werden könnten (vgl. BFHE 146, 1, 3 ff., mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2015 - 13 A 1266/14

    Formale Anforderungen an eine optisch vom Beschlusstenor abgesetzten Überschrift

    vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 8. März 2012 - 1 A 11258/11 -, juris, Rn. 26 ff.; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 N 10.10 -, juris, Rn. 3; OVG S.-A., Urteile vom 24. November 2010 - 4 L 115/09 -, juris, Rn. 37, und vom 12. November 2013 - 1 L 15/13 -, juris, Rn., 27; a. A. OVG Bremen, Urteil vom 8. August 2012 - 2 A 53/12.A -, NVwZ-RR 2012, 950 = juris, Rn. 17 ff., sowie Beschluss vom 25. August 2015 - 2 LB 283/14 -, juris, Rn. 31ff.; BFH, Urteile vom 20. November 2013 - X R 2/12 -, BFHE 243, 158 = juris, Rn. 15 ff., und vom 18. März 2014 - VIII R 33/12 -, BFHE 146, 1 = juris, Rn. 13; BSG, Urteil vom 14. März 2013 - B 13 R 19/12 R -, juris, Rn. 17 ff.
  • BFH, 04.11.1986 - VII B 90/86

    Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz im Wege einer Aussetzung der Vollziehung

    Zur Frage, ob im Fall eines negativen Referenzmengen-Feststellungsbescheids, wie er in der vorliegenden Sache gegeben ist, vorläufiger Rechtsschutz im Wege der Aussetzung der Vollziehung oder der einstweiligen Anordnung zu gewähren ist, verweist der Senat auf seinen Beschluß vom 18. Februar 1986 VII B 114/85 (BFHE 146, 1).

    Zur Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluß in BFHE 146, 1 und auf sein Urteil vom 28. Oktober 1986 VII R 41/86 (BFHE 148, 84), von dem den Ausfertigungen dieses Beschlusses ein Abdruck beigefügt ist.

  • BFH, 02.09.1986 - VII B 17/86

    Anforderungen an Anordnungsgrund im Verfahren der einstweiligen Anordnung

    Auch soweit sich ein Milcherzeuger nicht nur gegen die Höhe der ihm zugeteilten Referenzmenge wende, sondern die vollständige Versagung einer solchen beanstande, komme als vorläufiger Rechtsschutz nur eine Aussetzung der Vollziehung des negativen Referenzmengenfeststellungsbescheids in Betracht (Beschluß des Senats vom 18. Februar 1986 VII B 114/85, BFHE 146, 1).

    Der Senat läßt es unentschieden, ob das FG den Antrag des Antragstellers auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung schon deswegen im Ergebnis zu Recht abgewiesen hat, weil dem Antragsteller die Möglichkeit offenstand, vorläufigen Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 2 und 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu beantragen und der Antrag daher unzulässig war (vgl. § 114 Abs. 5 FGO und Entscheidung in BFHE 146, 1).

  • BFH, 19.03.1998 - VII B 20/98

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Vorgehen gegen einen negativen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 18. Februar 1986 VII B 114/85, BFHE 146, 1, und vom 29. September 1987 VII B 98/87, BFH/NV 1988, 66; vgl. auch Beschluß vom 17. Dezember 1985 VII B 116/85, BFHE 145, 289, 292) ist in dem hier vorliegenden Fall des Vorgehens gegen einen negativen Referenzmengen-Feststellungsbescheid die AdV dieses Bescheides (§ 69 Abs. 2, 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) als das gegebene Mittel für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes anzusehen.
  • BFH, 29.09.1987 - VII B 104/87

    Rechtmäßigkeit des Feststellungsbescheids nach der Milchgarantiemengenverordnung

    Eine solche Aussetzung wäre nur zulässig, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes nicht ausgeschlossen werden könnten (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Februar 1986 VII B 114/85 BFHE 146, 1, 3 ff., mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).
  • BFH, 20.10.1987 - VII B 128/87

    Rechtmäßigkeit eines Referenzmengenfeststellungsbescheids auf Grund nicht

    Eine solche Aussetzung wäre nur zulässig, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts nicht ausgeschlossen werden könnten (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Februar 1986 VII B 114/85, BFHE 146, 1, 3 ff., mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).
  • BFH, 09.07.1991 - VII B 239/90

    Antrag auf einstweilige Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung eines negativen

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 18. Februar 1986 VII B 114/85, BFHE 146, 1, und vom 29. September 1987 VII B 98/87, BFH/NV 1988, 66; vgl. auch Beschluß vom 17. Dezember 1985 VII B 116/85, BFHE 145, 289, 292) ist in dem hier vorliegenden Fall des Vorgehens gegen einen negativen Referenzmengen-Feststellungsbescheid die Aussetzung der Vollziehung dieses Bescheids (§ 69 Abs. 2, 3 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) als das gegebene Mittel für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes anzusehen.
  • BFH, 18.11.1986 - VII E 9/86

    Bemessung des Wertes des Streitgegenstandes im Verfahren vor Gerichten der

    Im Hinblick auf die Ungewißheit, ob ein Milcherzeuger hinsichtlich der ihm zuzuteilenden Referenzmenge vorläufigen Rechtsschutz nach § 69 oder § 114 der Finanzgerichsordnung (FGO) suchen muß (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17. Dezember 1985 VII B 116/85, BFHE 145, 289, und vom 18. Februar 1986 VII B 114/85, BFHE 146, 1), ist es gerechtfertigt, den Streitwert des Anordnungsverfahrens wie jenen des Aussetzungsverfahrens mit 10 v. H. des Streitwerts des Hauptsacheverfahrens zu bemessen.
  • BFH, 04.11.1986 - VII R 40/86

    Aussetzbarkeit der Vollziehung eines Referenzmengenfeststellungsbescheides

  • BFH, 29.09.1987 - VII B 100/87
  • BFH, 03.09.1987 - VII B 44/87
  • BFH, 04.11.1986 - VII B 114/86

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung im Besteuerungsverfahren

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