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   BFH, 29.09.1987 - X R 13/81   

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https://dejure.org/1987,535
BFH, 29.09.1987 - X R 13/81 (https://dejure.org/1987,535)
BFH, Entscheidung vom 29.09.1987 - X R 13/81 (https://dejure.org/1987,535)
BFH, Entscheidung vom 29. September 1987 - X R 13/81 (https://dejure.org/1987,535)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1973 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Satz 4

  • Wolters Kluwer

    Gebrauchtwagen - Vermittlung - Eigengeschäft des Vermittlers - Mustervertrag - Garantie auf Motor - Garantie im eigenen Namen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Begrenzte Garantie bei Gebrauchtwagengeschäften agenturunschädlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 151, 469
  • BB 1988, 192
  • BStBl II 1988, 153
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 30.11.1967 - V 131/64

    Vermittlereigenschaft - Kraftfahrzeughändler - Gebrauchtwagen - Neuwagenkunde -

    Auszug aus BFH, 29.09.1987 - X R 13/81
    Dem Steuerpflichtigen steht es grundsätzlich frei, unter mehreren rechtsgeschäftlichen Wegen, die zu einem erstrebten geschäftlichen Erfolg führen, denjenigen auszuwählen, mit dem er seine steuerlichen oder sonstigen Interessen verwirklichen kann (BFH-Urteil vom 30. November 1967 V 131/64, BFHE 91, 320, 322, BStBl II 1968, 330).

    Diese Urteile haben das Wesen des "Handelns auf fremde Rechnung" darin gesehen, daß der Steuerpflichtige die Verpflichtung zur Veräußerung des Gebrauchtwagens als Agent seinen Kunden gegenüber durch Angaben insbesondere über den tatsächlich erzielten Verkaufspreis ordnungsgemäß (§ 675 BGB i.V. m. § 666 BGB) abrechnet (vgl. Urteil in BFHE 91, 320, 322, BStBl II 1968, 330).

    Trotz Erfüllung dieser Voraussetzung wurde die Vermittlereigenschaft des Kfz-Händlers umsatzsteuerrechtlich für die Fälle der Inzahlungnahme nicht anerkannt, in denen der Neuwagenkunde aufgrund eines unwiderruflich unter Angabe eines verbindlichen Festpreises erteilten Vermittlungsauftrags den Verkauf seines Gebrauchtwagens nicht beeinflussen konnte und der Zwischenhändler tatsächlich das gesamte Absatzrisiko - insbesondere für den Fall der Unverkäuflichkeit des Gebrauchtwagens zum vorgesehenen Verkaufspreis - trug (BFH-Urteil in HFR 1966, 93), letzteres insbesondere deswegen, weil der Mindestverkaufspreis auf den Kaufpreis für den Wagen sofort und in vollem Umfang ohne Rücksicht darauf, ob der festgesetzte Preis für den Altwagen erzielt wurde oder nicht, angerechnet wurde (vgl. hierzu Urteil in BFHE 91, 320, 323, BStBl II 1968, 330).

  • BFH, 20.02.1986 - V R 133/75

    Anforderungen an die Besteuerung eines Unternehmers - Umsatzsteuerliche

    Auszug aus BFH, 29.09.1987 - X R 13/81
    Dementsprechend liegt eine Lieferung vor, wenn die wirtschaftliche Substanz eines Gegenstandes unbedingt vom Leistenden auf den Leistungsempfänger übergeht und dies von den Beteiligten endgültig gewollt ist (BFH-Urteil vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311, 312 zu 4., m. w. N.); sie ist steuerbar, wenn die Substanz gegen Entgelt übertragen wird.

    Die Begriffsbestimmung für die "nicht zum Entgelt gehörenden" durchlaufenden Posten hat keine selbständige konstitutive Bedeutung für den umsatzsteuerrechtlichen Tatbestand (Urteil in BFH/NV 1986, 311, 312 unter 2.).

    Die Rechtsgrundsätze des V. Senats des BFH zur Weiterlieferung von Gebrauchtwagen, die der Kfz-Händler beim Verkauf von Neufahrzeugen gegen sofortige und endgültige Anrechnung eines vereinbarten Mindestverkaufspreises in Zahlung genommen hatte (Urteile in BFH/NV 1986, 311; vom 25. Juni 1987 V R 78/79, BFHE 150, 205, BStBl II 1987, 657), sind vorliegend mangels Vergleichbarkeit der Sach- und Interessenlage nicht anwendbar.

  • BFH, 24.08.1961 - V 98/59 U

    Verlust der Vermittlereigenschaft eines Zwischenhändlers bei fehlender

    Auszug aus BFH, 29.09.1987 - X R 13/81
    Es hebt damit darauf ab, daß der BFH in ständiger Rechtsprechung die Vermittlungstätigkeit des Gebrauchtwagenhändlers dann als Agenturgeschäft beurteilt hat, wenn dieser den Vertrag im Namen und "für Rechnung" des Gebrauchtwagenverkäufers geschlossen hat (vgl. Urteile vom 24. August 1961 V 98/59 U, BFHE 73, 620, 622, BStBl III 1961, 492; vom 11. November 1965 V 127/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1966, 93).

    Soweit bisher zur Frage der Kennzeichnung des Vermittlers durch die Tatbestandsmerkmale "in fremdem Namen und für fremde Rechnung" auf § 5 Abs. 3 UStG 1951 (jetzt gleichlautend: § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG 1967/1973/1980) Bezug genommen wurde (z.B. Urteile in BFHE 73, 620, 622, BStBl III 1961, 492; HFR 1966, 93), ist dem nicht mehr zu folgen.

  • BFH, 25.06.1987 - V R 78/79

    Keine Vermittlungsleistungen bei sog. Minusgeschäften eines Kraftfahrzeughändlers

    Auszug aus BFH, 29.09.1987 - X R 13/81
    Werden Gebrauchtwagen unter Verwendung der den Erlassen des BMF vom 19. März 1968 IV A/2 - S 7.110 - 4/67 (USt-Kart., § 3 S 7.110 Karte 1) und vom 12. Dezember 1969 IV A/2 - S 7.110 - 8/69 (USt-Kart., § 3 S 7.110 Karte 3) als Anlage beigefügten Musterverträge ("Auftrag zur Vermittlung eines Kraftfahrzeug-Verkaufs") verkauft, so liegt grundsätzlich auch dann kein Eigengeschäft des Vermittlers vor, wenn dieser zusätzlich im eigenen Namen eine (begrenzte) Garantie auf den Motor übernimmt (Abgrenzung zu BFH-Urteil vom 25. Juni 1987 V R 78/79, BFHE 150, 205, BStBl II 1987, 657).

    Die Rechtsgrundsätze des V. Senats des BFH zur Weiterlieferung von Gebrauchtwagen, die der Kfz-Händler beim Verkauf von Neufahrzeugen gegen sofortige und endgültige Anrechnung eines vereinbarten Mindestverkaufspreises in Zahlung genommen hatte (Urteile in BFH/NV 1986, 311; vom 25. Juni 1987 V R 78/79, BFHE 150, 205, BStBl II 1987, 657), sind vorliegend mangels Vergleichbarkeit der Sach- und Interessenlage nicht anwendbar.

  • BFH, 06.12.1979 - V R 87/72

    Beim Wechsel zur Regelbesteuerung Vorsteuerabzug für Vorbezüge (einschl. des

    Auszug aus BFH, 29.09.1987 - X R 13/81
    Dieser als Verschaffen der Verfügungsmacht umschriebene Lieferungsbegriff erfordert, daß dem Leistungsempfänger Substanz, Wert und Ertrag eines Gegenstandes zugewendet werden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. April 1969 V 176/64, BFHE 95, 410, BStBl II 1969, 451, und vom 6. Dezember 1979 V R 87/72, BFHE 129, 425, BStBl II 1980, 279).
  • BGH, 05.04.1978 - VIII ZR 83/77

    Inzahlungnahme des alten Wagens i.R.e. Neuwagenkaufs bei einem

    Auszug aus BFH, 29.09.1987 - X R 13/81
    Im Anschluß an die Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 5. April 1978 VIII ZR 83/77, NJW 1978, 1.482, und vom 31. März 1982 VIII ZR 65/81, NJW 1982, 1.699) vertritt der V. Senat die Auffassung, daß, wenn anläßlich des Verkaufs eines Fahrzeugs ein Gebrauchtwagen des Käufers in Zahlung genommen werde, nach Bezahlung des nicht zur Verrechnung vorgesehenen Teils des Kaufpreises und Hingabe des Gebrauchtwagens der Verkauf endgültig abgewickelt sei; der Käufer gehe regelmäßig davon aus, daß er - u.a. durch die Hingabe des Gebrauchtwagens - die ihm gegenüber bestehende Kaufpreisforderung endgültig und in vollem Umfange getilgt habe.
  • BFH, 17.07.1980 - V R 124/75

    Zwei Umsätze bei der Verwertung von Sicherungsgut im Auftrag und für Rechnung des

    Auszug aus BFH, 29.09.1987 - X R 13/81
    Anderes gilt nach speziell umsatzsteuerrechtlichen Grundsätzen (nur) dann, wenn ungeachtet des Handelns in fremdem Namen der Vertreter selbst die Leistung erbringt (vgl. das zur Veräußerung von Sicherungseigentum ergangene BFH-Urteil vom 17. Juli 1980 V R 124/75, BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673).
  • BFH, 24.04.1969 - V 176/64

    Verschaffung der Verfügungsmacht - Fabrikationsunternehmer - Fremder Grund und

    Auszug aus BFH, 29.09.1987 - X R 13/81
    Dieser als Verschaffen der Verfügungsmacht umschriebene Lieferungsbegriff erfordert, daß dem Leistungsempfänger Substanz, Wert und Ertrag eines Gegenstandes zugewendet werden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. April 1969 V 176/64, BFHE 95, 410, BStBl II 1969, 451, und vom 6. Dezember 1979 V R 87/72, BFHE 129, 425, BStBl II 1980, 279).
  • BGH, 24.11.1980 - VIII ZR 339/79

    Formularvertrag - Gebrauchtwagen - Gebrauchtwagenkauf - Verdeckter Kaufvertrag -

    Auszug aus BFH, 29.09.1987 - X R 13/81
    Eine Auslegung der Vereinbarungen dahingehend, daß der "Vermittler" das Kaufpreisrisiko übernommen und auf eine einseitige Beendigung des Vertrages - es sei denn aus wichtigem Grund - verzichtet habe, ist vorliegend nicht möglich (vgl. BGH-Urteil vom 24. November 1980 VIII ZR 339/79, Lindenmaier/Möhring - LM -, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, Nr. 56 zu § 433 BGB, betreffend die Vermittlung von Jahreswagen in Abgrenzung u.a. zum BFH-Urteil in NJW 1978, 1.482).
  • BGH, 31.03.1982 - VIII ZR 65/81

    Vertragsauslegung - Gebrauchtwagenkauf - Kfz-Händler - Agenturvertrag - Kündigung

    Auszug aus BFH, 29.09.1987 - X R 13/81
    Im Anschluß an die Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 5. April 1978 VIII ZR 83/77, NJW 1978, 1.482, und vom 31. März 1982 VIII ZR 65/81, NJW 1982, 1.699) vertritt der V. Senat die Auffassung, daß, wenn anläßlich des Verkaufs eines Fahrzeugs ein Gebrauchtwagen des Käufers in Zahlung genommen werde, nach Bezahlung des nicht zur Verrechnung vorgesehenen Teils des Kaufpreises und Hingabe des Gebrauchtwagens der Verkauf endgültig abgewickelt sei; der Käufer gehe regelmäßig davon aus, daß er - u.a. durch die Hingabe des Gebrauchtwagens - die ihm gegenüber bestehende Kaufpreisforderung endgültig und in vollem Umfange getilgt habe.
  • BGH, 10.07.1980 - VII ZR 139/79

    Bauträger: Gewährleistungspflichten

  • BFH, 11.11.1965 - V 127/62
  • BFH, 25.02.2015 - XI R 15/14

    Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung,

    Der BFH umschreibt diesen Vorgang seit jeher und ebenfalls in ständiger Rechtsprechung als Übertragung von Substanz, Wert und Ertrag (vgl. BFH-Urteile vom 24. April 1969 V 176/64, BFHE 95, 410, BStBl II 1969, 451; vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311; vom 29. September 1987 X R 13/81, BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153; vom 16. April 2008 XI R 56/06, BFHE 221, 475, BStBl II 2008, 909), ohne damit inhaltlich von der Rechtsprechung des EuGH abzuweichen (vgl. BFH-Urteile vom 16. April 1997 XI R 87/96, BFHE 182, 444, BStBl II 1997, 585, unter II.6.; vom 8. September 2011 V R 43/10, BFHE 235, 501, BStBl II 2014, 203, unter II.1.).
  • BFH, 27.07.1988 - X R 40/82

    Zur Frage, wann bei einem als "reine" Agentur formulierten Vermittlungsauftrag

    Werden Gebrauchtwagen unter Verwendung der den Erlassen des BMF vom 19. März 1968 IV A/2 - S 7.110 - 4/67 (USt-Kart. § 3 S 7.110 Karte 1), und vom 12. Dezember 1969 IV A/2 - S 7.110 - 8/69 (USt-Kart. § 3 S 7.110 Karte 3) als Anlage beigefügten Musterverträge ("Auftrag zur Vermittlung eines Kraftfahrzeug-Verkaufs", "Kaufvertrag für Agenturen") verkauft, so liegt - vom Fall der Inzahlungnahme abgesehen - kein Eigengeschäft des Vermittlers vor, wenn dieser dem Gebrauchtwagenverkäufer die Höhe des über den vereinbarten Mindestverkaufspreis hinaus erzielten Erlöses nicht mitteilt (Anschluß an Urteil des Senats vom 29. September 1987 X R 13/81, BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153).

    Hinsichtlich der für die Unterscheidung zwischen Eigen- und Agenturgeschäft maßgebenden umsatzsteuerrechtlichen Grundsätze verweist der Senat auf sein Urteil vom 29. September 1987 X R 13/81 (BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153, dort unter 2., 3. und 5.).

    Soweit indes bisher zur Frage der Kennzeichnung des Vermittlers durch die Tatbestandsmerkmale "in fremdem Namen und für fremde Rechnung" auf § 5 Abs. 3 UStG 1951 (jetzt gleichlautend: § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG 1967/1973/1980) Bezug genommen wurde (z.B. Urteile in BFHE 73, 620, 622, BStBl III 1961, 492; HFR 1966, 93), ist dem nicht mehr zu folgen (Urteil des Senats in BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153, dort unter 4.).

    Eine Inzahlungnahme gegen sofortige und endgültige Anrechnung eines vereinbarten Mindestverkaufspreises würde zu einem Eigengeschäft führen (vgl. BFH-Urteile vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311; vom 25. Juni 1987 V R 78/79, BFHE 150, 205, BStBl II 1987, 657; in BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153, unter 5.).

    Allerdings können weder die Übernahme einer gegenständlich und zeitlich begrenzten Garantie gegenüber dem Gebrauchtwagenverkäufer (Urteil des Senats in BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153) noch die fehlende Agenturabrechnung - jeweils für sich genommen - dazu führen, daß die umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen abweichend vom bürgerlich-rechtlichen Zuordnungsprinzip des § 164 Abs. 1 BGB zu beurteilen sind.

  • BFH, 12.05.1993 - XI R 56/90

    Zur Frage der Lieferung bei Zuleitung von sog. Pumpstrom an ein

    Eine Lieferung liegt vor, wenn die wirtschaftliche Substanz eines Gegenstandes vom Leistenden auf den Leistungsempfänger übergeht und dies von den Beteiligten endgültig gewollt ist (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311, und vom 29. September 1987 X R 13/81, BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153; Weiß, UR 1980, 76; Giesberts in Rau/Dürrwächter/Flick/Koch, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, 6. Aufl., Stand: April 1992, § 3 Anm. 120, 121; Schöll in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, Stand: April 1989, § 3 Bem.

    Die Verschaffung der Verfügungsmacht verlangt, daß der Abnehmer faktisch in der Lage ist, mit dem Gegenstand nach Belieben zu verfahren, insbesondere ihn wie ein Eigentümer nutzen und veräußern kann, und daß er - dem wirtschaftlichen Eigentümer i. S. des § 39 der Abgabenordnung (AO 1977) vergleichbar - einen entsprechenden Herrschaftswillen ausübt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153; Schöll in Sölch/Ringleb/List, a. a. O.; Urteil des Europäischen Gerichtshofes - EuGH - vom 8. Februar 1990 Rs C-320/88, UR 1991, 289).

  • FG Berlin, 21.12.1999 - 7 K 5176/98

    Differenzbesteuerung - FG Berlin nimmt Stellung zu Zweifelsfällen

    Die Zurechnung von Umsätzen richtet sich im Umsatzsteuerrecht nach den zugrunde liegenden zivilrechtlichen Rechtsgeschäften (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteile vom 29. September 1987 X R 13/81, Entscheidungen des BFH -BFHE- 151, 469; vom 28. Januar 1999 V R 4/98 BFHE 188, 456, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1999, 628).
  • BFH, 21.07.1994 - V R 114/91

    Eine Vereinbarung, nach der der Sicherungsgeber unter Verzicht auf sein

    Die Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand i. S. von § 3 Abs. 1 UStG 1980 setzt die Übertragung von Substanz, Wert und Ertrag voraus (BFH-Urteile vom 24. April 1969 V 176/64, BFHE 95, 410, BStBl II 1969, 451; vom 6. Dezember 1979 V R 87/72, BFHE 129, 425, BStBl II 1980, 279, und vom 29. September 1987 X R 13/81, BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153).
  • BFH, 21.09.1989 - V R 99/85

    Vermittlung von Gebrauchtwagen - Umsatzsteuerliche Risiken beim Agenturgeschäft

    Eine derartige Beurteilung wäre im Streitfall gerechtfertigt, wenn der Kläger die Gebrauchtwagen beim Verkauf der Neuwagen gegen sofortige und endgültige Anrechnung der vereinbarten Mindestverkaufspreise in Zahlung genommen hätte; die Verkäufe der Gebrauchtwagen wären dem Kläger als Lieferungen (sog. Eigengeschäfte) zuzurechnen (vgl. Urteile in BFH/NV 1986, 311; in BFHE 150, 205, BStBl II 1987, 657; vom 29. September 1987 X R 13/81, BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153, und vom 27. Juli 1988 X R 40/82, BFHE 154, 264, BStBl II 1988, 1017).

    Entsprechend den Ausführungen im Urteil in BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153 unter 4. ergibt sich aus einer derartigen Sachverhaltsgestaltung grundsätzlich nichts für die Entscheidung, ob die Gebrauchtwagenverkäufer dem Kläger endgültig die Verfügungsmacht über die Gebrauchtwagen verschafft haben.

  • FG Berlin, 18.03.2003 - 7 K 7516/01

    Keine Lieferung bei sofortigem Rückerwerb

    Die wirtschaftliche Substanz des Liefergegenstandes muss unbedingt und endgültig auf den Abnehmer übergehen, sodass dieser mit dem Gegenstand nach Belieben verfahren kann (BFH-Urteile vom 29. September 1987 X R 13/81, BFHE 151, 469,BStBl II 1988, 153 [155]; vom 12. Mai 1993 XI R 56/90, BFHE 172, 148, BStBl II 1993, 847 [849]).
  • BFH, 02.10.1989 - V B 58/89

    Einordnung von Gebrauchtwagengeschäfte als sog. Eigengeschäfte - Voraussetzungen

    Mit der Beschwerde beruft sich das FA auf die BFH-Urteile vom 29. September 1987 X R 13/81 (BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153) und X R 15/82 (BFH/NV 1988, 333), sowie vom 27. Juli 1988 X R 40/82 (BFHE 154, 264, BStBl II 1988, 1017).

    Diese Auszahlung indiziere die sofortige Übereignung des Fahrzeugs, da einerseits der Händler nach den verwendeten Vertragsformularen nicht zu einer Vorleistung verpflichtet sei, er aber andererseits, wenn er bereits bei Abschluß des "Agenturvertrages" den "Mindestverkaufspreis" zahle, typischerweise Zug um Zug (§ 320 BGB) das Eigentum am Kraftfahrzeug erhalten möchte (Urteile in BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153, und in BFHE 154, 264, BStBl II 1988, 1017).

  • BFH, 14.09.1989 - V R 131/84

    Beurteilung einer Zwischenperson als Vermittler oder Eigenhändler bei

    Nach der neueren Rechtsprechung des BFH zur Beurteilung von Gebrauchtwagengeschäften (Urteile vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH / NV 1986, 311; vom 25. Juni 1987 V R 78/79, BFHE 150, 205, BStBl II 1987, 657; vom 29. September 1987 X R 13/81, BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153, und vom 27. Juli 1988 X R 40/82, BFHE 154, 264, BStBl II 1988, 1017) entscheidet sich die Frage, ob die Zwischenperson (der Händler) als Vermittler oder als sog. Eigenhändler zu beurteilen ist, nach den umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen, also danach, ob eine entgeltliche Lieferung des Gebrauchtwagens durch die Zwischenperson an den Abnehmer vorliegt, oder ob die Zwischenperson lediglich eine (entgeltliche) Geschäftsbesorgung - als Vermittler - erbringt.

    Für einen Sachverhalt, der dem dem Streitfall zugrunde liegenden vergleichbar ist, hat der X. Senat in dem Urteil in BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153 daher auch entschieden, daß die Übernahme der gegenständlich und zeitlich begrenzten Gewährleistung gegenüber dem Gebrauchtwagenkäufer für sich allein nicht dazu führe, die Leistungen der Zwischenperson nicht als Geschäftsbesorgungen gegenüber den Verkäufern, sondern als (eigene) Lieferungen der Gebrauchtwagen an die Käufer zu beurteilen.

  • FG Baden-Württemberg, 13.06.2001 - 12 K 221/96

    Gebrauchtwagenvertrieb als Agentur- oder Eigengeschäft; Umsatzsteuer 1987 und

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 29. September 1987 X R 13/81, BStBl II 1988, 153 , Urteil vom 27. Juli 1988 X R 40/82, BStBl II 1988, 1017 und Beschluss vom 2. Oktober 1989 V B 58/89, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1989, 812) reicht es allerdings für die Annahme eines umsatzsteuerlichen Vermittlungsgeschäfts nicht aus, dass der Gebrauchtwagenverkäufer - im Streitfall etwa die Jahreswagenverkäufer - die Zwischenperson - im Streitfall die Klin - mit der Vermittlung des Verkaufs beauftragt hat.

    Umsatzsteuerlich ist zudem dann, wenn ungeachtet des Handelns in fremdem Namen der Vertreter selbst die Leistung erbringt, der Zwischenperson der Umsatz zuzurechnen (BFH-Urteil vom 29. September 1987 X R 13/81 und BFH-Beschluss vom 2. Oktober 1989 V B 58/89).

  • BFH, 24.11.1992 - V R 80/87

    Umsatzsteuerpflicht von Lieferungsentgelten die im Inland entstehen

  • FG Münster, 07.07.2016 - 5 K 2111/12

    Umsatzsteuer - Bestimmung des Leistungsorts bei mit Katalogleistung

  • FG Hessen, 14.02.2008 - 6 V 1019/07

    Aussetzung der Vollziehung: Durchführung der Differenzbesteuerung im Rahmen einer

  • BFH, 09.09.1993 - V R 88/88

    1. Frage der Unternehmereigenschaft im Rahmen einer Sozietät 2. Aufwendungsersatz

  • BFH, 11.01.1990 - V R 156/84

    Änderung der Verhältnisse durch Veräußerung vor Ablauf des maßgeblichen

  • FG Düsseldorf, 05.07.2000 - 15 K 303/98

    Rundfunkgebühren; Autoradio; Fahrtätigkeit; Verkehrsfunk - Rundfunkgebühren als

  • FG Hamburg, 22.02.2006 - II 138/05

    Abwasserannahmegebühr ist kein durchlaufender Posten

  • BFH, 21.06.1990 - V R 94/85

    Anforderungen an die Umsatzsteuerfreiheit - Verwaltungstätigkeit des

  • FG Sachsen, 11.12.2003 - 1 K 1698/00

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Betrieb des Unternehmens in Gebäude auf

  • FG Düsseldorf, 03.03.1999 - 5 V 7436/98

    Umsatzsteuer-Sonderprüfung in Baugeschäft für Putz- und Stuckarbeiten;

  • FG Niedersachsen, 29.03.2010 - 5 V 95/10

    Vorsteuerabzug bei nach Ermittlungsergebnissen begründeten Zweifeln an der

  • FG Hamburg, 29.04.2008 - 5 K 74/06

    Begriff der Lieferung

  • FG Berlin, 15.03.2002 - 7 B 7047/02

    Verschaffung der Verfügungsmacht über ein Wirtschaftsgut

  • FG Düsseldorf, 03.02.1999 - 5 V 6752/98

    Handeltreiben mit gebrauchten Nutzfahrzeugen; Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs;

  • FG Düsseldorf, 25.02.1998 - 5 V 7319/97

    Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug; Zahlung der Umsatzsteuer von einer

  • FG Hamburg, 08.08.1996 - VI 132/93

    Versagung des Vorsteuerabzugs; Lieferung in Form eines Wechsels der

  • FG Düsseldorf, 08.07.1996 - 5 V 714/96

    Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs; Durchführung von Scheingeschäften; Feststellung

  • FG Düsseldorf, 30.12.1997 - 5 V 6434/97

    Anforderungen an eine Umsatzsteuersonderprüfung; Voraussetzungen für die

  • FG Niedersachsen, 11.12.1997 - V 231/91

    Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ; Konkurseröffnung und Anordnung der

  • FG Düsseldorf, 06.05.1997 - 5 V 4944/96

    Identität von Unternehmer und Rechnungsaussteller als Voraussetzung für den

  • FG Düsseldorf, 22.04.1997 - 5 V 7332/96

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 FGO

  • FG Baden-Württemberg, 06.12.1995 - 9 K 405/91

    Aufrechnung gegen den Umsatzsteuererstattungsanspruch; Bestandteile des

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