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   BFH, 07.07.1988 - V B 72/86   

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https://dejure.org/1988,693
BFH, 07.07.1988 - V B 72/86 (https://dejure.org/1988,693)
BFH, Entscheidung vom 07.07.1988 - V B 72/86 (https://dejure.org/1988,693)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 1988 - V B 72/86 (https://dejure.org/1988,693)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 14 Abs. 3, § 15 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer - Mietrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1980) § 14 Abs. 3 § 15 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zu den Anforderungen an Mietverträge als Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 154, 197
  • NJW 1989, 1000 (Ls.)
  • BB 1988, 2024
  • BStBl II 1988, 913
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.03.1982 - V R 55/80

    Kein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer bei einer alternativen Ausgestaltung

    Auszug aus BFH, 07.07.1988 - V B 72/86
    Der Senat hat bereits im Urteil vom 4. März 1982 V R 55/80 (BFHE 135, 133, BStBl II 1982, 317) entschieden, daß eine gesonderte Inrechnungstellung von Umsatzsteuer, die gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967 beim Rechnungsempfänger zum Vorsteuerabzugsanspruch führen kann, grundsätzlich auch Bestandteil eines Vertrags sein kann.

    Diese Rechtsprechungsgrundsätze bedeuten, daß z.B. einem Grundstückskaufvertrag der Leistungsgegenstand ohne weiteres selbst entnommen werden kann (vgl. BFHE 135, 133, BStBl II 1982, 317); bei Verträgen über Dauerleistungen (z.B. Mietverträgen) wird der abgerechnete Leistungsgegenstand, nämlich die Vermietung für einen beistimmten Zeitraum (z.B. Monat) als Teilleistung im Sinn des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 2 und 3 UStG 1980, erst durch die monatlichen Zahlungsaufforderungen oder - belege konkretisiert.

  • BFH, 10.12.1981 - V R 3/75

    § 63 Nr. 3 KO schließt die Geltendmachung von Ansprüchen aus § 14 Abs. 3 UStG

    Auszug aus BFH, 07.07.1988 - V B 72/86
    Die Vorschrift richtet sich gegen die Erteilung von Abrechnungen mit Umsatzsteuerausweis (wenn eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung nicht ausgeführt wurde), aufgrund derer der Abrechnungsempfänger in den Stand versetzt wird, sich Vorsteuerbeträge unberechtigt auszahlen zu lassen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Dezember 1981 V R 3/75, BFHE 135, 107, BStBl II 1982, 229).
  • BFH, 24.09.1987 - V R 50/85

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

    Auszug aus BFH, 07.07.1988 - V B 72/86
    Der Senat hat zudem zuletzt im Urteil vom 24. September 1987 V R 50/85 (BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688) ausgeführt, daß das nach § 15 Abs. 1 UStG 1980 erforderliche Abrechnungspapier Angaben tatsächlicher Art enthalten muß, welche - ggf. unter Heranziehung weiterer Erkenntnismittel - die zweifelsfreie Identifizierung der Leistung ermöglichen, über die abgerechnet worden ist; die Anforderungen können von Fall zu Fall - je nach Leistungsgegenstand - verschieden sein.
  • BFH, 07.11.2000 - V R 49/99

    Vorsteuerabzug bei Pachtverhältnissen

    Erst damit erhält die im Vertrag vereinbarte Monatspacht (einschließlich gesondert ausgewiesenem Umsatzsteuerbetrag) die erforderlichen tatsächlichen Ergänzungen, aufgrund derer eine für den Vorsteuerabzug ausreichende Leistungsbeschreibung angenommen werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Juli 1988 V B 72/86, BFHE 154, 197, BStBl II 1988, 913; BFH-Urteil vom 9. September 1993 V R 42/91, BFHE 173, 231, BStBl II 1994, 269).
  • BFH, 10.01.2013 - XI B 33/12

    Rechnungsberichtigung setzt zuvor erteilte (erstmalige) Rechnung voraus

    a) Hinsichtlich der Anerkennung eines Vertrags als (für Zwecke des Vorsteuerabzugs vollständiges) Abrechnungspapier ist aber Zurückhaltung geboten (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Juli 1988 V B 72/86, BFHE 154, 197, BStBl II 1988, 913, unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 4. März 1982 V R 55/80, BFHE 135, 133, BStBl II 1982, 317).

    Erst damit erhält die im Vertrag vereinbarte Monatsmiete (einschließlich gesondert ausgewiesenem Umsatzsteuerbetrag) die erforderlichen tatsächlichen Ergänzungen, aufgrund derer eine für den Vorsteuerabzug ausreichende Leistungsbeschreibung angenommen werden kann (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 154, 197, BStBl II 1988, 913; vom 9. September 1993 V R 42/91, BFHE 173, 231, BStBl II 1994, 269; vom 7. November 2000 V R 49/99, BFHE 194, 270, BStBl II 2008, 493; vom 4. Februar 2008 V B 170/06, BFH/NV 2008, 829).

  • BFH, 21.09.2016 - XI R 4/15

    Zum unberechtigten Steuerausweis in einem Gebührenbescheid eines Zweckverbands

    Der eindeutige, klare und unbedingte Ausweis der Umsatzsteuer genügt (zu § 14 Abs. 3 UStG a.F., vgl. bereits BFH-Beschluss vom 7. Juli 1988 V B 72/86, BFHE 154, 197, BStBl II 1988, 913, unter I.2., Rz 19; BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 V R 56/94, BFHE 185, 98, BStBl II 1998, 367, unter II.1.a, Rz 13).
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